Prämienverbilligung im Kanton Graubünden
Stand: Angaben der zuständigen Stelle (SVA Graubünden), abgerufen am 15. September 2026. sva.gr.ch
- Auf Antrag
- Antrag 2026: Eingang bis 31. Dezember 2026
- Kinder: mind. 80 % bei unteren und mittleren Einkommen
Kurz gesagt
Im Kanton Graubünden ist diese Stelle für die Prämienverbilligung zuständig: Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA Graubünden). Anmeldungen für das Jahr 2026 sind bis 31. Dezember 2026 einzureichen, massgebend ist der Posteingang bei der SVA. Du musst dich für die Prämienverbilligung anmelden. Die vollständige Anmeldung reichst du bei der SVA Graubünden oder bei der AHV-Zweigstelle deiner Wohnsitzgemeinde ein.
sva.gr.chArt. 65 KVG
Anspruch
Wer bekommt Prämienverbilligung im Kanton Graubünden?
Die Kantone verbilligen die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Wer Anspruch hat, wie hoch die Verbilligung ist und wie das Verfahren läuft, regelt der Kanton selbst. Art. 65 KVGBAG
Zuständige Stelle
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA Graubünden)
Anspruch haben Personen mit obligatorischer Krankenpflegeversicherung bei einem vom Bund anerkannten Versicherer, die am 1. Januar 2026 im Kanton Graubünden Wohnsitz hatten oder eine mindestens drei Monate gültige Aufenthaltsbewilligung im Kanton haben. Wer Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV bezieht, erhält die Prämienverbilligung bereits mit der EL. sva.gr.ch
Offizielle Seite: SVA GraubündenBundesrecht
Was für alle Kantone gilt
- Der Kanton zahlt die Verbilligung direkt an deine Krankenkasse, die deine Prämie reduziert. Art. 65 KVGBAG
- Die Kantone müssen die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigen, insbesondere wenn du das beantragst. Art. 65 KVG
- Die Kantone informieren die Versicherten regelmässig über das Recht auf Prämienverbilligung. Art. 65 KVG
Antrag und Frist
Muss ich einen Antrag stellen, und bis wann?
Einige Kantone verbilligen die Prämien ohne Antrag, in anderen musst du ihn bei der zuständigen Stelle einreichen. BAG

Verfahren im Kanton Graubünden
Auf Antrag
Du musst dich für die Prämienverbilligung anmelden. Die vollständige Anmeldung reichst du bei der SVA Graubünden oder bei der AHV-Zweigstelle deiner Wohnsitzgemeinde ein. sva.gr.ch
Frist für 2026
Antrag 2026: Eingang bis 31. Dezember 2026
Anmeldungen für das Jahr 2026 sind bis 31. Dezember 2026 einzureichen, massgebend ist der Posteingang bei der SVA. sva.gr.ch
Antrag
Online-Anmeldung zum Bezug der Prämienverbilligung
Formular bzw. Online-Antrag, verlinkt von der zuständigen Stelle. sva.gr.ch
Zum AntragEinkommensgrenzen und Rechner
Wo finde ich Einkommensgrenzen und Rechner?
Grenzen und Beträge legt jeder Kanton selbst fest. Hier stehen nur Angaben, die die zuständige Stelle mit Jahr veröffentlicht, oder der Link dorthin. BAG
Offizieller Rechner
Online-Rechner Individuelle Prämienverbilligung (IPV) 2026
Das Ergebnis ist eine Schätzung, verbindlich ist der Entscheid der Stelle. sva.gr.ch
Zum RechnerEinkommensgrenzen 2026
Wegleitung 2026: Die Richtprämie für Erwachsene ab 26 Jahren beträgt je nach Prämienregion CHF 5’916, 5’532 oder 5’232, verbilligt wird der Teil über dem Selbstbehalt von 5 Prozent (anrechenbares Einkommen bis CHF 10’000) bis 10 Prozent (ab CHF 40’001). Für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung beträgt der Selbstbehalt bis CHF 65’000 anrechenbares Einkommen 0 Prozent. sva.gr.ch
Zur QuelleKinder und junge Erwachsene
Was gilt für Kinder und junge Erwachsene?
Für untere und mittlere Einkommen gibt das Bundesrecht jedem Kanton, also auch dem Kanton Graubünden, eine Untergrenze vor. Art. 65 KVG
- Kinder
- mind. 80 %
- Verbilligung der Prämie
- Junge Erwachsene in Ausbildung
- mind. 50 %
- Verbilligung der Prämie
«Für untere und mittlere Einkommen verbilligen die Kantone die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und die Prämien der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent.» Art. 65 Abs. 1bis KVG
Wo die Grenze zu den mittleren Einkommen liegt, legt der Kanton fest. Frag bei der zuständigen Stelle nach, was für deine Familie gilt.
Neu seit 1. Januar 2026
Jeder Kanton muss einen Mindestbeitrag an die Prämienverbilligung leisten, gemessen an den Bruttokosten der Grundversicherung im Kanton. In den ersten zwei Kalenderjahren beträgt der Mindestanteil in allen Kantonen 3,5 Prozent. Zudem muss jeder Kanton festlegen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen höchstens ausmachen darf.
Art. 65 KVGÜbergangsbestimmung KVGBAGPrämien
Wie hoch sind die Prämien im Kanton Graubünden?
Kanton Graubünden
Krankenkassenprämien im Kanton Graubünden
Günstigste Kassen, Prämienregionen, Modelle und Franchisen nach BAG-Prämiendaten.
Prämien ansehenPrämien 2027
Was zu den Prämien 2027 bekannt ist
Termin der BAG-Publikation, neue Modell-Kategorien und Fristen für den Wechsel.
Zu den Prämien 2027Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle
Diese Seite fasst die Angaben der zuständigen Stelle zusammen (Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA Graubünden)), abgerufen am 15. September 2026. Ob du Prämienverbilligung erhältst und wie viel, entscheidet allein diese Stelle. Bei Fragen zu deiner Situation wende dich direkt an sie.
Kontakt laut ihrer Website: SVA Graubünden, Prämienverbilligung, Ottostrasse 24, Postfach, 7001 Chur, ipv@sva.gr.ch sva.gr.ch
Offizielle Seite: SVA GraubündenFragen
Häufige Fragen zur Prämienverbilligung im Kanton Graubünden.

Wer ist im Kanton Graubünden für die Prämienverbilligung zuständig?
Im Kanton Graubünden ist diese Stelle zuständig: Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA Graubünden). Kontakt laut ihrer Website: SVA Graubünden, Prämienverbilligung, Ottostrasse 24, Postfach, 7001 Chur, ipv@sva.gr.ch.
sva.gr.chsva.gr.chWer hat im Kanton Graubünden Anspruch auf Prämienverbilligung?
Anspruch haben Personen mit obligatorischer Krankenpflegeversicherung bei einem vom Bund anerkannten Versicherer, die am 1. Januar 2026 im Kanton Graubünden Wohnsitz hatten oder eine mindestens drei Monate gültige Aufenthaltsbewilligung im Kanton haben. Wer Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV bezieht, erhält die Prämienverbilligung bereits mit der EL.
sva.gr.chBekomme ich die Prämienverbilligung im Kanton Graubünden automatisch?
Du musst dich für die Prämienverbilligung anmelden. Die vollständige Anmeldung reichst du bei der SVA Graubünden oder bei der AHV-Zweigstelle deiner Wohnsitzgemeinde ein.
sva.gr.chBis wann muss ich die Prämienverbilligung im Kanton Graubünden beantragen?
Anmeldungen für das Jahr 2026 sind bis 31. Dezember 2026 einzureichen, massgebend ist der Posteingang bei der SVA.
sva.gr.chGibt es für den Kanton Graubünden einen Rechner zur Prämienverbilligung?
Ja, sva.gr.ch verlinkt «Online-Rechner Individuelle Prämienverbilligung (IPV) 2026». Das Ergebnis ist eine Schätzung, verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.
sva.gr.chWie viel Prämienverbilligung bekommen Kinder im Kanton Graubünden?
Die Höhe legt der Kanton Graubünden fest. Bei unteren und mittleren Einkommen muss er die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent und die von jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen.
Art. 65 KVGBAGWohin wird die Prämienverbilligung bezahlt?
Der Kanton bezahlt den Beitrag direkt an die Krankenkasse, bei der du versichert bist. Die Kasse reduziert dann deine Prämie.
Art. 65 KVGBAGAlle Kantone
Prämienverbilligung in den anderen Kantonen.
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- Zürich
Methodik: Angaben nur von offiziellen Seiten des Kantons oder seiner Sozialversicherungsstelle, abgerufen am 15. September 2026. Was dort nicht steht, fehlt hier. Die zuständigen Stellen aller Kantone listet auch das BAG. Priminfo: zuständige Stellen