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Ratgeber Hausrat und Privathaftpflicht

Hausratversicherung kündigen: Fristen, Umzug, Schadenfall

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 18. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Ordentlich kündigst du auf das Ende des dritten oder jedes späteren Vertragsjahres, mit drei Monaten Frist, schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht (Art. 35a VVG). Nach einem Teilschaden, für den du Ersatz verlangst, darfst du nach Gesetz spätestens bei der Auszahlung kündigen (Art. 42 VVG), bei AXA und Generali noch bis 14 Tage, nachdem du von der Zahlung erfahren hast. Ziehst du ins Ausland, erlischt die Versicherung meist am Ende des Versicherungsjahres oder auf Antrag sofort.

Art. 35a VVGArt. 42 VVGAXA AVBGenerali AVBSVV-Muster-AVB

Wann kannst du ordentlich kündigen?

Nach Gesetz kannst du einen Vertrag, auch wenn er länger vereinbart ist, auf das Ende des dritten oder jedes späteren Jahres kündigen, mit drei Monaten Frist, schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht (Art. 35a Abs. 1 VVG). Die Parteien dürfen eine frühere Kündigung vereinbaren, und die Frist muss für beide Seiten gleich sein. Das gilt auch für Verträge, die vor 2022 abgeschlossen wurden (Art. 103a VVG). Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag stillschweigend, aber höchstens um je ein Jahr (Art. 47 VVG). Manche Policen enthalten zusätzlich ein jährliches Kündigungsrecht: Ist es vereinbart, kannst du bei Zurich und AXA mit drei Monaten Frist auf Ende jedes Versicherungsjahres kündigen; bei AXA steht es dann in der Police.

Art. 35a VVGArt. 103a VVGArt. 47 VVGZurich AVBAXA AVB→ Kündigen auf einen Blick

Entscheidend ist, wann deine Kündigung ankommt, nicht wann du sie abschickst. Bei Generali ist sie rechtzeitig, wenn sie spätestens am letzten Tag vor Beginn der dreimonatigen Frist beim Empfänger eingetroffen ist. Ein Beispiel: Beginnt dein Vertrag am 1. Juli 2024, endet das dritte Vertragsjahr am 30. Juni 2027. Die Frist von drei Monaten beginnt am 1. April 2027, die Kündigung muss also spätestens am 31. März 2027 beim Versicherer sein. Verpasst du das, läuft der Vertrag ein weiteres Jahr.

Generali AVBArt. 35a VVGArt. 47 VVG
AnlassFristGrundlage
Ordentliche KündigungAuf Ende des 3. oder jedes späteren Jahres, 3 Monate vorherArt. 35a VVG
Wichtiger GrundJederzeitArt. 35b VVG
Nach einem TeilschadenSpätestens bei der Auszahlung; Haftung endet 14 Tage nach der MitteilungArt. 42 VVG
Prämienerhöhung durch den VersichererBis zum letzten Tag des VersicherungsjahresAVB, z. B. SVV, Zurich, Generali
Wesentliche Gefahrsminderung4 Wochen Frist, oder Prämienreduktion verlangenArt. 28a VVG
Ohne Wissen mehrfach versichert4 Wochen ab Entdeckung, später abgeschlossener VertragArt. 46b VVG
Neuer Vertrag widerrufen14 Tage ab Antrag oder AnnahmeArt. 2a VVG

Alle Kündigungen schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht. Die Fristen der AVB können zu deinen Gunsten abweichen.

Art. 35a VVGArt. 35b VVGArt. 42 VVGSVV-Muster-AVBZurich AVBGenerali AVBArt. 28a VVGArt. 46b VVGArt. 2a VVG

Was gilt, wenn der Versicherer die Prämie erhöht?

Erhöht der Versicherer Prämien oder Selbstbehalte auf ein neues Versicherungsjahr, muss er dir das nach den Muster-Bedingungen spätestens 25 Tage vor Ablauf des laufenden Jahres mitteilen. Bist du nicht einverstanden, kannst du den betroffenen Teil oder den ganzen Vertrag kündigen; die Kündigung muss spätestens am letzten Tag des Versicherungsjahres eintreffen. Zurich regelt es gleich. Generali kündigt Änderungen ebenfalls 25 Tage vor Ende des Versicherungsjahres an und lässt dich den Vertrag auf dieses Ende kündigen; Simpego teilt Anpassungen 35 Tage vorher mit. Wer nicht kündigt, stimmt der Änderung bei allen dreien zu.

SVV-Muster-AVBZurich AVBGenerali AVBSimpego AVB

Nicht jede höhere Rechnung gibt dir dieses Recht. Kein Kündigungsrecht besteht bei Zurich, wenn die Versicherungssumme an den Hausratindex angepasst wird, gesetzliche Abgaben wie die Stempelabgabe sich ändern oder der Vertrag wegen geänderter Angaben angepasst wird. Generali schliesst die Anpassung an den Index aus, AXA unter anderem Änderungen gesetzlich geregelter Prämien und Deckungen sowie die automatische Summenanpassung. Der Elementarteil ist gesetzlich geregelt; für ihn gelten bei Zurich die gesetzlichen Vorschriften.

Zurich AVBGenerali AVBAXA AVB

Kannst du nach einem Schaden kündigen?

Ja. Ist ein Teilschaden eingetreten und verlangst du dafür Ersatz, dürfen du und der Versicherer spätestens bei der Auszahlung vom Vertrag zurücktreten; die Haftung erlischt 14 Tage, nachdem die Kündigung der anderen Seite mitgeteilt wurde (Art. 42 VVG). Die Bedingungen von AXA und Generali und die Muster-Bedingungen geben dir etwas mehr Zeit. Bei AXA kannst du bis 14 Tage, nachdem du von der Leistung erfahren hast, kündigen, und der Schutz endet 14 Tage nach Eintreffen deiner Kündigung. Bei Generali gilt dasselbe Fenster von 14 Tagen nach der Mitteilung über die Auszahlung.

Art. 42 VVGAXA AVBGenerali AVBSVV-Muster-AVB

Auch der Versicherer darf nach einem Schaden kündigen, spätestens bei der Auszahlung. Bei AXA endet der Schutz dann 14 Tage, in den Muster-Bedingungen 4 Wochen nach Eintreffen der Kündigung bei dir. Der Ombudsman der Privatversicherung prüft in solchen Fällen nur, ob die Kündigung rechtzeitig, also vor der Schadenzahlung, ausgesprochen wurde. Zur Prämie: Endet der Vertrag vorzeitig, schuldest du sie grundsätzlich nur bis zum Vertragsende (Art. 24 VVG). Kündigst du aber nach einem Teilschaden im Jahr nach dem Vertragsabschluss, behält der Versicherer die Prämie für die laufende Periode (Art. 42 Abs. 3 VVG).

AXA AVBSVV-Muster-AVBOmbudsmanArt. 24 VVGArt. 42 VVG

Was passiert beim Umzug in der Schweiz?

Die Versicherung zieht mit. Nach den Muster-Bedingungen gilt sie bei einem Wohnungswechsel in der Schweiz während des Umzugs und am neuen Standort; so steht es auch bei AXA und Generali. Du musst den Wechsel innert 30 Tagen melden, und der Versicherer darf die Prämie den neuen Verhältnissen anpassen. Ein Umzug allein beendet den Vertrag also nicht. Prüfe dabei die Versicherungssumme, wie es Allianz Suisse bei jedem Umzug rät; bei AXA gilt ein vereinbarter Verzicht auf die Kürzung nach dem Umzug noch 30 Tage am neuen Ort.

SVV-Muster-AVBAXA AVBGenerali AVBAllianz→ Versicherungssumme prüfen

Kündigen kannst du wegen der neuen Prämie nur in engen Fällen. Bei Zurich berechtigen Anpassungen wegen geänderter Angaben ausdrücklich nicht zur Kündigung. Nach den Muster-Bedingungen kannst du bei einer wesentlichen Gefahrserhöhung innert 14 Tagen kündigen, wenn ihr euch über die Mehrprämie nicht einigt. Sinkt die Gefahr wesentlich, kannst du nach Gesetz eine tiefere Prämie verlangen oder mit vier Wochen Frist kündigen (Art. 28a VVG).

Zurich AVBSVV-Muster-AVBArt. 28a VVG

Was gilt beim Umzug ins Ausland?

Verlegst du deinen Wohnsitz ins Ausland, erlischt die Versicherung nach den Muster-Bedingungen am Ende des Versicherungsjahres, auf deinen Antrag sofort. Generali regelt es gleich und hält fest, dass der ins Ausland gebrachte Hausrat am neuen Wohnort und während des Umzugs nicht versichert ist. Bei Zurich erlischt der Schutz mit dem Wegzug, spätestens per Abmeldedatum bei der zuständigen Behörde. Eine Kündigungsfrist musst du dafür nicht einhalten. Melde den Wegzug und verlange, wenn du willst, das sofortige Ende; für deinen Hausrat im neuen Land brauchst du dort eine eigene Versicherung.

SVV-Muster-AVBGenerali AVBZurich AVB

Was tun, wenn ihr zusammenzieht?

Oft versichert danach jede Police den ganzen Haushalt: Bei Zurich sind in der Hausratversicherung alle Personen versichert, die mit dem Versicherungsnehmer in Wohngemeinschaft leben. Übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Wert des Hausrats, liegt eine Mehrfachversicherung vor. Du musst sie allen Versicherern ohne Verzug melden, und im Schaden zahlt jeder nur seinen Anteil (Art. 46b und 46c VVG). Doppelt zahlen lohnt sich also nicht.

Zurich AVBArt. 46b VVGArt. 46c VVG

Den Zusammenzug nennt das VVG nicht ausdrücklich als Kündigungsgrund. Wusstest du beim Abschluss des später abgeschlossenen Vertrags nichts von der Mehrfachversicherung, kannst du diesen innert vier Wochen nach der Entdeckung kündigen (Art. 46b Abs. 2 VVG); sonst bleibt die ordentliche Kündigung. Für die Privathaftpflicht drängt es nicht: Bei Zurich und Generali deckt eine Einzelpolice die neue Person im Haushalt nach Heirat oder Zusammenzug vorsorglich ein Jahr lang. Erhöhe in der Police, die bleibt, die Versicherungssumme auf den gemeinsamen Hausrat.

Art. 46b VVGArt. 35a VVGZurich AVBGenerali AVB

Wie vermeidest du eine Lücke in Kantonen mit Pflicht?

In vier Kantonen ist der Hausrat gegen Feuer versicherungspflichtig. In der Waadt versicherst du deine Fahrhabe gegen Feuer und Naturgefahren bei der kantonalen Anstalt ECA, in Nidwalden die beweglichen Sachen, mit Ausnahmen wie Bargeld und Schmuck, bei der Nidwaldner Sachversicherung. Diesen Teil kannst du nicht wegkündigen, und deine private Hausratversicherung deckt ihn auch nicht: Die Muster-Bedingungen nehmen Sachen aus, die bei einer kantonalen Anstalt versichert sind oder versichert werden müssen. Ziehst du zu, darfst du einen privaten Vertrag in der Waadt bis zu seinem Ablauf behalten, höchstens fünf Jahre; in Nidwalden bleibt er längstens bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres in Kraft.

Kanton WaadtNSVG Art. 27 und 28SVV-Muster-AVBMobiliar→ Pflicht in Waadt, Nidwalden, Freiburg und Jura

In Freiburg und Jura versicherst du die Pflicht bei einer privaten, vom Bundesrat konzessionierten Gesellschaft. Hier musst du beim Wechsel besonders auf eine lückenlose Deckung achten: Freiburg verlangt die Versicherung der Fahrhabe gegen Feuer, Explosion, Blitzschlag und Naturereignisse, und die Gemeinde kontrolliert, ob du der Pflicht nachkommst. Im Jura musst du innert zwei Monaten einen Vertrag abschliessen und ihn der Gemeinde nachweisen. Kündige deine Police dort deshalb erst, wenn der neue Vertrag nahtlos am Tag danach beginnt.

SGF 732.2.1RSJU 873.21

Wie kündigst du richtig?

  • Form: schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht (Art. 35a VVG).
  • Inhalt: Policennummer, Name, Adresse und das Datum, auf das du kündigst.
  • Zugang: Die Kündigung muss rechtzeitig beim Versicherer eintreffen; bei Generali spätestens am Tag vor Beginn der dreimonatigen Frist.
  • Nach einem Schaden: Die Frist ist kurz, bei AXA und Generali 14 Tage ab der Mitteilung über die Auszahlung.
  • Neuer Vertrag zuerst: Schliesse den neuen Vertrag so ab, dass er am Tag nach dem Ende des alten beginnt. Einen Antrag kannst du innert 14 Tagen widerrufen (Art. 2a VVG).
  • Bestätigung verlangen: Bewahre den Nachweis auf, wann die Kündigung angekommen ist.
Art. 35a VVGGenerali AVBAXA AVBArt. 2a VVG→ Neue Hausratversicherung vergleichen

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Kann ich die Hausratversicherung jedes Jahr kündigen?

Nur wenn es vereinbart ist. Das Gesetz garantiert die Kündigung auf Ende des dritten oder jedes späteren Jahres; ein jährliches Kündigungsrecht steht, wenn vorhanden, in der Police, etwa bei Zurich und AXA mit drei Monaten Frist.

Art. 35a VVGZurich AVBAXA AVB

Gilt die Dreijahresregel auch für meinen alten Vertrag?

Ja. Seit 2022 gilt das Kündigungsrecht nach Art. 35a und 35b VVG auch für Verträge, die vorher abgeschlossen wurden, selbst wenn sie auf fünf oder zehn Jahre laufen.

Art. 103a VVGArt. 35a VVG

Muss ich die Hausratversicherung beim Umzug kündigen?

Nein. Innerhalb der Schweiz gilt sie während des Umzugs und am neuen Ort weiter. Melde den Umzug innert 30 Tagen; der Versicherer darf die Prämie anpassen.

SVV-Muster-AVBAXA AVBGenerali AVB

Bekomme ich Prämie zurück, wenn der Vertrag unter dem Jahr endet?

Grundsätzlich ja, die Prämie ist nur bis zum Vertragsende geschuldet. Ausnahme: Kündigst du nach einem Teilschaden im Jahr nach Vertragsabschluss, darf der Versicherer die Prämie der laufenden Periode behalten.

Art. 24 VVGArt. 42 VVGGenerali AVB

Darf mir der Versicherer nach einem Schaden kündigen?

Ja, ebenso wie du ihm. Er muss spätestens bei der Auszahlung kündigen. Bei AXA endet der Schutz dann 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung bei dir.

Art. 42 VVGAXA AVBOmbudsman

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