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Ratgeber Hausrat und Privathaftpflicht
19 Antworten auf die häufigsten Fragen, jede Aussage mit Quelle: Gesetz, Bundesamt oder Versicherer. Geschrieben für die Schweiz.
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- Brand in der Wohnung: was zahlt die Hausratversicherung?Brennt es in deiner Wohnung, ersetzt die Hausratversicherung deine eigenen Sachen zum Neuwert, wenn Feuer in der Police steht; dazu zählen plötzlicher Rauch und, meist begrenzt, Sengschäden. Das Gebäude mit Wänden, Installationen und Innenausbau zahlt die Gebäudeversicherung des Eigentümers, in 19 Kantonen eine kantonale Anstalt. Hast du den Brand grobfahrlässig verursacht, darf der Versicherer kürzen (Art. 14 VVG). Für Schäden am Haus des Vermieters, für die du haftest, ist deine Privathaftpflicht da.
- Einfacher Diebstahl auswärts: wann sich die Zusatzdeckung lohntWird dir unterwegs etwas ohne Einbruch und ohne Gewalt gestohlen, etwa das Velo am Bahnhof oder das Handy im Restaurant, ist das einfacher Diebstahl auswärts. Den zahlt die Hausratversicherung nur, wenn dieser Zusatz in der Police steht; Bargeld ist dabei in der Regel nicht versichert. Die Summe vereinbarst du separat, bei AXA zwischen CHF 1’000 und CHF 50’000. Lohnend ist der Zusatz, wenn du teure Dinge wie Velo, Handy oder Laptop oft dabeihast. Nach einem Diebstahl musst du unverzüglich die Polizei benachrichtigen.
- Erdbebenversicherung in der Schweiz: Wer zahlt bei einem Beben?Gesetzlich gegen Erdbeben versichert sind Gebäude nur im Kanton Zürich: Die GVZ deckt Erdbebenschäden seit 1976, begrenzt auf je CHF 1 Mrd. für höchstens zwei Beben pro Jahr und mit einem Selbstbehalt von 10 % der Versicherungssumme. Sonst ist Erdbeben kein Elementarschaden (Art. 173 AVO) und in Gebäude- und Hausratversicherung ausgeschlossen. Der Pool der kantonalen Gebäudeversicherungen zahlt nur freiwillig, höchstens CHF 100’000 pro Gebäude. Vertraglichen Schutz bieten private Erdbebenversicherungen, für den Hausrat meist als Zusatz.
- Fremdlenkerversicherung: geliehenes Auto richtig versichertSchäden an Dritten zahlt die Motorfahrzeug-Haftpflicht des Halters, auch wenn du fährst (Art. 63 SVG). Den Schaden am geliehenen Auto, den Kasko-Selbstbehalt und den Bonusverlust des Halters zahlt sie nicht. Das übernimmt der Fremdlenker-Schutz deiner Privathaftpflicht: Bei Mobiliar und Helvetia ist gelegentliches Lenken in der Grunddeckung (bis 35 bzw. 6 Tage im Jahr), bei AXA, Generali und Zurich brauchst du für Schäden am Auto einen Zusatz. Mietautos deckt der normale Fremdlenker-Schutz nicht.
- Handy versichern: was Hausrat, Kasko und Handyversicherung zahlenGegen Einbruch, Feuer und Wasser zu Hause ist dein Handy in der Grunddeckung der Hausratversicherung versichert (AXA, Mobiliar). Wird es dir unterwegs ohne Gewalt gestohlen, zahlt sie nur mit dem Zusatz einfacher Diebstahl auswärts. Fällt es herunter oder ins Wasser, braucht es einen Kasko-Zusatz für Elektrogeräte, wie ihn Mobiliar, AXA, Zurich, Allianz Suisse und Generali anbieten. Verlieren ist meist nicht versichert, im Smartphone-Zusatz der AXA schon. Apple und Samsung verkaufen eigene Versicherungen, die nur das eine Gerät schützen.
- Hausrat und Privathaftpflicht kombinieren: Lohnt sich das Paket?Die Hausratversicherung zahlt Schäden an deinen eigenen Sachen, die Privathaftpflicht Schäden, die du anderen zufügst. Beide werden meist zusammen angeboten, du kannst sie aber auch bei verschiedenen Versicherern abschliessen (ch.ch). Einige Versicherer geben für das Paket Rabatt, Helvetia etwa 5 % für zwei Produkte und Allianz Suisse 10 %. Ob sich das lohnt, zeigt erst der Vergleich mit zwei Einzelpolicen.
- Hausratversicherung kündigen: Fristen, Umzug, SchadenfallOrdentlich kündigst du auf das Ende des dritten oder jedes späteren Vertragsjahres, mit drei Monaten Frist, schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht (Art. 35a VVG). Nach einem Teilschaden, für den du Ersatz verlangst, darfst du nach Gesetz spätestens bei der Auszahlung kündigen (Art. 42 VVG), bei AXA und Generali noch bis 14 Tage, nachdem du von der Zahlung erfahren hast. Ziehst du ins Ausland, erlischt die Versicherung meist am Ende des Versicherungsjahres oder auf Antrag sofort.
- Ist die Hausratversicherung obligatorisch? Pflicht in vier KantonenIn der Schweiz ist die Hausratversicherung grundsätzlich freiwillig. Vier Kantone verlangen aber, dass du deinen Hausrat gegen Feuer versicherst: Waadt und Nidwalden bei der kantonalen Anstalt (ECA, Nidwaldner Sachversicherung), Freiburg und Jura bei einem privaten Versicherer deiner Wahl. Die Pflicht gilt dort auch für Mieterinnen und Mieter. Diebstahl, Leitungswasser und Glasbruch versicherst du überall freiwillig.
- Ist die Privathaftpflicht obligatorisch? Miete, Hund, KantonNein, kein Bundesgesetz schreibt allen eine Privathaftpflicht vor; sie ist in der Schweiz grundsätzlich freiwillig (ch.ch). Verlangen kann sie aber der Vermieter im Mietvertrag. Für Hunde schreiben 17 Kantone eine Haftpflichtversicherung vor, etwa Zürich mit mindestens CHF 1 Mio., Bern, Basel-Landschaft, Thurgau und Tessin mit CHF 3 Mio. Das Bundesrecht verlangt eine Haftpflichtversicherung für die Jagd (mindestens CHF 2 Mio.) und laut BAZL für Drohnen ab 250 g (mindestens CHF 1 Mio.). Die Velovignette gibt es seit 2012 nicht mehr.
- Mieterschaden beim Auszug: was die Privathaftpflicht zahltFür normale Abnützung haftest du nicht: Du gibst die Wohnung in dem Zustand zurück, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt (Art. 267 OR). Für Schäden darüber hinaus schuldest du in der Regel nur den Zeitwert, berechnet mit der paritätischen Lebensdauertabelle von Mieter- und Hauseigentümerverband. Plötzliche Schäden zahlt die Privathaftpflicht abzüglich Selbstbehalt, allmählich entstandene wie Nikotinbeläge nicht. Mängel muss der Vermieter bei der Rückgabe sofort rügen, sonst verliert er seine Ansprüche (Art. 267a OR).
- Privathaftpflichtversicherung: Deckung, Pflicht, VergleichDie Privathaftpflicht zahlt Personen- und Sachschäden, die du anderen unabsichtlich zufügst, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Denn wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, muss ihn ersetzen (Art. 41 OR), ohne Versicherung aus dem eigenen Vermögen. Vom Bund vorgeschrieben ist sie nicht, oft aber vom Vermieter und für Hundehalter in den meisten Kantonen. Die Versicherer bieten in der Regel CHF 3 bis 20 Mio. Deckung an; Mobiliar, Allianz Suisse und AXA versichern CHF 5 oder 10 Mio., AXA auch 20 Mio.
- Schäden durch Haustiere: Was zahlt welche Versicherung?Für Schäden deines Tiers haftest du, wenn du nicht beweist, dass du es mit der gebotenen Sorgfalt verwahrt und beaufsichtigt hast (Art. 56 OR). Schäden an anderen zahlt die Privathaftpflicht, bei Allianz Suisse, AXA, Mobiliar und Zurich in der Grunddeckung. Zerkratzt oder zerbeisst dein Tier deine eigenen Sachen, zahlen in der Regel weder Privathaftpflicht noch Hausrat; die All-Risk-Deckungen von Allianz Suisse, Zurich und Helvetia schliessen das ausdrücklich aus. In der Mietwohnung zahlt die Mobiliar plötzliche Schäden, aber kein wiederholtes Kratzen; AXA bei unbefristeter Miete nur mit Zusatz.
- Schäden durch Kinder: wer haftet und welche Versicherung zahltEltern haften nicht automatisch. Als Familienhaupt haften sie für Schäden ihrer minderjährigen Kinder, wenn sie nicht beweisen können, dass sie diese mit der üblichen und gebotenen Sorgfalt beaufsichtigt haben (Art. 333 ZGB). Ein urteilsfähiges Kind haftet selbst (Art. 19 Abs. 3 ZGB). Die Privathaftpflicht der Familie deckt beides für Kinder im Haushalt. Haftet niemand, weil das Kind urteilsunfähig war und gut beaufsichtigt wurde, zahlen viele Versicherer trotzdem, je nach AVB bis CHF 100’000 (AXA, Generali), CHF 200’000 (Allianz Suisse, Zurich, Helvetia) oder CHF 500’000 (Mobiliar).
- Schlüssel verloren: Wer zahlt Schloss und Schliessanlage?Verlierst du den Schlüssel deiner Mietwohnung, schuldest du grundsätzlich nur einen neuen Schlüssel. Die ganze Schliessanlage zahlst du nur bei einer konkreten Gefahr für die Sicherheit, und auch dann abzüglich Altersentwertung (Mietgericht Zürich, Mieterverband). Das übernimmt meist die Privathaftpflicht, bei AXA aber nur mit dem Zusatz «Schlüsselverlust und Schlüsseldienst» (bis CHF 10’000). Wird der Schlüssel gestohlen, ist die Hausratversicherung zuständig, unterwegs meist nur mit einfachem Diebstahl auswärts.
- Veloversicherung: Velo und E-Bike gegen Diebstahl, Sturz und HaftpflichtEine eigene Veloversicherung ist keine Pflicht. Wird dein Velo zu Hause gestohlen, zahlt die Hausratversicherung, unterwegs nur mit dem Zusatz einfacher Diebstahl auswärts. Schäden, die du anderen zufügst, deckt die Privathaftpflicht; die Velovignette gibt es seit 2012 nicht mehr, Radfahrer haften nach Obligationenrecht (Art. 70 SVG). Für Sturzschäden am eigenen Velo brauchst du eine Kasko, als Zusatz zur Hausrat oder als eigene Veloversicherung. Schnelle E-Bikes bis 45 km/h gelten als Motorfahrrad und brauchen eine Haftpflicht mit Vignette.
- Versicherungssumme Hausrat berechnen: Unterversicherung vermeidenDie Versicherungssumme soll so hoch sein wie der Betrag, den die Neuanschaffung all deiner Sachen heute kosten würde. Ist sie tiefer, bist du unterversichert, und der Versicherer ersetzt jeden Schaden nur im Verhältnis von Summe zu Ersatzwert (Art. 51a VVG). Als Anhaltspunkt veröffentlichen Versicherer Tabellen nach Zimmern und Personen: Für 3½ Zimmer und 2 Personen nennt Baloise CHF 88’000, AXA CHF 98’000.
- Was kostet eine Hausratversicherung?Einen Einheitspreis gibt es nicht. Laut Bundesamt für Statistik gab ein Haushalt in der Schweiz 2023 im Schnitt CHF 14.94 im Monat für Hausratprämien aus, CHF 4.99 für separate Privathaftpflichtprämien und CHF 19.49 für kombinierte Policen, zusammen rund CHF 39. Was du bezahlst, hängt vor allem von Versicherungssumme, Selbstbehalt, Wohnsituation und Zusatzdeckungen ab. Nur für den Elementarteil gilt bei allen privaten Versicherern derselbe Tarif (Art. 33 VAG).
- Was kostet eine Privathaftpflicht?Einen Einheitspreis gibt es nicht: Die Prämie hängt vor allem von Deckungssumme, Selbstbehalt, Zahl der Personen im Haushalt und Zusatzdeckungen ab (ch.ch, Allianz Suisse). AXA nennt für eine Einzelperson mit maximaler Deckung «ab unter CHF 100 pro Jahr», Generali «ab CHF 100». Im Schnitt gab ein Haushalt 2023 laut Bundesamt für Statistik CHF 4.99 im Monat für separate Privathaftpflichtprämien aus. Auf die Prämie erhebt der Bund 5 % Stempelabgabe (Art. 24 StG).
- WG-Versicherung: Hausrat und Haftpflicht in der WohngemeinschaftEine WG kann Hausrat und Privathaftpflicht in einer gemeinsamen Police versichern, oder jede Person schliesst eine eigene ab. In der gemeinsamen Police sind alle versichert, die im gleichen Haushalt leben; bei AXA und in der Privathaftpflicht der Mobiliar müssen sie dafür namentlich in der Police stehen. Schäden, die ihr euch gegenseitig zufügt, zahlt die Privathaftpflicht so oder so nicht: Allianz Suisse, AXA, Generali, Mobiliar und Zurich schliessen sie in ihren AVB aus. Habt ihr den Mietvertrag solidarisch unterschrieben, kann der Vermieter einen Mieterschaden ganz von einer Person verlangen (Art. 143 und 144 OR).