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Ratgeber Reiseversicherung
4 Antworten auf die häufigsten Fragen, jede Aussage mit Quelle: Gesetz, Bundesamt oder Versicherer. Geschrieben für die Schweiz.
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- Annullationsversicherung: wann sie zahlt und wann nichtDie Annullationsversicherung zahlt die vertraglich geschuldeten Annullierungskosten, wenn du wegen eines in den Bedingungen genannten Ereignisses nicht reisen kannst: etwa wegen schwerer Krankheit, Unfall oder Tod von dir oder einer nahestehenden Person, einem grossen Schaden zu Hause oder einer Kündigung kurz vor der Reise. Nicht gedeckt sind Leiden, die bei der Buchung schon bestanden, blosse Angst und Absagen durch den Veranstalter. Annulliere sofort und hol das Arztzeugnis umgehend ein.
- Brauche ich eine Reiseversicherung?Das hängt davon ab, wohin du reist und was du schon versichert hast. Die Grundversicherung zahlt im Ausland nur Notfälle, ausserhalb von EU, EFTA und UK höchstens das Doppelte des Schweizer Betrags, und keine Rückführung; Annullierungskosten gehören nicht zu ihren Leistungen. Für Reisen ausserhalb von EU, EFTA und UK empfiehlt das BAG eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung, sofern du keinen passenden Zusatz hast. Prüf vorher, was Zusatzversicherung, Kreditkarte, Schutzbrief und Hausrat schon decken.
- Reiseversicherung über die Kreditkarte: was sie wirklich decktDas hängt stark von der Karte ab. Einfache Karten haben oft gar keine Reiseversicherung: Die Visa-Kreditkarte von Swisscard enthält nur eine Warenrückgabe-Versicherung, bei PostFinance gibt es Annullierungskosten erst ab der Gold-Karte. Wo Schutz besteht, gilt er meist nur, wenn du die Reise zu einem Mindestanteil mit der Karte bezahlt hast, bei Viseca 60 %, bei PostFinance 51 %, und nur für Reisen bis 90 Tage. Heilungskosten im Ausland deckt bei PostFinance nur die Platinum-Karte, bei Viseca decken sie Gold- und Platinum-Karten.
- Zahlt die Krankenkasse im Ausland?Ja, aber nur bei Notfällen auf einer vorübergehenden Reise. In der EU, in den EFTA-Staaten und im Vereinigten Königreich hast du mit der Europäischen Krankenversicherungskarte Anspruch auf die nötigen Leistungen zu den Bedingungen des Landes. Überall sonst zahlt die Grundversicherung höchstens das Doppelte dessen, was die Behandlung in der Schweiz kosten würde, im Spital höchstens 90 % der Schweizer Kosten (Art. 36 KVV, BAG). Eine Rückführung in die Schweiz zahlt sie nicht.