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Ratgeber Hausrat und Privathaftpflicht

Mieterschaden beim Auszug: was die Privathaftpflicht zahlt

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 18. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Für normale Abnützung haftest du nicht: Du gibst die Wohnung in dem Zustand zurück, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt (Art. 267 OR). Für Schäden darüber hinaus schuldest du in der Regel nur den Zeitwert, berechnet mit der paritätischen Lebensdauertabelle von Mieter- und Hauseigentümerverband. Plötzliche Schäden zahlt die Privathaftpflicht abzüglich Selbstbehalt, allmählich entstandene wie Nikotinbeläge nicht. Mängel muss der Vermieter bei der Rückgabe sofort rügen, sonst verliert er seine Ansprüche (Art. 267a OR).

Art. 267 ORMieterverbandHEV SchweizAllianz SuisseAXAArt. 267a OR

Normale Abnützung oder Schaden: wofür haftest du?

Weil der Vermieter für den Gebrauch der Wohnung den Mietzins erhält, haftest du nicht für die normale Abnützung. Beim Auszug musst du die Wohnung nur in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt (Art. 267 OR). Bildumrisse, Nagellöcher oder verblichene Anstriche führen laut den Gerichten des Kantons Zürich deshalb nicht zu Schadenersatz. Du haftest aber für unsorgfältiges Verhalten, etwa für einen Teefleck auf dem Teppich. Als Faustregel nennt der Mieterverband: Wo du dir sagen musst «da ist mir ein kleines Malheur passiert», beginnt die übermässige Abnützung.

Art. 267 ORGerichte ZürichMieterverband Wohnungsabgabe→ Beim Auszug aus der Mietwohnung
BeispielEinordnungZahlt die Privathaftpflicht?
Bildumrisse, Nagellöcher, verblichene AnstricheNormale Abnützung, kein SchadenersatzNicht nötig; Dübel- und Nagellöcher schliesst die AXA ohnehin aus
Teefleck oder Rotwein auf dem Teppich, Sprung im Lavabo, Kratzer im KochfeldSchaden, du schuldest den ZeitwertJa, abzüglich Selbstbehalt
Vergilbte Wände durch starkes RauchenDu zahlst mindestens die Zusatzkosten einer NikotinsperreNein, allmählich entstanden
Schimmel, weil zu wenig gelüftet wurdeSelbst verschuldetNein, allmählich entstanden
Selbst bunt gestrichene Wände, eingebaute KatzentürRückbau ist deine SacheNein, Wiederherstellung ist nicht versichert
SchlussreinigungDeine Pflicht, wie kleine Ausbesserungen (Art. 259 OR)Kein Schadenfall, sondern Mieterpflicht

Einordnung nach Gerichte Zürich und Mieterverband, Versicherungsschutz nach den Angaben von AXA, Allianz Suisse und Helvetia. Massgebend sind deine AVB.

Gerichte ZürichMieterverband WohnungsabgabeAXAAXA AVBAllianz SuisseHelvetiaMobiliarArt. 259 OR

Wie rechnet die Lebensdauertabelle den Zeitwert?

Auch für einen echten Schaden zahlst du nicht den Neuwert. Ist der beschädigte Gegenstand noch nicht amortisiert, schuldest du laut HEV Schweiz in der Regel seinen Zeitwert; hat er seine Lebensdauer erreicht, bleibt der Vermieter auf dem Schaden sitzen. Den Zeitwert berechnest du mit der paritätischen Lebensdauertabelle, die Mieterverband (MV) und Hauseigentümerverband (HEV) gemeinsam erarbeitet haben. Laut MV empfehlen sie alle wichtigen Verbände der Immobilien- und Versicherungsbranche.

HEV SchweizMieterverbandGerichte Zürich

Die Rechnung ist einfach: Restwert gleich Lebensdauer minus Alter. Ein Spannteppich mittlerer Qualität hält laut MV 10 Jahre. Ist er beim Auszug 6 Jahre alt und muss wegen Brandspuren ersetzt werden, zahlst du 40 % des neuen Teppichs. Die AXA rechnet beim bemalten Wohnzimmer so: Malerrechnung CHF 800, Lebensdauer des Anstrichs 8 Jahre, letzter Anstrich vor 4 Jahren, dein Anteil CHF 400. Ist die Reparatur unverhältnismässig, etwa bei einem kleinen Kratzer im Parkett, schuldest du nur eine Minderwertentschädigung (MV, Helvetia).

MieterverbandAXAHelvetia
EinrichtungLebensdauerQuelle
Wandanstrich mit Dispersionsfarbe8 JahreMV, AXA, Allianz Suisse
Spannteppich, mittlere Qualität10 JahreMV, Mobiliar, Gerichte Zürich
Versiegelung des Parketts (Oberfläche)10 JahreAXA
Glaskeramik- oder Induktionskochfeld15 JahreMobiliar, Helvetia, Zurich
Schliesssystem20 JahreMV
Lamellenstoren25 JahreAXA

Richtwerte bei mittlerer Qualität und normaler Beanspruchung. Online stellen MV und HEV nur einen Auszug bereit; die vollständige Tabelle bestellst du im Shop der Verbände.

MieterverbandMieterverband WohnungsabgabeMieterverband MiettippsAXAAllianz SuisseMobiliarGerichte ZürichHelvetiaZurichHEV Schweiz

Was zahlt die Privathaftpflicht bei Mieterschäden?

Bei der AXA sind Mieterschäden der häufigste Fall in der Privathaftpflicht: Von 2017 bis 2021 ging mehr als jeder zweite bezahlte Privathaftpflichtschaden auf Mieterinnen und Mieter zurück. Versichert ist die Haftung für Schäden an der selbst bewohnten Wohnung und den fest installierten Einrichtungen, so bei Allianz Suisse, Mobiliar und Generali. Mitgemietete Möbel der Wohnung, in der du lebst, sind bei Allianz Suisse und Generali nicht versichert; bei Ferienwohnungen und Hotelzimmern schliesst Allianz Suisse sie ein. Die AXA zahlt grundsätzlich Schäden, die unfallmässig oder unvorhergesehen entstehen.

AXA SchadenstatistikAllianz Suisse ABMobiliar AVBGenerali AVBAXA
  • Abnützung, Verschleiss und Schäden durch übermässige Beanspruchung (AXA, Allianz Suisse, Zurich).
  • Schäden durch allmähliche Einwirkung wie Feuchtigkeit, Rauch oder Russ, also auch Nikotinbeläge und Schimmel (Allianz Suisse, AXA, Helvetia).
  • Bewusste Veränderungen und deren Rückbau, etwa Dübellöcher oder selbst gestrichene Wände (AXA, Allianz Suisse).
  • Bei AXA Schäden durch Haustiere an einer unbefristet oder länger als 12 Monate gemieteten Wohnung, ausser mit dem Zusatz «Haustierschäden an Mietwohnungen».
AXA AVBAllianz Suisse ABZurich AVBAllianz SuisseAXAHelvetia

Gezahlt wird der Zeitwert abzüglich Selbstbehalt. Ein Beispiel der AXA: Die Kinder von Familie Meier beschädigen das Parkett, das vor dem Einzug neu versiegelt wurde. Abschleifen und Versiegeln kosten CHF 5’000. Nach 5 von 10 Jahren Lebensdauer trägt der Vermieter die Amortisation von CHF 2’500, die Familie zahlt den Selbstbehalt von CHF 200, und die AXA übernimmt CHF 2’300.

AXAMobiliar

Welcher Selbstbehalt gilt bei Mieterschäden?

Mehrere Schäden beim Auszug kosten bei AXA und Zurich nur einen Selbstbehalt. In den AVB der AXA steht: Bei Auszug aus einer Mietwohnung wird der vereinbarte Selbstbehalt einmal abgezogen, bei Mieterschäden, die während der Mietdauer gemeldet werden, pro Ereignis. Zurich zieht für Mieterschäden beim Auszug den Selbstbehalt ebenfalls nur einmal ab; ist nichts anderes vereinbart, beträgt er dort CHF 200 pro Ereignis. Bei der Mobiliar wird laut AVB in jedem Fall der vereinbarte Selbstbehalt berücksichtigt; frag dort nach, wie mehrere Schäden beim Auszug gezählt werden.

AXA AVBZurich AVBMobiliar AVB→ Selbstbehalte vergleichen

Melden solltest du einen Schaden der Versicherung laut Helvetia trotzdem, sobald er passiert ist. Nach Gesetz muss der Anspruchsberechtigte den Versicherer benachrichtigen, sobald er vom Ereignis und seinem Anspruch weiss; wer schuldhaft zu spät meldet, riskiert eine Kürzung (Art. 38 VVG). Nicht jeder Schaden muss aber sofort repariert werden: Einen tiefen Kratzer im Glaskeramikkochfeld, der die Funktion nicht beeinträchtigt, repariert man laut Helvetia oft erst beim Auszug.

HelvetiaArt. 38 VVG→ Schaden melden: Fristen

Abnahmeprotokoll: was du unterschreiben musst

  • Sei bei der Wohnungsabgabe dabei und nimm das Übernahmeprotokoll vom Einzug und den Mietvertrag mit (Allianz Suisse).
  • Du musst das Protokoll nicht unterschreiben. Mit deiner Unterschrift akzeptierst du die aufgeführten Schäden und musst sie bezahlen (Mieterverband).
  • Im Protokoll werden nur Mängel aufgelistet. Akzeptiere keine fixen Beträge und keine prozentuale Beteiligung; schreib Einwände dazu (AXA). Der MV rät zur Notiz «Gilt nicht als Schuldanerkennung».
  • Halte strittige Mängel schriftlich und mit Fotos fest (Allianz Suisse).
  • Bezahle die Abrechnung des Vermieters nicht, sondern reiche sie unbezahlt deiner Versicherung ein; wer bezahlt, akzeptiert die Forderung. Erteile Handwerkern keine Aufträge, sonst wirst du selbst zahlungspflichtig (AXA).
  • Lass dir die Schlüsselabgabe schriftlich bestätigen, auch ohne Protokoll (Mieterverband).
  • Solange das Protokoll strittig ist, verweigere die Verrechnung mit dem Mietzinsdepot und informiere deine Rechtsschutzversicherung (Allianz Suisse).
Allianz SuisseMieterverband WohnungsabgabeMieterverband MiettippsAXA→ Rechtsschutz für Streit mit dem Vermieter

Schon beim Einzug legst du den Grundstein: Im Streit muss der Vermieter beweisen, dass du einen Schaden verursacht hast und dass er während der Mietdauer entstanden ist, am besten durch den Vergleich von Antritts- und Rückgabeprotokoll (Gerichte Zürich). Mängel, die im Antrittsprotokoll fehlen, meldest du je nach Mietvertrag innert 5 bis 30 Tagen schriftlich nach (Mobiliar, Helvetia). Gibt es ein Rückgabeprotokoll deines Vormieters, darfst du es bei der Übergabe einsehen (Art. 256a OR).

Gerichte ZürichMobiliarHelvetiaArt. 256a OR

Welche Fristen gelten für die Mängelrüge?

Bei der Rückgabe muss der Vermieter den Zustand der Wohnung prüfen und dir Mängel, für die du einstehen musst, sofort melden. Versäumt er das, verliert er seine Ansprüche, ausser bei Mängeln, die bei übungsgemässer Untersuchung nicht erkennbar waren; diese muss er sofort nach der Entdeckung melden (Art. 267a OR). Eine gültige Rüge bezeichnet die Mängel konkret und zeigt, dass er dich haftbar machen will (Gerichte Zürich). Hast du im Protokoll keine Schäden anerkannt, sollte dir der Vermieter die Mängelrüge nach Ansicht des Mieterverbands spätestens nach einer Woche schicken, sonst kann er keine Ansprüche mehr stellen.

Art. 267a ORGerichte Zürich MängelrügeMieterverband Miettipps

Während der Mietdauer gilt die umgekehrte Pflicht: Mängel, die du nicht selbst beheben musst, meldest du dem Vermieter. Unterlässt du die Meldung, haftest du für den Schaden, der ihm daraus entsteht (Art. 257g OR). Bei grösseren Schäden informierst du sofort die Verwaltung und meldest den Schaden danach der Versicherung (AXA).

Art. 257g ORAXAAXA Mieterhaftpflicht

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Muss ich die Wohnung so abgeben, wie ich sie übernommen habe?

Nein. Die normale Abnützung geht zulasten des Vermieters; du gibst die Wohnung in dem Zustand zurück, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt (Art. 267 OR). Eigene bauliche Veränderungen ohne Zustimmung musst du auf Verlangen rückgängig machen (Mieterverband).

Art. 267 ORMieterverband Miettipps

Zahlt die Privathaftpflicht Nikotinschäden?

Nein. Vergilbte Wände in der Wohnung eines starken Rauchers sind allmählich entstanden und nicht versichert (Allianz Suisse, AXA, Helvetia). Braucht es eine Nikotinsperre, zahlst du laut Mieterverband deren Zusatzkosten auch dann, wenn die Lebensdauer des Anstrichs abgelaufen ist.

Allianz SuisseAXAHelvetiaMieterverband Wohnungsabgabe

Wie viel zahle ich für einen beschädigten Teppich?

Den Zeitwert. Ein Spannteppich mittlerer Qualität hält 10 Jahre. Ist er 6 Jahre alt, schuldest du 40 % des Ersatzes; hat er seine Lebensdauer erreicht, grundsätzlich nichts mehr (Mieterverband, Gerichte Zürich).

MieterverbandGerichte Zürich

Kann der Vermieter Wochen nach dem Auszug noch Schäden verlangen?

Nur für Mängel, die bei der Rückgabe trotz üblicher Prüfung nicht erkennbar waren, und nur, wenn er sie sofort nach der Entdeckung meldet. Erkennbare Mängel muss er sofort bei der Rückgabe rügen (Art. 267a OR).

Art. 267a ORMieterverband Miettipps

Wer zahlt einen verlorenen Wohnungsschlüssel?

Ohne Missbrauchsgefahr schuldest du laut Mieterverband grundsätzlich nur einen neuen Schlüssel. Besteht Missbrauchsgefahr, kann das Schliesssystem dazukommen, unter Berücksichtigung von 20 Jahren Lebensdauer. Laut MV zahlt in der Regel die Privathaftpflicht; bei AXA ist der Schlossersatz über den Zusatz «Schlüsselverlust und Schlüsseldienst» versichert.

Mieterverband MiettippsAXA Privathaftpflicht

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