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Ratgeber Autoversicherung
29 Antworten auf die häufigsten Fragen, jede Aussage mit Quelle: Gesetz, Bundesamt oder Versicherer. Geschrieben für die Schweiz.
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- Auto aufgebrochen oder gestohlen: Was zahlt welche Versicherung?Den Schaden am Auto zahlt die Teilkasko: eingeschlagene Scheiben, aufgebrochene Schlösser, gestohlene fest eingebaute Teile und ein gestohlenes Auto, abzüglich deines Selbstbehalts und ohne Folgen für die Prämienstufe. Was im Auto lag, zahlt sie nicht. Dafür brauchst du den Zusatz «mitgeführte Sachen» in der Autoversicherung oder «einfacher Diebstahl auswärts» in der Hausratversicherung; Bargeld ist dort in der Regel nicht versichert. Erstatte sofort Anzeige bei der Polizei. Ein gestohlenes Auto, das nach 30 Tagen nicht gefunden ist, entschädigt die Kasko wie einen Totalschaden.
- Auto ausleihen oder verleihen: Wer haftet, wer zahlt?Leihst du dein Auto aus, haftest du als Halter für Unfälle damit, auch wenn jemand anders fährt (Art. 58 SVG). Deine Haftpflicht zahlt die Geschädigten, denn sie deckt alle, für die du verantwortlich bist (Art. 63 SVG). Den Bonusverlust und den Selbstbehalt trägst zunächst du, bei Lenkern unter 25 je nach Vertrag einen höheren. Handelt die Person am Steuer grobfahrlässig, kann der Versicherer auf sie Rückgriff nehmen (Art. 65 SVG). Selbstbehalt, Bonusverlust und den Schaden am geliehenen Auto kann ein Fremdlenker-Schutz in ihrer Privathaftpflicht übernehmen.
- Auto stilllegen: Was gilt für Versicherung, Steuer und Schilder?Willst du dein Auto vorübergehend stilllegen, hinterlegst du die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt. Die Versicherung ruht dann ab dem folgenden Tag, und die Behörde meldet es dem Versicherer (Art. 68 Abs. 3 SVG, Art. 8 VVV). Abseits öffentlicher Strassen bleibt ein Restschutz, bei AXA, Helvetia und Zurich bis 12 Monate. Prämie schreiben AXA, Helvetia und Vaudoise ab 14 Tagen Hinterlegung anteilig gut. Ohne Schilder darf das Auto nicht auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen stehen (Art. 20 VRV).
- Autohaftpflicht: Pflicht, Deckung und was sie nicht zahltDie Autohaftpflicht ist in der Schweiz Pflicht: Ohne sie darf kein Motorfahrzeug in den öffentlichen Verkehr (Art. 63 SVG), und sie muss mindestens CHF 5 Mio. pro Unfallereignis für Personen- und Sachschäden zusammen decken (Art. 3 VVV). Sie zahlt Schäden, die du mit dem Auto anderen zufügst, auch verletzten Mitfahrenden, und Geschädigte fordern direkt beim Versicherer (Art. 65 SVG). Nicht gedeckt sind Schäden an deinem eigenen Auto und deine eigenen Verletzungen bei einem selbst verursachten Unfall; dafür gibt es Kasko und Unfallversicherung.
- Autounfall: Was tun? Polizei, Unfallprotokoll, VersicherungNach einem Autounfall hältst du sofort an und sicherst die Unfallstelle. Ist jemand verletzt, sorgst du für Hilfe und rufst die Polizei, ausser bei kleinen Schürfungen oder Prellungen (Art. 51 SVG, Art. 55 VRV). Bei reinem Sachschaden genügt es, wenn der Verursacher die geschädigte Person sofort benachrichtigt und Namen und Adresse angibt; ist sie nicht erreichbar, muss er die Polizei rufen. Haltet den Hergang im Europäischen Unfallprotokoll fest: Die Unterschrift bestätigt nur die Tatsachen, kein Verschulden. Melde den Schaden sofort deiner Versicherung (Art. 38 VVG). Bei Fahrerflucht zahlt nachrangig der Nationale Garantiefonds.
- Autoversicherung beim Leasing: Vollkasko und RestwertDie Vollkasko verlangt beim Leasing nicht das Gesetz, sondern in aller Regel der Leasingvertrag; von Gesetzes wegen Pflicht ist nur die Haftpflicht (Art. 63 SVG). Eine verlangte Versicherung muss im Leasingvertrag stehen (Art. 11 KKG). Bei einem Totalschaden zahlt die Kasko ohne Zusatz nur den Zeitwert. Liegt er unter dem Restwert gemäss Leasingvertrag, zahlst du die Differenz selbst; ein Zeitwertzusatz, eine Skalen- oder eine Buchwertentschädigung verkleinert oder schliesst diese Lücke.
- Autoversicherung für Neulenker und Junglenker: so zahlst du wenigerAls Neulenker zahlst du mehr, weil dein Unfallrisiko höher ist: Laut bfu kommen bei 18- bis 24-jährigen Autofahrenden 2,6 schwere Personenschäden auf 100 Mio. Personenkilometer, bei älteren 1,0. Viele Versicherer verlangen unter 25 Jahren einen Selbstbehalt von bis zu CHF 1’000, für Neulenker CHF 500. Weniger zahlst du mit einem schwächer motorisierten Auto, der passenden Kasko, einem eingeschränkten Lenkerkreis und, wo der Versicherer das anbietet, über die Police der Eltern. Der häufigste Lenker muss im Antrag aber immer stimmen.
- Autoversicherung kündigen: Fristen und VorgehenDu kündigst auf das Ende der Vertragsdauer oder, wenn vereinbart, auf Ende jedes Vertragsjahres; die Kündigung muss in der Regel drei Monate vorher beim Versicherer eintreffen. Einen mehrjährigen Vertrag kannst du nach Gesetz auf Ende des dritten oder jedes späteren Jahres kündigen, und eine Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, also auch eine E-Mail, genügt (Art. 35a VVG). Früher geht es nach einer Prämienerhöhung laut AVB und nach einem Schaden (Art. 42 VVG); beim Autowechsel erlischt die alte Versicherung ohne Kündigung, wenn du sie nicht auf das neue Auto überträgst.
- Autoversicherung nach gefahrenen Kilometern: Lohnt sich das?Ja, wenn du wenig fährst. Die Jahresfahrleistung gehört zu den Prämienfaktoren: Die Mobiliar gewährt unter 7’000 km pro Jahr günstigere Prämien, bei Allianz Suisse zählen die gefahrenen Kilometer neben Fahrzeugtyp, Wohngemeinde und Bonusstufe. Echt pro Kilometer rechnet zum Beispiel Zurich MyWay ab, mit monatlicher Basisprämie plus gefahrenen Kilometern; laut Zurich lohnt sich das vor allem bis 7’000 km im Jahr. Fährst du deutlich mehr als angegeben, musst du das je nach Vertrag melden (Art. 28 VVG).
- Autoversicherung wechseln: Fristen, Ablauf, BonusstufeWechseln kannst du auf das Ende der Vertragsdauer, in der Regel mit drei Monaten Frist; ein mehrjähriger Vertrag ist nach Gesetz auf Ende des dritten oder jedes späteren Jahres kündbar (Art. 35a VVG). Früher geht es nach einer Prämienerhöhung laut AVB, nach einem Schaden, für den die Versicherung zahlt (Art. 42 VVG), und beim Fahrzeugwechsel. Den Versicherungsnachweis schickt die neue Versicherung elektronisch ans Strassenverkehrsamt. Deine Bonusstufe nimmst du nicht mit, denn jede Versicherung berechnet sie neu.
- Bonusschutz in der Autoversicherung: Lohnt er sich?Der Bonusschutz verhindert, dass deine Prämienstufe nach einem Haftpflicht- oder Kollisionsschaden steigt, meist für einen Schaden pro Jahr (TCS). Ohne ihn steigt die Stufe um vier (Allianz Suisse, Generali, AXA) oder fünf Stufen (Mobiliar). Im Beispiel der Mobiliar kostet ein Schaden im günstigsten Fall über fünf Jahre CHF 857 Mehrprämie, bei CHF 1’000 Jahresprämie. Er lohnt sich, solange der Aufpreis bis zum ersten Schaden kleiner bleibt als diese Mehrprämie, vor allem auf hohen Stufen. Selbstbehalt, Tariferhöhungen und den Wechsel zu einem anderen Versicherer deckt er nicht.
- Dienstwagen und Firmenauto versichern: Wer zahlt was?Versichern muss der Halter, also wer über das Auto dauernd verfügt und es auf eigene Kosten gebrauchen lässt (Art. 78 VZV). Stellt die Firma den Dienstwagen und trägt die Kosten, spricht das für die Firma. Pflicht ist nur die Haftpflicht (Art. 63 SVG); sie deckt auch dich am Steuer. Verursachst du einen Schaden fahrlässig, kann die Firma Selbstbehalt und Bonusverlust von dir verlangen, aber nur im Rahmen von Art. 321e OR; ein Vertrag darf dich nicht schlechter stellen (Art. 362 OR). Deine Privathaftpflicht springt dafür oft nicht ein. Die Privatnutzung wird pauschal mit 0,9 % des Kaufpreises pro Monat als Lohn versteuert (ESTV).
- Elektroauto versichern: Akku, Wallbox und PrämieEin Elektroauto versicherst du wie jedes Auto: Pflicht ist nur die Haftpflicht (Art. 63 SVG), Teil- und Vollkasko sind freiwillig. Die Kasko deckt auch den Akku, etwa nach einem Wildunfall oder Marderbiss (Teilkasko) oder einem selbst verschuldeten Unfall (Vollkasko). Bedienungsfehler, Tiefentladung und Überspannung versichern AXA und Zurich mit einem eigenen Batterie-Zusatz. Wallbox und Ladekabel lassen sich je nach Versicherer in der Autoversicherung mitversichern.
- Grobfahrlässigkeit: wann die Autoversicherung kürztVerursachst du einen Schaden grobfahrlässig, etwa bei Rot oder mit dem Handy in der Hand, darf die Kasko ihre Leistung nach dem Grad des Verschuldens kürzen (Art. 14 Abs. 2 VVG). Die Haftpflicht zahlt den Geschädigten trotzdem, kann aber im selben Umfang auf dich Rückgriff nehmen (Art. 65 Abs. 3 SVG). Laut Ombudsstelle liegen die Kürzungen meist zwischen 10 und 50 %. Ein Grobfahrlässigkeitsschutz verzichtet darauf, ausser in aller Regel bei Alkohol, Drogen und Raserdelikten.
- Hagelschaden am Auto: Was zahlt die Versicherung?Einen Hagelschaden am Auto zahlt die Teilkasko, die auch in jeder Vollkasko steckt; mit der Haftpflicht allein trägst du ihn selbst. Abgezogen wird dein Teilkasko-Selbstbehalt, die Prämienstufe steigt nicht (AXA, Mobiliar). Melde den Schaden sofort und lass vor der Besichtigung nichts reparieren (Art. 38 und 38b VVG). Danach wählst du bei Allianz Suisse, AXA und Helvetia zwischen Reparatur und Auszahlung; ausbezahlt wird ohne Mehrwertsteuer. Einen Minderwert zahlen Allianz Suisse, Generali, Helvetia und Zurich nicht.
- Insassenversicherung: Was sie zahlt und wann sie sinnvoll istDie Insassenversicherung ist eine freiwillige Unfallversicherung für die Personen im Auto, je nach Police auch für dich als Lenker. Sie zahlt Heilungskosten, Taggeld und ein Kapital bei Invalidität und Tod, laut Mobiliar auch bevor die Schuldfrage geklärt ist. Heilungskosten übernimmt sie nur ergänzend zu Unfallversicherung und Krankenkasse. Verletzte Mitfahrende sind ohnehin über die Haftpflicht des Halters gedeckt (Art. 58 und 63 SVG). Sinnvoll sein kann sie vor allem ohne UVG-Deckung, mit Gästen aus dem Ausland und für zusätzliches Kapital.
- L7e-Fahrzeuge versichern: was für Microlino und Co. giltL7e-Fahrzeuge wie der Microlino 2.0 oder der Renault Twizy heissen im Schweizer Recht «Kleinmotorfahrzeuge» (Art. 15 VTS). Für sie ist wie fürs Auto eine Motorfahrzeug-Haftpflicht obligatorisch, mit mindestens CHF 5 Mio. Deckung pro Unfall (Art. 63 SVG, Art. 3 VVV); Teil- und Vollkasko sind freiwillig. Fahren darfst du sie ab 18 Jahren mit dem Ausweis B1, und B1 ist im Autoausweis B enthalten (Art. 3, 4 und 6 VZV). Die Prämie rechnet jeder Versicherer aus Fahrzeugwert, Lenker, Wohnort, Deckung und Selbstbehalt; eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht.
- Lernfahrten: Begleitperson, «L»-Tafel und VersicherungMit dem Lernfahrausweis darfst du ab 17 Auto fahren, aber nur mit einer Begleitperson, die mindestens 23 ist und den Führerausweis seit drei Jahren und nicht mehr auf Probe hat (Art. 15 SVG), und mit blauer «L»-Tafel hinten am Auto (Art. 27 VRV). Eine eigene Versicherung brauchst du nicht: Schäden zahlt die Motorfahrzeugversicherung des Halters zum vereinbarten Selbstbehalt (TCS). Ohne Bonusschutz steigt danach die Prämie des Halters (AXA). Dein Lernfahrausweis gilt nur in der Schweiz (ch.ch).
- Marderschaden am Auto: Was zahlt die Versicherung?Einen Marderschaden am Auto zahlt die Teilkasko, auch als Teil der Vollkasko; mit der Haftpflicht allein zahlst du ihn selbst. Allianz Suisse, AXA, Generali, Helvetia und Zurich decken laut ihren Bedingungen auch Folgeschäden, etwa wenn ein angebissenes Kabel unentdeckt bleibt und dadurch ein grösserer Schaden entsteht. Abgezogen wird dein Teilkasko-Selbstbehalt, die Prämienstufe steigt nicht (Mobiliar). Ein Marderschaden kostete bei AXA laut ihrer Mitteilung vom Mai 2023 im Schnitt CHF 480.
- Mit dem Auto ins Ausland: Grüne Karte, Deckung und UnfallDeine Schweizer Autohaftpflicht gilt mindestens in allen Staaten, in denen das Schweizer Kontrollschild als Versicherungsnachweis gilt (Art. 63 SVG), darunter alle EU- und EWR-Staaten. In Albanien, Aserbaidschan, Marokko, Moldau, Nordmazedonien, Tunesien, der Türkei und der Ukraine brauchst du die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte), sofern dein Versicherer das Land deckt, im Kosovo eine Grenzversicherung. Die Kasko gilt je nach Versicherer in Europa und den Mittelmeerstaaten. Schäden an einem Mietauto zahlt die Kasko, die du beim Vermieter buchst.
- Neues Auto versichern: so läuft es vom Kauf bis zum KontrollschildZuerst schliesst du die Versicherung ab, mindestens die obligatorische Haftpflicht. Der Versicherer übermittelt den Versicherungsnachweis elektronisch ans Strassenverkehrsamt (Art. 4 VVV); er ist 30 Tage gültig. Mit dem Prüfungsbericht (Neuwagen) oder dem Fahrzeugausweis des Vorbesitzers (Occasion) löst du das Auto ein und bekommst Fahrzeugausweis und Kontrollschilder. Bis die Police da ist, gilt für die Haftpflicht eine vorläufige Deckung; für die Kasko geben Allianz Suisse, Generali und Zurich laut AVB eine Vorsorgedeckung von höchstens 30 Tagen.
- Oldtimer versichern: Veteraneneintrag, versicherter Wert und KilometerAuch ein Oldtimer braucht eine Haftpflicht, die mindestens CHF 5 Mio. pro Unfallereignis deckt (Art. 63 SVG, Art. 3 VVV); die Kasko ist freiwillig. Als Veteranenfahrzeug im Fahrzeugausweis gilt ein Auto laut ASTRA-Weisung, wenn es vor über 30 Jahren erstmals in Verkehr kam, nur privat und im Schnitt höchstens 3000 km pro Jahr fährt und technisch einwandfrei ist. In Oldtimer-Policen bestimmt eine Bewertung den versicherten Wert (Allianz Suisse, Helvetia, Zurich). Die Kilometerlimiten weichen ab: Mobiliar höchstens 3000 km, Allianz Suisse 5000 km, Helvetia keine.
- Parkschaden: Wer zahlt, und lohnt sich der Zusatz?Ist der Verursacher bekannt, zahlt seine Autohaftpflicht den Schaden an deinem Auto, und du forderst direkt bei seinem Versicherer (Art. 58 und 65 SVG). Ist er unbekannt, zahlt eine Parkschaden-Zusatzdeckung, je nach Vertrag ohne Selbstbehalt und ohne Folgen für die Bonusstufe. Die Vollkasko springt nur bei manchen Versicherern ein, dann mit Selbstbehalt und allenfalls Bonusverlust; die Mobiliar etwa deckt Parkschäden dort standardmässig nicht. Bleibt nichts, zahlt nachrangig der Nationale Garantiefonds, mit Polizeirapport und CHF 1’000 Selbstbehalt (Art. 76 SVG, Art. 52 VVV).
- Selbstbehalt bei Vollkasko und Teilkasko: Höhe, Regeln, RechnungDer Selbstbehalt ist der Betrag, den du pro Schadenfall selbst zahlst; «Selbstbeteiligung» meint dasselbe. In der Vollkasko liegt er bei der Mobiliar zwischen CHF 1’000 und CHF 10’000, in der Teilkasko in der Regel zwischen CHF 0 und CHF 2’000; Zurich nennt für Parkschäden über die Vollkasko im Allgemeinen CHF 500 bis CHF 1’000. Je höher der Selbstbehalt, desto tiefer die Prämie. Für Junglenker unter 25 gilt laut TCS in der Regel ein Selbstbehalt von CHF 1’000, für Neulenker CHF 500.
- Steinschlag und Glasbruch am Auto: Was zahlt die Versicherung?Einen Steinschlag in der Windschutzscheibe zahlt die Teilkasko als Glasbruch, auch als Teil der Vollkasko. Versichert sind laut den Bedingungen von AXA, Allianz Suisse, Helvetia und Zurich Front-, Seiten-, Heck- und Dachscheiben, Scheinwerfer und Blinker nur mit erweiterter Glasdeckung. Der Bonus leidet nicht: Bei AXA, Allianz Suisse, Generali und Helvetia steigt die Stufe nur nach Haftpflicht- oder Kollisionsschäden, bei Zurich zählen Teilkaskoschäden nicht für den Bonus. Lässt du die Frontscheibe reparieren statt ersetzen, verzichtet Helvetia auf den Selbstbehalt; bei der Vaudoise sinkt er um CHF 200, wenn ihr Partnerbetrieb arbeitet.
- Teilkasko oder Vollkasko: Was lohnt sich?Vollkasko lohnt sich vor allem für neue und teure Autos, denn nur sie zahlt auch selbst verschuldete Kollisionsschäden am eigenen Auto; beim Leasing verlangt sie der Leasinggeber in aller Regel. Der TCS hält sie meist bis und mit dem vierten Betriebsjahr für sinnvoll, die Mobiliar bis mindestens zum fünften. Danach reicht oft die Teilkasko, die unter anderem Hagel, Diebstahl, Glasbruch, Marderbisse und Wildunfälle deckt. Pflicht ist nur die Haftpflicht mit mindestens CHF 5 Mio. pro Unfallereignis.
- Totalschaden am Auto: Wann er vorliegt und was die Versicherung zahltEin Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur mehr kostet, als das Auto unmittelbar vor dem Schaden wert war (Zeitwert). In den ersten zwei Betriebsjahren gelten tiefere Schwellen, etwa 65 % des Neuwerts bei Allianz Suisse und 60 % bei der Mobiliar. Ohne Zusatz zahlt die Kasko den Zeitwert, abzüglich Selbstbehalt und Wert des Wracks. Mit Zeitwertzusatz oder Kaufpreisschutz zahlen die Versicherer in den ersten Jahren mehr, bis zum vollen Kaufpreis. Ist jemand anders schuld, zahlt seine Haftpflicht den Zeitwert.
- Was kostet eine Autoversicherung in der Schweiz?Was deine Autoversicherung kostet, rechnet jeder Versicherer selbst aus deinem Risiko: aus Fahrzeug, Motorleistung und Katalogpreis, aus Alter, Fahrpraxis, Wohnort und Nationalität des häufigsten Lenkers, aus Fahrleistung, Deckung, Selbstbehalt und Bonusstufe. Pflicht ist nur die Haftpflicht mit mindestens CHF 5 Mio. Deckung. Die FINMA weist nur das gesamte Prämienvolumen aus, keine Prämie pro Auto; deinen Preis zeigt erst ein Vergleich mit deinen eigenen Angaben.
- Wildunfall: Was tun, und welche Versicherung zahlt?Nach einem Wildunfall hältst du an, sicherst die Unfallstelle und meldest den Unfall sofort der Polizei über 117 oder der Wildhut, auch wenn das Tier geflüchtet ist; wer das unterlässt, wird gebüsst (Art. 51 und 92 SVG). Den Schaden aus dem Zusammenstoss zahlt die Teilkasko, ohne dass deine Prämienstufe steigt (Mobiliar). Schäden durch ein Ausweichmanöver zahlt nur die Vollkasko. Ohne Protokoll von Polizei oder Wildhut zahlen AXA, Generali und Helvetia nur noch als Kollisionsschaden, also nur mit Vollkasko.