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Parkschaden: Wer zahlt, und lohnt sich der Zusatz?

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 18. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Ist der Verursacher bekannt, zahlt seine Autohaftpflicht den Schaden an deinem Auto, und du forderst direkt bei seinem Versicherer (Art. 58 und 65 SVG). Ist er unbekannt, zahlt eine Parkschaden-Zusatzdeckung, je nach Vertrag ohne Selbstbehalt und ohne Folgen für die Bonusstufe. Die Vollkasko springt nur bei manchen Versicherern ein, dann mit Selbstbehalt und allenfalls Bonusverlust; die Mobiliar etwa deckt Parkschäden dort standardmässig nicht. Bleibt nichts, zahlt nachrangig der Nationale Garantiefonds, mit Polizeirapport und CHF 1’000 Selbstbehalt (Art. 76 SVG, Art. 52 VVV).

Art. 58 SVGArt. 65 SVGTCS ZusatzdeckungenAllianz SuisseMobiliarArt. 76 SVGArt. 52 VVV

Was gilt als Parkschaden?

Versicherungstechnisch ist ein Parkschaden ein Schaden an deinem parkierten Auto, den eine unbekannte Person oder ein unbekanntes Fahrzeug verursacht hat, etwa eine Beule von der Autotür des Nachbarn oder ein Kratzer im Parkhaus. So umschreiben es Allianz Suisse, AXA und die Mobiliar, und so steht es in den Bedingungen von Zurich. Kein Parkschaden ist es, wenn du beim Parkieren selbst eine Säule, einen Pfosten oder eine Mauer touchierst: Das ist eine Kollision, und die zahlt nur die Vollkasko. Wird dein parkiertes Auto von Unbekannten absichtlich beschädigt, etwa mit abgebrochenen Spiegeln oder bemalter Lackierung, ist das laut AXA meist ein Fall für die Teilkasko, eine eingeschlagene Seitenscheibe ebenso.

Allianz SuisseAXAMobiliar ParkschadenZurich AVB
Was ist passiert?Wer zahlt?
Jemand beschädigt dein parkiertes Auto und meldet sich bei dirDie Haftpflicht des Verursachers
Unbekannte beschädigen dein parkiertes Auto, etwa mit einer Beule oder einem KratzerParkschaden-Zusatz; je nach Versicherer die Vollkasko; sonst nachrangig der Nationale Garantiefonds
Du touchierst beim Parkieren selbst einen Pfosten oder eine MauerNur die Vollkasko (Kollision)
Du beschädigst beim Ausparkieren ein fremdes AutoDeine eigene Haftpflicht
Spiegel abgebrochen, Reifen zerstochen, Lack bemaltDie Teilkasko (Vandalismus), je nach Vertrag
Seitenscheibe eingeschlagenDie Teilkasko (Glasbruch)

Massgebend sind deine Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Welche Vandalenschäden die Teilkasko zahlt, regeln die Versicherer unterschiedlich; Allianz Suisse, Generali und Zurich führen dafür abschliessende Listen.

Allianz SuisseAllianz Suisse HaftpflichtAXAMobiliar ParkschadenAllianz Suisse ABGenerali AVBZurich AVB

Wer zahlt, wenn der Verursacher bekannt ist?

Dann zahlt seine Haftpflichtversicherung. Der Halter haftet für Sachschäden, die durch den Betrieb seines Motorfahrzeugs entstehen (Art. 58 SVG), und als geschädigte Person hast du ein Forderungsrecht direkt gegen seinen Versicherer (Art. 65 SVG). Allianz Suisse und Zurich schreiben dasselbe: Ist der Verursacher bekannt, übernimmt seine Versicherung den Parkschaden. Wer ein parkiertes Auto beschädigt, muss sich melden. Ist nur Sachschaden entstanden, hat er sofort die geschädigte Person zu benachrichtigen und Namen und Adresse anzugeben; geht das nicht, muss er unverzüglich die Polizei verständigen (Art. 51 Abs. 3 SVG).

Art. 58 SVGArt. 65 SVGAllianz SuisseZurichArt. 51 SVG

Ein Zettel oder eine Visitenkarte hinter dem Scheibenwischer genügt nicht. Laut TCS gehören nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts zu einer pflichtgemässen Meldung auch Angaben über Art und Umfang des Schadens, und der Schädiger darf nicht darauf zählen, dass der Zettel noch da ist, wenn die geschädigte Person zurückkommt. Wer die Meldepflicht bei einem Unfall verletzt, wird mit Busse bestraft (Art. 92 Abs. 1 SVG); Zurich weist darauf hin, dass der Vorfall sonst als Fahrerflucht gewertet werden kann. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe droht, wer bei einem Verkehrsunfall einen Menschen verletzt oder getötet hat und flieht (Art. 92 Abs. 2 SVG).

TCSArt. 92 SVGZurich

Hast du selbst ein parkiertes Auto touchiert und findest die Halterin oder den Halter nicht, ruf die Polizei über 117. Den Schaden am anderen Auto zahlt deine Haftpflicht; danach kann deine Prämienstufe steigen.

Art. 51 SVGAllianz Suisse AutounfallAllianz Suisse HaftpflichtAllianz Suisse AB

Wer zahlt, wenn der Verursacher unbekannt bleibt?

Der TCS nennt eine klare Reihenfolge. Zuerst greift eine allfällige Parkschadenversicherung, ein Zusatz zur Kasko: Auf deine Bonusstufe hat sie keinen Einfluss, und hast du sie ohne Selbstbehalt abgeschlossen, deckt sie den Schaden vollumfänglich. Danach kommt die Vollkasko, die den Schaden auch ohne gefundenen Verursacher übernimmt, aber den vereinbarten Selbstbehalt abzieht und allenfalls den Bonus kostet. Erst für Schäden, die keine Versicherung deckt, bleibt der Nationale Garantiefonds (NGF).

TCS Zusatzdeckungen

Ob deine Vollkasko einen Parkschaden überhaupt zahlt, hängt vom Versicherer ab. Allianz Suisse prüft ohne Parkschaden-Zusatz, ob der Schaden über die Kollisionskasko reguliert werden kann; dann zählen Selbstbehalt und ein allfälliger Bonusverlust. Bei Zurich übernimmt die Vollkasko Parkschäden ebenfalls, mit einem Selbstbehalt, der im Allgemeinen zwischen CHF 500 und CHF 1’000 liegt. Bei der Mobiliar dagegen sind Parkschäden in der Vollkasko standardmässig nicht gedeckt, sondern nur mit einer Zusatzdeckung. Was für deinen Vertrag gilt, findest du in den AVB unter dem Stichwort «Parkschaden».

Allianz SuisseZurichMobiliarTCS Zusatzdeckungen→ Vollkasko-Check: Lohnt sich die Vollkasko noch?

Was leistet der Parkschaden-Zusatz, und wo sind die Grenzen?

Die Parkschadenversicherung ist eine freiwillige Zusatzdeckung zur Kasko. Bei Allianz Suisse und AXA kannst du sie zur Teil- oder Vollkasko abschliessen, die Mobiliar setzt eine Vollkasko voraus. Laut TCS gibt es sie meist nur für neuere Autos und zeitlich beschränkt; bei AXA darf das Auto beim Abschluss höchstens acht Jahre alt sein. Angeboten wird laut TCS meistens eine eingeschränkte Deckung, begrenzt nach der Zahl der gedeckten Fälle und nach der Versicherungssumme, und die Unterschiede von Anbieter zu Anbieter sind gross.

Allianz SuisseAXAMobiliar ParkschadenTCS Zusatzdeckungen
VersichererFälle pro JahrBetrag pro FallAbschluss mit
Allianz SuisseHöchstens 2 pro KalenderjahrVersicherungssumme gemäss PoliceTeil- oder Vollkasko
AXA2 pro Versicherungsjahr; Variante «unbegrenzt» ohne EinschränkungBis CHF 1’000 oder CHF 2’000; «unbegrenzt» ohne ObergrenzeTeil- oder Vollkasko; «unbegrenzt» nur mit Vollkasko
GeneraliHöchstens 2 pro KalenderjahrHöchstbetrag gemäss VertragZusatz nach Vereinbarung
Zurich1 oder 2 pro Jahr, wählbarBis zu einem Höchstbetrag (bei MyWay CHF 1’000); «Parkschaden PLUS» ohne LimiteZusatz in der Kasko

Stand der Unterlagen: 18.10.2026. Massgebend sind deine Police und deine AVB. Die Mobiliar nennt in ihrem Ratgeber keine Fallzahl und keinen Höchstbetrag.

Allianz Suisse ABAllianz SuisseAXAGenerali AVBZurichZurich MyWayZurich AVB

Bei Selbstbehalt und Bonus liegt der Unterschied zur Vollkasko. Laut TCS hat der Parkschaden-Zusatz keinen Einfluss auf die Bonusstufe. Allianz Suisse zahlt daraus je nach Vereinbarung ohne Selbstbehalt und ohne Bonusverlust, bei Zurich wählst du die Deckung mit oder ohne Selbstbehalt. Doppelt bezahlt wird nicht: Leistet bei Zurich die Kollisionskasko für einen Schaden, gibt es für dasselbe Ereignis nichts zusätzlich aus der Parkschadenversicherung.

TCS ZusatzdeckungenAllianz SuisseZurichZurich AVB

Was zahlt der Nationale Garantiefonds?

Der Nationale Garantiefonds deckt Schäden, die in der Schweiz durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Motorfahrzeuge verursacht werden (Art. 76 Abs. 3 SVG). Er zahlt aber nur nachrangig: Seine Leistungspflicht entfällt, soweit du Leistungen aus einer Schadens- oder Sozialversicherung beanspruchen kannst (Art. 76 Abs. 6 SVG), also etwa aus deiner Vollkasko oder deinem Parkschaden-Zusatz. Der NGF selbst schreibt, Geschädigte müssten sich in erster Linie an diese Versicherungen halten. Finanziert wird er mit einem Beitrag der Halterinnen und Halter, den die Versicherer zusammen mit der Haftpflichtprämie erheben (Art. 76a SVG).

Art. 76 SVGNationaler GarantiefondsArt. 76a SVG
  • Du meldest den Schaden unverzüglich dem NGF und machst alle Angaben, die zum Verursacher führen können (Art. 52 Abs. 1 VVV).
  • Du legst eine Bestätigung bei, dass ein Polizeirapport erstellt wurde (Art. 52 Abs. 1 VVV). Allianz Suisse nennt zusätzlich eine Besichtigung des Fahrzeugs.
  • Bei Sachschäden durch unbekannte Fahrzeuge trägst du CHF 1’000 Selbstbehalt pro geschädigte Person. Er entfällt, wenn der Schädiger aus demselben Ereignis für einen erheblichen Personenschaden haftet (Art. 52 Abs. 3 VVV).
  • Verletzt du die Meldepflicht schuldhaft, kann die Entschädigung angemessen gekürzt werden (Art. 52 Abs. 2 VVV).
Art. 52 VVVAllianz SuisseNationaler Garantiefonds

Rechnung mit dem gesetzlichen Selbstbehalt: Kostet die Reparatur CHF 800, bekommst du vom NGF nichts. Kostet sie CHF 3’000, zahlt er höchstens CHF 2’000. Laut Allianz Suisse lohnt sich dieser Weg vor allem bei gravierenden Parkschäden, und er ersetzt keine Parkschadenversicherung.

Art. 52 VVVAllianz Suisse

Was tun, wenn du einen Parkschaden entdeckst?

  • Fotografiere den Schaden und die Umgebung und notiere Ort, Uhrzeit und was genau geschehen ist (Zurich, Allianz Suisse).
  • Frag nach Zeuginnen und Zeugen und schreib Namen und Kontakt auf. Der NGF verlangt alle Angaben, die zum Verursacher führen können (Art. 52 VVV).
  • Verständige die Polizei über 117. Der TCS rät dazu unmittelbar, weil nur so allenfalls der NGF zahlt; Zurich verlangt die Polizei bei einer Totalzerkratzung.
  • Melde den Schaden sofort deiner Versicherung. Wer die Anzeige schuldhaft verzögert, riskiert eine Kürzung um den Betrag, um den der Schaden bei rechtzeitiger Meldung kleiner gewesen wäre (Art. 38 VVG).
  • Lass nichts reparieren, bevor der Versicherer den Schaden gesehen hat. Allianz Suisse verbietet Veränderungen am beschädigten Auto ohne Zustimmung, bevor der Schaden ermittelt ist; Zurich will das Fahrzeug vor, während und nach der Reparatur besichtigen können.
ZurichAllianz SuisseArt. 52 VVVAllianz Suisse AutounfallTCS ZusatzdeckungenZurich AVBArt. 38 VVGAllianz Suisse AB

Lohnt sich der Parkschaden-Zusatz?

Für neuere Autos sehen das TCS und Mobiliar so: Der TCS hält den Zusatz für neuere Fahrzeuge für empfehlenswert, vor allem wenn das Auto oft im Freien steht, und die Mobiliar sieht Vollkasko und Parkschaden-Zusatz vor allem bei neuen Autos. Der Grund ist die Rechnung ohne Zusatz. Zahlt die Vollkasko, gehen bei Zurich im Allgemeinen CHF 500 bis CHF 1’000 Selbstbehalt ab, und bei Allianz Suisse kommt ein allfälliger Bonusverlust dazu. Wie teuer das werden kann, zeigt ein Rechenbeispiel von Allianz Suisse für einen Kaskoschaden von CHF 800: CHF 500 Selbstbehalt plus CHF 400 Mehrprämie über vier Jahre ergeben CHF 900, also mehr als der Schaden selbst.

TCS ZusatzdeckungenMobiliar ParkschadenZurichAllianz SuisseAllianz Suisse Bonus-Malus→ Bonusstufen beim Versicherungswechsel

Für ältere Autos gibt es den Zusatz oft nicht mehr: Laut TCS wird er meist nur für neuere Fahrzeuge angeboten, und bei AXA darf das Auto beim Abschluss höchstens acht Jahre alt sein. Hast du nur eine Haftpflicht, trägst du einen Parkschaden durch Unbekannte laut Allianz Suisse in der Regel selbst oder wendest dich bei grösseren Schäden an den NGF. Kleinere Schäden zahlst du laut TCS ohnehin besser selbst, vor allem wenn sie den Selbstbehalt nur knapp übersteigen. Hat die Vollkasko schon bezahlt, kannst du den Betrag bei Allianz Suisse, AXA, Generali und der Mobiliar innert 30 Tagen zurückzahlen; dann steigt die Prämienstufe nicht.

TCS ZusatzdeckungenAXAAllianz SuisseAllianz Suisse ABAXA BonusschutzGenerali AVBMobiliar Prämienstufen→ Autoversicherungen mit Parkschaden-Zusatz vergleichen

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Zahlt die Vollkasko einen Parkschaden?

Je nach Versicherer. Laut TCS und Zurich übernimmt die Vollkasko Parkschäden durch Unbekannte, dann mit Selbstbehalt und allenfalls Bonusverlust; Allianz Suisse prüft ohne Zusatz eine Regulierung über die Kollisionskasko. Bei der Mobiliar sind Parkschäden in der Vollkasko standardmässig nicht gedeckt, nur mit einer Zusatzdeckung. Massgebend sind deine AVB.

TCS ZusatzdeckungenZurichAllianz SuisseMobiliar

Reicht ein Zettel hinter dem Scheibenwischer?

Nein. Bei reinem Sachschaden musst du die geschädigte Person sofort benachrichtigen und Namen und Adresse angeben, sonst unverzüglich die Polizei (Art. 51 Abs. 3 SVG). Laut TCS genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts eine Visitenkarte nicht. Wer die Meldepflicht verletzt, wird gebüsst (Art. 92 Abs. 1 SVG).

Art. 51 SVGTCSArt. 92 SVG

Muss ich bei einem Parkschaden die Polizei rufen?

Als Verursacher ja, wenn du die geschädigte Person nicht sofort erreichst (Art. 51 Abs. 3 SVG). Als Geschädigter brauchst du einen Polizeirapport, wenn der Nationale Garantiefonds zahlen soll (Art. 52 VVV), und der TCS rät, die Polizei unmittelbar zu benachrichtigen. Zurich verlangt sie bei einer Totalzerkratzung.

Art. 51 SVGArt. 52 VVVTCS ZusatzdeckungenZurich AVB

Zahlt der Garantiefonds auch kleine Parkschäden?

Nur den Teil über CHF 1’000: So hoch ist der Selbstbehalt pro geschädigte Person bei Sachschäden durch unbekannte Fahrzeuge (Art. 52 Abs. 3 VVV). Zudem zahlt der Nationale Garantiefonds nur, soweit keine eigene Versicherung wie die Vollkasko einspringt (Art. 76 Abs. 6 SVG), und nur mit Polizeirapport.

Art. 52 VVVArt. 76 SVGNationaler Garantiefonds

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