Rechtsschutz vergleichen, bevor der Streit teuer wird.
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- Freie Anwaltswahl im Verfahren
- Spätestens nach 3 Jahren kündbar

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- Mit Gesetzesquellen

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Spezialisten und Versicherer mit Rechtsschutz-Baustein.
Rechtsschutz-Gesellschaften wie CAP, DAS und Protekta sowie Versicherer, die Rechtsschutz zu Hausrat oder Auto anbieten.
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Was gedeckt ist
Was deckt eine Rechtsschutzversicherung?
Sie übernimmt die Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen oder hilft mit Beratung. Art. 161 AVO
Wie viel sie zahlt, steht in den Bedingungen deines Vertrags. Das Beispiel aus echten Versicherungsbedingungen zeigt, wie stark die Höchstbeträge je Rechtsgebiet auseinandergehen.

Beispiel aus echten Versicherungsbedingungen
AVB Coop Rechtsschutz 2024, Ziff. C4- keine Wartefrist
Schadenersatz nach Körper- oder Sachschaden
ausserhalb Europas CHF 30’000
CHF 600'000 - keine Wartefrist
Strafverfahren wegen Fahrlässigkeit
bei Vorsatz nur nach Freispruch
CHF 600'000 - keine Wartefrist
Verfahren um den Führerausweis
CHF 600'000 - 3 Monate
Streit mit dem Vermieter
CHF 600'000 - 3 Monate
Streit mit dem Arbeitgeber
CHF 600'000 - 3 Monate
Streit mit Versicherung, Krankenkasse, Pensionskasse
CHF 600'000 - 3 Monate
Streit mit direkten Nachbarn
CHF 5'000 - 3 Monate
Verträge rund um Motor- und Wasserfahrzeuge
CHF 5'000
Balken im Massstab: CHF 5’000 sind weniger als ein Prozent von CHF 600’000. Deine Police kann andere Beträge und Wartefristen haben.
Wartefrist
Ab wann bist du gedeckt?
Das Gesetz schreibt keine Wartefrist vor, viele Verträge schon. Wer erst abschliesst, wenn der Streit schon da ist, bekommt meist nichts.

Vor Abschluss
Streit schon da oder bekannt
nicht versichert
Wartefrist
laut Vertrag, im Beispiel 3 Monate
nicht versichert
Danach
Neue Streitigkeiten gedeckt
versichert
Vorher entstanden
Streitigkeiten, die vor Beginn oder in der Wartefrist entstanden sind oder bekannt sein konnten, sind im Beispiel nicht versichert.
AVB-Beispiel, Ziff. C1Rückwirkend geht nicht
Eine rückwirkende Versicherung ist nichtig, wenn nur du wusstest, dass der Fall schon eingetreten war.
Art. 10 VVGVerkehr oft sofort
Im Beispiel gelten für Verkehrs-Strafverfahren und Führerausweis-Verfahren keine Wartefristen.
AVB-Beispiel, Ziff. C4

Freie Anwaltswahl
Darfst du deinen Anwalt selbst wählen?
Ja, sobald ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren eine Vertretung braucht oder ein Interessenkonflikt besteht. Art. 167 AVO
- 1
Du nennst die Anwältin oder den Anwalt deiner Wahl.
- 2
Lehnt die Versicherung ab, kann dein Vertrag vorsehen, dass du drei andere vorschlägst.
- 3
Eine dieser drei Personen muss die Versicherung akzeptieren.
Versicherer, die mehrere Versicherungszweige anbieten, müssen Rechtsschutzfälle von einem eigenständigen Unternehmen bearbeiten lassen oder dir die freie Anwaltswahl lassen. Art. 32 VAG
Brauchst du ihn?
Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung für dich?
Sinnvoll ist sie laut SRF-Ratgeber, wenn dich ein Rechtsstreit finanziell überfordern würde. Manches kostet auch ohne Versicherung wenig: Bei Streit aus dem Arbeitsverhältnis bis CHF 30’000 Streitwert und im mietrechtlichen Schlichtungsverfahren fallen keine Gerichtskosten an, die Kosten der eigenen Anwältin oder des eigenen Anwalts aber schon. SRF RatgeberArt. 114 ZPOArt. 113 ZPO

Was du ohne Versicherung wissen musst
Arbeitsrecht bis CHF 30’000 Streitwert
Keine Gerichtskosten im Schlichtungs- und im Entscheidverfahren. Die Kosten deiner Anwältin oder deines Anwalts sind davon nicht erfasst.
Art. 113, 114 ZPOArt. 95 ZPOMietrecht: Schlichtung kostenlos
Im Schlichtungsverfahren gibt es keine Gerichtskosten und keine Parteientschädigung. Im Gerichtsverfahren danach gilt das nicht mehr.
Art. 113 ZPOUnentgeltliche Rechtspflege ist kein Geschenk
Sie befreit nicht von der Entschädigung an die Gegenpartei, und du musst sie zurückzahlen, sobald du dazu in der Lage bist.
Art. 118 ZPOArt. 123 ZPO
Faustregel
Sinnvoll, wenn dich ein Rechtsstreit finanziell überfordern würde.
Wer mehrere tausend Franken problemlos zahlen kann, braucht laut SRF-Ratgeber eher keine. Wer Miete, Job und Auto hat, sollte die Wartefristen kennen, bevor ein Streit absehbar ist.
SRF RatgeberVergleich startenAbgelehnt?
Die Versicherung lehnt deinen Fall ab. Was jetzt?
Lehnt die Versicherung einen Fall wegen fehlender Erfolgsaussichten ab, muss sie das sofort schriftlich begründen und dich auf ein schiedsgerichtsähnliches Verfahren hinweisen, sonst gilt dein Anspruch als anerkannt. Kostenlos vermitteln kann der Ombudsman der Privatversicherung. Art. 169 AVOversicherungsombudsman.ch
- 1
Schriftliche Begründung verlangen
Bei fehlenden Erfolgsaussichten muss sie sofort schriftlich begründen und dich auf ein schiedsgerichtsähnliches Verfahren hinweisen. Sonst gilt dein Anspruch als anerkannt.
Art. 169 AVO - 2
Ombudsman einschalten
Der Ombudsman der Privatversicherung vermittelt kostenlos zwischen dir und der Versicherung.
versicherungsombudsman.ch - 3
Die FINMA richtig einordnen
Sie beaufsichtigt Versicherer, entscheidet aber keine Streitfälle zwischen dir und deiner Versicherung.
finma.ch

Ombudsman der Privatversicherung, 2025
660Anliegen zu Rechtsschutz
2024 waren es 375, also 76 % mehr.
Jahresbericht 2025Kündigen
Wie kündigst du eine Rechtsschutzversicherung?
Ordentlich auf das Ende des dritten oder jedes weiteren Versicherungsjahres, mit drei Monaten Frist, schriftlich oder in Textform. Nach einem Schadenfall können du und die Versicherung zurücktreten, aus wichtigem Grund kannst du jederzeit kündigen, und einen neuen Vertrag widerrufst du innert 14 Tagen. Art. 35a VVGArt. 42 VVGArt. 35b VVGArt. 2a VVG

Ordentliche Kündigung
Kündigung spätestens 3 Monate vor Ende von Jahr 3
Auf das Ende des dritten oder jedes weiteren Versicherungsjahres, mit drei Monaten Frist, schriftlich oder in Textform. Eine kürzere Bindung kann vereinbart sein. Art. 35a VVG
Nach einem Schadenfall
Du und die Versicherung können zurücktreten. Die Deckung endet 14 Tage nach der Mitteilung.
Art. 42 VVGAus wichtigem Grund
Jederzeit möglich, wenn dir die Fortsetzung nicht zumutbar ist.
Art. 35b VVGNeuer Vertrag
Innert 14 Tagen widerrufbar, schriftlich oder in Textform.
Art. 2a VVG
Fragen
Häufige Fragen.

01Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung?
Vor allem dann, wenn dich die Kosten eines Rechtsstreits finanziell überfordern würden. Die unentgeltliche Rechtspflege ist kein Ersatz: Sie befreit nicht von der Entschädigung an die Gegenpartei, und du musst sie zurückzahlen, sobald du dazu in der Lage bist.
Art. 118, 123 ZPO02Was deckt eine Rechtsschutzversicherung?
Sie übernimmt die Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen oder hilft mit Beratung. Welche Rechtsgebiete, welche Höchstbeträge und welche Länder gedeckt sind, steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen deines Vertrags. Die Beträge können sich je Rechtsgebiet stark unterscheiden.
Art. 161 AVO03Gibt es eine Wartefrist?
Das Gesetz schreibt keine vor, viele Verträge schon, oft drei Monate für Miet- und Arbeitsrecht. Streitigkeiten, die schon vor dem Abschluss begonnen haben oder dir bekannt waren, sind in der Regel ausgeschlossen. Eine rückwirkende Versicherung ist nichtig, wenn nur du wusstest, dass der Fall schon eingetreten war.
Art. 10 VVG04Kann ich den Anwalt frei wählen?
Ja, sobald für ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren eine Vertretung nötig ist oder ein Interessenkonflikt besteht. Lehnt die Versicherung deine Wahl ab, kann der Vertrag vorsehen, dass du drei andere Anwältinnen oder Anwälte vorschlägst. Eine davon muss sie akzeptieren.
Art. 167 AVO05Brauche ich Rechtsschutz für das Arbeitsrecht?
Bei Streit aus dem Arbeitsverhältnis bis CHF 30’000 Streitwert fallen im Schlichtungs- und im Entscheidverfahren keine Gerichtskosten an. Die Kosten deiner Anwältin oder deines Anwalts und eine Entschädigung an die Gegenpartei sind davon nicht erfasst.
Art. 113, 114 ZPO06Lohnt sich Rechtsschutz als Mieterin oder Mieter?
Das Schlichtungsverfahren im Mietrecht kostet keine Gerichtskosten, und es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. Geht der Streit danach vor Gericht, gilt diese Befreiung nicht mehr. Für diesen Fall ist ein Rechtsschutz mit Mietrecht gedacht.
Art. 113 ZPO07Was bringt ein Verkehrs-Rechtsschutz?
Typisch gedeckt sind Strafverfahren wegen fahrlässiger Verkehrsdelikte und Verfahren um den Führerausweis. In manchen Bedingungen gibt es bei Vorsatzdelikten nur nach einem Freispruch Geld. Bei grobfahrlässig verursachten Schäden darf eine Versicherung ihre Leistung kürzen.
Art. 14 VVG08Wie kündige ich meine Rechtsschutzversicherung?
Auf das Ende des dritten oder jedes weiteren Versicherungsjahres, mit drei Monaten Frist, schriftlich oder in Textform. Eine kürzere Bindung kann vereinbart sein. Nach einem Schadenfall, für den Leistungen beansprucht werden, können du und die Versicherung zurücktreten.
Art. 35a, 42 VVG09Kann ich die Prämie von den Steuern abziehen?
Beim Versicherungsabzug der direkten Bundessteuer nennt das Gesetz Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen. Rechtsschutzprämien sind dort nicht aufgeführt. Wie dein Kanton das handhabt, bestätigt dir das kantonale Steueramt.
Art. 33 DBG10Was tun, wenn die Versicherung meinen Fall ablehnt?
Lehnt sie wegen fehlender Erfolgsaussichten ab, muss sie das sofort schriftlich begründen und dich auf ein schiedsgerichtsähnliches Verfahren hinweisen. Tut sie das nicht, gilt dein Anspruch als anerkannt. Kostenlos vermittelt zudem der Ombudsman der Privatversicherung.
Art. 169 AVO11Wie verdient knety Geld?
Schliesst du über uns ab, zahlt der Versicherer der Zuriva GmbH eine Vermittlungsentschädigung. Der Vergleich ist für dich kostenlos und ohne Anmeldung.
knety.chBegriffe
Rechtsschutz-Begriffe, kurz erklärt.
- RechtsschutzversicherungArt. 161 AVO
- Übernimmt die Kosten rechtlicher Angelegenheiten oder erbringt Dienste wie Beratung.
- HöchstbetragAVB-Beispiel
- Was die Versicherung pro Fall zahlt. Steht in der Police und kann je Rechtsgebiet verschieden sein.
- WartefristAVB-Beispiel
- Zeit nach Vertragsbeginn, in der neue Streitigkeiten eines Rechtsgebiets noch nicht gedeckt sind. Wird im Vertrag festgelegt.
- MindeststreitwertAVB-Beispiel
- Untergrenze, ab der ein Fall übernommen wird, im Beispiel CHF 500.
- Freie AnwaltswahlArt. 167 AVO
- Recht, die Vertretung selbst zu wählen, sobald ein Verfahren eine Vertretung braucht oder ein Interessenkonflikt besteht.
- SchadenerledigungArt. 32 VAG
- Versicherer mit mehreren Sparten lagern die Bearbeitung von Rechtsschutzfällen aus oder gewähren die freie Anwaltswahl.
- ParteientschädigungArt. 95 ZPO
- Entschädigung an die Gegenpartei für deren Kosten, etwa ihren Anwalt. Teil der Prozesskosten.
- Unentgeltliche RechtspflegeArt. 117, 123 ZPO
- Staatliche Hilfe für mittellose Personen mit nicht aussichtslosem Fall. Muss später zurückbezahlt werden.
- Schiedsgerichtsähnliches VerfahrenArt. 169 AVO
- Unabhängige Beurteilung, wenn die Versicherung einen Fall als aussichtslos ablehnt.
- VerjährungArt. 46 VVG
- Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach fünf Jahren.