Alle Ratgeber
knety.

Ratgeber Säule 3b

Todesfall-Risikoversicherung: für wen sie sinnvoll ist

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 18. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Eine Todesfall-Risikoversicherung zahlt den Begünstigten die vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt; lebt sie bei Ablauf noch, gibt es keine Auszahlung (Allianz). Sinnvoll ist sie, wenn andere von deinem Einkommen abhängen: Kinder, eine Familie mit Hypothek oder eine Partnerin oder ein Partner im Konkubinat. In der Säule 3b wählst du die Begünstigten frei (Art. 76 VVG), auch eine Konkubinatspartnerin, die kein gesetzliches Erbrecht hat (Art. 457–462 ZGB).

AllianzArt. 76 VVGArt. 457 ZGBArt. 458 ZGBArt. 462 ZGB

Was deckt eine Todesfall-Risikoversicherung?

Sie deckt das Todesfallrisiko nur für eine beschränkte Zeit (Steuerverwaltung Bern). Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit, zahlt der Versicherer den Begünstigten das vereinbarte Kapital; lebt sie bei Ablauf der Police noch, gibt es keine Auszahlung. Deshalb spricht man von einer reinen Risikoversicherung (Allianz). Einen Rückkaufswert hat sie im Allgemeinen nicht (Allianz), und weil sie nicht rückkaufsfähig ist, zählt sie nicht zum steuerbaren Vermögen (ESTV). Überschüsse geben die Versicherer unter anderem als Prämienreduktion weiter (Steuerverwaltung Bern); bei Risikoversicherungen verwendet die Allianz sie zur Reduktion der Prämie.

Steuerverwaltung Bern, Merkblatt 4AllianzAllianz, RückkaufswertESTV, VermögenssteuerAllianz, Lebensversicherung

Du kannst die Police in der Säule 3a oder in der Säule 3b abschliessen. In der Säule 3a ziehst du die Prämien bis zum 3a-Höchstbetrag vom Einkommen ab (Art. 7 BVV 3), die Begünstigten folgen aber einer gesetzlichen Reihenfolge (Art. 2 BVV 3). In der Säule 3b wählst du die Begünstigten frei (Allianz, Zurich); die Prämien fallen bei der Bundessteuer nur in den Pauschalabzug für Versicherungsprämien (Art. 33 Abs. 1 lit. g DBG).

Art. 7 BVV 3Art. 2 BVV 3AllianzZurichArt. 33 DBG→ Risikoversicherungen vergleichen

Konstante oder abnehmende Versicherungssumme?

Bei der konstanten Summe bleibt das versicherte Kapital während der ganzen Vertragsdauer gleich hoch. Bei der abnehmenden Summe sinkt es jedes Jahr um einen gleichen Betrag (Allianz, Generali). Zurich nennt als Beispiel ein Todesfallkapital von CHF 200’000, das jedes Jahr um CHF 10’000 sinkt. Welche Variante passt, hängt davon ab, ob die Verpflichtung, die du absichern willst, gleich bleibt oder kleiner wird.

AllianzGeneraliZurich
Konstante SummeAbnehmende Summe
Verlauf des Kapitalsbleibt über die ganze Laufzeit gleichsinkt jedes Jahr um einen gleichen Betrag
HypothekHypothek, die du nicht amortisierstHypothek, die laufend amortisiert wird (bei Generali: Zweithypothek)
Weitere Einsätze laut VersicherernPartnerin oder Partner, Geschäftspartner, Kredite ohne laufende RückzahlungKredite mit laufender Rückzahlung, Ausbildung der Kinder

Einsätze, wie Allianz, Generali und Zurich sie für ihre Produkte nennen.

GeneraliAllianzZurich

Für wen ist eine Risikoversicherung sinnvoll?

  • Familien mit Hypothek: Die Versicherer nennen die Absicherung der Hypothek als typischen Zweck, damit die Familie im Eigenheim bleiben kann (Generali, Zurich). Die Police kannst du als Sicherheit für die Hypothek verpfänden (Allianz); dafür braucht es die schriftliche Form, die Übergabe der Police und eine schriftliche Anzeige an den Versicherer (Art. 73 VVG).
  • Eltern: Das Kapital hilft, die Ausbildung der Kinder zu bezahlen, wenn ein Einkommen wegfällt (Generali, Zurich).
  • Paare im Konkubinat: Gesetzliche Erben sind in erster Linie die Nachkommen, dann der elterliche Stamm, dazu Ehegatten oder eingetragene Partner (Art. 457, 458 und 462 ZGB); die Konkubinatspartnerin gehört nicht dazu. Eine Witwen- oder Witwerrente der AHV erhalten nur Witwen und Witwer (Art. 23 AHVG), nicht Konkubinatspartner.
  • Selbständige und Firmen: Allianz und Generali nennen die Absicherung von Geschäftspartnern.
GeneraliZurichAllianzArt. 73 VVGArt. 457 ZGBArt. 458 ZGBArt. 462 ZGBArt. 23 AHVG→ Tragbarkeit der Hypothek

Hängt niemand von deinem Einkommen ab, gibt es im Todesfall niemanden, den die Summe absichern müsste. In einem Fall aus dem Jahresbericht 2025 des Ombudsman der Privatversicherung (eine Police mit Sparteil) wies die Ombudsstelle bei einer jungen Versicherten unter anderem darauf hin, dass sie im Todesfall keine Person abzusichern hatte; dieselbe Frage stellt sich bei jeder Todesfalldeckung. Bei der Frage, ob sich eine Police für dich lohnt, zählt also zuerst, wer ohne dein Einkommen in Schwierigkeiten käme.

Ombudsman, Jahresbericht 2025

Begünstigung: was du regeln musst

Wen du als begünstigt einsetzt, bestimmst du ohne Zustimmung des Versicherers, für die ganze Summe oder einen Teil (Art. 76 VVG). Die Begünstigung kannst du jederzeit ändern, ausser du hast in der Police unterschriftlich auf den Widerruf verzichtet und sie der begünstigten Person übergeben (Art. 77 VVG). Die begünstigte Person erhält ein eigenes Recht auf die Leistung (Art. 78 VVG). Für Begriffe wie «Kinder», «Ehegatte» oder «Erben» legt das Gesetz fest, wer gemeint ist (Art. 83 VVG); eine Konkubinatspartnerin oder einen Konkubinatspartner setzt du deshalb mit Namen ein.

Art. 76 VVGArt. 77 VVGArt. 78 VVGArt. 83 VVG→ Begünstigte in der Säule 3b

In der Säule 3a ist das enger: Eine Lebenspartnerin oder ein Lebenspartner ist nur begünstigt, wenn ihr in den letzten fünf Jahren bis zum Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt habt, wenn die Person für gemeinsame Kinder aufkommen muss oder wenn du sie in erheblichem Mass unterstützt hast, und das erst nach dem Ehegatten und gemeinsam mit den direkten Nachkommen (Art. 2 BVV 3). Für die Pflichtteile der Erben rechnet das Gesetz Versicherungsansprüche mit ihrem Rückkaufswert an (Art. 476 ZGB). Sind Ehegatte, eingetragene Partner oder Nachkommen begünstigt, können Gläubiger nicht auf den Anspruch greifen, vorbehältlich allfälliger Pfandrechte (Art. 80 VVG).

Art. 2 BVV 3Art. 476 ZGBArt. 80 VVG→ Begünstigte in der Säule 3a

Schliesst deine Partnerin die Versicherung auf dein Leben ab, ist die Police nur gültig, wenn du vor dem Abschluss schriftlich zustimmst (Art. 74 VVG).

Art. 74 VVG

Gesundheitsfragen: worauf du achten musst

Vor dem Abschluss fragt dich der Versicherer nach deiner Gesundheit. Du musst ihm im Fragebogen alle für das Risiko erheblichen Tatsachen mitteilen, soweit du sie kennst oder kennen musst; Fragen und Antworten erfolgen schriftlich oder in Textform (Art. 4 VVG). Hast du eine erhebliche Tatsache, nach der er gefragt hat, verschwiegen oder falsch angegeben, kann der Versicherer den Vertrag innert vier Wochen kündigen, nachdem er davon erfahren hat. Für bereits eingetretene Fälle entfällt die Leistung, soweit die verschwiegene Tatsache den Eintritt oder den Umfang beeinflusst hat (Art. 6 VVG).

Art. 4 VVGArt. 6 VVG→ Gesundheitsfragen und Vorbehalte erklärt

Erheblich sind alle Tatsachen, die den Entscheid beeinflussen können, ob und zu welchen Bedingungen der Versicherer den Vertrag abschliesst (Art. 4 Abs. 2 VVG). Kündigst du eine Police und schliesst später neu ab, kann die neue deshalb teurer sein oder abgelehnt werden, wenn sich deine Gesundheit verschlechtert hat (Allianz). Willst du die Summe später erhöhen, etwa nach einer Geburt oder einem Hauskauf, achte auf eine Nachversicherungsgarantie: Damit erhöhst du die Deckung ohne neue Gesundheitsprüfung, in dem Umfang und bis zu dem Alter, die der Vertrag festlegt (Art. 126 AVO).

Art. 4 VVGAllianz, RückkaufswertArt. 126 AVO

Was beeinflusst die Prämie?

Zurich nennt als Faktoren Alter, Geschlecht, Versicherungssumme und Laufzeit. Nichtrauchende zahlen bei Zurich besonders günstige Prämien, bei Allianz kannst du eine Risikoreduktion wie den Raucherstatus für eine tiefere Prämie melden. Auch der Prämienverlauf unterscheidet sich: Bei der Online-Todesfallversicherung von Zurich steigt die Prämie jährlich risikogerecht an, bei der Todesfallversicherung von Generali bleibt sie während der Laufzeit gleich. Vergleiche Offerten deshalb über die ganze Laufzeit, nicht nur die erste Jahresprämie.

Zurich, RisikolebensversicherungZurichAllianzGenerali→ Risikoversicherungen vergleichen

Wie wird die Todesfallsumme besteuert?

Die Todesfallsumme einer reinen Risikoversicherung ist kein steuerfreier Vermögensanfall wie bei einer rückkaufsfähigen Police. Bei der Bundessteuer gilt sie als Einkommen (Art. 23 lit. b DBG) und wird getrennt vom übrigen Einkommen mit einer vollen Jahressteuer zu einem Fünftel des Tarifs besteuert (Art. 38 DBG). Die Mehrheit der Kantone besteuert sie ebenfalls getrennt und zu einem Vorzugstarif; einzelne Kantone weichen davon ab (ESTV). Besteuert wird die begünstigte Person, die das Kapital erhält (ESTV).

Art. 23 DBGArt. 38 DBGESTV, EinkommenssteuerESTV, Erbschaftssteuern

Bei einer Police in der Säule 3a gelten andere Regeln: Ihre Leistungen werden wie solche der 2. Säule besteuert (ESTV). Wie die Säule 3b insgesamt besteuert wird, erklärt der Ratgeber zu Steuern.

ESTV, Einkommenssteuer

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Brauche ich eine Risikolebensversicherung, wenn ich eine Hypothek habe?

Die Versicherer nennen die Absicherung der Hypothek als typischen Zweck: konstant bei einer Hypothek, die du nicht amortisierst, abnehmend bei einer, die laufend amortisiert wird (Generali). Ob du sie brauchst, hängt davon ab, ob deine Familie die Hypothek ohne dein Einkommen tragen könnte.

GeneraliZurich

Kann ich meinen Konkubinatspartner begünstigen?

In der Säule 3b ja, frei und ohne Zustimmung des Versicherers (Art. 76 VVG). In der Säule 3a nur, wenn ihr die letzten fünf Jahre ununterbrochen zusammengelebt habt, die Person für gemeinsame Kinder aufkommen muss oder von dir in erheblichem Mass unterstützt wurde (Art. 2 BVV 3).

Art. 76 VVGArt. 2 BVV 3

Bekomme ich bei einer Risikoversicherung Geld zurück?

Nein. Lebt die versicherte Person bei Ablauf noch, gibt es keine Auszahlung, und einen Rückkaufswert hat eine reine Risikoversicherung im Allgemeinen nicht (Allianz). Ein Rückkauf setzt voraus, dass die Auszahlung gewiss ist (Art. 90 Abs. 3 VVG).

AllianzAllianz, RückkaufswertArt. 90 VVG

Was passiert, wenn ich bei den Gesundheitsfragen etwas falsch angebe?

Der Versicherer kann den Vertrag innert vier Wochen kündigen, nachdem er davon erfahren hat. Für eingetretene Fälle entfällt die Leistung, soweit die verschwiegene Tatsache sie beeinflusst hat (Art. 6 VVG).

Art. 6 VVG

Ist die Auszahlung einer Todesfallversicherung steuerfrei?

Nein. Bei einer reinen Risikoversicherung ist sie beim Bund Einkommen und wird getrennt zu einem Fünftel des Tarifs besteuert (Art. 23 und 38 DBG). Die Kantone besteuern sie meist ähnlich, einzelne weichen ab (ESTV).

Art. 23 DBGArt. 38 DBGESTV, Einkommenssteuer

Jetzt mit echten Zahlen vergleichen

Kostenlos und ohne Login. knety ist kein Versicherer, sondern vergleicht die Angebote.

Säule 3b vergleichen

Weiterlesen

Passende Ratgeber

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage und Marktpraxis in der Schweiz allgemein. Für deinen Vertrag gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen deines Versicherers. Herausgeber: knety, Neuenhof AG · Über knety