Alle Ratgeber
knety.

Ratgeber Reiseversicherung

Zahlt die Krankenkasse im Ausland?

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 18. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Ja, aber nur bei Notfällen auf einer vorübergehenden Reise. In der EU, in den EFTA-Staaten und im Vereinigten Königreich hast du mit der Europäischen Krankenversicherungskarte Anspruch auf die nötigen Leistungen zu den Bedingungen des Landes. Überall sonst zahlt die Grundversicherung höchstens das Doppelte dessen, was die Behandlung in der Schweiz kosten würde, im Spital höchstens 90 % der Schweizer Kosten (Art. 36 KVV, BAG). Eine Rückführung in die Schweiz zahlt sie nicht.

Art. 36 KVVBAG AuslandCSSHelsana

Wann zahlt die Grundversicherung im Ausland?

Die Grundversicherung zahlt im Ausland grundsätzlich nur Notfälle. Ein Notfall liegt vor, wenn du während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland eine Behandlung brauchst und eine Rückreise in die Schweiz nicht angemessen ist. Reist du ins Ausland, um dich dort behandeln zu lassen, ist das kein Notfall (Art. 36 Abs. 2 KVV). Das gilt bei Krankheit und, wenn keine Unfallversicherung zahlt, auch bei Unfällen (Art. 1a KVG). Eine geplante Behandlung im Ausland übernimmt die Kasse nur in bestimmten Fällen, etwa wenn es sie in der Schweiz nicht gibt; dafür reicht dein Arzt vorher einen begründeten Antrag beim Vertrauensarzt der Kasse ein (BAG).

Art. 36 KVVArt. 1a KVGBAG Ausland

Auf einer Reise oder Weltreise bleibst du in der Schweiz versichert, solange du hier deinen Wohnsitz hast; die Grundversicherung lässt sich dafür weder kündigen noch aussetzen (BAG). Medikamente und Hilfsmittel, die du im Ausland kaufst, vergütet die Kasse nur, wenn du sie während des vorübergehenden Aufenthalts wegen einer Erkrankung brauchst (BAG).

BAG ReisendeBAG Ausland

EU, EFTA und UK: Was bringt die Europäische Krankenversicherungskarte?

Die Europäische Krankenversicherungskarte steht auf der Rückseite deiner Schweizer Versichertenkarte. In den 27 EU-Staaten, in Island, Liechtenstein, Norwegen und im Vereinigten Königreich gibt sie dir Anspruch auf die Leistungen, die während des Aufenthalts medizinisch notwendig werden, und zwar nach den Regeln und zu den Kosten des Landes, wie für die Versicherten dort (BAG, Gemeinsame Einrichtung KVG). Die Kostenbeteiligung des Landes zahlst du in der Regel vor Ort. Dafür entfällt die Schweizer Kostenbeteiligung, und an deine Franchise wird die ausländische nicht angerechnet (BAG).

BAG AuslandBAG ReisendeGemeinsame Einrichtung KVG

Laut Europäischer Kommission ist die Karte keine Alternative zur Reiseversicherung. Sie deckt keine privaten Gesundheitsleistungen und keinen Rückflug nach Hause, und sie garantiert keine Gratisbehandlung: Was in der Schweiz nichts kostet, kann anderswo kostenpflichtig sein. Hast du die Karte vergessen, kann dir deine Kasse eine befristete Ersatzbescheinigung ausstellen (BAG). Die CSS weist darauf hin, dass die digitale Karte in ihrer App nicht reicht; nimm die physische Karte mit.

Europäische KommissionBAG AuslandCSS→ Krankenkasse im Ausland auf einen Blick

Ausserhalb Europas: höchstens das Doppelte

Ausserhalb von EU, EFTA und UK zahlt die Grundversicherung für eine Notfallbehandlung höchstens den doppelten Betrag dessen, was in der Schweiz vergütet würde (Art. 36 Abs. 4 KVV). Im Spital heisst das laut BAG höchstens 90 % der Kosten, die der Aufenthalt in der Schweiz kosten würde. Der Grund: In der Schweiz trägt der Kanton mindestens 55 % der Spitalkosten (Art. 49a KVG), die Kasse also höchstens 45 %, und nur diesen Anteil verdoppelt sie. Franchise und Selbstbehalt zahlst du auch bei Rechnungen aus dem Ausland selbst (CSS).

Art. 36 KVVBAG AuslandBAG ReisendeArt. 49a KVGCSS
Wo du behandelt wirstAmbulante NotfallbehandlungNotfall im SpitalRückführung in die Schweiz
EU, EFTA und UK, mit Europäischer KrankenversicherungskarteLeistungen wie für Versicherte des Landes, mit dessen KostenbeteiligungLeistungen wie für Versicherte des Landes, mit dessen KostenbeteiligungNein
Übrige LänderHöchstens das Doppelte des Schweizer BetragsHöchstens 90 % der Schweizer KostenNein
Übrige Länder, Versicherte aus dem Kanton Zug (2026 und 2027)Höchstens das Doppelte des Schweizer BetragsHöchstens 2 % der Schweizer KostenNein

Die Grundversicherung leistet bei jeder Kasse gleich. Was darüber hinausgeht, zahlt nur eine Zusatz- oder Reiseversicherung. Der Sonderfall Zug gilt laut BAG für 2026 und 2027.

BAG AuslandGemeinsame Einrichtung KVGArt. 36 KVVCSSHelsana

Kanton Zug: 2026 und 2027 übernimmt der Kanton 99 % der Spitalkosten in der Schweiz, die Kasse nur 1 %. Bei einem Spitalaufenthalt ausserhalb von EU, EFTA und UK zahlt die Grundversicherung deshalb höchstens 2 % der Kosten (BAG). Die CSS empfiehlt Versicherten aus Zug eine Reiseversicherung für Heilungskosten und Personen-Assistance.

BAG AuslandCSS→ Krankenkassen im Kanton Zug

Warum werden USA, Kanada und Japan teuer?

In Ländern, in denen Behandlungen und Transporte mehr kosten als in der Schweiz, reicht das Doppelte des Schweizer Betrags oft nicht. Das BAG nennt als Beispiele die USA, Kanada und Japan sowie Staaten, in denen Ausländerinnen und Ausländer in teure Spezialkliniken gebracht werden. Es empfiehlt deshalb für Aufenthalte ausserhalb der EU eine Reisezusatzversicherung, damit die Leistungen sicher vollständig erstattet werden. Die CSS zählt zusätzlich Australien und Neuseeland auf und weist darauf hin, dass öffentliche Spitäler in manchen Ländern nicht dem Schweizer Standard entsprechen.

BAG ReisendeBAG AuslandCSS

Ein Beispiel mit angenommenen Beträgen zeigt die Grössenordnung: Würde ein Spitalaufenthalt wegen einer akuten Erkrankung in der Schweiz CHF 20’000 kosten und stellt dir ein Spital in den USA CHF 80’000 in Rechnung, zahlt die Grundversicherung höchstens 90 % der Schweizer Kosten, also CHF 18’000, und zieht davon noch Franchise und Selbstbehalt ab. Mindestens CHF 62’000 bleiben bei dir oder deiner Zusatzversicherung. Für Versicherte aus dem Kanton Zug zahlt die Kasse 2026 und 2027 im gleichen Fall höchstens CHF 400, also 2 % von CHF 20’000.

BAG AuslandCSS

Wer zahlt Krankentransport und Rückführung?

Hier liegt die grösste Lücke. Die Grundversicherung zahlt an medizinisch nötige Krankentransporte zu einem zugelassenen Leistungserbringer 50 %, höchstens CHF 500 im Jahr (Art. 26 KLV), und an Rettungen in der Schweiz 50 %, höchstens CHF 5’000 im Jahr (Art. 27 KLV). Eine Rückführung in die Schweiz zahlt sie nicht, auch wenn sie medizinisch sinnvoll wäre; Krankentransporte im Ausland übernimmt sie laut CSS und Helsana ebenfalls nicht (in EU- und EFTA-Staaten gelten für die Behandlung vor Ort mit der Krankenversicherungskarte die Regeln des Aufenthaltslandes). Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt den Rückflug ebenfalls nicht (Europäische Kommission), und der Bund übernimmt keine Spital-, Rettungs- oder Rückreisekosten (EDA).

Art. 26 KLVArt. 27 KLVCSSHelsanaEuropäische KommissionEDA

Teuer wird es schnell. Laut CSS kostet eine Rückführung im Ambulanzjet aus Griechenland rund CHF 20’000, aus Thailand oder den USA rund CHF 100’000. Die Rega nennt für eine Repatriierung aus Spanien ungefähr CHF 30’000, aus Thailand mehr als CHF 100’000. Bezahlen kann das eine Zusatzversicherung mit Auslandsdeckung oder eine Reiseversicherung mit Rückführung. Die Rega kann ihren Gönnerinnen und Gönnern die Kosten ihrer Repatriierungsflüge erlassen, wenn keine Versicherung zahlen muss; sie tut das nach eigenem Ermessen und ohne Rechtspflicht, denn sie ist keine Versicherung.

CSSRegaRega-Gönnerbestimmungen→ Rettung und Rückführung: wer hilft

Unfall im Ausland: Zahlt die Unfallversicherung?

Arbeitest du bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche, bist du über ihn auch gegen Nichtberufsunfälle versichert (Art. 13 UVV). Für eine notwendige Heilbehandlung im Ausland zahlt die Unfallversicherung höchstens das Doppelte dessen, was die Behandlung in der Schweiz gekostet hätte (Art. 17 UVV). Rettungs-, Bergungs-, Reise- und Transportkosten im Ausland vergütet sie höchstens bis zu einem Fünftel des Höchstbetrags des versicherten Jahresverdienstes (Art. 20 UVV); bei CHF 148’200 (Art. 22 UVV) sind das CHF 29’640. Ohne Unfallversicherung über den Arbeitgeber deckt die Krankenkasse Unfälle (Art. 1a KVG), im Ausland mit denselben Grenzen wie bei Krankheit.

Art. 13 UVVArt. 17 UVVArt. 20 UVVArt. 22 UVVArt. 1a KVGArt. 36 KVV

Welche Versicherung schliesst die Lücke?

  • Zusatzversicherung der Krankenkasse: Bei Helsana decken TOP und COMPLETA 100 % der Notfallkosten, die über die Grundversicherung hinausgehen, und 100 % des medizinisch notwendigen Rücktransports in die Schweiz. Die CSS bietet Auslandsschutz etwa über die ambulante Versicherung myFlex, die Notfallversicherung Livo oder ihre Reiseversicherung.
  • Reiseversicherung mit Assistance und Heilungskosten: Bei der ERV ist die Repatriierung im SOS-Schutz unbegrenzt versichert, Arzt- und Spitalkosten im Ausland bis CHF 1’000’000 nur in den Varianten Multi Trip Comfort und Single Trip Upgrade. Beim TCS ETI-Schutzbrief sind Heilungskosten im Ausland nur in der Variante Plus enthalten.
  • Kreditkarte: Heilungskosten im Ausland deckt bei PostFinance nur die Platinum-Karte, bis CHF 1’000’000; Viseca nennt dafür Gold-Karten mit bis CHF 250’000 und die Visa Platinum mit bis CHF 500’000.
HelsanaCSSERV AVBTCS AGB ETIPostFinanceViseca→ Zusatzversicherungen vergleichen→ Reiseversicherungen vergleichen

Deine Franchise und deinen Selbstbehalt der Grundversicherung übernimmt keine Versicherung: Kostenbeteiligungen dürfen weder bei einer Krankenkasse noch bei einer privaten Versicherung versichert werden (Art. 64 Abs. 8 KVG). Und anerkennt die Grundversicherung eine Behandlung im Ausland nicht als Notfall, zahlen bei der CSS auch Zusatz- und Reiseversicherung nichts.

Art. 64 KVGCSS

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Zahlt die Krankenkasse eine Behandlung in den USA?

Nur im Notfall und höchstens bis zum Doppelten dessen, was die Behandlung in der Schweiz kosten würde, im Spital höchstens 90 % der Schweizer Kosten (Art. 36 KVV, BAG). Weil Behandlungen und Transporte in den USA teurer sind als in der Schweiz, empfiehlt das BAG für Reisen ausserhalb der EU eine Reisezusatzversicherung.

Art. 36 KVVBAG AuslandBAG Reisende

Zahlt die Krankenkasse den Rückflug nach Hause?

Nein. Ausserhalb der Schweiz zahlt die Grundversicherung weder Krankentransporte noch eine Rückführung, auch wenn sie medizinisch sinnvoll wäre (CSS, Helsana). Das deckt nur eine Zusatz- oder Reiseversicherung. Rega-Gönnerinnen und -Gönnern kann die Rega die Kosten ihrer Repatriierungsflüge nach eigenem Ermessen erlassen.

CSSHelsanaRega-Gönnerbestimmungen

Muss ich im Ausland Franchise und Selbstbehalt zahlen?

In EU, EFTA und UK zahlst du mit der Europäischen Krankenversicherungskarte die Kostenbeteiligung des Behandlungslandes, meist vor Ort; die Schweizer Kostenbeteiligung entfällt dafür, und die ausländische wird nicht an deine Franchise angerechnet (BAG). In allen anderen Ländern zahlst du deine Schweizer Franchise und deinen Selbstbehalt (Helsana, CSS).

BAG AuslandHelsanaCSS

Was tun, wenn ich die Versichertenkarte vergessen habe?

Deine Krankenkasse kann dir eine provisorische Ersatzbescheinigung mit befristeter Gültigkeit ausstellen (BAG). Einige Kassen haben dafür eine Servicenummer; erkundige dich am besten vor der Abreise (Gemeinsame Einrichtung KVG).

BAG AuslandGemeinsame Einrichtung KVG

Was gilt für Versicherte aus dem Kanton Zug?

Weil der Kanton Zug 2026 und 2027 99 % der Spitalkosten in der Schweiz trägt und die Kasse nur 1 %, zahlt die Grundversicherung bei einem Spitalaufenthalt ausserhalb von EU, EFTA und UK höchstens 2 % der Schweizer Kosten (BAG). In der EU, der EFTA und im UK gilt das Problem laut CSS grundsätzlich nicht, wenn über die Versicherungskarte abgerechnet wird.

BAG AuslandCSS

Jetzt mit echten Zahlen vergleichen

Kostenlos und ohne Login. knety ist kein Versicherer, sondern vergleicht die Angebote.

Reiseversicherungen vergleichen

Weiterlesen

Passende Ratgeber

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage und Marktpraxis in der Schweiz allgemein. Für deinen Vertrag gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen deines Versicherers. Herausgeber: knety, Neuenhof AG · Über knety