FreieAnwaltswahl

Rechtsschutz vergleichen, bevor der Streit teuer wird.

  • Privat · Verkehr · Beruf
  • Freie Anwaltswahl im Verfahren
  • Spätestens nach 3 Jahren kündbar

Anbieter

Spezialisten und Versicherer mit Rechtsschutz-Baustein.

Rechtsschutz-Gesellschaften wie CAP, DAS und Protekta sowie Versicherer, die Rechtsschutz zu Hausrat oder Auto anbieten.

  • Ohne Anmeldung
  • Preise als Richtwert
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Allianz
Generali
Baloise
Vaudoise
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Was gedeckt ist

Was deckt eine Rechtsschutz­versicherung?

Sie übernimmt die Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen oder hilft mit Beratung. Art. 161 AVO

Wie viel sie zahlt, steht in den Bedingungen deines Vertrags. Das Beispiel aus echten Versicherungsbedingungen zeigt, wie stark die Höchstbeträge je Rechtsgebiet auseinandergehen.

Knety prüft mit der Lupe die Versicherungsbedingungen

Beispiel aus echten Versicherungsbedingungen

AVB Coop Rechtsschutz 2024, Ziff. C4
  • Schadenersatz nach Körper- oder Sachschaden

    ausserhalb Europas CHF 30’000

    keine Wartefrist
    CHF 600'000
  • Strafverfahren wegen Fahrlässigkeit

    bei Vorsatz nur nach Freispruch

    keine Wartefrist
    CHF 600'000
  • Verfahren um den Führerausweis

    keine Wartefrist
    CHF 600'000
  • Streit mit dem Vermieter

    3 Monate
    CHF 600'000
  • Streit mit dem Arbeitgeber

    3 Monate
    CHF 600'000
  • Streit mit Versicherung, Krankenkasse, Pensionskasse

    3 Monate
    CHF 600'000
  • Streit mit direkten Nachbarn

    3 Monate
    CHF 5'000
  • Verträge rund um Motor- und Wasserfahrzeuge

    3 Monate
    CHF 5'000

Balken im Massstab: CHF 5’000 sind weniger als ein Prozent von CHF 600’000. Deine Police kann andere Beträge und Wartefristen haben.

Wartefrist

Ab wann bist du gedeckt?

Das Gesetz schreibt keine Wartefrist vor, viele Verträge schon. Wer erst abschliesst, wenn der Streit schon da ist, bekommt meist nichts.

Knety zeigt im Kalender auf den ersten gedeckten Tag
  1. Vor Abschluss

    Streit schon da oder bekannt

    nicht versichert

  2. Wartefrist

    laut Vertrag, im Beispiel 3 Monate

    nicht versichert

  3. Danach

    Neue Streitigkeiten gedeckt

    versichert

  • Vorher entstanden

    Streitigkeiten, die vor Beginn oder in der Wartefrist entstanden sind oder bekannt sein konnten, sind im Beispiel nicht versichert.

    AVB-Beispiel, Ziff. C1
  • Rückwirkend geht nicht

    Eine rückwirkende Versicherung ist nichtig, wenn nur du wusstest, dass der Fall schon eingetreten war.

    Art. 10 VVG
  • Verkehr oft sofort

    Im Beispiel gelten für Verkehrs-Strafverfahren und Führerausweis-Verfahren keine Wartefristen.

    AVB-Beispiel, Ziff. C4
Knety vor drei Türen, eine davon offen

Freie Anwaltswahl

Darfst du deinen Anwalt selbst wählen?

Ja, sobald ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren eine Vertretung braucht oder ein Interessenkonflikt besteht. Art. 167 AVO

  1. 1

    Du nennst die Anwältin oder den Anwalt deiner Wahl.

  2. 2

    Lehnt die Versicherung ab, kann dein Vertrag vorsehen, dass du drei andere vorschlägst.

  3. 3

    Eine dieser drei Personen muss die Versicherung akzeptieren.

Versicherer, die mehrere Versicherungszweige anbieten, müssen Rechtsschutzfälle von einem eigenständigen Unternehmen bearbeiten lassen oder dir die freie Anwaltswahl lassen. Art. 32 VAG

Brauchst du ihn?

Lohnt sich eine Rechtsschutz­versicherung für dich?

Sinnvoll ist sie laut SRF-Ratgeber, wenn dich ein Rechtsstreit finanziell überfordern würde. Manches kostet auch ohne Versicherung wenig: Bei Streit aus dem Arbeitsverhältnis bis CHF 30’000 Streitwert und im mietrechtlichen Schlichtungsverfahren fallen keine Gerichtskosten an, die Kosten der eigenen Anwältin oder des eigenen Anwalts aber schon. SRF RatgeberArt. 114 ZPOArt. 113 ZPO

Was du ohne Versicherung wissen musst

  • Arbeitsrecht bis CHF 30’000 Streitwert

    Keine Gerichtskosten im Schlichtungs- und im Entscheidverfahren. Die Kosten deiner Anwältin oder deines Anwalts sind davon nicht erfasst.

    Art. 113, 114 ZPOArt. 95 ZPO
  • Mietrecht: Schlichtung kostenlos

    Im Schlichtungsverfahren gibt es keine Gerichtskosten und keine Parteientschädigung. Im Gerichtsverfahren danach gilt das nicht mehr.

    Art. 113 ZPO
  • Unentgeltliche Rechtspflege ist kein Geschenk

    Sie befreit nicht von der Entschädigung an die Gegenpartei, und du musst sie zurückzahlen, sobald du dazu in der Lage bist.

    Art. 118 ZPOArt. 123 ZPO

Faustregel

Sinnvoll, wenn dich ein Rechtsstreit finanziell überfordern würde.

Wer mehrere tausend Franken problemlos zahlen kann, braucht laut SRF-Ratgeber eher keine. Wer Miete, Job und Auto hat, sollte die Wartefristen kennen, bevor ein Streit absehbar ist.

SRF RatgeberVergleich starten

Abgelehnt?

Die Versicherung lehnt deinen Fall ab. Was jetzt?

Lehnt die Versicherung einen Fall wegen fehlender Erfolgsaussichten ab, muss sie das sofort schriftlich begründen und dich auf ein schiedsgerichtsähnliches Verfahren hinweisen, sonst gilt dein Anspruch als anerkannt. Kostenlos vermitteln kann der Ombudsman der Privatversicherung. Art. 169 AVOversicherungsombudsman.ch

  1. 1

    Schriftliche Begründung verlangen

    Bei fehlenden Erfolgsaussichten muss sie sofort schriftlich begründen und dich auf ein schiedsgerichtsähnliches Verfahren hinweisen. Sonst gilt dein Anspruch als anerkannt.

    Art. 169 AVO
  2. 2

    Ombudsman einschalten

    Der Ombudsman der Privatversicherung vermittelt kostenlos zwischen dir und der Versicherung.

    versicherungsombudsman.ch
  3. 3

    Die FINMA richtig einordnen

    Sie beaufsichtigt Versicherer, entscheidet aber keine Streitfälle zwischen dir und deiner Versicherung.

    finma.ch
Knety klingelt mit einem Brief in der Hand an der Theke

Ombudsman der Privatversicherung, 2025

660Anliegen zu Rechtsschutz

2024 waren es 375, also 76 % mehr.

Jahresbericht 2025

Kündigen

Wie kündigst du eine Rechtsschutz­versicherung?

Ordentlich auf das Ende des dritten oder jedes weiteren Versicherungsjahres, mit drei Monaten Frist, schriftlich oder in Textform. Nach einem Schadenfall können du und die Versicherung zurücktreten, aus wichtigem Grund kannst du jederzeit kündigen, und einen neuen Vertrag widerrufst du innert 14 Tagen. Art. 35a VVGArt. 42 VVGArt. 35b VVGArt. 2a VVG

Ordentliche Kündigung

Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3

Kündigung spätestens 3 Monate vor Ende von Jahr 3

Auf das Ende des dritten oder jedes weiteren Versicherungsjahres, mit drei Monaten Frist, schriftlich oder in Textform. Eine kürzere Bindung kann vereinbart sein. Art. 35a VVG

  • Nach einem Schadenfall

    Du und die Versicherung können zurücktreten. Die Deckung endet 14 Tage nach der Mitteilung.

    Art. 42 VVG
  • Aus wichtigem Grund

    Jederzeit möglich, wenn dir die Fortsetzung nicht zumutbar ist.

    Art. 35b VVG
  • Neuer Vertrag

    Innert 14 Tagen widerrufbar, schriftlich oder in Textform.

    Art. 2a VVG

Fragen

Häufige Fragen.

01Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung?

Vor allem dann, wenn dich die Kosten eines Rechtsstreits finanziell überfordern würden. Die unentgeltliche Rechtspflege ist kein Ersatz: Sie befreit nicht von der Entschädigung an die Gegenpartei, und du musst sie zurückzahlen, sobald du dazu in der Lage bist.

Art. 118, 123 ZPO
02Was deckt eine Rechtsschutzversicherung?

Sie übernimmt die Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen oder hilft mit Beratung. Welche Rechtsgebiete, welche Höchstbeträge und welche Länder gedeckt sind, steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen deines Vertrags. Die Beträge können sich je Rechtsgebiet stark unterscheiden.

Art. 161 AVO
03Gibt es eine Wartefrist?

Das Gesetz schreibt keine vor, viele Verträge schon, oft drei Monate für Miet- und Arbeitsrecht. Streitigkeiten, die schon vor dem Abschluss begonnen haben oder dir bekannt waren, sind in der Regel ausgeschlossen. Eine rückwirkende Versicherung ist nichtig, wenn nur du wusstest, dass der Fall schon eingetreten war.

Art. 10 VVG
04Kann ich den Anwalt frei wählen?

Ja, sobald für ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren eine Vertretung nötig ist oder ein Interessenkonflikt besteht. Lehnt die Versicherung deine Wahl ab, kann der Vertrag vorsehen, dass du drei andere Anwältinnen oder Anwälte vorschlägst. Eine davon muss sie akzeptieren.

Art. 167 AVO
05Brauche ich Rechtsschutz für das Arbeitsrecht?

Bei Streit aus dem Arbeitsverhältnis bis CHF 30’000 Streitwert fallen im Schlichtungs- und im Entscheidverfahren keine Gerichtskosten an. Die Kosten deiner Anwältin oder deines Anwalts und eine Entschädigung an die Gegenpartei sind davon nicht erfasst.

Art. 113, 114 ZPO
06Lohnt sich Rechtsschutz als Mieterin oder Mieter?

Das Schlichtungsverfahren im Mietrecht kostet keine Gerichtskosten, und es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. Geht der Streit danach vor Gericht, gilt diese Befreiung nicht mehr. Für diesen Fall ist ein Rechtsschutz mit Mietrecht gedacht.

Art. 113 ZPO
07Was bringt ein Verkehrs-Rechtsschutz?

Typisch gedeckt sind Strafverfahren wegen fahrlässiger Verkehrsdelikte und Verfahren um den Führerausweis. In manchen Bedingungen gibt es bei Vorsatzdelikten nur nach einem Freispruch Geld. Bei grobfahrlässig verursachten Schäden darf eine Versicherung ihre Leistung kürzen.

Art. 14 VVG
08Wie kündige ich meine Rechtsschutzversicherung?

Auf das Ende des dritten oder jedes weiteren Versicherungsjahres, mit drei Monaten Frist, schriftlich oder in Textform. Eine kürzere Bindung kann vereinbart sein. Nach einem Schadenfall, für den Leistungen beansprucht werden, können du und die Versicherung zurücktreten.

Art. 35a, 42 VVG
09Kann ich die Prämie von den Steuern abziehen?

Beim Versicherungsabzug der direkten Bundessteuer nennt das Gesetz Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen. Rechtsschutzprämien sind dort nicht aufgeführt. Wie dein Kanton das handhabt, bestätigt dir das kantonale Steueramt.

Art. 33 DBG
10Was tun, wenn die Versicherung meinen Fall ablehnt?

Lehnt sie wegen fehlender Erfolgsaussichten ab, muss sie das sofort schriftlich begründen und dich auf ein schiedsgerichtsähnliches Verfahren hinweisen. Tut sie das nicht, gilt dein Anspruch als anerkannt. Kostenlos vermittelt zudem der Ombudsman der Privatversicherung.

Art. 169 AVO
11Wie verdient knety Geld?

Schliesst du über uns ab, zahlt der Versicherer der Zuriva GmbH eine Vermittlungsentschädigung. Der Vergleich ist für dich kostenlos und ohne Anmeldung.

knety.ch

Begriffe

Rechtsschutz-Begriffe, kurz erklärt.

RechtsschutzversicherungArt. 161 AVO
Übernimmt die Kosten rechtlicher Angelegenheiten oder erbringt Dienste wie Beratung.
HöchstbetragAVB-Beispiel
Was die Versicherung pro Fall zahlt. Steht in der Police und kann je Rechtsgebiet verschieden sein.
WartefristAVB-Beispiel
Zeit nach Vertragsbeginn, in der neue Streitigkeiten eines Rechtsgebiets noch nicht gedeckt sind. Wird im Vertrag festgelegt.
MindeststreitwertAVB-Beispiel
Untergrenze, ab der ein Fall übernommen wird, im Beispiel CHF 500.
Freie AnwaltswahlArt. 167 AVO
Recht, die Vertretung selbst zu wählen, sobald ein Verfahren eine Vertretung braucht oder ein Interessenkonflikt besteht.
SchadenerledigungArt. 32 VAG
Versicherer mit mehreren Sparten lagern die Bearbeitung von Rechtsschutzfällen aus oder gewähren die freie Anwaltswahl.
ParteientschädigungArt. 95 ZPO
Entschädigung an die Gegenpartei für deren Kosten, etwa ihren Anwalt. Teil der Prozesskosten.
Unentgeltliche RechtspflegeArt. 117, 123 ZPO
Staatliche Hilfe für mittellose Personen mit nicht aussichtslosem Fall. Muss später zurückbezahlt werden.
Schiedsgerichtsähnliches VerfahrenArt. 169 AVO
Unabhängige Beurteilung, wenn die Versicherung einen Fall als aussichtslos ablehnt.
VerjährungArt. 46 VVG
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach fünf Jahren.