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Autohaftpflicht: Pflicht, Deckung und was sie nicht zahlt

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 18. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Die Autohaftpflicht ist in der Schweiz Pflicht: Ohne sie darf kein Motorfahrzeug in den öffentlichen Verkehr (Art. 63 SVG), und sie muss mindestens CHF 5 Mio. pro Unfallereignis für Personen- und Sachschäden zusammen decken (Art. 3 VVV). Sie zahlt Schäden, die du mit dem Auto anderen zufügst, auch verletzten Mitfahrenden, und Geschädigte fordern direkt beim Versicherer (Art. 65 SVG). Nicht gedeckt sind Schäden an deinem eigenen Auto und deine eigenen Verletzungen bei einem selbst verursachten Unfall; dafür gibt es Kasko und Unfallversicherung.

Art. 63 SVGArt. 3 VVVArt. 65 SVGAllianz SuisseTCS

Warum ist die Autohaftpflicht Pflicht?

Weil das Gesetz es verlangt: Kein Motorfahrzeug darf in den öffentlichen Verkehr gebracht werden, bevor eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist (Art. 63 Abs. 1 SVG). Den Fahrzeugausweis gibt es nur, wenn die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besteht (Art. 11 Abs. 1 SVG), und zum Verkehr zugelassen wird ein Auto nur, wenn der Behörde ein Versicherungsnachweis vorliegt (Art. 3a VVV). Diesen Nachweis stellt der Versicherer elektronisch aus und übermittelt ihn an das Informationssystem Verkehrszulassung (Art. 4 Abs. 3 VVV). Erst dann händigt das Strassenverkehrsamt laut Zurich Fahrzeugausweis und Kontrollschilder aus.

Art. 63 SVGArt. 11 SVGArt. 3a VVVArt. 4 VVVZurich Versicherungsnachweis

Ohne Versicherung zu fahren ist strafbar. Wer ein Motorfahrzeug führt, obwohl er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nicht besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, in leichten Fällen mit Geldstrafe (Art. 96 Abs. 2 SVG). Dasselbe droht dem Halter, der davon wusste oder hätte wissen können (Art. 96 Abs. 3 SVG). Endet die Versicherung, meldet der Versicherer das der Behörde, die Fahrzeugausweis und Kontrollschilder einzieht. Geschädigten gegenüber wirkt das Ende erst mit der Abgabe der Schilder, spätestens 60 Tage nach der Meldung (Art. 68 Abs. 2 SVG).

Art. 96 SVGArt. 68 SVG→ Autoversicherung: Deckungen und Fristen im Überblick

Wie hoch muss die Haftpflicht mindestens versichert sein?

Für Personenwagen mindestens CHF 5 Mio. je Unfallereignis, für Personen- und Sachschäden zusammen (Art. 3 Abs. 1 VVV). Für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit 10 bis 50 Plätzen sind es CHF 10 Mio., ab 51 Plätzen CHF 20 Mio. (Art. 3 Abs. 2 VVV). Die Versicherer bieten mehr an: Bei Allianz Suisse lässt sich die Deckungssumme individuell erhöhen, Zurich versichert bis CHF 100 Mio. pro Ereignis. Warum das zählt, erklärt Allianz Suisse: Personenschäden aus Heilungskosten, Erwerbsausfall und einer möglichen Invalidenrente können schnell in die Hunderttausende, manchmal in die Millionen Franken gehen. Ohne Haftpflicht haftest du dafür persönlich.

Art. 3 VVVAllianz SuisseZurich→ Mindestdeckung für alle Fahrzeugarten

Wer haftet: Halter, Lenker oder Versicherung?

Im Strassenverkehr haftet in erster Linie der Halter, und zwar auch ohne eigenes Verschulden: Wird durch den Betrieb eines Motorfahrzeugs ein Mensch getötet oder verletzt oder Sachschaden verursacht, haftet der Halter für den Schaden (Art. 58 Abs. 1 SVG). Für das Verschulden der Person am Steuer ist er wie für eigenes verantwortlich (Art. 58 Abs. 4 SVG). Befreit ist er nur, wenn er beweist, dass höhere Gewalt oder grobes Verschulden des Geschädigten oder eines Dritten den Unfall verursacht hat, ohne eigenes Verschulden und ohne Mangel am Fahrzeug (Art. 59 Abs. 1 SVG). Hat der Geschädigte mitverschuldet, bestimmt das Gericht die Ersatzpflicht unter Würdigung aller Umstände (Art. 59 Abs. 2 SVG).

Art. 58 SVGArt. 59 SVG

Die Versicherung deckt die Haftpflicht des Halters und der Personen, für die er verantwortlich ist (Art. 63 Abs. 2 SVG). Laut Allianz Suisse ist damit das Fahrzeug versichert, nicht die lenkende Person persönlich, und mitversichert sind alle, die das Auto mit Wissen der Halterin oder des Halters lenken, etwa ein Nachbar, der es ausleiht. Geschädigte fordern direkt beim Versicherer (Art. 65 Abs. 1 SVG), und Einreden aus dem Versicherungsvertrag kann er ihnen nicht entgegenhalten (Art. 65 Abs. 2 SVG). Darf er nach Vertrag oder Versicherungsvertragsgesetz kürzen, holt er sich das Geld danach bei dir zurück (Art. 65 Abs. 3 SVG).

Art. 63 SVGAllianz SuisseArt. 65 SVG

Was zahlt die Autohaftpflicht?

  • Personenschäden anderer: Heilungskosten, Erwerbsausfall und weitere Folgekosten, wenn du jemanden verletzt oder tötest (Allianz Suisse).
  • Verletzte Mitfahrende in deinem eigenen Auto. Sie gelten versicherungstechnisch als Dritte, auch wenn es Familienmitglieder sind (Allianz Suisse).
  • Sachschäden an fremden Sachen, etwa an einem anderen Auto oder einem Zaun, und Schäden an Tieren (Allianz Suisse, Mobiliar).
  • Schäden beim Ein- und Aussteigen, beim Öffnen von Türen, Motorhaube oder Kofferraum und beim Anhängen eines Anhängers (Zurich AVB).
  • Schäden durch einen gezogenen oder gestossenen Anhänger, ohne eigenen Vertrag (Allianz Suisse).
  • Die Abwehr unberechtigter Forderungen sowie Anwalts- und Gerichtskosten und Zinsen (Allianz Suisse, Zurich AVB).
Allianz SuisseMobiliarZurich AVB

Einen Selbstbehalt gibt es oft auch in der Haftpflicht. Der Versicherer zahlt den Geschädigten trotzdem voll und fordert den vereinbarten Selbstbehalt danach von dir zurück, bei Zurich gleich, wer das Auto gelenkt hat. Bei Allianz Suisse und Generali entfällt er, wenn der Versicherer zahlen muss, obwohl dich kein Verschulden trifft (reine Kausalhaftung).

Allianz Suisse ABZurich AVBGenerali AVBAllianz Suisse

Was zahlt die Autohaftpflicht nicht?

SchadenHaftpflichtWer sonst zahlt
Schaden am eigenen Auto, auch nach einem selbst verschuldeten UnfallNeinVollkasko bei Kollision; Teilkasko etwa bei Hagel, Diebstahl oder Glasbruch
Deine eigenen Verletzungen nach einem selbst verursachten UnfallNeinUnfallversicherung, sonst die Krankenkasse; freiwillig eine Insassenversicherung
Parkschaden durch Unbekannte an deinem AutoNeinParkschaden-Zusatz, je nach Versicherer die Vollkasko
Sachschäden von Ehe- oder eingetragenen Partnern, Eltern, Kindern und weiteren Verwandten in gerader Linie sowie von Geschwistern im gleichen HaushaltDarf ausgeschlossen werdenZusatz «Eigenschäden» bei manchen Versicherern
Eigene Sachen im Auto, etwa Laptop oder KameraNeinHausratversicherung oder Kasko-Zusatz für mitgeführte Sachen
Unfälle bei bewilligten RennenDarf ausgeschlossen werdenDie vorgeschriebene Versicherung des Veranstalters

Ausschlüsse nach Art. 63 Abs. 3 SVG sowie nach Ratgebern und AVB von Allianz Suisse, Mobiliar und Zurich. Ob dein Vertrag einen Zusatz enthält, steht in der Police.

Art. 63 SVGArt. 72 SVGAllianz SuisseMobiliarZurich AVBTCS ZusatzdeckungenTCS→ Hausratversicherung vergleichen

Bei den Ausschlüssen entstehen laut Allianz Suisse die häufigsten Versicherungslücken. Verletzt du dich bei einem Unfall, den du selbst verursacht hast, zahlt nicht die Haftpflicht, sondern laut Allianz Suisse eine separate Unfallversicherung die Heilungskosten. Wer in der Schweiz lebt, ist laut TCS bereits über die obligatorische Unfallversicherung oder die Krankenkasse gegen Unfälle versichert; die Krankenkasse zahlt bei Unfall, soweit keine Unfallversicherung dafür aufkommt (Art. 1a Abs. 2 KVG). Eine Insassenversicherung kommt freiwillig dazu. Sie zahlt laut TCS meist schneller, und die Mobiliar und Zurich zahlen daraus auch, bevor die Schuldfrage geklärt ist.

Allianz SuisseTCS ZusatzdeckungenArt. 1a KVGMobiliar InsassenversicherungZurich

Wie wirkt ein Haftpflichtschaden auf die Prämie?

Meist über die Bonusstufe, aber jeder Versicherer rechnet anders. Bei Allianz Suisse, Generali und AXA steigt die Prämienstufe nach einem Haftpflichtschaden um vier Stufen pro Schaden, bei der Mobiliar um fünf. Zurich lässt die Prämie nach einem Schadenfall grundsätzlich unverändert, behält sich aber Sanierungen nach dem Schadenverlauf vor und zahlt, wenn vereinbart, nach drei Jahren ohne Haftpflicht- und Kollisionsschaden einen Bonus zurück. Musste der Versicherer zahlen, obwohl dich kein Verschulden trifft (reine Kausalhaftung), steigt die Haftpflichtstufe bei Allianz Suisse und Generali nicht.

Allianz Suisse ABGenerali AVBAXAMobiliar PrämienstufenZurich AVB→ Bonusstufen beim Versicherungswechsel

Einen kleinen Schaden kannst du zurückkaufen. Zahlst du den Betrag innert 30 Tagen nach der Mitteilung, dass der Schaden erledigt ist, zurück, wird die Erhöhung bei Allianz Suisse und Generali korrigiert; AXA und die Mobiliar nennen dieselbe Frist von 30 Tagen. Ein Wechsel des Versicherers löscht den Schaden nicht: Laut Mobiliar melden die Schweizer Versicherer Schäden an ein zentrales Register, und der neue Versicherer berücksichtigt den Schadenverlauf. Die Bonusstufe selbst nimmst du nicht mit, jede Versicherung berechnet sie neu (Allianz Suisse).

Allianz Suisse ABGenerali AVBAXAMobiliar PrämienstufenAllianz Suisse Bonus-Malus

Was gilt bei grober Fahrlässigkeit, Alkohol oder ohne Ausweis?

Die Geschädigten bekommen ihr Geld in jedem Fall, denn Einreden aus dem Versicherungsvertrag gelten ihnen gegenüber nicht (Art. 65 Abs. 2 SVG). Du aber musst damit rechnen, einen Teil zurückzuzahlen: Der Versicherer hat ein Rückgriffsrecht, soweit er nach Vertrag oder Versicherungsvertragsgesetz kürzen dürfte (Art. 65 Abs. 3 SVG), und bei grobfahrlässig herbeigeführtem Schaden darf er im Verhältnis zum Verschulden kürzen (Art. 14 Abs. 2 VVG). Zurich nennt als Beispiele das Fahren in angetrunkenem Zustand, das den Schutz einschränkt, und das Fahren ohne nötigen Führerausweis, das ihn aufhebt; dann kann Zurich ihre Aufwendungen teilweise oder ganz zurückfordern.

Art. 65 SVGArt. 14 VVGZurich AVB

Gegen den Rückgriff bei grober Fahrlässigkeit gibt es einen Zusatz. Allianz Suisse verzichtet damit etwa bei Ablenkung durch das Handy am Steuer auf Regressforderungen, nicht aber bei Unfällen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Bei Zurich gilt der Verzicht gegenüber dem Lenker nicht, wenn er angetrunken oder fahrunfähig war, die Höchstgeschwindigkeit besonders krass missachtet, waghalsig überholt oder an einem nicht bewilligten Rennen teilgenommen hat.

Allianz SuisseZurich AVB

Was passiert beim Verkauf, Umzug oder Abmelden?

Verkaufst du das Auto, gehen die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag auf den neuen Halter über; wird sein Fahrzeugausweis aufgrund einer anderen Haftpflichtversicherung ausgestellt, erlischt der alte Vertrag (Art. 67 Abs. 1 SVG). Der bisherige Versicherer kann innert 14 Tagen, nachdem er vom Halterwechsel erfahren hat, vom Vertrag zurücktreten (Art. 67 Abs. 2 SVG). Einen neuen Versicherungsnachweis braucht die Behörde nach einem Halterwechsel, einem Umzug in einen anderen Kanton, nach dem Hinterlegen der Kontrollschilder und bei einer neuen Schildnummer (Art. 3a Abs. 2 VVV). Hinterlegst du die Schilder, ruht die Versicherung (Art. 68 Abs. 3 SVG).

Art. 67 SVGArt. 3a VVVArt. 68 SVG→ Prämie gestiegen: kündigen oder wechseln?

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Ist die Autohaftpflicht in der Schweiz obligatorisch?

Ja. Ohne Haftpflichtversicherung darf kein Motorfahrzeug in den öffentlichen Verkehr (Art. 63 SVG), und ohne sie gibt es keinen Fahrzeugausweis (Art. 11 SVG). Sie muss mindestens CHF 5 Mio. pro Unfallereignis decken (Art. 3 VVV). Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig.

Art. 63 SVGArt. 11 SVGArt. 3 VVVTCS

Zahlt die Haftpflicht Schäden an meinem eigenen Auto?

Nein. Sie zahlt nur Schäden, die du anderen zufügst. Schäden an deinem eigenen Auto deckt die Teilkasko, etwa bei Hagel oder Diebstahl, und nach einer selbst verschuldeten Kollision nur die Vollkasko.

Allianz SuisseMobiliarTCS

Bin ich versichert, wenn jemand anders mein Auto fährt?

Ja. Die Haftpflicht deckt auch die Personen, für die der Halter verantwortlich ist (Art. 63 SVG); laut Allianz Suisse sind alle mitversichert, die das Auto mit deinem Wissen lenken. Der Schaden belastet aber deinen Vertrag: Den Selbstbehalt schuldest du bei Zurich, gleich wer gefahren ist.

Art. 63 SVGAllianz SuisseZurich AVB

Sind Mitfahrende über die Haftpflicht versichert?

Ja. Verletzte Mitfahrende gelten laut Allianz Suisse als Dritte, auch wenn es Familienmitglieder sind; die Haftpflicht zahlt Heilungskosten und Erwerbsausfall. Ausschliessen darf der Versicherer nur bestimmte Sachschäden, etwa naher Angehöriger, und Unfälle bei bewilligten Rennen (Art. 63 Abs. 3 SVG).

Allianz SuisseArt. 63 SVG

Was passiert, wenn ich ohne Haftpflicht fahre?

Das ist strafbar: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, in leichten Fällen Geldstrafe (Art. 96 Abs. 2 SVG). Schäden, die ein nicht versichertes Auto verursacht, deckt der Nationale Garantiefonds (Art. 76 SVG). Er versucht, die Kosten bei den Verursachenden zurückzufordern, und hat dafür ein volles Rückgriffsrecht.

Art. 96 SVGArt. 76 SVGNationaler Garantiefonds

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