Prämienverbilligung im Kanton Freiburg

Stand: Angaben der zuständigen Stelle (Ausgleichskasse des Kantons Freiburg), abgerufen am 15. September 2026. ecasfr.ch

  • Teils automatisch, teils auf Antrag
  • Antrag jeweils bis 31. August (Eingang)
  • Kinder: mind. 80 % bei unteren und mittleren Einkommen

Kurz gesagt

Im Kanton Freiburg ist diese Stelle für die Prämienverbilligung zuständig: Ausgleichskasse des Kantons Freiburg. Wer neu Prämienverbilligung will, stellt einen Antrag online oder auf Papier. Wer im laufenden Jahr eine Prämienverbilligung erhalten hat, wird für das nächste Jahr von Amtes wegen geprüft, und Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV/IV meldet der Bereich Ergänzungsleistungen automatisch. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.

ecasfr.chArt. 65 KVG
Knety fängt eine Münze auf

Anspruch

Wer bekommt Prämienverbilligung im Kanton Freiburg?

Die Kantone verbilligen die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Wer Anspruch hat, wie hoch die Verbilligung ist und wie das Verfahren läuft, regelt der Kanton selbst. Art. 65 KVGBAG

Zuständige Stelle

Ausgleichskasse des Kantons Freiburg

Anspruch haben Versicherte oder Familien, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenzen unterschreitet; massgebend ist die Freiburger Steuerveranlagung der Steuerperiode zwei Jahre vor dem Anspruchsjahr. Lernende und Studierende unter 25 Jahren stellen grundsätzlich kein eigenes Gesuch, sie werden im Gesuch der Eltern aufgeführt. ecasfr.ch

Offizielle Seite: Ausgleichskasse des Kantons Freiburg

Bundesrecht

Was für alle Kantone gilt

  • Der Kanton zahlt die Verbilligung direkt an deine Krankenkasse, die deine Prämie reduziert. Art. 65 KVGBAG
  • Die Kantone müssen die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigen, insbesondere wenn du das beantragst. Art. 65 KVG
  • Die Kantone informieren die Versicherten regelmässig über das Recht auf Prämienverbilligung. Art. 65 KVG

Antrag und Frist

Muss ich einen Antrag stellen, und bis wann?

Einige Kantone verbilligen die Prämien ohne Antrag, in anderen musst du ihn bei der zuständigen Stelle einreichen. BAG

Knety hält einen Brief, daneben ein Wecker

Verfahren im Kanton Freiburg

Teils automatisch, teils auf Antrag

Wer neu Prämienverbilligung will, stellt einen Antrag online oder auf Papier. Wer im laufenden Jahr eine Prämienverbilligung erhalten hat, wird für das nächste Jahr von Amtes wegen geprüft, und Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV/IV meldet der Bereich Ergänzungsleistungen automatisch. ecasfr.ch

Frist

Antrag jeweils bis 31. August (Eingang)

Der Antrag muss bis spätestens am 31. August des laufenden Jahres bei der Ausgleichskasse eingegangen sein, massgebend ist das Eingangsdatum. Auf später eingereichte Gesuche tritt die Ausgleichskasse nicht mehr ein. ecasfr.ch

Frist für 2026

Frist 2026: 31. August 2026

Der Antrag für 2026 muss bis spätestens 31. August 2026 eingereicht werden. Der Anspruch entsteht frühestens ab dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag bei der Ausgleichskasse eingereicht wird. ecasfr.ch

Antrag

Online-Antrag zur Verbilligung der Krankenkassenprämien (RPI01)

Formular bzw. Online-Antrag, verlinkt von der zuständigen Stelle. ecasfr.ch

Zum Antrag

Einkommensgrenzen und Rechner

Wo finde ich Einkommensgrenzen und Rechner?

Grenzen und Beträge legt jeder Kanton selbst fest. Hier stehen nur Angaben, die die zuständige Stelle mit Jahr veröffentlicht, oder der Link dorthin. BAG

Offizieller Rechner

Berechnung der Prämienverbilligung

Das Ergebnis ist eine Schätzung, verbindlich ist der Entscheid der Stelle. ecasfr.ch

Zum Rechner

Berechnungsgrundlagen 2026

Einkommensgrenzen 2026 für das anrechenbare Einkommen: CHF 37’000 für Ledige, Geschiedene, Verwitwete oder Getrennte ohne unterhaltsberechtigtes Kind und CHF 65'000 für Ehepaare ohne Kind, mit Kindern höher (z. B. CHF 93'000 für Ehepaare mit 2 Kindern). Keinen Anspruch hat, wer ein Nettoeinkommen über 150'000 Franken oder steuerbare Vermögenswerte über 250'000 Franken hat. assets.caisseavsfr.ch

Zur Quelle

Kinder und junge Erwachsene

Was gilt für Kinder und junge Erwachsene?

Für untere und mittlere Einkommen gibt das Bundesrecht jedem Kanton, also auch dem Kanton Freiburg, eine Untergrenze vor. Art. 65 KVG

Kinder
mind. 80 %
Verbilligung der Prämie
Junge Erwachsene in Ausbildung
mind. 50 %
Verbilligung der Prämie

«Für untere und mittlere Einkommen verbilligen die Kantone die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und die Prämien der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent.» Art. 65 Abs. 1bis KVG

Wo die Grenze zu den mittleren Einkommen liegt, legt der Kanton fest. Frag bei der zuständigen Stelle nach, was für deine Familie gilt.

Neu seit 1. Januar 2026

Jeder Kanton muss einen Mindestbeitrag an die Prämienverbilligung leisten, gemessen an den Bruttokosten der Grundversicherung im Kanton. In den ersten zwei Kalenderjahren beträgt der Mindestanteil in allen Kantonen 3,5 Prozent. Zudem muss jeder Kanton festlegen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen höchstens ausmachen darf.

Art. 65 KVGÜbergangsbestimmung KVGBAG

Prämien

Wie hoch sind die Prämien im Kanton Freiburg?

Für Erwachsene mit Franchise CHF 300, Standardmodell und Unfalldeckung reichen die Prämien im Kanton Freiburg von CHF 551.00 bei ÖKK bis CHF 699.70 bei rhenusana pro Monat. BAG-Prämiendaten

Zwei Hebel, die unabhängig voneinander wirken

Über die Prämienverbilligung entscheidet der Kanton Freiburg nach deinem Einkommen. Wie hoch die Prämie ist, auf die sie angerechnet wird, entscheidet dagegen deine Kasse: Jeder Versicherer legt seine Prämien selbst fest. Art. 61 KVGArt. 65 KVG

Günstigste Kasse
CHF 551.00
ÖKK, pro Monat
Teuerste Kasse
CHF 699.70
rhenusana, pro Monat
Unterschied
CHF 1’784
pro Jahr, bei gleichem Profil

Mit Franchise CHF 2’500, ohne Unfalldeckung und dem günstigsten Modell je Kasse liegt die tiefste Prämie im Kanton Freiburg bei CHF 329.00 (KPT, Modell Telmed). BAG-Prämiendaten

Prämien für deine PLZ und deinen Jahrgang vergleichen

Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle

Diese Seite fasst die Angaben der zuständigen Stelle zusammen (Ausgleichskasse des Kantons Freiburg), abgerufen am 15. September 2026. Ob du Prämienverbilligung erhältst und wie viel, entscheidet allein diese Stelle. Bei Fragen zu deiner Situation wende dich direkt an sie.

Kontakt laut ihrer Website: Ausgleichskasse des Kantons Freiburg, Impasse de la Colline 1, Postfach, 1762 Givisiez ecasfr.ch

Offizielle Seite: Ausgleichskasse des Kantons Freiburg

Fragen

Häufige Fragen zur Prämienverbilligung im Kanton Freiburg.

Wer ist im Kanton Freiburg für die Prämienverbilligung zuständig?

Im Kanton Freiburg ist diese Stelle zuständig: Ausgleichskasse des Kantons Freiburg. Kontakt laut ihrer Website: Ausgleichskasse des Kantons Freiburg, Impasse de la Colline 1, Postfach, 1762 Givisiez.

ecasfr.ch
Wer hat im Kanton Freiburg Anspruch auf Prämienverbilligung?

Anspruch haben Versicherte oder Familien, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenzen unterschreitet; massgebend ist die Freiburger Steuerveranlagung der Steuerperiode zwei Jahre vor dem Anspruchsjahr. Lernende und Studierende unter 25 Jahren stellen grundsätzlich kein eigenes Gesuch, sie werden im Gesuch der Eltern aufgeführt.

ecasfr.ch
Bekomme ich die Prämienverbilligung im Kanton Freiburg automatisch?

Wer neu Prämienverbilligung will, stellt einen Antrag online oder auf Papier. Wer im laufenden Jahr eine Prämienverbilligung erhalten hat, wird für das nächste Jahr von Amtes wegen geprüft, und Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV/IV meldet der Bereich Ergänzungsleistungen automatisch.

ecasfr.ch
Bis wann muss ich die Prämienverbilligung im Kanton Freiburg beantragen?

Der Antrag muss bis spätestens am 31. August des laufenden Jahres bei der Ausgleichskasse eingegangen sein, massgebend ist das Eingangsdatum. Auf später eingereichte Gesuche tritt die Ausgleichskasse nicht mehr ein.

ecasfr.ch
Gibt es für den Kanton Freiburg einen Rechner zur Prämienverbilligung?

Ja, ecasfr.ch verlinkt «Berechnung der Prämienverbilligung». Das Ergebnis ist eine Schätzung, verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.

ecasfr.ch
Wie viel Prämienverbilligung bekommen Kinder im Kanton Freiburg?

Die Höhe legt der Kanton Freiburg fest. Bei unteren und mittleren Einkommen muss er die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent und die von jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen.

Art. 65 KVGBAG
Wohin wird die Prämienverbilligung bezahlt?

Der Kanton bezahlt den Beitrag direkt an die Krankenkasse, bei der du versichert bist. Die Kasse reduziert dann deine Prämie.

Art. 65 KVGBAG
Lohnt sich ein Kassenwechsel, wenn ich im Kanton Freiburg Prämienverbilligung bekomme?

Die Prämienverbilligung zahlt der Kanton direkt an deine Krankenkasse, die deine Prämie reduziert. Wie hoch diese Prämie überhaupt ist, legt jede Kasse selbst fest: Im Kanton Freiburg liegen zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse CHF 1’784 pro Jahr, bei gleichem Profil (40 Jahre, Franchise CHF 300, Standardmodell, mit Unfall). Ob und wie stark sich ein Wechsel auf deinen Verbilligungsbetrag auswirkt, legt der Kanton fest — das beantwortet dir Ausgleichskasse des Kantons Freiburg.

Art. 61 KVGArt. 65 KVGBAG-Prämiendatenecasfr.ch

Alle Kantone

Prämienverbilligung in den anderen Kantonen.

Methodik: Angaben nur von offiziellen Seiten des Kantons oder seiner Sozialversicherungsstelle, abgerufen am 15. September 2026. Was dort nicht steht, fehlt hier. Die zuständigen Stellen aller Kantone listet auch das BAG. Priminfo: zuständige Stellen