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Fremdlenkerversicherung: geliehenes Auto richtig versichert

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 18. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Schäden an Dritten zahlt die Motorfahrzeug-Haftpflicht des Halters, auch wenn du fährst (Art. 63 SVG). Den Schaden am geliehenen Auto, den Kasko-Selbstbehalt und den Bonusverlust des Halters zahlt sie nicht. Das übernimmt der Fremdlenker-Schutz deiner Privathaftpflicht: Bei Mobiliar und Helvetia ist gelegentliches Lenken in der Grunddeckung (bis 35 bzw. 6 Tage im Jahr), bei AXA, Generali und Zurich brauchst du für Schäden am Auto einen Zusatz. Mietautos deckt der normale Fremdlenker-Schutz nicht.

Art. 63 SVGMobiliarMobiliar AVBHelvetia AVBAXAGenerali AVBZurich

Wer zahlt was, wenn du ein geliehenes Auto beschädigst?

Am Unfall mit einem geliehenen Auto sind meist drei Versicherungen beteiligt: die Motorfahrzeug-Haftpflicht des Halters, allenfalls seine Kaskoversicherung und deine Privathaftpflicht. Wer was zahlt, hängt davon ab, wen oder was du beschädigst. Bei der AXA gingen 2017 bis 2021 sieben Prozent der bezahlten Privathaftpflichtschäden auf Lenkerinnen und Lenker fremder Fahrzeuge zurück.

AXA FremdlenkerschadenAXA Schadenstatistik
SchadenWer zahltWas dein Fremdlenker-Schutz übernimmt
Am Auto, an der Mauer oder an Personen von anderenMotorfahrzeug-Haftpflicht des HaltersDen Bonusverlust des Halters in dieser Haftpflicht
Am geliehenen Auto, mit VollkaskoVollkasko des HaltersDen Selbstbehalt der Kasko und den Bonusverlust des Halters
Am geliehenen Auto, ohne VollkaskoKeine Versicherung des Halters; er kann die Kosten von dir verlangenDie Reparatur, abzüglich deines Selbstbehalts
Selbstbehalt aus der Haftpflicht des HaltersHalter oder duJe nach Versicherer: Zurich und Generali (bis CHF 1’000) ja, Mobiliar, AXA und Allianz Suisse nein

Zusammengefasst aus den AVB von Mobiliar, AXA, Allianz Suisse, Generali und Zurich sowie den Ratgebern von AXA, Allianz Suisse und Mobiliar.

AXA FremdlenkerschadenAllianz SuisseMobiliarMobiliar AVBAXA AVBAllianz Suisse ABGenerali AVBZurich AVB

Warum zahlt die Haftpflicht des Halters den Schaden am Auto nicht?

Für einen Unfall mit seinem Auto haftet der Halter, und für das Verschulden des Lenkers ist er verantwortlich wie für eigenes (Art. 58 SVG). Seine Pflichtversicherung deckt deshalb auch dich als Lenker (Art. 63 Abs. 2 SVG), und Geschädigte fordern direkt bei ihr (Art. 65 SVG). Sie ist aber eine Haftpflicht für Schäden an anderen: Ansprüche des Halters aus Sachschäden, die Personen verursacht haben, für die er verantwortlich ist, dürfen ausgeschlossen werden (Art. 63 Abs. 3 lit. a SVG). Für den Schaden am Auto selbst braucht es eine Kasko oder deinen Fremdlenker-Schutz.

Art. 58 SVGArt. 63 SVGArt. 65 SVG→ Haftpflicht, Teil- und Vollkasko

Auch wenn die Versicherungen des Halters zahlen, trägt er Kosten: Nach einem Haftpflicht- oder Kollisionsschaden steigt seine Prämienstufe bei Generali und AXA um vier Stufen, in der Versicherung, die vom Schaden betroffen ist. Dazu kommt der Selbstbehalt seiner Kasko, laut Allianz Suisse in der Regel zwischen CHF 500 und CHF 2’000. Genau diese Kosten deckt der Fremdlenker-Schutz, damit dein Missgeschick nicht beim Halter hängen bleibt.

Generali AVB FahrzeugAXA BonusschutzAllianz SuisseAXA→ Bonusstufen beim Versicherungswechsel

Verursachst du den Unfall grobfahrlässig, darf der Haftpflichtversicherer des Halters auf dich Rückgriff nehmen, soweit er nach Vertrag oder VVG kürzen dürfte (Art. 65 Abs. 3 SVG, Art. 14 Abs. 2 VVG). Einen solchen Abzug übernimmt der Fremdlenker-Schutz bei AXA nicht, bei Allianz Suisse nur mit dem Zusatz «Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit», und auch dann nicht bei Alkohol, Drogen oder einem Geschwindigkeitsexzess.

Art. 65 SVGArt. 14 VVGAXA AVBAllianz Suisse AB

Was deckt der Fremdlenker-Schutz genau?

  • Kollisionsschäden am geliehenen Auto, wenn es keine Kasko hat, auch Schäden beim Falschtanken oder Be- und Entladen (Mobiliar, AXA).
  • Bei bestehender Kasko den Selbstbehalt und den Bonusverlust des Halters bis zur alten Prämienstufe (Mobiliar, AXA, Allianz Suisse, Generali, Zurich, Helvetia).
  • Den Bonusverlust in der Motorfahrzeug-Haftpflicht des Halters (AXA, Allianz Suisse, Mobiliar, Generali); Generali begrenzt ihn auf 200 % der Bruttotarif-Jahresprämie.
  • Ansprüche Dritter, soweit sie die Haftpflicht des Autos nicht deckt (Allianz Suisse, Generali, AXA).
  • Abschlepp- und Bergungskosten sowie ein Ersatzfahrzeug (AXA); bei der Mobiliar ein Miet- oder Ersatzfahrzeug bis CHF 1’000 pro Fall.
Mobiliar AVBAXA AVBAllianz Suisse ABGenerali AVBZurich AVBHelvetia AVB

Ein Rechenbeispiel der AXA: Kevin leiht sich das Auto seines Onkels und fährt rückwärts in eine Mauer. Die Reparatur kostet CHF 5’000. Der Onkel hat eine Vollkasko; sie zahlt CHF 4’000, ihm bleiben CHF 1’000 Selbstbehalt und CHF 500 Bonusverlust. Davon übernimmt die AXA über Kevins Fremdlenkerdeckung CHF 1’000, Kevin selbst zahlt seinen Selbstbehalt von CHF 500. Hätte der Onkel keine Vollkasko, zahlte die AXA CHF 4’500, also die Reparatur abzüglich Kevins Selbstbehalt.

AXA Fremdlenkerschaden

Wie oft darfst du ein fremdes Auto fahren?

Der Fremdlenker-Schutz gilt nur für das gelegentliche, nicht für das häufige oder regelmässige Fahren eines fremden Autos, so beschreibt es der Versicherungsverband SVV. Was «gelegentlich» heisst, legt jeder Versicherer selbst fest. Wo eine feste Tagesgrenze gilt, liegt sie zwischen 6 und 35 Tagen im Jahr. Zähl deine Fahrtage, bevor du dich auf den Schutz verlässt.

SVVHelvetia AVBMobiliar AVB
VersichererWo geregelt«Gelegentlich» heisstSelbstbehalt der Auto-Haftpflicht
MobiliarGrunddeckunghöchstens 35 Tage pro Kalenderjahrnicht versichert
HelvetiaBasisversicherung; erweiterte Deckung als Zusatzhöchstens 6 Tage pro Jahr (Basis)im Zusatz versichert
Allianz SuisseZusatz laut Ratgeber; Premium-Schutz ohne Begrenzung der Fahrtenhöchstens 1× pro Woche während 2 Monaten oder 1 Woche am Stücknicht versichert
AXAZusatz «Benutzen fremder Privatfahrzeuge»keine Höchstzahl in den AVBnicht versichert
GeneraliZusatz «Benutzer fremder Motorfahrzeuge»höchstens 35 Tage pro Kalenderjahrbis CHF 1’000 versichert
ZurichSelbstbehalt und Bonusverlust in der Grunddeckung; Schaden am Auto mit Zusatzhöchstens 25 Tage pro Kalenderjahr (Zusatz)versichert

Stand der Bedingungen: Mobiliar 04.2025, Helvetia 09.2025, Allianz Suisse 03.2025, AXA 10.2021, Generali 2026, Zurich 05/2026. Die Produktseite der AXA nennt gelegentliches Fahren und schliesst dauerhaft geteilte Autos aus.

Mobiliar AVBHelvetia AVBHelvetiaAllianz SuisseAllianz Suisse ABAXA AVBAXAGenerali AVBZurich AVBZurich→ Privathaftpflicht vergleichen

Wann gilt der Fremdlenker-Schutz nicht?

  • Mietautos: im normalen Fremdlenker-Schutz ausgeschlossen (Mobiliar, Allianz Suisse, AXA, Generali, Zurich, Helvetia). Carsharing schliessen Allianz Suisse, AXA, Zurich und Helvetia ausdrücklich aus.
  • Autos, die auf dich oder eine Person in deinem Haushalt eingelöst sind (AXA, Helvetia, Generali).
  • Autos deines Arbeitgebers oder Fahrten für den Beruf (Mobiliar, AXA, Generali, Zurich, Helvetia). Bei AXA gilt eine Ausnahme für private Fahrten mit dem Arbeitgeberauto von höchstens 3 Tagen am Stück und 3-mal pro Versicherungsjahr.
  • Ersatzwagen und Probefahrten von Garagen (AXA, Allianz Suisse, Helvetia).
  • Autos, die du selbst geleast hast (AXA, Zurich), und Auto-Abos (Zurich).
  • Fahrten gegen Entgelt, Rennen und Fahrten auf Rennstrecken (Mobiliar, Allianz Suisse, Generali, Helvetia).
  • Schäden im Zusammenhang mit Alkohol, Drogen oder einem Raserdelikt (Helvetia).
Mobiliar AVBAllianz Suisse ABAXA AVBGenerali AVBZurich AVBHelvetia AVBZurich

Auch Betriebsschäden wie ein Motorschaden ohne äussere Einwirkung sind nicht versichert, ebenso wenig ein Minderwert des Autos (AXA, Mobiliar, Allianz Suisse). Wenn ein Familienmitglied im gleichen Haushalt dein Auto fährt, braucht es meist keinen Fremdlenker-Schutz, weil viele Autoversicherungen diese Fahrten bereits decken (Allianz Suisse).

AXA AVBAXA FremdlenkerschadenMobiliar AVBAllianz Suisse ABAllianz Suisse

Was gilt bei Mietauto, Carsharing und im Ausland?

Für Mietautos und Carsharing gibt es eigene Lösungen. Bei der AXA ist es der Zusatz «Benutzen von Carsharing- und Mietfahrzeugen» mit bis zu CHF 3’000 für Schäden am Fahrzeug selbst; Helvetia deckt im Zusatz «Erweiterte Deckung» auch Fahrzeuge von Carsharing- und Mietanbietern, am Fahrzeug bis CHF 2’500. Allianz Suisse schliesst mit dem Premium-Fremdlenkerschutz Carsharing ein, Mietwagen aber nicht. Bei kommerziellem Carsharing sind laut Mobiliar Vollkasko und Haftpflicht meist in der Buchungsgebühr enthalten.

AXA FactsheetAXA AVBHelvetia AVBAllianz SuisseMobiliar

Mit einem geliehenen Schweizer Auto bist du auch im Ausland geschützt (Allianz Suisse, AXA); die Versicherungsgrundlagen sind laut Mobiliar dieselben wie in der Schweiz. Für Autos mit europäischen Kontrollschildern schränken die Versicherer ein: Allianz Suisse versichert den Bonusverlust nur für Schweizer und Liechtensteiner Schilder, die Mobiliar zahlt Schäden an EU- oder EFTA-Autos bis CHF 20’000 und nur, wenn sie sich in der Schweiz oder Liechtenstein ereignen. Für Fahrten ins Ausland rät die Mobiliar, eine vom Halter unterschriebene Vollmacht mit dem Stempel der Wohngemeinde mitzuführen.

MobiliarMobiliar AVBAllianz SuisseAXA

So gehst du im Schadenfall vor

  • Der Halter meldet den Unfall seiner Autoversicherung. Sie wickelt den Schaden zuerst ab und verrechnet die Kosten danach mit deiner Privathaftpflicht (AXA).
  • Den Reparaturauftrag erteilt immer der Halter, denn das Auto ist sein Eigentum (AXA).
  • Du meldest den Schaden deiner Privathaftpflicht und gibst an: wer gefahren ist, wem das Auto gehört, wo es versichert ist und ob mit Teil- oder Vollkasko, wie oft und wie lange du es fährst (AXA).
  • Melde den Schaden, sobald du davon weisst; wer schuldhaft zu spät meldet, riskiert eine Kürzung (Art. 38 VVG).
AXA FremdlenkerschadenArt. 38 VVG→ Was die Privathaftpflicht zahlt

Ob du den Schutz brauchst, hängt von deinem Alltag ab. Leihst du nur selten ein Auto, reicht oft die Grunddeckung, falls dein Versicherer gelegentliches Lenken einschliesst. Fährst du regelmässig Autos von Freunden oder Eltern ausserhalb deines Haushalts, prüfe die Tagesgrenze und den Zusatz. Laut ch.ch solltest du diese Option beim Abschluss der Privathaftpflicht mit deiner Versicherung besprechen.

ch.chMobiliar AVBAXA

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Bin ich versichert, wenn ich das Auto eines Freundes fahre?

Schäden an Dritten zahlt die Haftpflicht seines Autos (Art. 63 SVG). Für den Schaden am Auto selbst, seinen Kasko-Selbstbehalt und den Bonusverlust brauchst du einen Fremdlenker-Schutz in deiner Privathaftpflicht, bei der Mobiliar bis 35 Tage im Jahr in der Grunddeckung, bei AXA, Generali und Zurich als Zusatz.

Art. 63 SVGMobiliar AVBAXAGenerali AVBZurich

Zahlt die Fremdlenkerversicherung bei einem Mietauto?

Nein, Mietautos sind im normalen Fremdlenker-Schutz ausgeschlossen. AXA und Helvetia bieten dafür eigene Zusätze an, Zurich einen Service für Miet- und Sharingfahrzeuge.

AXA AVBMobiliar AVBZurichAllianz SuisseHelvetia AVB

Gilt der Schutz für das Auto meiner Eltern?

Nur, wenn du nicht mit ihnen im gleichen Haushalt lebst. Autos, die auf eine Person in deinem Haushalt eingelöst sind, schliessen AXA, Generali und Helvetia aus; für Familienmitglieder ausserhalb des Haushalts gilt der Schutz (AXA).

AXA AVBGenerali AVBHelvetia AVBAXA

Wie oft darf ich ein fremdes Auto fahren?

Je nach Versicherer: höchstens 6 Tage im Jahr in der Basis von Helvetia, 25 Tage bei Zurich, 35 Tage bei Mobiliar und Generali. Allianz Suisse nennt höchstens einmal pro Woche während zwei Monaten oder eine Woche am Stück.

Helvetia AVBZurich AVBMobiliar AVBGenerali AVBAllianz Suisse AB

Wer zahlt den Bonusverlust des Halters?

Der Fremdlenker-Schutz deiner Privathaftpflicht, bis die frühere Prämienstufe wieder erreicht ist, so bei Mobiliar, AXA, Allianz Suisse und Generali. Ohne diesen Schutz trägt ihn der Halter.

Mobiliar AVBAXA AVBAllianz Suisse ABGenerali AVB

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