Muss ich die Wohnung so abgeben, wie ich sie übernommen habe?
Nein. Die normale Abnützung geht zulasten des Vermieters; du gibst die Wohnung in dem Zustand zurück, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt (Art. 267 OR). Eigene bauliche Veränderungen ohne Zustimmung musst du auf Verlangen rückgängig machen (Mieterverband).
Art. 267 ORMieterverband Miettipps