Wie lange gilt man als Neulenker?
Bei den Versicherern meist so lange, wie du den Führerausweis seit weniger als zwei Jahren hast; als Junglenker giltst du bis 25 (TCS). Die Begriffe sind nicht fest definiert, massgebend ist deine Police. Die Probezeit des Führerausweises dauert drei Jahre und verlängert sich nach einem Ausweisentzug wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung um ein Jahr (Art. 15a SVG).
TCS JunglenkerAllianz SuisseArt. 15a SVG