So funktioniert es
Für den Modell-Vergleich gibst du Postleitzahl, Jahrgang und Franchise ein. Der Vergleich zeigt für Standard, Hausarzt/HMO, Telmed und Flex die günstigste Prämie und den Schnitt aller Kassen in deiner Prämienregion, gerechnet mit Unfalldeckung und den BAG-Prämiendaten 2027. Fehlt ein Modell, bietet es in deiner Region keine Kasse an. Die Pflichtleistungen sind in allen Modellen gleich. BAG-PrämiendatenArt. 41 KVG
Versicherungsmodelle
Mit einem Hausarzt-, Telmed- oder HMO-Modell schränkst du die Wahl der Leistungserbringer ein und bekommst dafür eine tiefere Prämie, die Pflichtleistungen bleiben gleich. Im Hausarztmodell gehst du zuerst zu deiner gewählten Hausarztpraxis, bei Telmed rufst du zuerst eine telemedizinische Beratung an, bei HMO gehst du in dein gewähltes Gesundheitszentrum. Einsteigen geht jederzeit, aussteigen nur auf Ende Jahr. Art. 41 KVGArt. 100 KVVPriminfo
Hausarzt/HMO
−10 %
Telmed
−12 %
Flex
−8 %
Günstigste Prämie je Modell gegenüber der günstigsten Standard-Prämie, Schnitt aller Prämienregionen der Schweiz. Erwachsene, Franchise CHF 300, mit Unfall, BAG-Prämien 2027. BAG-Prämiendaten
Neu ab 2027
Ab den Prämien 2027 führt der Prämienrechner des BAG neue Kategorien ein. Hausarzt und HMO werden dort unter «PRAXIS» zusammengefasst, die erste Anlaufstelle ist eine vorgegebene Arztpraxis. Die «Weiteren Modelle», hauptsächlich Telefonmodelle, heissen «TEL_DIG». Neu sind «PHARM» mit einer Partnerapotheke des Versicherers und «FLEX» mit mehreren ersten Anlaufstellen zur Auswahl. BAG
Der Modell-Vergleich rechnet mit den Prämien 2027 und den neuen Kategorien: Hausarzt/HMO steht für PRAXIS, Telmed für TEL_DIG, Flex für FLEX. BAG-Prämiendaten · Prämien 2027
Häufige Fragen
Nein. Die Pflichtleistungen der Grundversicherung bleiben versichert und sind bei allen Kassen gesetzlich gleich. Du schränkst nur die Wahl der Leistungserbringer ein und bekommst dafür eine tiefere Prämie.
Art. 41 KVGArt. 34 KVGIn ein Modell wie Hausarzt oder Telmed kannst du jederzeit wechseln, aussteigen nur auf Ende Jahr. Die Frist dafür ist dieselbe wie für die Kündigung der Grundversicherung: Bis 30. November wählst du auch eine tiefere Franchise oder verlässt dein Modell.
Art. 41 KVGArt. 100 KVVArt. 7 KVGArt. 94 KVVNur mit der ordentlichen Franchise (Erwachsene CHF 300, Kinder CHF 0) und ohne Spezialmodell: auf Ende Juni, die Kündigung muss bis 31. März eingegangen sein. Alle anderen wechseln auf Ende Jahr.
Art. 7 KVGBAGErwachsene wählen CHF 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000 oder 2’500, für Kinder gibt es 0 oder CHF 100 bis 600. Eine höhere Franchise senkt die Prämie, aber du musst den Betrag im Krankheitsfall selbst zahlen können.
Art. 93 KVVJa, wenn du mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeitest und damit nach UVG versichert bist, frühestens ab dem Folgemonat. Endet diese Deckung, bist du wieder über die Krankenkasse gegen Unfall versichert.
Art. 8 KVGDie Kündigung muss am 30. November bei der Kasse eingetroffen sein, der Poststempel zählt nicht. Das BAG empfiehlt, sie eingeschrieben bis Mitte November abzuschicken.
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