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Autoversicherung nach gefahrenen Kilometern: Lohnt sich das?

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 19. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Ja, wenn du wenig fährst. Die Jahresfahrleistung gehört zu den Prämienfaktoren: Die Mobiliar gewährt unter 7’000 km pro Jahr günstigere Prämien, bei Allianz Suisse zählen die gefahrenen Kilometer neben Fahrzeugtyp, Wohngemeinde und Bonusstufe. Echt pro Kilometer rechnet zum Beispiel Zurich MyWay ab, mit monatlicher Basisprämie plus gefahrenen Kilometern; laut Zurich lohnt sich das vor allem bis 7’000 km im Jahr. Fährst du deutlich mehr als angegeben, musst du das je nach Vertrag melden (Art. 28 VVG).

MobiliarAllianz SuisseTCSZurich MyWayArt. 28 VVG

Wie zählen die Kilometer bei der Prämie?

Bei der klassischen Autoversicherung gibst du beim Abschluss an, wie viele Kilometer du im Jahr ungefähr fährst. Der TCS zählt die jährliche Fahrleistung zu den Prämienfaktoren, die den Halter betreffen, neben Alter, Staatsangehörigkeit, Wohnort, Datum des Führerausweises und bisherigen Schäden, und hält fest: Je weniger Kilometer, desto günstiger, die Versicherungen gewähren Rabatte, wenn du im Jahr nur wenige Kilometer fährst. Allianz Suisse nennt Fahrzeugtyp, Wohngemeinde, gefahrene Kilometer, Selbstbehalt und Bonusstufe als Faktoren für die Prämie. Die Mobiliar gewährt bei weniger als 7’000 km Fahrleistung pro Jahr günstigere Prämien.

TCSAllianz SuisseMobiliar

Wie stark die Kilometer wirken und in welchen Stufen gerechnet wird, nennen die Ratgeber von TCS, Allianz Suisse und Mobiliar nicht. Die Prämie hängt zudem an vielen weiteren Angaben; laut TCS ist das Auto selbst meistens einer der grössten Faktoren. Was eine tiefere Kilometerzahl bei deinem Auto ausmacht, siehst du darum nur im direkten Vergleich mit deinen eigenen Angaben.

TCSAllianz SuisseMobiliar→ Prämien für dein Profil vergleichen
ModellSo zählen die KilometerBelegtes Beispiel
Klassische PrämieDu gibst die erwartete Jahresfahrleistung an, sie ist ein Faktor unter vielenAllianz Suisse; Mobiliar mit günstigeren Prämien unter 7’000 km
KilometertarifMonatliche Basisprämie plus Preis pro gefahrenem KilometerZurich MyWay
Fahrstil-TarifSender und App zeichnen die Fahrten auf, ein guter Fahrstil gibt RabattMobiliar CleverDrive für Junge bis 30
Schilder hinterlegenFür die Zeit ohne Schilder ruht die VersicherungArt. 68 Abs. 3 SVG

Beispiele von den Produktseiten der Versicherer, abgerufen am 18.10.2026. Andere Versicherer können ähnliche Modelle anbieten.

Allianz SuisseMobiliarZurich MyWayMobiliar CleverDriveArt. 68 SVG

Wie funktioniert eine Autoversicherung pro Kilometer?

Zurich MyWay ist ein Beispiel. Du zahlst monatlich eine feste Basisprämie und dazu die gefahrenen Kilometer; je weniger du fährst, desto weniger zahlst du. Der Kilometerpreis richtet sich nach Fahrzeug und Deckung: Mit Vollkasko sind Kilometerpreis und Basisprämie höher als mit Teilkasko oder nur Haftpflicht. Abgerechnet werden pro Monat höchstens 1’000 Kilometer, auch wenn du mehr fährst, und ein Minimum gibt es nicht. Die Deckung entspricht laut Zurich der klassischen Autoversicherung, und du kannst die Police jederzeit auf den Folgemonat in eine klassische umwandeln.

Zurich MyWay

Gemessen werden die Kilometer je nach Auto mit einem kostenlosen Adapter oder über Daten, die das Fahrzeug selbst an Zurich übermittelt. Ausgetauscht wird laut Zurich nur, was für die Rechnung unerlässlich ist, etwa der Kilometerstand; Informationen zu Fahrverhalten und Routen werden nicht erfasst. Grundsätzlich sind die meisten Autos ab Baujahr 2001 kompatibel. Es gibt Grenzen: MyWay gibt es nur für Privatpersonen, nur für Personenwagen, Minivans und Camper und nicht für Wechselschilder.

Zurich MyWay

Rechnung mit der Obergrenze: Weil höchstens 1’000 km pro Monat verrechnet werden, zahlst du den Kilometeranteil für höchstens 12’000 km im Jahr. Am meisten lohnt sich MyWay laut Zurich trotzdem bis 7’000 km im Jahr, etwa wenn du oft den ÖV nimmst oder einen Zweitwagen wie ein Cabriolet oder einen Camper hast.

Zurich MyWay

Was passiert, wenn du mehr fährst als angegeben?

Die Kilometerzahl im Antrag ist keine Nebensache. Du musst dem Versicherer im Antrag alle für die Beurteilung der Gefahr erheblichen Tatsachen mitteilen, soweit sie dir bekannt sind oder bekannt sein müssen (Art. 4 Abs. 1 VVG), und Tatsachen, nach denen er bestimmt und unzweideutig fragt, gelten als erheblich (Art. 4 Abs. 3 VVG). Gibst du eine solche Tatsache falsch an, die du kanntest oder kennen musstest, darf er den Vertrag innert vier Wochen ab Kenntnis kündigen. Kündigt er, entfällt die Leistung auch für bereits eingetretene Schäden, soweit die falsche Angabe Eintritt oder Umfang beeinflusst hat (Art. 6 VVG).

Art. 4 VVGArt. 6 VVG

Fährst du während der Vertragsdauer deutlich mehr, kann das eine Gefahrserhöhung sein. Führst du eine wesentliche Gefahrserhöhung herbei, ist der Versicherer für die Folgezeit nicht mehr an den Vertrag gebunden (Art. 28 Abs. 1 VVG). Wesentlich ist sie, wenn sich eine Tatsache ändert, deren Umfang ihr bei den Antragsfragen festgehalten habt (Art. 28 Abs. 2 VVG), und ob und wie schnell du melden musst, regelt der Vertrag (Art. 28 Abs. 3 VVG). Die Folgen treten nicht ein, wenn die Gefahrserhöhung weder den Eintritt des Schadens noch den Umfang der Leistung beeinflusst hat (Art. 32 VVG).

Art. 28 VVGArt. 32 VVG

So steht es in AVB: Generali verlangt, dass du Veränderungen der Gefahren sofort meldest. Meldest du eine Zunahme, gilt die Versicherung auch für die neuen Gefahren, und will Generali sie nicht versichern, kündigt sie innert 14 Tagen; meldest du die Änderung nicht, ist Generali nicht mehr an den Vertrag gebunden. Bei Zurich beruht die Prämie auf den deklarierten Gefahrstatsachen, Änderungen meldest du unverzüglich, und Zurich prüft eine Anpassung des Vertrags. Ob die Kilometerzahl in deinem Vertrag zu diesen Angaben gehört, steht in Antrag und Police.

Generali AVBZurich AVB

In der Haftpflicht bekommen Geschädigte ihr Geld trotzdem, denn Einreden aus dem Versicherungsvertrag gelten ihnen gegenüber nicht (Art. 65 Abs. 2 SVG). Der Versicherer kann danach aber auf dich Rückgriff nehmen, soweit er nach Vertrag oder Gesetz hätte kürzen dürfen (Art. 65 Abs. 3 SVG).

Art. 65 SVG

Und wenn du weniger fährst als angegeben?

Dann lohnt sich eine Meldung. Bei einer wesentlichen Gefahrsminderung darfst du laut Gesetz eine Prämienreduktion verlangen oder den Vertrag mit vier Wochen Frist kündigen; die Reduktion gilt ab dem Tag, an dem deine Mitteilung beim Versicherer eintrifft (Art. 28a VVG). Lehnt er ab oder bietet dir zu wenig, kannst du innert vier Wochen nach seiner Antwort kündigen (Art. 28a Abs. 2 VVG). Generali schreibt in den AVB, dass sie die Prämie bei einer Verminderung der Gefahren sofort nach Erhalt deiner Mitteilung reduziert. Fährst du dauerhaft weniger, melde es darum schriftlich oder per E-Mail, nicht erst bei der nächsten Verlängerung.

Art. 28a VVGGenerali AVB

Was bringt ein Tarif mit Fahrstil-Bewertung?

Neben dem Kilometertarif gibt es Tarife, die das Fahrverhalten bewerten. Die Mobiliar bietet mit CleverDrive eine Autoversicherung für Junge bis 30 an: Ein Bluetooth-Sender an der Windschutzscheibe zeichnet zusammen mit einer App die Fahrten auf und bewertet sie mit einem Score. Im ersten Jahr ist der Rabatt garantiert, 20 Prozent unter 26 Jahren und 10 Prozent von 26 bis 30. Ab dem zweiten Jahr entscheidet der Score: bis zu 25 Prozent unter 26 und bis zu 15 Prozent von 26 bis 30. Aufgezeichnet werden laut Mobiliar unter anderem Geschwindigkeit, Beschleunigungskräfte, gefahrene Distanz und die aktive Nutzung des Handys; Fahrten in der Stadt werden schlechter gewertet als auf der Autobahn, Fahrten ausserhalb der Stosszeiten belohnt.

Mobiliar CleverDriveMobiliar CleverDrive Datenschutz

Der Unterschied zum Kilometertarif liegt bei den Daten. Zurich erfasst bei MyWay nach eigenen Angaben keine Informationen zu Fahrverhalten und Routen. CleverDrive zeichnet dagegen auch Standortdaten während der Fahrt auf, allerdings nur in der Schweiz und in Liechtenstein, und die Herausgabe von Daten auf behördliche Anordnung behält sich die Mobiliar vor. Der TCS weist bei Geräten, die das Fahrverhalten aufzeichnen, darauf hin, dass die Versicherung die Aufzeichnungen auch als Beweismittel gegen dich einsetzen kann.

Zurich MyWayMobiliar CleverDrive DatenschutzTCS

Kann man die Autoversicherung im Winter pausieren?

Ja, indem du die Kontrollschilder bei der zuständigen Behörde hinterlegst. Dann ruht die Versicherung, und die Behörde informiert den Versicherer (Art. 68 Abs. 3 SVG). Im Kanton Schwyz zahlst du ab dem Tag nach der Abgabe weder Versicherungsprämien noch Verkehrssteuern; die Schilder werden ein Jahr aufbewahrt, und bei der Wiedereinlösung kostet die Deponierung CHF 30. Zum Wiedereinlösen braucht die Behörde einen neuen Versicherungsnachweis (Art. 3a Abs. 2 VVV). Auf öffentlichen Strassen fahren darfst du in dieser Zeit nicht: Wer ein Motorfahrzeug ohne Fahrzeugausweis oder Kontrollschilder führt, wird gebüsst (Art. 96 Abs. 1 SVG).

Art. 68 SVGVerkehrsamt Kanton SchwyzArt. 3a VVVArt. 96 SVG

Ganz ohne Schutz bist du in dieser Zeit nicht, aber vor allem abseits öffentlicher Strassen. Bei Generali bleiben Haftpflicht und Kollisionskasko höchstens sechs Monate bestehen, die übrigen Kasko-Risiken höchstens zwölf Monate; ab 14 Tagen Hinterlegung gibt es einen Rabatt, der mit der Dauer wächst, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, und mit Kasko zahlst du in dieser Zeit die halbe Teilkaskoprämie. Bei Zurich gelten Haftpflicht und Kasko höchstens zwölf Monate weiter, Haftpflicht- und Kollisionsschäden nur abseits öffentlicher Strassen; Unfall, Rechtsschutz und Pannenhilfe ruhen. Zurich gewährt einen Rabatt in der Höhe der Prämie für diese Zeit und hebt den Vertrag auf, wenn die Schilder nicht innert zwölf Monaten wieder eingelöst werden.

Generali AVBZurich AVB

Was bringen Wechselschilder bei zwei Autos?

Mit einem Wechselschild teilen sich zwei Fahrzeuge desselben Halters ein Kennzeichen. Sie müssen im gleichen Kanton zugelassen sein und zur gleichen Kategorie gehören, also etwa zwei Autos oder zwei Motorräder (Allianz Suisse, Zurich). Gespart wird doppelt: Die Verkehrssteuer wird laut Allianz Suisse nur für das teurere Fahrzeug berechnet, und für die Wechselschild-Versicherung zahlst du in der Regel weniger Prämie, als wenn beide Autos einzeln eingelöst sind. Voll versichert ist aber nur das Auto mit den Schildern; das andere nur, soweit sich ein Schaden nicht auf einer öffentlichen Strasse ereignet (Zurich AVB).

Allianz Suisse WechselschildZurich WechselschildZurich AVB

Für wen lohnt sich welches Modell?

  • Du fährst unter rund 7’000 km im Jahr: Ein Kilometertarif wie MyWay lohnt sich laut Zurich vor allem in diesem Bereich; bei der Mobiliar bringt dieselbe Grenze auch im klassischen Tarif günstigere Prämien.
  • Du fährst ein Auto nur in der warmen Jahreszeit: Hinterlege die Schilder über den Winter (Art. 68 SVG), oder nimm einen Kilometertarif, wenn du auch an schönen Wintertagen fahren willst (Zurich).
  • Du hast zwei Autos, fährst aber immer nur eines: Prüfe ein Wechselschild (Allianz Suisse, Zurich).
  • Du bist höchstens 30 und fährst ruhig: Ein Fahrstil-Tarif wie CleverDrive bringt ab dem zweiten Jahr bis zu 25 Prozent Rabatt unter 26 und bis zu 15 Prozent von 26 bis 30 (Mobiliar).
  • Du pendelst täglich mit dem Auto: Gib die Kilometer ehrlich an und vergleiche klassische Tarife; MyWay lohnt sich laut Zurich vor allem bis 7’000 km im Jahr.
Zurich MyWayMobiliarArt. 68 SVGAllianz Suisse WechselschildZurich WechselschildMobiliar CleverDrive

Willst du für ein anderes Modell den Versicherer wechseln, gelten die Kündigungsregeln: Nach Gesetz kannst du auf das Ende des dritten oder jedes späteren Vertragsjahres kündigen, mit drei Monaten Frist (Art. 35a VVG). Erhöht der Versicherer die Prämie, darfst du bei Allianz Suisse und Zurich laut AVB auf Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.

Art. 35a VVGAllianz Suisse ABZurich AVB→ Wechseln und kündigen: Fristen im Überblick→ Prämie gestiegen: kündigen oder wechseln?

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Wie viele Kilometer soll ich bei der Autoversicherung angeben?

So viele, wie du realistisch fährst. Fragt der Versicherer im Antrag klar danach, gilt die Angabe als erheblich (Art. 4 VVG); eine falsche Angabe erlaubt ihm, den Vertrag zu kündigen und für betroffene Schäden die Leistung zu verweigern (Art. 6 VVG). Zu viele Kilometer angegeben zahlst du dagegen unnötig Prämie, denn je weniger Kilometer, desto günstiger (TCS).

Art. 4 VVGArt. 6 VVGTCS

Was passiert, wenn ich mehr Kilometer fahre als angegeben?

Das kann eine Gefahrserhöhung sein, die du je nach Vertrag melden musst (Art. 28 VVG). Generali etwa verlangt, Veränderungen sofort zu melden, und ist sonst nicht mehr an den Vertrag gebunden. Geschädigten gegenüber zahlt die Haftpflicht trotzdem, kann aber auf dich Rückgriff nehmen (Art. 65 SVG).

Art. 28 VVGGenerali AVBArt. 65 SVG

Gibt es in der Schweiz eine Autoversicherung pro Kilometer?

Ja, zum Beispiel Zurich MyWay: monatliche Basisprämie plus gefahrene Kilometer, höchstens 1’000 km pro Monat verrechnet, gemessen mit Adapter oder über die Fahrzeugdaten. Laut Zurich lohnt sie sich vor allem bis 7’000 km im Jahr.

Zurich MyWay

Kann ich die Autoversicherung im Winter sistieren?

Ja, indem du die Kontrollschilder bei der Behörde hinterlegst; dann ruht die Versicherung (Art. 68 Abs. 3 SVG). Im Kanton Schwyz entfallen Prämien und Verkehrssteuern ab dem Tag nach der Abgabe. Bei Generali und Zurich bleibt ein Restschutz abseits öffentlicher Strassen, längstens zwölf Monate.

Art. 68 SVGVerkehrsamt Kanton SchwyzGenerali AVBZurich AVB

Zeichnet eine Kilometer-Versicherung mein Fahrverhalten auf?

Nicht zwingend. Zurich erfasst bei MyWay laut eigenen Angaben nur, was für die Rechnung nötig ist, etwa den Kilometerstand, und keine Informationen zu Fahrverhalten und Routen. Fahrstil-Tarife wie CleverDrive der Mobiliar zeichnen dagegen Fahrten samt Standort auf und berechnen daraus den Rabatt.

Zurich MyWayMobiliar CleverDrive Datenschutz

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