Vollkasko lohnt sich vor allem für neue und teure Autos, denn nur sie zahlt auch selbst verschuldete Kollisionsschäden am eigenen Auto; beim Leasing verlangt sie der Leasinggeber in aller Regel. Der TCS hält sie meist bis und mit dem vierten Betriebsjahr für sinnvoll, die Mobiliar bis mindestens zum fünften. Danach reicht oft die Teilkasko, die unter anderem Hagel, Diebstahl, Glasbruch, Marderbisse und Wildunfälle deckt. Pflicht ist nur die Haftpflicht mit mindestens CHF 5 Mio. pro Unfallereignis.
Die drei Deckungen bauen aufeinander auf. Die Haftpflicht zahlt Personen- und Sachschäden, die du mit deinem Auto anderen zufügst, aber nichts an deinem eigenen Auto. Die Teilkasko deckt Schäden am eigenen Auto, die du als Lenkerin oder Lenker nicht selbst verursacht hast: Feuer, Elementarschäden wie Hagel, Sturm und Hochwasser, Diebstahl, Kollision mit Tieren, Glasbruch und die Folgen von Marderbissen. Teil- und Kollisionskasko bilden zusammen die Vollkasko. Sie zahlt zusätzlich Kollisionsschäden am eigenen Auto, auch wenn du sie selbst verschuldet hast.
«Je nach Vertrag» heisst: Die Versicherer regeln es unterschiedlich, massgebend sind deine Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Allianz Suisse und Generali decken Vandalismus in der Teilkasko nur nach einer abschliessenden Liste (etwa Antenne, Spiegel, Reifen, Farbe); die Mobiliar deckt Beulen und Kratzer durch Vandalismus in der Vollkasko. Sturm gilt bei Allianz Suisse und Generali ab 75 km/h.
Weichst du einem Reh aus und landest ohne Zusammenstoss im Graben, ist das kein Tierschaden der Teilkasko: Allianz Suisse schliesst Ausweichmanöver dort aus, Generali behandelt sie als Kollisionsschaden. Diesen Schaden zahlt nur die Vollkasko.
Welche Autoversicherung ist in der Schweiz Pflicht?
Pflicht ist nur die Haftpflicht. Kein Motorfahrzeug darf in den öffentlichen Verkehr, bevor eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist (Art. 63 SVG), und zum Verkehr zugelassen wird ein Fahrzeug nur, wenn der Behörde ein Versicherungsnachweis vorliegt (Art. 3a VVV). Die Versicherung muss mindestens CHF 5 Mio. pro Unfallereignis für Personen- und Sachschäden zusammen decken (Art. 3 VVV). Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig; das Gesetz verlangt sie auch beim Leasing nicht.
Wen du schädigst, der fordert direkt bei deinem Haftpflichtversicherer (Art. 65 SVG). Für Schäden an deinem eigenen Auto zahlt deine Haftpflicht dagegen nie. Ist jemand anders schuld, zahlt dessen Haftpflicht; bist du es selbst, zahlt nur die Vollkasko. Bleibt der Verursacher unbekannt, zahlt der Nationale Garantiefonds nur nachrangig, mit Polizeimeldung und bei Sachschäden mit CHF 1’000 Selbstbehalt.
Nicht von Gesetzes wegen, sondern weil es der Leasingvertrag verlangt. Laut TCS verlangt die Leasinggesellschaft «in aller Regel» eine Kollisions- bzw. Vollkaskodeckung, und laut Konsumentenschutz geben Leasingverträge die Vollkasko in der Regel vor. Eine verlangte Versicherung muss im Leasingvertrag stehen, und zwar mit den Versicherungskosten, wenn du den Versicherer nicht selbst wählen darfst (Art. 11 Abs. 2 lit. d KKG).
Bei einem Totalschaden gehört ein Leasingauto weiterhin der Leasinggeberin, und sie entscheidet, was mit den Überresten geschieht (Mobiliar). Bei Allianz Suisse geht die Entschädigung für einen Totalschaden an die Leasinggesellschaft, wenn ihr die Ansprüche abgetreten sind (Zession); dort lässt sich auch eine Entschädigung zum Buchwert des Leasingautos vereinbaren. Auf Teilkasko wechseln kannst du erst, wenn der Leasingvertrag die Vollkasko nicht mehr verlangt, in der Regel also nach seinem Ende.
Eine gesetzliche oder allgemeingültige Grenze gibt es nicht, aber zwei veröffentlichte Faustregeln. Der TCS hält die Vollkasko meist nur bis und mit dem vierten Betriebsjahr für lohnend. Für Autos, die vor mehr als fünf Jahren in Verkehr gesetzt wurden, lohnt sie sich laut TCS meist nicht mehr, weil bei einem Totalschaden nur noch der Zeitwert ersetzt wird. Die Mobiliar nennt die Vollkasko für Neuwagen vom ersten bis mindestens zum fünften Betriebsjahr sinnvoll und die Teilkasko meist ab dem sechsten.
Auch die Teilkasko hat eine Grenze. Der TCS hält sie bis und mit dem siebten Betriebsjahr für sinnvoll, bei einem Neuwert über CHF 75’000 auch länger; ist das Auto älter als sieben Jahre, reicht laut TCS im Normalfall die Haftpflicht. Die Mobiliar sieht die Teilkasko vor allem bei einem Zeitwert über CHF 10’000 und bei Autos, die meist auf nicht überdachten Parkplätzen stehen. Beide nennen denselben Massstab: Was zahlt die Versicherung bei einem Totalschaden, und was kostet dich die Deckung dafür?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur mehr kostet, als das Auto unmittelbar vor dem Schaden wert war (Zeitwert). In den ersten zwei Betriebsjahren gilt eine eigene Schwelle: bei Allianz Suisse 65 % des Neuwerts, bei Generali 65 % des versicherten Fahrzeugwerts, bei der Mobiliar 60 % des Neuwerts. Ohne Zusatz zahlt die Kasko den Zeitwert. Mit einem Zeitwertzusatz oder einer Skalenentschädigung zahlen die Versicherer in den ersten Jahren mehr; laut TCS liegt der Zeitwertzusatz bei den meisten Produkten etwa 20 % über dem Zeitwert.
Generali, Zeitwertzusatz (% des versicherten Fahrzeugwerts)
Mobiliar, Skala 1 (% des Neuwerts)
1. und 2. Jahr
100 % des Kaufpreises
100 %
100 %
3. Jahr
Zeitwert plus 20 %
80–90 %
80–90 %
4. Jahr
Zeitwert plus 20 %
70–80 %
70–80 %
5. Jahr
Zeitwert plus 20 %
60–70 %
60–70 %
6. Jahr
Zeitwert plus 20 %
50–60 %
50–60 %
7. Jahr
Zeitwert plus 20 %
40–50 %
40–50 %
Ab 8. Jahr
Zeitwert plus 20 %
Zeitwert
Zeitwert plus 20 %
Gilt nur, wenn die Police diese Entschädigungsart enthält; sonst zahlen alle drei den Zeitwert. Höchstens wird der bezahlte Kaufpreis entschädigt; mindestens der Zeitwert (Allianz Suisse, Generali) bzw. der Zeitwert plus 20 % (Mobiliar). Allianz Suisse und die Mobiliar bieten zusätzlich einen Kaufpreisschutz, der in den ersten fünf Jahren den vollen Kaufpreis zahlt.
Für die Wahl zwischen Teil- und Vollkasko heisst das: Mit einer solchen Entschädigungsart zahlt dir die Vollkasko nach einem selbst verschuldeten Totalschaden im dritten bis fünften Jahr bei Generali und der Mobiliar noch 60 bis 90 % des Neuwerts bzw. des versicherten Fahrzeugwerts, ohne sie nur den Zeitwert. Laut TCS kostet ein Zeitwertzusatz in der Regel etwa CHF 20 pro Jahr mehr. Schau darum in deiner Police nach, welche Entschädigungsart du hast, bevor du die Vollkasko streichst.
Den Selbstbehalt legst du bei Vertragsabschluss fest, und es gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto tiefer die Prämie. So schreiben es Allianz Suisse und die Mobiliar. Bei der Mobiliar liegt er in der Teilkasko in der Regel zwischen CHF 0 und CHF 2’000, in der Vollkasko zwischen CHF 1’000 und CHF 10’000; Allianz Suisse weist darauf hin, dass es teilweise einen Mindest-Selbstbehalt gibt, etwa in der Vollkasko. Der vereinbarte Selbstbehalt wird bei jedem Schaden abgezogen, auch in der Teilkasko, etwa nach Hagel (Allianz Suisse).
Für Junglenker unter 25 Jahren ist laut TCS in der Regel ein Selbstbehalt von CHF 1’000 Standard, für Neulenker mit Ausweis seit weniger als zwei Jahren CHF 500; einige Versicherer verzichten gegen Aufpreis darauf. Ein hoher Selbstbehalt senkt die Prämie, macht aber kleine Kollisionsschäden zu deiner eigenen Sache. Der TCS rät ohnehin, kleinere Schäden selbst zu bezahlen, vor allem wenn sie den Selbstbehalt nur knapp übersteigen, damit der Bonus erhalten bleibt.
Nur ein Kollisionsschaden. Bei Allianz Suisse, Generali und AXA steigt die Prämienstufe grundsätzlich nach jedem Haftpflicht- oder Kollisionsschaden um vier Stufen, und zwar in der Versicherung, die vom Schaden betroffen ist. Schäden aus der Teilkasko wie Hagel, Glasbruch, Marderbiss oder Diebstahl verändern deine Prämienstufe nicht; so schreiben es AXA und die Mobiliar. Bei Allianz Suisse gibt es in der Teilkasko gar keine Prämienstufe und darum auch keinen Bonusschutz.
Ein Rechenbeispiel von Allianz Suisse zeigt, wann sich das Melden nicht lohnt: Du zahlst auf der tiefsten Stufe (30 % der Grundprämie) CHF 300 für die Kasko und touchierst beim Parkieren einen Pfosten. Der Schaden beträgt CHF 800, der Selbstbehalt CHF 500, die Versicherung zahlt also CHF 300. Meldest du den Schaden, steigt die Prämie im Folgejahr auf CHF 460 und sinkt danach Jahr für Jahr auf CHF 420, CHF 380 und CHF 340. Das sind zusammen CHF 400 Mehrprämie plus CHF 500 Selbstbehalt, also CHF 900 statt der CHF 800, die du selbst bezahlt hättest.
Zahlt die Vollkasko einen Parkschaden durch Unbekannte, kostet das je nach Vertrag Selbstbehalt und Bonus. Eine Parkschaden-Zusatzdeckung hat laut TCS keinen Einfluss auf die Bonusstufe.
Verursachst du einen Schaden grobfahrlässig, darf der Versicherer in der Kasko seine Leistung im Verhältnis zum Verschulden kürzen (Art. 14 Abs. 2 VVG). Bei leichter Fahrlässigkeit zahlt er voll (Art. 14 Abs. 4 VVG). In der Haftpflicht zahlt der Versicherer den Geschädigten trotzdem, kann aber auf dich Rückgriff nehmen, soweit er nach Vertrag oder Versicherungsvertragsgesetz kürzen dürfte (Art. 65 Abs. 3 SVG). Als Beispiele für grobe Fahrlässigkeit nennt AXA das Überfahren einer Sicherheitslinie oder einer roten Ampel.
Gegen diese Kürzung gibt es einen Zusatz. Steht er in der Police, verzichten Allianz Suisse und Generali auf die Kürzung in der Kasko und können auf den Rückgriff in der Haftpflicht verzichten; bei der Mobiliar ist der Grobfahrlässigkeitsschutz im Bonusschutz enthalten. Ausgenommen bleiben bei Allianz Suisse Schäden in angetrunkenem oder fahrunfähigem Zustand und unter Drogeneinfluss; laut TCS gilt der Schutz nicht bei Rasen, Alkohol oder Drogen. Bei Allianz Suisse gilt der Verzicht in der Kasko auch nicht, wenn ein Diebstahl auf grobe Fahrlässigkeit zurückgeht, etwa einen steckengelassenen Zündschlüssel.
Das Auto ist im fünften oder sechsten Betriebsjahr: Ab hier halten TCS und Mobiliar die Vollkasko meist nicht mehr für lohnend.
Der Leasingvertrag ist zu Ende, und niemand verlangt mehr eine Vollkasko.
Die Entschädigung im Totalschaden sinkt: Vergleiche, was deine Police im nächsten Betriebsjahr noch zahlt, mit der Mehrprämie für die Vollkasko. Diesen Vergleich nennen TCS und Mobiliar als Massstab.
Stell erst nach dem Winter um: Der TCS rät, erst im Frühling von Voll- auf Teilkasko zu wechseln, damit allfällige Winterschäden noch versichert sind, und die Mobiliar begründet denselben Rat mit der höheren Kollisionsgefahr im Winter. Bei der Mobiliar ist der Wechsel grundsätzlich jederzeit möglich; ob das bei deinem Versicherer auch unter dem Jahr geht, steht in deinem Vertrag.
Willst du dabei auch den Versicherer wechseln, gelten die Kündigungsregeln: Nach Gesetz kannst du auf das Ende des dritten oder jedes späteren Vertragsjahres kündigen, mit drei Monaten Frist (Art. 35a VVG). Deine Bonusstufe nimmst du nicht mit, jede Versicherung berechnet sie neu (Allianz Suisse). Was Teil- und Vollkasko für dein Auto bei verschiedenen Versicherern kosten, zeigt dir der Vergleich.
Laut TCS meist ab dem fünften Betriebsjahr, denn die Vollkasko lohnt sich meist nur bis und mit dem vierten. Die Mobiliar hält die Teilkasko meist ab dem sechsten Betriebsjahr für sinnvoll. Bei teuren Autos, bei Neulenkern am Steuer oder wenn du einen Totalschaden nicht aus Ersparnissen ersetzen könntest, kann die Vollkasko länger sinnvoll sein.
Zahlt die Teilkasko, wenn ich selbst einen Unfall baue?
Nein. Die Teilkasko deckt nur Schäden am eigenen Auto, die du nicht selbst verursacht hast, etwa durch Hagel, Feuer, Diebstahl oder einen Zusammenstoss mit einem Tier. Den selbst verschuldeten Kollisionsschaden am eigenen Auto zahlt nur die Vollkasko. Schäden am Auto der anderen zahlt deine Haftpflicht.
Nicht über die Bonusstufe. Hagel gehört zur Teilkasko, und Teilkasko-Schäden haben bei AXA und der Mobiliar keine Auswirkung auf die Prämienstufe; diese steigt nur nach Haftpflicht- und Kollisionsschäden. Den vereinbarten Selbstbehalt zahlst du aber auch bei einem Hagelschaden.
Ist Vollkasko bei Leasing gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Das Gesetz schreibt nur die Haftpflicht vor. Die Vollkasko verlangt der Leasinggeber im Leasingvertrag, und zwar in aller Regel. Eine verlangte Versicherung muss im Vertrag stehen.
Je nach Vertrag. Laut TCS und Allianz Suisse zahlt die Vollkasko einen Parkschaden durch Unbekannte, dann aber mit Selbstbehalt und allenfalls Bonusverlust. Bei der Mobiliar sind Parkschäden in der Grunddeckung weder in der Teil- noch in der Vollkasko gedeckt. Eine Parkschaden-Zusatzdeckung zahlt ohne Einfluss auf die Bonusstufe, bei Allianz Suisse und Generali für bis zu zwei Fälle pro Jahr.
Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage und Marktpraxis in der Schweiz allgemein. Für deinen Vertrag gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen deines Versicherers. Herausgeber: knety, Neuenhof AG · Über knety