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Ratgeber Rechtsschutz
4 Antworten auf die häufigsten Fragen, jede Aussage mit Quelle: Gesetz, Bundesamt oder Versicherer. Geschrieben für die Schweiz.
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- Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung?Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich, wenn du das Kostenrisiko eines Prozesses nicht selbst tragen kannst: Wer verliert, zahlt die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite (Art. 106 ZPO). Nach den Zürcher Tarifen sind das bei CHF 20’000 Streitwert mit Schlichtung rund CHF 7’500 bis 7’700, dazu die eigene Anwältin. Die Versicherung zahlt Anwalt, Gericht und Gutachten, aber keine Bussen und keinen Streit, dessen Ursache schon vor Vertragsbeginn lag.
- Rechtsschutz im Mietrecht: Kündigung, Kaution, NebenkostenBis zur Schlichtungsbehörde kostet ein Mietstreit keine Gerichtskosten (Art. 113 ZPO), und eine Kündigung musst du dort innert 30 Tagen nach Empfang anfechten (Art. 273 OR). Teuer wird es erst vor Gericht, und dafür ist ein Mietrechtsschutz da: Er zahlt Anwalt und Prozesskosten für Streit als Mieterin oder Mieter mit dem Vermieter, bei Coop Rechtsschutz und der Mobiliar nach drei Monaten Wartefrist, bei AXA-ARAG ohne. Als Vermieter brauchst du meist eine eigene Deckung.
- Verkehrsrechtsschutz: wann er hilftDer Verkehrsrechtsschutz zahlt Anwalt und Verfahrenskosten, wenn du nach einem Unfall oder Verkehrsdelikt beschuldigt wirst (bei Vorsatz erst nach Einstellung oder Freispruch), um deinen Führerausweis streitest, Schadenersatz vom Unfallverursacher forderst oder mit Garage, Verkäufer oder Leasinggeber streitest. Bussen zahlt er nie. Die Autohaftpflicht zahlt nur berechtigte Forderungen anderer gegen dich und wehrt unberechtigte ab; deine eigene Verteidigung und deine eigenen Ansprüche deckt sie nicht.
- Wartefrist bei der Rechtsschutzversicherung: ab wann bist du geschützt?Das Gesetz schreibt keine Wartefrist vor, sie steht im Vertrag. Bei Coop Rechtsschutz und der Mobiliar (Protekta) sind es drei Monate für Streit mit Vermieter, Arbeitgeber oder aus Verträgen; für Strafverfahren, Führerausweisentzug und Schadenersatz nach einem Unfall gilt dort keine. AXA-ARAG kennt gar keine Wartefrist. Bei allen gilt: Lag die Ursache des Streits vor Vertragsbeginn, zahlt die Versicherung nicht.