Prämienverbilligung im Kanton Zug
Stand: Angaben der zuständigen Stelle (Ausgleichskasse Zug), abgerufen am 15. September 2026. akzug.ch
- Auf Antrag, Einladung per Post
- Anmeldung jeweils 1. Februar bis 30. April
- Kinder: mind. 80 % bei unteren und mittleren Einkommen
Kurz gesagt
Im Kanton Zug ist diese Stelle für die Prämienverbilligung zuständig: Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug. Anmelden kannst du dich im Kanton Zug immer vom 1. Februar bis und mit 30. April des Antragsjahres. Bei unteren und mittleren Einkommen muss der Kanton die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent verbilligen. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.
akzug.chArt. 65 KVG
Anspruch
Wer bekommt Prämienverbilligung im Kanton Zug?
Die Kantone verbilligen die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Wer Anspruch hat, wie hoch die Verbilligung ist und wie das Verfahren läuft, regelt der Kanton selbst. Art. 65 KVGBAG
Zuständige Stelle
Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug
Anspruch hast du, wenn du am 1. Januar des laufenden Jahres deinen steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zug hattest, bei einer vom Bund anerkannten Krankenkasse obligatorisch versichert bist und die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllst oder wirtschaftliche Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehst. Massgebend sind Einkommen, Vermögen, Zivilstand und Anzahl Kinder. akzug.ch
Offizielle Seite: Ausgleichskasse ZugBundesrecht
Was für alle Kantone gilt
- Der Kanton zahlt die Verbilligung direkt an deine Krankenkasse, die deine Prämie reduziert. Art. 65 KVGBAG
- Die Kantone müssen die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigen, insbesondere wenn du das beantragst. Art. 65 KVG
- Die Kantone informieren die Versicherten regelmässig über das Recht auf Prämienverbilligung. Art. 65 KVG
Antrag und Frist
Muss ich einen Antrag stellen, und bis wann?
Einige Kantone verbilligen die Prämien ohne Antrag, in anderen musst du ihn bei der zuständigen Stelle einreichen. BAG

Verfahren im Kanton Zug
Auf Antrag, Einladung per Post
Du musst dich für jedes Jahr neu anmelden; wer laut Steuerdaten mutmasslich Anspruch hat, erhält ein Schreiben mit Login-Daten, ohne Schreiben meldest du dich über das Online-Formular an, das jeweils Mitte Februar aufgeschaltet wird. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, muss keinen Antrag einreichen, für Sozialhilfebeziehende reichen die Sozialdienste den Antrag ein. akzug.ch
Frist
Anmeldung jeweils 1. Februar bis 30. April
Anmelden kannst du dich im Kanton Zug immer vom 1. Februar bis und mit 30. April des Antragsjahres. akzug.ch
Frist für 2026
Frist 2026: 30. April 2026, abgelaufen
Die Anmeldefrist für die Prämienverbilligung 2026 ist am 30. April 2026 abgelaufen; danach ist keine Anmeldung mehr möglich. akzug.ch
Einkommensgrenzen und Rechner
Wo finde ich Einkommensgrenzen und Rechner?
Grenzen und Beträge legt jeder Kanton selbst fest. Hier stehen nur Angaben, die die zuständige Stelle mit Jahr veröffentlicht, oder der Link dorthin. BAG
Offizieller Rechner
Prämienverbilligung 2026 – provisorische Berechnung des Anspruches
Das Ergebnis ist eine Schätzung, verbindlich ist der Entscheid der Stelle. akzug.ch
Zum RechnerBerechnungsgrundlagen 2026
2026 besteht Anspruch, wenn die gesamten Richtprämien höher sind als 8 % des massgebenden Einkommens; bei einem massgebenden Einkommen zwischen Fr. 70’000 und Fr. 89’900 gibt es eine reduzierte Verbilligung, darüber keinen Anspruch, bei Einzelpersonen und gewissen Haushalten mit nur einer erwachsenen Person liegen die Grenzwerte tiefer. Die Richtprämien 2026 betragen Fr. 4'984.80 für Erwachsene, Fr. 3'472.80 für junge Erwachsene (Jahrgang 2001–2007) und Fr. 1'224.00 für Kinder und Jugendliche (Jahrgang 2008–2025). akzug.ch
Zur QuelleKinder und junge Erwachsene
Was gilt für Kinder und junge Erwachsene?
Für untere und mittlere Einkommen gibt das Bundesrecht jedem Kanton, also auch dem Kanton Zug, eine Untergrenze vor. Art. 65 KVG
- Kinder
- mind. 80 %
- Verbilligung der Prämie
- Junge Erwachsene in Ausbildung
- mind. 50 %
- Verbilligung der Prämie
«Für untere und mittlere Einkommen verbilligen die Kantone die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und die Prämien der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent.» Art. 65 Abs. 1bis KVG
Wo die Grenze zu den mittleren Einkommen liegt, legt der Kanton fest. Frag bei der zuständigen Stelle nach, was für deine Familie gilt.
Neu seit 1. Januar 2026
Jeder Kanton muss einen Mindestbeitrag an die Prämienverbilligung leisten, gemessen an den Bruttokosten der Grundversicherung im Kanton. In den ersten zwei Kalenderjahren beträgt der Mindestanteil in allen Kantonen 3,5 Prozent. Zudem muss jeder Kanton festlegen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen höchstens ausmachen darf.
Art. 65 KVGÜbergangsbestimmung KVGBAGPrämien
Wie hoch sind die Prämien im Kanton Zug?
Für Erwachsene mit Franchise CHF 300, Standardmodell und Unfalldeckung reichen die Prämien im Kanton Zug von CHF 405.30 bei Agrisano bis CHF 557.60 bei rhenusana pro Monat. BAG-Prämiendaten
Zwei Hebel, die unabhängig voneinander wirken
Über die Prämienverbilligung entscheidet der Kanton Zug nach deinem Einkommen. Wie hoch die Prämie ist, auf die sie angerechnet wird, entscheidet dagegen deine Kasse: Jeder Versicherer legt seine Prämien selbst fest. Art. 61 KVGArt. 65 KVG
- Günstigste Kasse
- CHF 405.30
- Agrisano, pro Monat
- Teuerste Kasse
- CHF 557.60
- rhenusana, pro Monat
- Unterschied
- CHF 1’828
- pro Jahr, bei gleichem Profil
Mit Franchise CHF 2’500, ohne Unfalldeckung und dem günstigsten Modell je Kasse liegt die tiefste Prämie im Kanton Zug bei CHF 213.20 (Helsana, Modell Hausarzt/HMO). BAG-Prämiendaten
Prämien für deine PLZ und deinen Jahrgang vergleichenVerbindlich entscheidet die zuständige Stelle
Diese Seite fasst die Angaben der zuständigen Stelle zusammen (Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug), abgerufen am 15. September 2026. Ob du Prämienverbilligung erhältst und wie viel, entscheidet allein diese Stelle. Bei Fragen zu deiner Situation wende dich direkt an sie.
Kontakt laut ihrer Website: Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug, Baarerstrasse 11, Postfach, 6302 Zug, info.ipv@akzug.ch akzug.ch
Offizielle Seite: Ausgleichskasse ZugFragen
Häufige Fragen zur Prämienverbilligung im Kanton Zug.

Wer ist im Kanton Zug für die Prämienverbilligung zuständig?
Im Kanton Zug ist diese Stelle zuständig: Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug. Kontakt laut ihrer Website: Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug, Baarerstrasse 11, Postfach, 6302 Zug, info.ipv@akzug.ch.
akzug.chakzug.chWer hat im Kanton Zug Anspruch auf Prämienverbilligung?
Anspruch hast du, wenn du am 1. Januar des laufenden Jahres deinen steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zug hattest, bei einer vom Bund anerkannten Krankenkasse obligatorisch versichert bist und die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllst oder wirtschaftliche Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehst. Massgebend sind Einkommen, Vermögen, Zivilstand und Anzahl Kinder.
akzug.chBekomme ich die Prämienverbilligung im Kanton Zug automatisch?
Du musst dich für jedes Jahr neu anmelden; wer laut Steuerdaten mutmasslich Anspruch hat, erhält ein Schreiben mit Login-Daten, ohne Schreiben meldest du dich über das Online-Formular an, das jeweils Mitte Februar aufgeschaltet wird. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, muss keinen Antrag einreichen, für Sozialhilfebeziehende reichen die Sozialdienste den Antrag ein.
akzug.chBis wann muss ich die Prämienverbilligung im Kanton Zug beantragen?
Anmelden kannst du dich im Kanton Zug immer vom 1. Februar bis und mit 30. April des Antragsjahres.
akzug.chGibt es für den Kanton Zug einen Rechner zur Prämienverbilligung?
Ja, akzug.ch verlinkt «Prämienverbilligung 2026 – provisorische Berechnung des Anspruches». Das Ergebnis ist eine Schätzung, verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.
akzug.chWie viel Prämienverbilligung bekommen Kinder im Kanton Zug?
Die Höhe legt der Kanton Zug fest. Bei unteren und mittleren Einkommen muss er die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent und die von jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen.
Art. 65 KVGBAGWohin wird die Prämienverbilligung bezahlt?
Der Kanton bezahlt den Beitrag direkt an die Krankenkasse, bei der du versichert bist. Die Kasse reduziert dann deine Prämie.
Art. 65 KVGBAGLohnt sich ein Kassenwechsel, wenn ich im Kanton Zug Prämienverbilligung bekomme?
Die Prämienverbilligung zahlt der Kanton direkt an deine Krankenkasse, die deine Prämie reduziert. Wie hoch diese Prämie überhaupt ist, legt jede Kasse selbst fest: Im Kanton Zug liegen zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse CHF 1’828 pro Jahr, bei gleichem Profil (40 Jahre, Franchise CHF 300, Standardmodell, mit Unfall). Ob und wie stark sich ein Wechsel auf deinen Verbilligungsbetrag auswirkt, legt der Kanton fest — das beantwortet dir Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug.
Art. 61 KVGArt. 65 KVGBAG-Prämiendatenakzug.chAlle Kantone
Prämienverbilligung in den anderen Kantonen.
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Methodik: Angaben nur von offiziellen Seiten des Kantons oder seiner Sozialversicherungsstelle, abgerufen am 15. September 2026. Was dort nicht steht, fehlt hier. Die zuständigen Stellen aller Kantone listet auch das BAG. Priminfo: zuständige Stellen