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Ratgeber Säule 3b
4 Antworten auf die häufigsten Fragen, jede Aussage mit Quelle: Gesetz, Bundesamt oder Versicherer. Geschrieben für die Schweiz.
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- Lohnt sich eine Lebensversicherung in der Säule 3b?Eine gemischte Lebensversicherung verbindet Todesfallschutz und Sparen. Sie lohnt sich nur, wenn du beides brauchst und die Police bis zum Ablauf durchhältst: Ein Teil der Prämie deckt Risiko und Kosten, und in den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert oft unter den einbezahlten Prämien (Zurich, Generali). Dafür ist die Auszahlung bei periodischen Prämien beim Bund steuerfrei (Art. 24 DBG), bei Einmalprämie nur ab 60, nach fünf Jahren Laufzeit und bei Abschluss vor 66 (Art. 20 DBG). Wer nur Hinterbliebene absichern will, kommt mit einer reinen Risikoversicherung aus.
- Rückkaufswert: was du beim Auflösen einer Lebensversicherung zurückbekommstDer Rückkaufswert ist der Betrag, den du erhältst, wenn du eine Lebensversicherung mit Sparteil vorzeitig auflöst. Er richtet sich nach der Deckungsrückstellung; abziehen darf der Versicherer nur das Zinsrisiko und nicht amortisierte Abschlusskosten, zusammen höchstens einen Drittel (Art. 127 AVO). In den ersten Jahren kann er deshalb tief sein oder ganz fehlen (Allianz, Generali). Auf Anfrage muss der Versicherer ihn innert vier Wochen berechnen; fällig wird er drei Monate nach deinem Rückkaufsbegehren (Art. 92 VVG).
- Säule 3b und Steuern: was steuerfrei ist und was nichtPrämien der Säule 3b ziehst du beim Bund nur im Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparzinsen ab, höchstens CHF 1’800 oder CHF 3’700 für Ehepaare, und derselbe Abzug deckt auch die Krankenkasse (Art. 33 DBG). Den Rückkaufswert einer Police versteuerst du jedes Jahr als Vermögen (ESTV). Die Auszahlung einer rückkaufsfähigen Lebensversicherung mit periodischen Prämien ist beim Bund steuerfrei (Art. 24 DBG); bei Einmalprämie nur, wenn du bei der Auszahlung mindestens 60 bist, der Vertrag fünf Jahre lief und vor 66 begann (Art. 20 DBG).
- Todesfall-Risikoversicherung: für wen sie sinnvoll istEine Todesfall-Risikoversicherung zahlt den Begünstigten die vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt; lebt sie bei Ablauf noch, gibt es keine Auszahlung (Allianz). Sinnvoll ist sie, wenn andere von deinem Einkommen abhängen: Kinder, eine Familie mit Hypothek oder eine Partnerin oder ein Partner im Konkubinat. In der Säule 3b wählst du die Begünstigten frei (Art. 76 VVG), auch eine Konkubinatspartnerin, die kein gesetzliches Erbrecht hat (Art. 457–462 ZGB).