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Ratgeber Autoversicherung

Autoversicherung wechseln: Fristen, Ablauf, Bonusstufe

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 18. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Wechseln kannst du auf das Ende der Vertragsdauer, in der Regel mit drei Monaten Frist; ein mehrjähriger Vertrag ist nach Gesetz auf Ende des dritten oder jedes späteren Jahres kündbar (Art. 35a VVG). Früher geht es nach einer Prämienerhöhung laut AVB, nach einem Schaden, für den die Versicherung zahlt (Art. 42 VVG), und beim Fahrzeugwechsel. Den Versicherungsnachweis schickt die neue Versicherung elektronisch ans Strassenverkehrsamt. Deine Bonusstufe nimmst du nicht mit, denn jede Versicherung berechnet sie neu.

TCSArt. 35a VVGOmbudsmanArt. 42 VVGArt. 4 VVVAllianz Suisse Bonus-Malus

Wann kannst du die Autoversicherung wechseln?

Laut TCS kannst du die Motorfahrzeugversicherung bei Vertragsablauf, bei einem Fahrzeugwechsel, bei einer Prämienerhöhung oder im Schadenfall wechseln. Für jeden Anlass gelten andere Fristen, und massgebend sind deine Police und deine Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Die Tabelle zeigt, was das Gesetz vorgibt und wie Allianz Suisse und Generali es in ihren Bedingungen regeln.

TCS
AnlassAuf wannFrist und Regel
VertragsablaufEnde der Vertragsdauer oder, mit jährlichem Kündigungsrecht, Ende jedes VertragsjahresDie Kündigung muss in der Regel spätestens 3 Monate vorher beim Versicherer eintreffen, sonst verlängert sich der Vertrag um ein Jahr.
Mehrjähriger VertragEnde des dritten oder jedes späteren Jahres3 Monate Frist, schriftlich oder in Textform; gilt auch für Verträge von vor 2022 (Art. 35a und 103a VVG).
PrämienerhöhungEnde der VersicherungsperiodeRecht aus den AVB; Ankündigung spätestens 25 Tage (Generali) bzw. 30 Tage (Allianz Suisse) vor Ende der Periode; die Kündigung muss spätestens am letzten Tag der Periode beim Versicherer sein.
Schaden, für den die Versicherung zahltMit der Kündigung; die Haftung endet 14 Tage nach der MitteilungNach Gesetz spätestens bei der Auszahlung (Art. 42 VVG); laut AVB bei Generali bis 14 Tage nach der Information über die Auszahlung, bei Allianz Suisse bis 4 Wochen danach.
FahrzeugwechseljederzeitMeldest du das alte Auto ab, erlischt der Vertrag, wenn du ihn nicht auf das neue überträgst; zu viel bezahlte Prämie gibt es anteilsmässig zurück.

Andere Versicherer können andere Fristen vorsehen. Von Art. 35a VVG und Art. 42 Abs. 1 bis 3 VVG darf ein Vertrag aber nicht zu deinem Nachteil abweichen (Art. 98 VVG).

TCSAllianz Suisse ABGenerali AVBArt. 35a VVGArt. 103a VVGOmbudsmanArt. 42 VVGMobiliarArt. 24 VVGArt. 98 VVG

Wie lange läuft dein Vertrag?

Die Laufzeit steht in deiner Police. Kündigt niemand, verlängert sich der Vertrag danach stillschweigend um jeweils ein Jahr; so regeln es Allianz Suisse und Generali, und für mehr als ein Jahr darf eine solche Verlängerung gar nicht vereinbart werden (Art. 47 VVG). Manche Verträge haben ein jährliches Kündigungsrecht, andere eine Mindestdauer von drei Jahren (Mobiliar). Auch einen Vertrag über fünf oder zehn Jahre kannst du auf das Ende des dritten oder jedes späteren Jahres mit drei Monaten Frist kündigen (Art. 35a VVG). Das gilt seit 2022 auch für ältere Verträge (Art. 103a VVG). Der TCS rät, wenn möglich kurze Laufzeiten zu wählen, weil sie die Flexibilität erhöhen.

Allianz Suisse ABGenerali AVBArt. 47 VVGMobiliarArt. 35a VVGArt. 103a VVGAllianz SuisseTCS Broschüre

Zwei Rechenbeispiele von Allianz Suisse: Hast du am 1. Juli 2023 einen Vertrag ohne jährliches Kündigungsrecht abgeschlossen, kannst du ihn auf den 30. Juni 2026 kündigen, und die Kündigung muss bis am 31. März 2026 bei der Versicherung sein. Läuft dein Vertrag am 31. Dezember ab, muss die Kündigung bis am 30. September eintreffen. Entscheidend ist das Empfangsdatum, nicht der Poststempel; rechne Feiertage und Ferien ein (Allianz Suisse, Mobiliar).

Allianz SuisseMobiliar

Prämie erhöht: wechseln auf Ende der Periode

Die AVB der Motorfahrzeugversicherer erlauben es dem Versicherer in der Regel, die Prämie anzupassen, wenn er das fristgerecht mitteilt, üblicherweise 25 oder 30 Tage vor Ablauf der Versicherungsperiode. Dann kannst du den betroffenen Teil oder den ganzen Vertrag auf Ende der Versicherungsperiode kündigen (Ombudsman). Bei Allianz Suisse ist die Kündigung gültig, wenn sie spätestens am letzten Tag der Versicherungsperiode eintrifft; steigt die Prämie nur wegen deiner eigenen Schäden über die Prämienstufe, gibt das kein Kündigungsrecht. Bei Generali gelten die Änderungen als genehmigt, wenn bis zum letzten Tag des Versicherungsjahres keine Kündigung eingetroffen ist.

OmbudsmanAllianz Suisse ABGenerali AVB→ Prämie gestiegen: kündigen oder wechseln?

Wechsel nach einem Schaden

Verlangst du Ersatz für einen Teilschaden, dürfen beide Seiten spätestens bei der Auszahlung der Entschädigung vom Vertrag zurücktreten, und die Haftung endet 14 Tage nach der Mitteilung (Art. 42 VVG). Viele AVB geben dir mehr Zeit: Generali bis 14 Tage, nachdem du über die Auszahlung informiert wurdest, Allianz Suisse bis vier Wochen nach der Auszahlung. Kündigst du im ersten Jahr nach Vertragsabschluss, darf der Versicherer die Prämie für die laufende Periode behalten (Art. 42 VVG). Auch die Versicherung kann nach einem bezahlten Schaden kündigen (TCS).

Art. 42 VVGGenerali AVBAllianz Suisse ABTCS

Hat dir ein Versicherer gekündigt, fragt der nächste danach: Im Antrag stehen in aller Regel Fragen, ob ein Vorversicherer die Police in den letzten 3 oder 5 Jahren gekündigt hat und wie viele Schäden es gab (Ombudsman). Beantworte sie richtig, sonst darf der neue Versicherer den Vertrag kündigen und Leistungen verweigern (Art. 6 VVG).

OmbudsmanArt. 6 VVG

Neues oder gebrauchtes Auto: Fahrzeugwechsel und Halterwechsel

Beim Fahrzeugwechsel musst du die alte Versicherung nicht kündigen: Sobald du das bisherige Auto beim Strassenverkehrsamt abmeldest, erlischt sie automatisch, wenn du sie nicht auf das neue Fahrzeug überträgst, und die Prämie wird anteilsmässig zurückerstattet (Mobiliar). Laut Allianz Suisse ist jeder Fahrzeugwechsel ein Kündigungsgrund, auch unter dem Jahr, und mit dem neuen Fahrzeugausweis ist die alte Autoversicherung erloschen. Der Moment eignet sich also gut, um für das neue Auto zu vergleichen.

MobiliarAllianz Suisse→ Versicherung für das neue Auto vergleichen

Kaufst du ein gebrauchtes Auto, gehen beim Halterwechsel die Rechte und Pflichten aus dem Haftpflichtvertrag zwar auf dich über; wird dein Fahrzeugausweis aber auf Grund einer anderen Haftpflichtversicherung ausgestellt, erlischt der alte Vertrag (Art. 67 SVG). Bei Generali enden Kasko- und Unfallversicherung mit dem Halterwechsel, und die Prämienstufe wird neu festgesetzt. Die Kontrollschilder behält der Verkäufer (ch.ch). Du brauchst den Fahrzeugausweis des Vorbesitzers im Original, um das Auto einzulösen (TCS).

Art. 67 SVGGenerali AVBch.chTCS

So läuft der Wechsel beim Strassenverkehrsamt

  • Zuerst die neue Versicherung abschliessen, mit Beginn genau auf das Ende des alten Vertrags, damit sie nahtlos weiterläuft (Generali).
  • Die neue Versicherung übermittelt den Versicherungsnachweis elektronisch ans Strassenverkehrsamt; Versicherungsnachweise müssen elektronisch ausgestellt werden (Art. 4 VVV, TCS). Im Kanton St. Gallen ist ein Nachweis 30 Tage gültig.
  • Den Versicherungswechsel innert 14 Tagen dem Strassenverkehrsamt melden, mit dem bisherigen Fahrzeugausweis im Original (TCS, Mobiliar). Der Kanton St. Gallen verlangt dafür eine Gebühr von CHF 25.
  • Den alten Vertrag fristgerecht kündigen, per Brief oder E-Mail, und eine schriftliche Bestätigung verlangen (Mobiliar, Allianz Suisse).
  • Im neuen Fahrzeugausweis steht danach die neue Versicherungsgesellschaft (Generali, TCS).
GeneraliArt. 4 VVVTCSKanton St. Gallen VersicherungsnachweisKanton St. GallenMobiliarAllianz Suisse

Hast du einen neuen Vertrag beantragt und es dir anders überlegt, kannst du den Antrag innert 14 Tagen widerrufen, schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht. Die Frist ist eingehalten, wenn du den Widerruf am letzten Tag mitteilst oder der Post übergibst (Art. 2a VVG).

Art. 2a VVG

Wie vermeidest du eine Deckungslücke?

Ohne Haftpflicht darfst du nicht fahren: Wer ein Motorfahrzeug führt, obwohl er weiss oder wissen kann, dass die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nicht besteht, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe (Art. 96 SVG). Endet dein alter Vertrag, meldet der Versicherer das dem Strassenverkehrsamt, frühestens am Tag, an dem die Deckung endet. Liegt dann kein neuer Versicherungsnachweis vor, entzieht die Behörde den Fahrzeugausweis und lässt Ausweis und Schilder durch die Polizei einziehen; sind die Schilder 30 Tage nach Deckungsende nicht zurück, werden sie im Fahndungssystem RIPOL ausgeschrieben (Art. 7 VVV).

Art. 96 SVGArt. 7 VVV

Geschädigten gegenüber wirkt das Ende der Versicherung erst, wenn Fahrzeugausweis und Schilder abgegeben sind, spätestens aber 60 Tage nach der Meldung des Versicherers, es sei denn, eine andere Versicherung hat sie schon ersetzt (Art. 68 SVG). Diese Nachfrist schützt Unfallopfer; fahren darfst du ohne eigene gültige Versicherung trotzdem nicht. Liegt der neue Versicherungsnachweis vor, fällt der Entzug des Fahrzeugausweises dahin (Art. 7 VVV). Setz den Beginn der neuen Versicherung darum lückenlos auf das Ende der alten.

Art. 68 SVGArt. 7 VVVArt. 96 SVG

Was passiert mit deiner Bonusstufe?

Mitnehmen kannst du sie nicht: Wenn du die Versicherung wechselst, kannst du deine Bonusstufe nicht übernehmen, denn jede Versicherung berechnet deine Stufe neu, und die Bonus-Malus-Stufen sind bei jeder Versicherung anders (Allianz Suisse). Der neue Versicherer berücksichtigt bei der Berechnung der Prämie aber deinen Schadenverlauf (Mobiliar). Im Antrag fragt er in aller Regel, wie viele Schäden du zum Beispiel in den letzten 3 oder 5 Jahren hattest (Ombudsman). Wer lange schadenfrei gefahren ist, kann das also auch beim neuen Versicherer zeigen, nur nicht als Stufe.

Allianz Suisse Bonus-MalusMobiliar PrämienstufenOmbudsman→ Bonusstufe beim Wechsel: die Antwort mit Quellen

Ein Wechsel kurz nach einem Schaden hebelt die Rückstufung darum nicht aus: Auf die Frage, ob sie die Prämienerhöhung nach einem Schaden mit einem Wechsel umgehen könne, antwortet die Mobiliar mit Nein, weil die neue Versicherung den Schadenverlauf berücksichtigt. Jede Gesellschaft wendet dabei ihr eigenes Bonus-Malus-System an.

Mobiliar Prämienstufen

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Kann ich die Autoversicherung jederzeit wechseln?

Nein. Ordentlich wechselst du auf das Ende der Vertragsdauer oder, bei jährlichem Kündigungsrecht, auf Ende jedes Vertragsjahres, in der Regel mit drei Monaten Frist. Früher geht es bei einem Fahrzeugwechsel, nach einer Prämienerhöhung und nach einem Schaden, für den die Versicherung zahlt.

TCSMobiliar

Muss ich den Versicherungswechsel dem Strassenverkehrsamt melden?

Ja, laut TCS und Mobiliar innert 14 Tagen. Die neue Versicherung übermittelt den Versicherungsnachweis elektronisch; du bringst oder schickst den bisherigen Fahrzeugausweis im Original. Im Kanton St. Gallen kostet der Versicherungswechsel CHF 25.

TCSMobiliarKanton St. Gallen

Bekomme ich Prämie zurück, wenn ich während des Jahres wechsle?

Grundsätzlich ja: Wird der Vertrag vorzeitig aufgelöst, ist die Prämie nur bis zur Vertragsauflösung geschuldet (Art. 24 VVG). Ausnahme: Kündigst du nach einem Teilschaden im ersten Jahr nach Vertragsabschluss, darf der Versicherer die Prämie der laufenden Periode behalten (Art. 42 VVG).

Art. 24 VVGArt. 42 VVG

Kann ich nach einer Prämienerhöhung nur die Kasko kündigen?

Bei vielen Versicherern ja. Laut Ombudsman kannst du nach einer fristgerecht angekündigten Erhöhung in der Regel den betroffenen Teil oder den ganzen Vertrag auf Ende der Versicherungsperiode kündigen; Allianz Suisse regelt es in den AVB genau so.

OmbudsmanAllianz Suisse AB

Gilt das Kündigungsrecht nach drei Jahren auch für ältere Verträge?

Ja. Für Verträge, die vor der Gesetzesänderung abgeschlossen wurden, gilt das ordentliche Kündigungsrecht auf Ende des dritten oder jedes späteren Jahres ebenfalls, ebenso die neuen Formvorschriften (Art. 103a und 35a VVG).

Art. 103a VVGArt. 35a VVG

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