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Ratgeber Reiseversicherung

Annullationsversicherung: wann sie zahlt und wann nicht

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 18. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Die Annullationsversicherung zahlt die vertraglich geschuldeten Annullierungskosten, wenn du wegen eines in den Bedingungen genannten Ereignisses nicht reisen kannst: etwa wegen schwerer Krankheit, Unfall oder Tod von dir oder einer nahestehenden Person, einem grossen Schaden zu Hause oder einer Kündigung kurz vor der Reise. Nicht gedeckt sind Leiden, die bei der Buchung schon bestanden, blosse Angst und Absagen durch den Veranstalter. Annulliere sofort und hol das Arztzeugnis umgehend ein.

TCS AGB ETIERV AVBAllianz Suisse ABArt. 38a VVG

Welche Gründe deckt die Annullationsversicherung?

Versichert sind nur die Ereignisse, die in den Bedingungen stehen, und nur wenn sie nach der Buchung eintreten. Die Versicherung ersetzt dann die Annullierungskosten, die du dem Reisebüro, der Fluggesellschaft oder dem Vermieter laut Vertrag schuldest, bis zur vereinbarten Versicherungssumme; beim TCS ETI-Schutzbrief zum Beispiel bis CHF 120’000 pro Ereignis. Kannst du wegen eines versicherten Ereignisses erst später abreisen, zahlen die Versicherer statt der Annullierung die Mehrkosten der verspäteten Abreise. Die drei Bedingungen in der Tabelle stimmen in den Grundzügen überein, unterscheiden sich aber im Detail.

TCS AGB ETIERV AVBAllianz Suisse AB
EreignisTCS ETI-SchutzbriefERVAllianz Suisse
Schwere Krankheit, Unfall oder Tod der versicherten PersonJa, wenn nach der Buchung aufgetretenJa, wenn unvorhersehbar und schwerJa, bei schwerer Erkrankung oder schweren Unfallfolgen
Schwere Krankheit, Unfall oder Tod einer nahestehenden PersonJaJa, auch wenn sie nicht mitreistJa, auch wenn sie nicht mitreist
Ausfall der Stellvertretung am ArbeitsplatzNicht genanntJaJa
Grosser Schaden zu Hause durch Einbruch, Feuer, Wasser oder NaturgewaltJa, höchstens 4 Wochen vor Reiseantritt eingetretenJaJa
Kündigung durch den Arbeitgeber oder neue StelleJa: neue unbefristete Stelle, die du während der Reise antreten musst, oder Kündigung ohne dein Verschulden, wenn zwischen Ende der Stelle und Abreise weniger als 3 Monate liegenJa, innert 30 Tagen vor der Abreise, bis CHF 10’000 pro PersonJa, innert 30 Tagen vor der Abreise
Ausfall des Zugs oder Busses zum FlughafenJa, in der Schweiz, bei Flugreisen mit mindestens 2 Stunden ReserveJa, bei technischem Defekt oder PersonenunfallJa
Unruhen, Epidemie oder Naturkatastrophe am ZielortJa, bei konkreter Lebensgefahr oder wenn die Behörden nach der Buchung abratenJa, bei konkreter Gefahr oder offizieller ReisewarnungBei Unruhen oder Naturkatastrophe ja, wenn dein Leben gefährdet ist und das EDA abrät; Epidemie am Zielort ausgeschlossen
Pass oder Identitätskarte gestohlenJa, unmittelbar vor Reiseantritt, mit PolizeianzeigeJa, bis CHF 10’000 pro PersonJa, mit Meldung an die Polizei

TCS: Allgemeine Geschäftsbedingungen ETI-Schutzbrief, Ausgabe 05.2026. ERV: AVB E27, Ausgabe 08/2024. Allianz Suisse: Allgemeine Bedingungen Reiseversicherung, Ausgabe 03.2021. Massgebend ist immer die Fassung, die in deiner Police steht.

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Was zahlt die Annullationsversicherung nicht?

  • Krankheiten und Unfallfolgen, die bei der Buchung schon bestanden und bis zur Reise nicht abgeheilt sind (ERV, Allianz Suisse), und Folgen einer Operation, die bei der Buchung schon geplant war (TCS, ERV, Allianz Suisse). Ausnahmen für chronisch Kranke stehen im nächsten Abschnitt.
  • Blosse Angst oder Unlust. Angst vor einem Anschlag, vor einer Krankheit am Zielort oder vor dem Fliegen steht in keiner der drei Bedingungen als versichertes Ereignis. Der TCS deckt nur, was in seinen Bedingungen ausdrücklich genannt ist; die ERV schliesst eine Annullierung ohne medizinische Indikation aus.
  • Psychische Leiden nur mit strengen Nachweisen: beim TCS nur, wenn du nach der Buchung erstmals verschreibungspflichtige Psychopharmaka nehmen musstest; bei der ERV mit dem Attest eines Psychiaters vom Tag der Annullierung und, wenn du angestellt bist, einer Abwesenheitsbestätigung des Arbeitgebers über 100 %; bei Allianz Suisse mit Psychiater und Arbeitgeberbestätigung.
  • Absagen durch den Veranstalter, das Reisebüro, den Vermieter oder das Transportunternehmen. TCS und ERV schliessen sie aus, Allianz Suisse dann, wenn der Leistungserbringer nach Gesetz zurückzahlen muss. Bei einer Pauschalreise hast du dann Rechte aus dem Pauschalreisegesetz (siehe unten).
  • Reisen in Länder oder Regionen, von denen die Schweizer Behörden oder der TCS schon bei der Buchung abgeraten haben (TCS).
  • Eine Schwangerschaft, die nach der Buchung beginnt, ist beim TCS für sich kein Annullationsgrund, Komplikationen, die die Reise verunmöglichen, schon. Bei der ERV ist die Schwangerschaft selbst nur ein Grund, wenn die Rückreise nach der 24. Schwangerschaftswoche liegt, eine für das Kind riskante Impfung vorgeschrieben ist oder eine Reisewarnung für Schwangere besteht.
  • Kosten für Visa, Impfungen und Versicherungsprämien (TCS) sowie unverhältnismässige oder mehrfache Bearbeitungsgebühren (ERV, Allianz Suisse).
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Vorbestehende Krankheit: Wann zahlt die Versicherung trotzdem?

Eine chronische Krankheit schliesst den Schutz nicht aus, verlangt aber Vorarbeit. Beim TCS ist eine Annullierung wegen einer vorbestehenden ernsthaften Krankheit nur versichert, wenn der behandelnde Arzt vor der Buchung die Reisefähigkeit bestätigt hat, mit Blick auf Reisedaten, Zielort, Transportmittel und Aktivitäten. Die ERV verlangt von chronisch Kranken ein Arztzeugnis über die Reisefähigkeit, ausgestellt unmittelbar vor der Buchung, und zahlt dann bei einer unvorhersehbaren, schweren akuten Verschlimmerung. Bei Allianz Suisse muss der Zustand bei der Buchung stabil und die Person reisefähig gewesen sein; versichert ist dann eine ärztlich attestierte, unerwartete akute Verschlimmerung.

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Bist du in Behandlung, lass dir die Reisefähigkeit vor der Buchung schriftlich bestätigen. TCS und ERV verlangen diese Bestätigung ausdrücklich; beim TCS ist eine Annullierung wegen einer vorbestehenden Krankheit ohne sie nicht versichert.

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Pauschalreise: Welche Rechte hast du ohne Versicherung?

Als Pauschalreise gilt eine im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei Leistungen wie Transport und Unterkunft zu einem Gesamtpreis, wenn sie länger als einen Tag dauert oder eine Übernachtung einschliesst (Art. 1 PRG). Das Pauschalreisegesetz schützt dich vor allem, wenn der Veranstalter etwas ändert: Erhöht er den Preis um mehr als 10 % oder ändert er einen wesentlichen Vertragspunkt erheblich, kannst du ohne Entschädigung zurücktreten (Art. 8 und 10 PRG). Sagt er die Reise ab, ohne dass du dafür verantwortlich bist, hast du dieselben Rechte (Art. 11 PRG): eine gleichwertige Ersatzreise, wenn er eine anbieten kann, eine günstigere Reise mit Rückerstattung der Differenz oder schnellstmöglich dein ganzes Geld zurück.

Art. 1 PRGArt. 8 PRGArt. 10 PRGArt. 11 PRG

Kannst du selbst nicht reisen, enthält das Pauschalreisegesetz keine Regel, was die Annullierung kostet; massgebend sind die Annullierungsbedingungen deines Vertrags. Laut EDA ist das ein privatrechtlicher Vertrag, Fragen dazu richtest du an das Reisebüro oder die Reiseversicherung. Eine Alternative gibt dir das Gesetz: Du kannst die Buchung an eine Person abtreten, die alle Teilnahmebedingungen erfüllt, wenn du den Veranstalter rechtzeitig vor der Abreise informierst; ihr haftet dann gemeinsam für den Preis und allfällige Mehrkosten (Art. 17 PRG). Der Veranstalter muss dich vor der Abreise auf die Möglichkeit einer Reiserücktrittsversicherung hinweisen (Art. 5 PRG) und deine Zahlungen und die Rückreise für den Konkursfall absichern (Art. 18 PRG).

EDAArt. 17 PRGArt. 5 PRGArt. 18 PRG

Sagt der Veranstalter ab, zahlt die Annullationsversicherung nicht: TCS und ERV schliessen diesen Fall aus, Allianz Suisse dann, wenn der Veranstalter nach Gesetz zurückzahlen muss. Bei einer Pauschalreise muss er das (Art. 10 und 11 PRG).

TCS AGB ETIERV AVBAllianz Suisse ABArt. 10 PRGArt. 11 PRG→ Reise abgesagt: wer trägt die Kosten?

Reisehinweise des EDA: Was gilt bei einer Warnung?

Das EDA rät in zwei Stufen ab: von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen oder von Reisen generell. Über die Reise entscheidest du laut EDA selbst, und Forderungen wegen einer Annullierung richtest du an das Reisebüro oder die Reiseversicherung. Die Reiseversicherungen lehnen laut EDA in der Regel Kosten ab, die entstehen, weil Reisehinweise missachtet wurden. Für die Annullationsversicherung heisst das beim TCS: Rät das EDA erst nach deiner Buchung von der Reise ab, ist die Annullierung gedeckt, sofern nicht der Veranstalter zahlen muss; hat es schon bei der Buchung abgeraten, nicht. Wer seine Reise in der Travel Admin App des EDA erfasst, wird über Änderungen der Reisehinweise informiert.

EDA ReisehinweiseEDATCS AGB ETIEDA Travel Admin

Jahrespolice oder Einzelpolice?

Eine Annullationsversicherung gibt es für eine einzelne Reise oder für ein ganzes Jahr. Die ERV bietet beides an, als Jahresreiseschutz über 365 Tage (Multi Trip) oder als Single Trip für eine Reise; die CSS verkauft ihre Reiseversicherung pro Reise oder für das ganze Jahr. Beim TCS ist die Annullierung Teil des ETI-Schutzbriefs und nur jährlich erhältlich. Der Schutzbrief verlängert sich stillschweigend um ein Jahr, wenn du ihn nicht spätestens am Tag des Vertragsablaufs kündigst. Er deckt auch Tickets für Konzerte und Sportanlässe ohne Reise, wenn du wegen Krankheit, Unfall oder eines schweren Ereignisses bei einer nahestehenden Person nicht hingehen kannst, bei Einzelpersonen bis CHF 1’000 im Jahr.

ERV AVBCSSTCSTCS AGB ETI→ Jahres-Reiseversicherungen vergleichen→ Eine einzelne Reise versichern

Wichtiger als die Form ist der Zeitpunkt. Ereignisse, die beim Abschluss schon eingetreten waren (TCS, ERV) oder erkennbar waren (ERV), sind nicht versichert. Schliess die Annullationsversicherung deshalb gleich bei der Buchung ab oder halte eine Jahrespolice laufend. Einen Versicherungsvertrag kannst du innert 14 Tagen widerrufen, ausser er läuft weniger als einen Monat, etwa eine Police für eine kurze Einzelreise (Art. 2a VVG). Ob eine Jahrespolice günstiger ist als mehrere Einzelpolicen, hängt von Zahl und Preis deiner Reisen ab; vergleiche die Offerten.

ERV AVBTCS AGB ETIArt. 2a VVG

Arztzeugnis und Fristen: So gehst du vor

  • Sofort annullieren. Allianz Suisse verlangt, dass du beim Eintritt des Ereignisses unverzüglich beim Reiseunternehmen annullierst; der TCS, dass du ihn und deinen Vertragspartner informierst, sobald du davon erfährst. In einem Fall des Ombudsman fielen bei sofortiger Annullierung 20 % der Kosten an, kurz vor Reiseantritt wären es 100 % gewesen.
  • Nicht auf Besserung warten. Du musst den Schaden möglichst gering halten (Art. 38a VVG). Erholst du dich nach einer berechtigten Annullierung bis zur Abreise, trägt laut Ombudsman der Versicherer dieses Risiko.
  • Arztzeugnis sofort einholen. Der TCS verlangt eine umgehend eingeholte ärztliche Bescheinigung und anerkennt nachträglich ausgestellte nicht. Bei der ERV muss das Zeugnis bei der ersten Feststellung der Reiseunfähigkeit ausgestellt sein; eine telefonische Konsultation genügt nicht.
  • Den Fall melden, sobald du davon weisst (Art. 38 VVG). Meldest du schuldhaft zu spät, darf die Versicherung um den Betrag kürzen, um den der Schaden bei rechtzeitiger Meldung kleiner gewesen wäre.
  • Belege einreichen: Buchungsbestätigung, Annullierungskostenrechnung, Arztzeugnis, Tickets und die Annullierungsbedingungen des Vertrags (TCS, Allianz Suisse).
  • Fristen der Versicherung: Die Leistung wird vier Wochen nach dem Zeitpunkt fällig, in dem die Versicherung die nötigen Angaben hat (Art. 41 VVG), und deine Forderung verjährt nach fünf Jahren (Art. 46 VVG). Lehnt sie ab, vermittelt der Ombudsman der Privatversicherung kostenlos.
Allianz Suisse ABTCS AGB ETIOmbudsmanArt. 38a VVGERV AVBArt. 38 VVGArt. 41 VVGArt. 46 VVGOmbudsman Privatversicherung

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Zahlt die Annullationsversicherung, wenn ich vor der Reise krank werde?

Ja, wenn die Krankheit nach der Buchung aufgetreten ist, dich am Reisen hindert und ein Arzt das sofort bescheinigt (TCS, ERV, Allianz Suisse). Für Krankheiten, die bei der Buchung schon bestanden, zahlt die Versicherung meist nur bei einer unerwarteten akuten Verschlimmerung, beim TCS und bei der ERV zudem nur mit einer ärztlich bestätigten Reisefähigkeit vor der Buchung.

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Kann ich die Annullationsversicherung noch abschliessen, wenn ich schon krank bin?

Abschliessen ja, aber für diese Krankheit nützt sie nichts: Ereignisse, die beim Abschluss bereits eingetreten waren, sind nicht versichert (ERV, TCS), bei der ERV auch solche, die erkennbar waren. Schliess die Versicherung deshalb bei der Buchung ab.

ERV AVBTCS AGB ETI

Muss ich sofort annullieren oder darf ich abwarten?

Annulliere sofort. Die Bedingungen verlangen es (Allianz Suisse, TCS), und du musst den Schaden möglichst gering halten (Art. 38a VVG). Laut Ombudsman musste ein Versicherer zahlen, obwohl der Kunde bis zur Abreise wieder gesund war: Bei der sofortigen Annullierung fielen 20 % der Kosten an, kurz vor der Abreise wären es 100 % gewesen.

Allianz Suisse ABTCS AGB ETIArt. 38a VVGOmbudsman

Zahlt die Versicherung, wenn meine Reisebegleitung krank wird?

Meist ja. Beim TCS ist es versichert, wenn eine Person annullieren muss, die dieselbe Reise gebucht hat und ohne die du vernünftigerweise nicht reisen kannst, ausser bei Gruppen mit mehr als zwei Teilnehmern; die Begleitperson selbst ist nur versichert, wenn sie einen eigenen Schutzbrief hat. Bei der ERV zahlt die Versicherung wegen einer nicht verwandten Person nur, wenn du sonst allein reisen müsstest.

TCS AGB ETIERV AVB

Was bekomme ich zurück, wenn der Veranstalter die Pauschalreise absagt?

Du kannst eine gleichwertige Ersatzreise wählen, wenn der Veranstalter eine anbieten kann, eine günstigere Reise mit Rückerstattung der Differenz oder schnellstmöglich alle bezahlten Beträge zurück (Art. 10 und 11 PRG). Die Annullationsversicherung zahlt in diesem Fall nicht (TCS, ERV).

Art. 10 PRGArt. 11 PRGTCS AGB ETIERV AVB

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