Prämienverbilligung im Kanton Thurgau
Stand: Angaben der zuständigen Stelle (Krankenkassen-Kontrollstelle der Gemeinde), abgerufen am 15. September 2026. gesundheit.tg.ch
- Auf Antrag, Einladung per Post
- Antrag 2026: bis 31. Dezember 2026
- Kinder: mind. 80 % bei unteren und mittleren Einkommen
Kurz gesagt
Im Kanton Thurgau ist diese Stelle für die Prämienverbilligung zuständig: Krankenkassen-Kontrollstelle der Wohnsitzgemeinde. Den Antrag für die Prämienverbilligung 2026 musst du bis spätestens 31. Dezember 2026 an die Krankenkassen-Kontrollstelle deiner Gemeinde senden, sonst verfällt der Anspruch. Bei unteren und mittleren Einkommen muss der Kanton die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent verbilligen. Verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.
gesundheit.tg.chArt. 65 KVG
Anspruch
Wer bekommt Prämienverbilligung im Kanton Thurgau?
Die Kantone verbilligen die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Wer Anspruch hat, wie hoch die Verbilligung ist und wie das Verfahren läuft, regelt der Kanton selbst. Art. 65 KVGBAG
Zuständige Stelle
Krankenkassen-Kontrollstelle der Wohnsitzgemeinde
Anspruch haben Personen, die bei einer vom Bund anerkannten Schweizer Krankenkasse versichert sind und am 1. Januar des betreffenden Jahres ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Thurgau haben. Wer Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bezieht, muss kein Antragsformular einreichen. gesundheit.tg.ch
Offizielle Seite: Krankenkassen-Kontrollstelle der GemeindeBundesrecht
Was für alle Kantone gilt
- Der Kanton zahlt die Verbilligung direkt an deine Krankenkasse, die deine Prämie reduziert. Art. 65 KVGBAG
- Die Kantone müssen die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigen, insbesondere wenn du das beantragst. Art. 65 KVG
- Die Kantone informieren die Versicherten regelmässig über das Recht auf Prämienverbilligung. Art. 65 KVG
Antrag und Frist
Muss ich einen Antrag stellen, und bis wann?
Einige Kantone verbilligen die Prämien ohne Antrag, in anderen musst du ihn bei der zuständigen Stelle einreichen. BAG

Verfahren im Kanton Thurgau
Auf Antrag, Einladung per Post
Im Kanton Thurgau musst du die Prämienverbilligung jedes Jahr beantragen. Die Gemeinden ermitteln die Bezugsberechtigten per 1. Januar und schicken ihnen im Frühjahr ein Antragsformular, das du unterschrieben bei der Krankenkassen-Kontrollstelle deiner Wohnsitzgemeinde einreichst. gesundheit.tg.ch
Frist für 2026
Antrag 2026: bis 31. Dezember 2026
Den Antrag für die Prämienverbilligung 2026 musst du bis spätestens 31. Dezember 2026 an die Krankenkassen-Kontrollstelle deiner Gemeinde senden, sonst verfällt der Anspruch. svztg.ch
Frist
Jeweils bis 31. Dezember
Das unterzeichnete Formular muss spätestens bis 31. Dezember des betreffenden Jahres bei der Krankenkassen-Kontrollstelle der Wohnsitzgemeinde eingereicht sein. Wer die Frist verpasst, verliert den Anspruch vollständig. gesundheit.tg.ch
Antrag
Antragsformular 2026
Formular bzw. Online-Antrag, verlinkt von der zuständigen Stelle. svztg.ch
Zum AntragEinkommensgrenzen und Rechner
Wo finde ich Einkommensgrenzen und Rechner?
Grenzen und Beträge legt jeder Kanton selbst fest. Hier stehen nur Angaben, die die zuständige Stelle mit Jahr veröffentlicht, oder der Link dorthin. BAG
Berechnungsgrundlagen 2026
IPV-Ansätze 2026 für Erwachsene ohne steuerbares Vermögen: CHF 3’408 bei einer einfachen satzbestimmenden Steuer zu 100 % bis CHF 400, CHF 2’556 bis CHF 600 und CHF 1’704 bis CHF 800. Für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr beträgt die IPV 2026 CHF 1’236 bei einer einfachen Steuer bis CHF 1’600. gesundheit.tg.ch
Zur QuelleKinder und junge Erwachsene
Was gilt für Kinder und junge Erwachsene?
Für untere und mittlere Einkommen gibt das Bundesrecht jedem Kanton, also auch dem Kanton Thurgau, eine Untergrenze vor. Art. 65 KVG
- Kinder
- mind. 80 %
- Verbilligung der Prämie
- Junge Erwachsene in Ausbildung
- mind. 50 %
- Verbilligung der Prämie
«Für untere und mittlere Einkommen verbilligen die Kantone die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und die Prämien der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent.» Art. 65 Abs. 1bis KVG
Wo die Grenze zu den mittleren Einkommen liegt, legt der Kanton fest. Frag bei der zuständigen Stelle nach, was für deine Familie gilt.
Neu seit 1. Januar 2026
Jeder Kanton muss einen Mindestbeitrag an die Prämienverbilligung leisten, gemessen an den Bruttokosten der Grundversicherung im Kanton. In den ersten zwei Kalenderjahren beträgt der Mindestanteil in allen Kantonen 3,5 Prozent. Zudem muss jeder Kanton festlegen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen höchstens ausmachen darf.
Art. 65 KVGÜbergangsbestimmung KVGBAGPrämien
Wie hoch sind die Prämien im Kanton Thurgau?
Für Erwachsene mit Franchise CHF 300, Standardmodell und Unfalldeckung reichen die Prämien im Kanton Thurgau von CHF 524.60 bei Agrisano bis CHF 652.00 bei Philos pro Monat. BAG-Prämiendaten
Zwei Hebel, die unabhängig voneinander wirken
Über die Prämienverbilligung entscheidet der Kanton Thurgau nach deinem Einkommen. Wie hoch die Prämie ist, auf die sie angerechnet wird, entscheidet dagegen deine Kasse: Jeder Versicherer legt seine Prämien selbst fest. Art. 61 KVGArt. 65 KVG
- Günstigste Kasse
- CHF 524.60
- Agrisano, pro Monat
- Teuerste Kasse
- CHF 652.00
- Philos, pro Monat
- Unterschied
- CHF 1’529
- pro Jahr, bei gleichem Profil
Mit Franchise CHF 2’500, ohne Unfalldeckung und dem günstigsten Modell je Kasse liegt die tiefste Prämie im Kanton Thurgau bei CHF 319.70 (Atupri, Modell Hausarzt/HMO). BAG-Prämiendaten
Prämien für deine PLZ und deinen Jahrgang vergleichenVerbindlich entscheidet die zuständige Stelle
Diese Seite fasst die Angaben der zuständigen Stelle zusammen (Krankenkassen-Kontrollstelle der Wohnsitzgemeinde), abgerufen am 15. September 2026. Ob du Prämienverbilligung erhältst und wie viel, entscheidet allein diese Stelle. Bei Fragen zu deiner Situation wende dich direkt an sie.
Offizielle Seite: Krankenkassen-Kontrollstelle der GemeindeFragen
Häufige Fragen zur Prämienverbilligung im Kanton Thurgau.

Wer ist im Kanton Thurgau für die Prämienverbilligung zuständig?
Im Kanton Thurgau ist diese Stelle zuständig: Krankenkassen-Kontrollstelle der Wohnsitzgemeinde.
gesundheit.tg.chWer hat im Kanton Thurgau Anspruch auf Prämienverbilligung?
Anspruch haben Personen, die bei einer vom Bund anerkannten Schweizer Krankenkasse versichert sind und am 1. Januar des betreffenden Jahres ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Thurgau haben. Wer Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bezieht, muss kein Antragsformular einreichen.
gesundheit.tg.chBekomme ich die Prämienverbilligung im Kanton Thurgau automatisch?
Im Kanton Thurgau musst du die Prämienverbilligung jedes Jahr beantragen. Die Gemeinden ermitteln die Bezugsberechtigten per 1. Januar und schicken ihnen im Frühjahr ein Antragsformular, das du unterschrieben bei der Krankenkassen-Kontrollstelle deiner Wohnsitzgemeinde einreichst.
gesundheit.tg.chBis wann muss ich die Prämienverbilligung im Kanton Thurgau beantragen?
Den Antrag für die Prämienverbilligung 2026 musst du bis spätestens 31. Dezember 2026 an die Krankenkassen-Kontrollstelle deiner Gemeinde senden, sonst verfällt der Anspruch.
svztg.chWie viel Prämienverbilligung bekommen Kinder im Kanton Thurgau?
Die Höhe legt der Kanton Thurgau fest. Bei unteren und mittleren Einkommen muss er die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent und die von jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen.
Art. 65 KVGBAGWohin wird die Prämienverbilligung bezahlt?
Der Kanton bezahlt den Beitrag direkt an die Krankenkasse, bei der du versichert bist. Die Kasse reduziert dann deine Prämie.
Art. 65 KVGBAGLohnt sich ein Kassenwechsel, wenn ich im Kanton Thurgau Prämienverbilligung bekomme?
Die Prämienverbilligung zahlt der Kanton direkt an deine Krankenkasse, die deine Prämie reduziert. Wie hoch diese Prämie überhaupt ist, legt jede Kasse selbst fest: Im Kanton Thurgau liegen zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse CHF 1’529 pro Jahr, bei gleichem Profil (40 Jahre, Franchise CHF 300, Standardmodell, mit Unfall). Ob und wie stark sich ein Wechsel auf deinen Verbilligungsbetrag auswirkt, legt der Kanton fest — das beantwortet dir Krankenkassen-Kontrollstelle der Wohnsitzgemeinde.
Art. 61 KVGArt. 65 KVGBAG-Prämiendatengesundheit.tg.chAlle Kantone
Prämienverbilligung in den anderen Kantonen.
- Aargau
- Appenzell Innerrhoden
- Appenzell Ausserrhoden
- Bern
- Basel-Landschaft
- Basel-Stadt
- Freiburg
- Genf
- Glarus
- Graubünden
- Jura
- Luzern
- Neuenburg
- Nidwalden
- Obwalden
- St. Gallen
- Schaffhausen
- Solothurn
- Schwyz
- Tessin
- Uri
- Waadt
- Wallis
- Zug
- Zürich
Methodik: Angaben nur von offiziellen Seiten des Kantons oder seiner Sozialversicherungsstelle, abgerufen am 15. September 2026. Was dort nicht steht, fehlt hier. Die zuständigen Stellen aller Kantone listet auch das BAG. Priminfo: zuständige Stellen