So funktioniert es
Der Reise-Vergleich fragt in drei Schritten, wie oft du reist und wer mitreist, wohin es meistens geht und was dabei sein soll, dann deine Postleitzahl und ob du schon eine Reiseversicherung hast. Bestehender Schutz zählt: Übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert, haftet jeder Versicherer nur anteilig. Melde eine Mehrfachversicherung allen Versicherern. Art. 46b, 46c VVG
Krankenkasse im Ausland
Die Krankenkasse zahlt im Ausland bei Notfällen während eines vorübergehenden Aufenthalts, wenn eine Rückreise in die Schweiz nicht angemessen ist. Ausserhalb von EU, EFTA und UK zahlt sie höchstens das Doppelte dessen, was die Behandlung in der Schweiz kosten würde, im Spital höchstens 90 Prozent der Schweizer Kosten. Art. 36 KVVBAG
Reiseversicherung
Für Aufenthalte ausserhalb der EU empfiehlt das BAG eine Reisezusatzversicherung, damit Leistungen sicher vollständig erstattet werden. Das gilt besonders für Länder mit höheren Behandlungs- und Transportkosten als in der Schweiz, zum Beispiel USA, Kanada und Japan. Das EDA übernimmt keine Spital-, Rettungs- oder Rückreisekosten und ersetzt keine Reise- oder Krankenversicherung. BAGEDA
Häufige Fragen
In EU- und EFTA-Staaten und im UK hast du Anspruch auf die medizinisch notwendigen Leistungen nach den Regeln des Behandlungslandes. Die Karte ist auf der Rückseite deiner Versichertenkarte. Die Kostenbeteiligung zahlst du in der Regel vor Ort, sie wird nicht an Franchise und Selbstbehalt in der Schweiz angerechnet.
BAGDie Grundversicherung zahlt 50 Prozent an medizinisch nötige Transporte, höchstens CHF 500 pro Jahr, und 50 Prozent an Rettungen in der Schweiz, höchstens CHF 5’000 pro Jahr. Das EDA übernimmt keine Spital-, Rettungs- oder Rückreisekosten.
Art. 26, 27 KLVEDADie Gönnerschaft ist eine Unterstützung der Rega. Als Dank kann die Rega Gönnerinnen und Gönnern Kosten nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise erlassen, falls Versicherungen oder andere Dritte nicht leistungspflichtig sind.
Rega-GönnerbestimmungenNur bei den Ereignissen, die in den Versicherungsbedingungen aufgelistet sind. Krankheiten, die bei der Buchung schon bestanden, sind grundsätzlich nicht gedeckt, ausser bei einer ärztlich bestätigten, unerwarteten Verschlechterung.
BeobachterOft nur, wenn du mindestens die Hälfte der Reise mit der Karte bezahlt hast. Teils sind Kinder über 25 nicht mitversichert, oder die Reisedauer ist auf 90 Tage begrenzt. Günstige Karten bieten laut Kassensturz-Test kaum Schutz.
SRF KassensturzIn der Regel innert 14 Tagen, schriftlich oder in Textform. Kein Widerrufsrecht gibt es bei Verträgen mit einer Laufzeit unter einem Monat, etwa bei einer Police für eine kurze Einzelreise.
Art. 2a VVGSchliesst du über uns ab, zahlt der Versicherer der Zuriva GmbH eine Vermittlungsentschädigung. Der Vergleich ist für dich kostenlos und ohne Anmeldung.
knety.ch