| Vertragsablauf | Ende der Vertragsdauer oder, mit jährlichem Kündigungsrecht, Ende jedes Vertragsjahres | Die Kündigung muss in der Regel spätestens 3 Monate vorher beim Versicherer eintreffen, sonst verlängert sich der Vertrag um ein Jahr. |
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| Mehrjähriger Vertrag | Ende des dritten oder jedes späteren Jahres | 3 Monate Frist, schriftlich oder in Textform; gilt auch für Verträge von vor 2022 (Art. 35a und 103a VVG). |
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| Prämienerhöhung | Ende der Versicherungsperiode | Recht aus den AVB; Ankündigung spätestens 25 Tage (Generali) bzw. 30 Tage (Allianz Suisse) vor Ende der Periode; die Kündigung muss spätestens am letzten Tag der Periode beim Versicherer sein. |
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| Schaden, für den die Versicherung zahlt | Mit der Kündigung; die Haftung endet 14 Tage nach der Mitteilung | Nach Gesetz spätestens bei der Auszahlung (Art. 42 VVG); laut AVB bei Generali bis 14 Tage nach der Information über die Auszahlung, bei Allianz Suisse bis 4 Wochen danach. |
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| Fahrzeugwechsel | jederzeit | Meldest du das alte Auto ab, erlischt der Vertrag, wenn du ihn nicht auf das neue überträgst; zu viel bezahlte Prämie gibt es anteilsmässig zurück. |
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