| Art. 41 OR | Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, mit Absicht oder aus Fahrlässigkeit | Keine Ersatzpflicht ohne Absicht oder Fahrlässigkeit |
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| Art. 56 OR | Wer ein Tier hält, für den Schaden, den es anrichtet | Wenn der Halter die nach den Umständen gebotene Sorgfalt in Verwahrung und Beaufsichtigung nachweist |
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| Art. 333 ZGB | Das Familienhaupt für Hausgenossen, die minderjährig sind, eine geistige Behinderung oder eine psychische Störung haben | Wenn es die übliche und gebotene Sorgfalt in der Beaufsichtigung nachweist |
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| Art. 58 OR | Der Eigentümer eines Gebäudes für Schäden aus fehlerhafter Anlage oder mangelhaftem Unterhalt | Kein Sorgfaltsbeweis vorgesehen; Rückgriff auf andere Verantwortliche bleibt vorbehalten |
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| Art. 54 OR | Eine urteilsunfähige Person, wenn der Richter es aus Billigkeit anordnet | Bei vorübergehender Urteilsunfähigkeit: Nachweis, dass sie ohne eigenes Verschulden eintrat |
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