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Ratgeber Hausrat und Privathaftpflicht

Ist die Privathaftpflicht obligatorisch? Miete, Hund, Kanton

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 19. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Nein, kein Bundesgesetz schreibt allen eine Privathaftpflicht vor; sie ist in der Schweiz grundsätzlich freiwillig (ch.ch). Verlangen kann sie aber der Vermieter im Mietvertrag. Für Hunde schreiben 17 Kantone eine Haftpflichtversicherung vor, etwa Zürich mit mindestens CHF 1 Mio., Bern, Basel-Landschaft, Thurgau und Tessin mit CHF 3 Mio. Das Bundesrecht verlangt eine Haftpflichtversicherung für die Jagd (mindestens CHF 2 Mio.) und laut BAZL für Drohnen ab 250 g (mindestens CHF 1 Mio.). Die Velovignette gibt es seit 2012 nicht mehr.

ch.chAllianz SuisseHundegesetz ZHTHV BEHundegesetz BLHundegesetz TGRegolamento sui cani TIArt. 16 JSGArt. 14 JSVBAZLch.ch Velo

Schreibt ein Gesetz die Privathaftpflicht vor?

Nein. Laut ch.ch ist die Privathaftpflichtversicherung in der Schweiz grundsätzlich freiwillig; auch Allianz Suisse, AXA und Generali schreiben, dass sie nicht obligatorisch ist. Pflicht ist dagegen die Motorfahrzeug-Haftpflicht: Kein Motorfahrzeug darf in den öffentlichen Verkehr, bevor eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist (Art. 63 SVG). Das gilt laut ch.ch auch für Motorräder und schnelle E-Bikes. Für einzelne Tätigkeiten verlangt das Bundesrecht ebenfalls eine Haftpflichtversicherung, und für Hunde tun es die meisten Kantone. Die Tabelle zeigt, wo eine Pflicht gilt und mit welcher Mindestdeckung.

ch.chAllianz SuisseAXAGeneraliArt. 63 SVG
SituationPflicht?MindestdeckungRechtsgrundlage
Privatperson im AlltagNein, grundsätzlich freiwilligKeinech.ch
MietwohnungWenn der Mietvertrag sie verlangtLaut MietvertragArt. 19 OR, ch.ch
HundIn 17 Kantonen, in 3 weiteren nur in bestimmten FällenJe nach Kanton keine oder CHF 1 bis 5 Mio.Kantonales Recht
JagdJa, für alle JagdberechtigtenCHF 2 Mio.Art. 16 JSG, Art. 14 JSV
Drohne ab 250 gJa, für Halterinnen und HalterCHF 1 Mio.Art. 35 VLK, BAZL
SchiffJa, Ausnahmen legt der Bundesrat festLegt der Bundesrat festArt. 31 BSG
Auto, MotorradJa, eigene Motorfahrzeug-HaftpflichtCHF 5 Mio. je UnfallereignisArt. 63 SVG, Art. 3 VVV
Mofa, schnelles E-BikeJa, Nachweis mit der VersicherungsvignetteCHF 2 Mio. je UnfallereignisArt. 35 VVV
Velo, langsames E-BikeNein, die Velovignette wurde 2012 abgeschafftKeineArt. 70 SVG, Art. 38 VVV, ch.ch

Gesetzestexte nach Fedlex, Stand 19.10.2026. E-Bikes mit mehr Motorleistung als 500 Watt gelten laut AXA als Motorfahrräder (Mofas) und brauchen ein Kontrollschild. Die Kantone mit Hundepflicht stehen im Abschnitt zum Hund.

ch.chArt. 19 ORArt. 16 JSGArt. 14 JSVArt. 35 VLKBAZLArt. 31 BSGArt. 63 SVGArt. 3 VVVArt. 35 VVVAXAArt. 70 SVGArt. 38 VVVch.ch Velo→ Pflichtversicherungen beim Hausrat

Kann der Vermieter eine Privathaftpflicht verlangen?

Ja. Laut ch.ch ist die Privathaftpflicht oft Pflicht, wenn man eine Wohnung mieten möchte, und Allianz Suisse schreibt, dass die Vermieterin oder der Vermieter sie verlangen kann. Dahinter steht die Vertragsfreiheit: Der Inhalt eines Vertrags kann innerhalb der Schranken des Gesetzes beliebig festgelegt werden (Art. 19 OR). Der Grund liegt auf der Hand: Jeder zweite von der AXA bezahlte Privathaftpflichtfall geht auf Mieterschäden zurück.

ch.chAllianz SuisseArt. 19 ORAXA Schadenstatistik

Verlangt der Mietvertrag keine Versicherung, haftest du trotzdem für Schäden an der Wohnung. Du musst sie in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt (Art. 267 OR); für normale Abnützung zahlst du also nichts, für Schäden darüber hinaus schon. Die Privathaftpflicht übernimmt Mieterschäden an der selbst bewohnten Wohnung, etwa bei Allianz Suisse, AXA und Zurich; Sachschäden aufgrund von Abnützung zahlt sie laut ch.ch nicht.

Art. 267 ORAllianz SuisseAXAZurichch.ch→ Beim Auszug aus der Mietwohnung

In welchen Kantonen ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

Als Halterin oder Halter haftest du für den Schaden, den dein Hund anrichtet, wenn du nicht nachweist, dass du ihn mit aller gebotenen Sorgfalt verwahrt und beaufsichtigt hast (Art. 56 OR). Laut ch.ch ist die Privathaftpflicht für Hundehalter in den meisten Kantonen obligatorisch. Am Wortlaut der kantonalen Erlasse sind es 17 Kantone mit allgemeiner Pflicht. In Luzern, Graubünden und Aargau gilt sie nur in bestimmten Fällen. Solothurn, Basel-Landschaft und St. Gallen verlangen ausdrücklich, dass die Versicherung auch die Person deckt, die den Hund beaufsichtigt, das Tessin eine Deckung auch für gelegentliche Halter.

Art. 56 ORch.chHundegesetz SOHundegesetz BLHundegesetz SGLegge sui cani TI
KantonPflichtMindestdeckungRechtsgrundlage
ZürichJa, für jeden HundCHF 1 Mio.§ 6 Hundegesetz
BernJaCHF 3 Mio.Art. 11 Hundegesetz, Art. 29 THV
LuzernNur wenn der Veterinärdienst sie im Einzelfall anordnetKeine festgelegt§ 7a Hundeverordnung
SchwyzJa, Tierhalter-HaftpflichtKeine festgelegt§ 1 Hundegesetz
GlarusJa«Ausreichende» Deckung, kein BetragArt. 29 EG TSchG und TSG
FreiburgJa, für die ordentliche Halterin oder den ordentlichen HalterCHF 1 Mio. pro EreignisArt. 39 Gesetz, Art. 27 Reglement über die Hundehaltung
SolothurnJa, auch für die Person, die den Hund beaufsichtigtKeine festgelegt§ 10 Hundegesetz
Basel-StadtJaCHF 3 Mio., nur für potenziell gefährliche Hunde§ 2 Hundegesetz, § 16 Hundeverordnung
Basel-LandschaftJa, auch für die Person, die den Hund beaufsichtigtCHF 3 Mio. je Unfallereignis§ 2 Hundegesetz
SchaffhausenJaCHF 1 Mio.Art. 7 Hundegesetz
Appenzell AusserrhodenJaCHF 5 Mio.Art. 11 Hundegesetz, Art. 6 Hundeverordnung
Appenzell InnerrhodenJaKeine festgelegtArt. 17 Hundegesetz
St. GallenJa, auch für die Person, die den Hund beaufsichtigtKeine festgelegtArt. 7 Hundegesetz
GraubündenNur wenn das Amt sie bei gefährlichen Tieren anordnetKeine festgelegtArt. 66 Veterinärgesetz
AargauNur für Hunde mit erhöhtem GefährdungspotenzialCHF 1 Mio.§ 11 Hundegesetz, § 12 Hundeverordnung
ThurgauJaCHF 3 Mio.§ 1a Hundegesetz
TessinJa, für den Eigentümer, Deckung auch für gelegentliche HalterCHF 3 Mio.Art. 5 Legge sui cani, Art. 6 Regolamento
WaadtJa, für den EigentümerKeine festgelegtArt. 15 Loi sur la police des chiens
WallisJa, die Gemeinden kontrollieren esKeine festgelegtArt. 31 Ausführungsgesetz zum Tierschutzgesetz
GenfJaKeine festgelegtArt. 16 Loi sur les chiens

Wortlaut der geltenden kantonalen Erlasse, abgerufen am 19.10.2026. «Keine festgelegt»: Gesetz und Verordnung nennen keinen Mindestbetrag. Nicht aufgeführt sind Kantone, in deren Hunde-, Tierschutz- oder Veterinärrecht keine solche Pflicht steht; dort können Gemeinden eigene Regeln erlassen, im Kanton Zug zum Beispiel eigene Hundereglemente.

Hundegesetz ZHHundegesetz BETHV BEHundeverordnung LUHundegesetz SZEG TSchG GLHundehaltungsgesetz FRReglement Hundehaltung FRHundegesetz SOHundegesetz BSHundeverordnung BSHundegesetz BLHundegesetz SHHundegesetz ARHundeverordnung ARHundegesetz AIHundegesetz SGVeterinärgesetz GRHundegesetz AGHundeverordnung AGHundegesetz TGLegge sui cani TIRegolamento sui cani TILoi sur la police des chiens VDTierschutz-Ausführungsgesetz VSLoi sur les chiens GEKanton Zug→ Privathaftpflicht und Hund

Den Hund deckt meist die normale Privathaftpflicht: Bei Allianz Suisse sind Haustiere automatisch mitversichert, bei Zurich zuschlagsfrei, und laut ch.ch sind von Haustieren verursachte Schäden in der Regel eingeschlossen. Manche Gemeinden verlangen laut Allianz Suisse einen Versicherungsnachweis für Hunde. Prüfe, ob die Deckungssumme deiner Police die Mindestsumme deines Kantons erreicht; die Versicherer empfehlen laut ch.ch CHF 3 bis 20 Mio.

Allianz SuisseZurichch.ch

Velo und E-Bike: seit 2012 ohne Vignette

Die Velovignette wurde 2012 abgeschafft; Radfahrer haften nach Obligationenrecht (Art. 70 SVG), also nach den allgemeinen Regeln wie Art. 41 OR. Die meisten Versicherer haben die Haftung bei Velounfällen laut ch.ch automatisch in die Privathaftpflicht aufgenommen. Wer keine Haftpflichtversicherung hat, ist nicht mehr gegen Schäden versichert, die er bei einem Velounfall Dritten zufügt. Der Nationale Garantiefonds springt für Geschädigte nur ein, wenn der Radfahrer nicht ermittelt werden kann oder der Schaden weder vom Schädiger noch von einer Versicherung gedeckt wird (Art. 76 Abs. 3 SVG).

ch.ch VeloArt. 70 SVGArt. 41 ORArt. 76 SVG→ Ist dein Velo versichert?
  • Velo und langsames E-Bike: kein Kontrollschild; die Haftung bei einem Unfall ist laut ch.ch oft in der Privathaftpflicht enthalten. Bei AXA gilt ein E-Bike mit Tretunterstützung bis 25 km/h und höchstens 500 Watt als normales Fahrrad.
  • Schnelles E-Bike: braucht ein Kontrollschild und eine E-Bike-Vignette, die du jährlich erneuerst (ch.ch). Die Vignette ist der Nachweis der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung; diese muss für Motorfahrräder mindestens CHF 2 Mio. je Unfallereignis decken (Art. 35 VVV).
ch.ch VeloAXAch.chArt. 35 VVV

Jagd, Drohne, Pferd, Boot: wo Sonderregeln gelten

Wer jagt, haftet für den Schaden aus der Jagdausübung (Art. 15 JSG) und muss für diese Haftpflicht eine Versicherung abschliessen (Art. 16 JSG); die minimale Deckungssumme beträgt CHF 2 Mio. (Art. 14 JSV). Die gewöhnliche Privathaftpflicht reicht dafür oft nicht: AXA und die Mobiliar schliessen Schäden als Jäger in der Grunddeckung aus und bieten die Jagd als Zusatz an, Generali ebenso.

Art. 15 JSGArt. 16 JSGArt. 14 JSVAXA AVBAXAMobiliar ABGenerali AVB

Für Drohnen ab 250 g müssen Betreiberinnen und Betreiber laut BAZL eine Haftpflichtversicherung mit mindestens CHF 1 Mio. Garantiesumme abschliessen; wer nicht versichert ist, muss mit einer Busse rechnen. Im Verordnungstext steht es so: Die Halterin oder der Halter eines unbemannten Luftfahrzeugs über 250 g muss die Haftpflichtansprüche Dritter auf der Erde mit einer Versicherung von mindestens CHF 1 Mio. sicherstellen und den Nachweis beim Betrieb mitführen (Art. 35 VLK). Für leichtere Drohnen empfiehlt das BAZL die Versicherung ebenfalls. In der Privathaftpflicht sind Drohnen oft eingeschlossen: AXA versichert Halter und Lenker von Drohnen ohne Zulassungspflicht durch das BAZL, die Mobiliar Halter und Benützer von Drohnen, für die keine Bewilligung des BAZL vorgeschrieben ist, wenn die Vorschriften eingehalten werden.

BAZLArt. 35 VLKch.ch DrohnenAXA AVBMobiliar AB

Für Pferde gilt die gleiche Halterhaftung wie für Hunde (Art. 56 OR). Generali versichert in der Privathaftpflicht Halter von Pferden, wenn die Tiere nicht Erwerbszwecken dienen. Schäden am geliehenen, gemieteten oder im Auftrag gerittenen Pferd selbst schliessen AXA und Zurich aber aus und versichern sie nur mit dem Zusatz für Pferdemieter; die Mobiliar schliesst Schäden am benützten Pferd aus und bietet Schäden an fremden Pferden als Zusatz an. Für Schiffe gilt eine eigene Pflicht: Ein Schiff darf erst in Verkehr, wenn ein Haftpflichtversicherungsnachweis hinterlegt ist (Art. 31 BSG).

Art. 56 ORGenerali AVBAXA AVBAXAZurich AVBMobiliar ABArt. 31 BSG

Auch im Ausland kann eine Pflicht gelten: Laut Allianz Suisse ist in Italien seit 2022 eine Privathaftpflicht für Wintersport obligatorisch. Wer ohne gültige Versicherung auf der Skipiste fährt, riskiert eine Busse von EUR 100 bis 150 und muss einen Versicherungsnachweis mitführen.

Allianz Suisse

Warum die Privathaftpflicht trotzdem sinnvoll ist

Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, mit Absicht oder aus Fahrlässigkeit, muss ihn ersetzen (Art. 41 OR). Eine Obergrenze gibt es nicht: Fehlt die Versicherung oder reicht ihre Summe nicht, haftest du laut AXA mit allem, was du besitzt, einschliesslich deiner künftigen Einnahmen. Die meisten Fälle sind klein. Bei der AXA kostete ein Sachschaden in der Privathaftpflicht von 2017 bis 2021 im Schnitt CHF 800, ein Fall mit verletzten Personen CHF 3’500, Grossschäden nicht eingerechnet. Der teuerste Fall war ein Brand in einer Mietwohnung mit Kosten von über CHF 2 Mio.

Art. 41 ORAXA VersicherungssummeAXAAXA Schadenstatistik

Die Versicherung zahlt nicht nur, sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab (ch.ch, SVV). Geschädigte können ihre Forderung im Rahmen der Deckung direkt bei deinem Versicherer geltend machen (Art. 60 Abs. 1bis VVG). Die Versicherer empfehlen laut ch.ch eine Deckung von CHF 3 bis 20 Mio.; der Selbstbehalt beträgt in der Regel bis CHF 5’000.

ch.chSVVArt. 60 VVG→ Hausrat und Haftpflicht vergleichen

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Muss ich als Mieter eine Privathaftpflicht haben?

Nur wenn es der Mietvertrag verlangt; ein Gesetz schreibt sie nicht vor. Laut ch.ch ist sie aber oft Pflicht, wenn man eine Wohnung mieten möchte. Für Schäden an der Wohnung über die normale Abnützung hinaus haftest du so oder so (Art. 267 OR).

ch.chAllianz SuisseArt. 267 OR

Brauche ich für mein Velo eine Haftpflichtversicherung?

Gesetzlich nicht, die Velovignette wurde 2012 abgeschafft. Ohne Haftpflichtversicherung bist du aber nicht gegen Schäden versichert, die du bei einem Velounfall Dritten zufügst. Die meisten Versicherer haben Velounfälle automatisch in die Privathaftpflicht aufgenommen (ch.ch).

ch.ch VeloArt. 70 SVG

Brauche ich für meine Drohne eine Versicherung?

Ab 250 g ja: eine Haftpflichtversicherung mit mindestens CHF 1 Mio. Garantiesumme (BAZL, ch.ch). Den Nachweis musst du beim Fliegen mitführen (Art. 35 VLK). Für leichtere Drohnen empfiehlt das BAZL sie ebenfalls.

BAZLArt. 35 VLKch.ch Drohnen

Was passiert, wenn ich ohne Privathaftpflicht einen Schaden verursache?

Du zahlst ihn selbst, denn wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, muss ihn ersetzen (Art. 41 OR). Laut AXA haftest du dann mit deinem aktuellen und zukünftigen Vermögen, bis der Schaden abbezahlt ist.

Art. 41 ORAXA

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