Auto­versicherung live vergleichen.

Haftpflichtmind. CHF 5 Mio.

Die Motorfahrzeug-Haftpflicht ist nach Strassenverkehrsgesetz obligatorisch und deckt Schäden an anderen; die Verkehrsversicherungsverordnung verlangt mindestens CHF 5 Millionen. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig.

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Welche Versicherer erscheinen, hängt von deinen Angaben ab. Wir zeigen nur Angebote, die für dich tatsächlich berechnet wurden. Diese Versicherer standen am 18.09.2026 in den Ergebnislisten unserer eigenen Vergleiche.

So funktioniert's

Vergleichen in drei Schritten.

  1. Schritt 1: Profil eingeben

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    Fahrzeug, Lenkerin oder Lenker und die gewünschte Deckung. Für den Vergleich keine Anmeldung und keine Telefonnummer.

  2. Schritt 2: Prämien abrufen

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    Wir berechnen die Prämien live und zeigen dir die Angebote nebeneinander.

  3. Schritt 3: Offerte bestellen

    Offerte bestellen

    Wähle bis zu 3 Angebote. Wir holen die Offerten bei den Versicherern ein, du entscheidest danach. Online abschliessen kannst du bei knety nicht.

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Pflicht-Haftpflicht

Wie viel Haftpflicht ist Pflicht?

Ohne Haftpflichtversicherung darf kein Motorfahrzeug in den öffentlichen Verkehr Art. 63 SVG, und ohne sie gibt es keinen Fahrzeugausweis Art. 11 SVG. Die Mindestsumme pro Unfall hängt vom Fahrzeug ab.

Gilt für·Personen- und Sachschäden zusammen·pro Unfallereignis
Dein Auto

Motorfahrzeuge

Personenwagen, Motorräder, Lieferwagen Art. 3 VVV

CHF 5 Mio.

Andere Fahrzeugarten

Motorfahrräder

dazu zählen schnelle E-Bikes Art. 35 VVV

CHF 2 Mio.

10 bis 50 Plätze

Fahrzeuge für Personenbeförderung Art. 3 VVV

CHF 10 Mio.

Gefährliche Güter

Transport gefährlicher Güter Art. 12 VVV

CHF 15 Mio.

Ab 51 Plätzen

Fahrzeuge für Personenbeförderung Art. 3 VVV

CHF 20 Mio.

Deckung

Drei Stufen, ein Vergleich.

Die Teilkasko übernimmt unter anderem Diebstahl, Glas-, Hagel- und Wildschäden, die Vollkasko zusätzlich selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug. Teil- und Kollisionskasko bilden zusammen die Vollkasko. TCS

Haftpflicht

Pflicht

  • Personen- und Sachschäden, die du mit dem Auto anderen verursachst
  • Auch verletzte Mitfahrende in deinem Auto
  • Mindestens CHF 5 Mio. pro Unfallereignis
  • Geschädigte fordern direkt beim Versicherer
Art. 58 SVGArt. 63 SVGArt. 3 VVVArt. 65 SVGHaftpflicht vergleichen
Mittelweg

Teilkasko

Freiwillig

  • Alles aus der Haftpflicht
  • Feuer und Elementarschäden wie Hagel, Sturm, Hochwasser
  • Diebstahl und Glasbruch
  • Kollision mit Tieren und Marderbisse
  • Vandalismus je nach Vertrag
TCSTeilkasko vergleichen

Vollkasko

Freiwillig

  • Alles aus der Teilkasko
  • Kollisionsschäden am eigenen Auto, auch selbst verschuldet
  • Parkschäden durch Unbekannte je nach Versicherer, sonst mit Zusatzdeckung; abzüglich Selbstbehalt und je nach Vertrag mit Bonusverlust
  • Beim Leasing in aller Regel verlangt
TCSMobiliarKonsumentenschutzVollkasko vergleichen

Auto-Tools

Drei Hilfen rund um deine Autoversicherung.

Tools, die echte Fragen beantworten und nicht nur Prämien zeigen.

Unfallrisiko nach Alter

Wie oft verunfallen Autofahrende in deiner Altersgruppe?

Am häufigsten verunfallen 18- bis 24-Jährige und über 75-Jährige am Steuer schwer: 10,9 und 13,0 Getötete und Schwerverletzte pro 100’000 Einwohner. Auf die ganze Bevölkerung gerechnet sind es 6,5.

Daten·Personenwagen-Lenkende 2024·BFU «Status 2025»
Alle Altersgruppen im Vergleich
deutlich höher
wenig höher
ganze Bevölkerung 6,5

18–24 Jahre

63 schwer verletzt · 8 getötet

10,9

25–44 Jahre

164 schwer verletzt · 14 getötet

7,1

45–64 Jahre

147 schwer verletzt · 14 getötet

6,5

65–74 Jahre

56 schwer verletzt · 9 getötet

7,5

75+ Jahre

89 schwer verletzt · 23 getötet

13,0

Die Werte beziehen sich auf die Bevölkerung der Altersgruppe, nicht auf gefahrene Kilometer. Der Wert 6,5 gilt für die ganze Bevölkerung, auch für Kinder und Jugendliche, die nicht Auto fahren; darum liegt keine Altersgruppe ab 18 darunter, die 45- bis 64-Jährigen liegen mit 6,5 genau darauf. Für Junglenker verlangen Versicherer in der Regel einen Selbstbehalt von CHF 1’000, für Neulenker CHF 500. Das steht im Vertrag, nicht im Gesetz. TCS

Wechsel-Helfer

So kommst du zur neuen Versicherung.

Du vergleichst und bestellst die Offerte. Wir holen sie ein und melden uns bei dir.

  1. Knety · VergleichenDu

    Schritt 01 · Online

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    Du gibst Fahrzeug, Lenkerin oder Lenker und Deckung ein und siehst die Angebote nebeneinander.

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    Schritt 02 · Online

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  3. Knety · Wir melden unsWir

    Schritt 03 · Per E-Mail

    Wir melden uns

    Wir holen die Offerten bei den Versicherern ein und melden uns bei dir. Ob du abschliesst, entscheidest du, und den Antrag unterschreibst du selbst. Kündigen musst du deinen alten Vertrag selbst; wir helfen dir dabei.

Unverbindlich: Eine Offerte verpflichtet dich zu nichts.

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Unsicher, ob du wechseln darfst?

Wann du kündigen kannst

Wann du wechseln darfst: drei Fälle
  • Nach 3 Jahren

    Ordentlich kündigen

    Auf Ende des dritten oder jedes späteren Vertragsjahres, mit drei Monaten Frist. Art. 35a VVG

  • Nach einem Schaden

    Vom Vertrag zurücktreten

    Beide Seiten spätestens bei der Auszahlung. Die Haftung endet 14 Tage nach der Mitteilung. Art. 42 VVG

  • Bei Prämienerhöhung

    Kündigen laut AVB

    Die Bedingungen der Motorfahrzeugversicherer erlauben das in der Regel auf Ende der Versicherungsperiode. Angekündigt wird meist 25 oder 30 Tage vorher. Ombudsman

Ombudsman 2025

739 Fälle

375 zur Autohaftpflicht, 364 zur Fahrzeugkasko. 2024 waren es zusammen 377. Viele Beschwerden betrafen Prämienerhöhungen von bis zu 30 %. Ombudsman

Prämienerhöhung erhalten?

Häufige Fragen · mit Quellen

Alles über Schweizer Autoversicherung, ohne Kleingedrucktes.

Jede Antwort mit Quelle: Gesetz, Ombudsman, BFU oder TCS. Deine Frage fehlt? hallo@knety.ch

01

Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

Die Teilkasko deckt Feuer, Elementarschäden wie Hagel, Sturm und Hochwasser, Diebstahl, Kollisionen mit Tieren, Glasbruch und die Folgen von Marderbissen; Vandalismus je nach Vertrag. Teil- und Kollisionskasko bilden zusammen die Vollkasko. Sie deckt also zusätzlich Kollisionsschäden am eigenen Auto.

TCS
02

Welche Autoversicherung ist in der Schweiz Pflicht?

Nur die Haftpflichtversicherung. Ohne sie darf kein Motorfahrzeug in den öffentlichen Verkehr, und ohne sie gibt es keinen Fahrzeugausweis. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig.

Art. 63 SVGArt. 11 SVGTCS
03

Wie hoch muss die Haftpflicht mindestens versichert sein?

Mindestens CHF 5 Mio. pro Unfallereignis für Personen- und Sachschäden zusammen. Für Fahrzeuge mit 10 bis 50 Plätzen gelten CHF 10 Mio., ab 51 Plätzen CHF 20 Mio., für gefährliche Güter CHF 15 Mio. und für Motorfahrräder CHF 2 Mio.

Art. 3 VVVArt. 12 VVVArt. 35 VVV
04

Wann kann ich die Autoversicherung kündigen?

Nach Gesetz auf Ende des dritten oder jedes späteren Vertragsjahres mit drei Monaten Frist. Nach einem Schaden dürfen beide Seiten spätestens bei der Auszahlung zurücktreten. Erhöht der Versicherer die Prämie, erlauben die Bedingungen der Motorfahrzeugversicherer in der Regel eine Kündigung auf Ende der Versicherungsperiode.

Art. 35a VVGArt. 42 VVGOmbudsman
05

Prämienerhöhung: Darf ich ausserordentlich kündigen?

Nicht von Gesetzes wegen — das Versicherungsvertragsgesetz kennt kein solches Kündigungsrecht. Die Bedingungen der Motorfahrzeugversicherer sehen es aber in der Regel vor. Angekündigt wird die Erhöhung meist 25 oder 30 Tage vor Ende der Versicherungsperiode.

Ombudsman
06

Kann ich meine Bonusstufe zu einer anderen Versicherung mitnehmen?

Nein, jede Versicherung berechnet deine Stufe neu. Im Antrag fragt sie, ob dir ein Vorversicherer in den letzten Jahren gekündigt hat und wie viele Schäden du hattest, zum Beispiel in den letzten 3 oder 5 Jahren.

Allianz SuisseOmbudsman
07

Welcher Selbstbehalt gilt für Junglenker?

Das regelt der Vertrag, nicht das Gesetz. Für Junglenker beträgt er in der Regel CHF 1’000, für Neulenker CHF 500. Einige Versicherer verzichten gegen Aufpreis darauf.

TCS
08

Brauche ich bei Leasing eine Vollkasko?

Das verlangt nicht das Gesetz, sondern der Leasingvertrag, und zwar in aller Regel. Eine verlangte Versicherung muss im Vertrag stehen.

TCSKonsumentenschutzArt. 11 KKG
09

Sind Mitfahrende über die Haftpflicht versichert?

Ja. Verletzte Mitfahrende sind über die Haftpflicht des Fahrzeugs gedeckt, in dem sie sitzen, auch ohne ein anderes Fahrzeug. Ausschliessen darf die Versicherung nur bestimmte Sachschäden, etwa von Ehepartnern oder Verwandten, und Unfälle bei bewilligten Rennen mit eigener Rennversicherung (Art. 63 Abs. 3 SVG).

Art. 63 SVGRegressportal Bund
10

Was bringt eine Insassenunfallversicherung?

Sie zahlt Heilungskosten sowie Leistungen bei Tod und Invalidität für Lenkende, Beifahrende oder alle Insassen, meist schneller. Wer in der Schweiz wohnt, ist über die Unfallversicherung nach UVG oder die Krankenkasse bereits gegen Unfall versichert.

TCS
11

Was muss ich nach einem Wildunfall tun?

Sofort die Polizei verständigen, im Kanton Zürich über 117. Die Wildhut erstellt das Protokoll, das die Versicherung braucht. Wer die Meldung unterlässt, wird gebüsst. Die Teilkasko zahlt die Schäden aus der Kollision mit dem Tier, die Vollkasko auch Schäden durch ein Ausweichmanöver.

Art. 51 SVGArt. 92 SVGKantonspolizei ZürichTCS
12

Wer zahlt einen Parkschaden, wenn der Verursacher unbekannt ist?

Je nach Versicherer die Vollkasko oder erst eine Parkschaden-Zusatzdeckung: Die Mobiliar etwa deckt Parkschäden in der Vollkasko standardmässig nicht. Zahlt die Vollkasko, gehen der Selbstbehalt und allenfalls ein Bonusverlust ab. Der Nationale Garantiefonds zahlt nur nachrangig, mit Polizeirapport und CHF 1’000 Selbstbehalt.

TCSMobiliarArt. 76 SVGArt. 52 VVV
13

Gilt meine Schweizer Autoversicherung im Ausland?

Die Haftpflicht deckt mindestens die Staaten, in denen das Schweizer Kontrollschild als Versicherungsnachweis gilt. In Albanien, Aserbaidschan, Marokko, Moldau, Nordmazedonien, Tunesien, der Türkei und der Ukraine brauchst du die Internationale Versicherungskarte, sofern dein Versicherer das Land deckt: Aserbaidschan schliessen etwa AXA, die Mobiliar und Zurich aus, bei Allianz Suisse fehlen Aserbaidschan, Moldau und die Ukraine auf der Liste; dort brauchst du eine Grenzversicherung. Im Kosovo brauchst du in jedem Fall eine Grenzversicherung.

Art. 63 SVGNationales VersicherungsbüroAXA AVBMobiliar AVBZurichAllianz Suisse
14

Zahlt die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit?

In der Kasko darf der Versicherer die Leistung im Verhältnis zum Verschulden kürzen. Geschädigten gegenüber zahlt die Haftpflicht trotzdem. Sie kann aber auf dich Rückgriff nehmen, soweit Vertrag oder Gesetz eine Kürzung erlauben.

Art. 14 VVGArt. 65 SVG
15

Was passiert, wenn meine Autoversicherung endet?

Der Versicherer meldet es dem Strassenverkehrsamt, und das zieht Fahrzeugausweis und Kontrollschilder ein. Geschädigten gegenüber gilt die Deckung noch höchstens 60 Tage nach der Meldung. Hinterlegst du die Schilder, ruht die Versicherung.

Art. 68 SVG
16

Wie verdient knety Geld?

Kommt über uns ein Abschluss zustande, erhält knety vom Versicherer eine Vermittlungsentschädigung. Du bezahlst uns nichts, der Vergleich ist für dich kostenlos und ohne Anmeldung.

knety.ch

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