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Ratgeber Hausrat und Privathaftpflicht

Schäden durch Kinder: wer haftet und welche Versicherung zahlt

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 19. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Eltern haften nicht automatisch. Als Familienhaupt haften sie für Schäden ihrer minderjährigen Kinder, wenn sie nicht beweisen können, dass sie diese mit der üblichen und gebotenen Sorgfalt beaufsichtigt haben (Art. 333 ZGB). Ein urteilsfähiges Kind haftet selbst (Art. 19 Abs. 3 ZGB). Die Privathaftpflicht der Familie deckt beides für Kinder im Haushalt. Haftet niemand, weil das Kind urteilsunfähig war und gut beaufsichtigt wurde, zahlen viele Versicherer trotzdem, je nach AVB bis CHF 100’000 (AXA, Generali), CHF 200’000 (Allianz Suisse, Zurich, Helvetia) oder CHF 500’000 (Mobiliar).

Art. 333 ZGBArt. 19 ZGBMobiliar ABAllianz Suisse ABGenerali AVBAXA AVBZurich AVBHelvetia AVB

Haften Eltern für ihre Kinder?

Nicht automatisch. Art. 333 Abs. 1 ZGB sagt: Verursacht ein Hausgenosse, der minderjährig ist, einen Schaden, so ist das Familienhaupt dafür haftbar, «insofern es nicht darzutun vermag, dass es das übliche und durch die Umstände gebotene Mass von Sorgfalt in der Beaufsichtigung beobachtet hat». Die Eltern müssen also beweisen, dass sie gut aufgepasst haben; gelingt das, haften sie nicht. Familienhaupt ist, wem in einem gemeinsamen Haushalt die Hausgewalt zusteht (Art. 331 ZGB). Laut Helvetia haften Eltern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben.

Art. 333 ZGBArt. 331 ZGBHelvetia Kinder→ Was die Privathaftpflicht zahlt

Wie viel Aufsicht geboten ist, hängt vom Alter und von der Situation ab. Je jünger das Kind, desto ausgeprägter ist laut Helvetia die Pflicht, es zu beaufsichtigen. Bei älteren Kindern nimmt sie ab; dafür müssen Eltern sie über die Risiken gefährlicher Gegenstände wie Zündhölzer aufklären und ihnen den Umgang damit allenfalls verbieten. Ein Beispiel aus den Verkehrsregeln: Kinder vor dem vollendeten 6. Altersjahr dürfen auf Hauptstrassen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person Velo fahren (ch.ch).

Helvetia Kinderch.ch Velo

Ab wann haftet ein Kind selbst?

Massgebend ist die Urteilsfähigkeit. Urteilsfähig ist, wem nicht wegen seines Kindesalters die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln (Art. 16 ZGB); ein festes Alter nennt das Gesetz nicht. Laut Helvetia traut man Kindern ab 9 Jahren zu, einfache Zusammenhänge zu verstehen, oft entscheide aber der Einzelfall. Urteilsfähige Minderjährige werden aus unerlaubten Handlungen schadenersatzpflichtig (Art. 19 Abs. 3 ZGB). Wie viel sie zahlen müssen, bestimmt das Gericht nach den Umständen und der Grösse des Verschuldens (Art. 43 Abs. 1 OR); bei Kindern unter 14 Jahren wird das Verschulden laut Helvetia meist als gering eingestuft. Auch ein urteilsunfähiges Kind kann das Gericht aus Billigkeit zu teilweisem oder vollem Ersatz verurteilen (Art. 54 Abs. 1 OR).

Art. 16 ZGBHelvetia KinderArt. 19 ZGBArt. 43 ORArt. 54 OR
SituationWer haftetGrundlage
Das Kind ist urteilsfähigDas Kind selbst; daneben das Familienhaupt, wenn es die gebotene Aufsicht nicht beweisen kannArt. 19 Abs. 3 ZGB, Art. 41 OR, Art. 333 ZGB
Das Kind ist urteilsunfähig, die Aufsicht war ungenügendDas FamilienhauptArt. 333 Abs. 1 ZGB
Das Kind ist urteilsunfähig, die Eltern haben gut aufgepasstIn der Regel niemand (Helvetia); das Gericht kann das Kind aus Billigkeit verurteilenArt. 54 Abs. 1 OR
Ein Jugendlicher beschädigt absichtlich ein AutoDer Jugendliche selbst und voll; die meisten Versicherungen zahlen bei Vorsatz nicht (Helvetia)Art. 41 OR

Wortlaut der Artikel gekürzt. Beispiele nach dem Ratgeber der Helvetia; im Streitfall entscheidet das Gericht im Einzelfall.

Art. 19 ZGBArt. 41 ORArt. 333 ZGBArt. 54 ORHelvetia Kinder

Was zahlt die Privathaftpflicht bei Schäden durch Kinder?

Die Privathaftpflicht der Familie versichert die Kinder, die im Haushalt leben, und die Haftpflicht der Eltern als Familienhaupt (Mobiliar, Allianz Suisse, Generali, Zurich). Sie zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Typische Fälle nennt Helvetia: Das Kind hinterlässt mit dem Velo Kratzer an einem fremden Auto, kickt den Ball in die Fensterscheibe des Nachbarn oder lässt in der Mietwohnung den Wasserhahn laufen. Den Wasserschaden am Boden der Mietwohnung deckt die Privathaftpflicht laut Helvetia ohne Rücksicht auf die Urteilsfähigkeit des Kindes; im eigenen Haus ist er ein Eigenschaden. Geschädigte können ihre Forderung im Rahmen der Deckung direkt beim Versicherer geltend machen (Art. 60 Abs. 1bis VVG).

Mobiliar ABAllianz Suisse ABGenerali AVBZurich PrivathaftpflichtAXA AVBHelvetia KinderArt. 60 VVG→ Hausrat und Haftpflicht vergleichen
  • Nicht versichert sind Schäden an Personen und Sachen im eigenen Haushalt; die Mobiliar nennt sie Eigenschäden, Allianz Suisse schliesst Ansprüche der Personen in Wohngemeinschaft aus.
  • Handelt ein Kind vorsätzlich, muss es laut Helvetia den vollen Schadenersatz leisten, und die meisten Versicherungen zahlen dann nicht. Allianz Suisse schliesst Schäden bei vorsätzlich begangenen Verbrechen, Vergehen oder Tätlichkeiten aus.
  • Volljährige Kinder sind bei Zurich mitversichert, solange sie im gleichen Haushalt leben, auch wenn sie arbeiten. Bei Generali bleiben nicht erwerbstätige Kinder unter 26 Jahren auch ausserhalb des Haushalts versichert.
Mobiliar ABAllianz Suisse ABHelvetia KinderZurich PrivathaftpflichtGenerali AVB

Urteilsunfähiges Kind: Zahlt die Versicherung trotzdem?

Hier entsteht eine Lücke: Wirft ein sechsjähriges Kind bei Bekannten die Spielkonsole herunter, haftet es nicht, und die Eltern haften auch nicht, wenn sie gut aufgepasst haben. Ohne Haftung gibt es auch nichts, was die Haftpflichtversicherung decken müsste; Helvetia nennt genau diesen Fall als Beispiel. Viele Versicherer zahlen trotzdem, bis zu einer eigenen Summe, und verzichten damit darauf, sich auf die Urteilsunfähigkeit zu berufen. Die Bedingung ist meist, dass dieselbe Handlung bei einer urteilsfähigen Person eine Haftpflicht begründen würde (Mobiliar, Generali, Helvetia, Allianz Suisse). Helvetia und AXA nennen das Wunschhaftung.

Helvetia KinderMobiliar ABGenerali AVBHelvetia AVBAllianz Suisse ABAXA AVB
VersichererLeistung bisBedingungen laut AVB
MobiliarCHF 500’000Schaden durch einen urteilsunfähigen Hausgenossen des Versicherungsnehmers; dieselbe Handlung würde bei einem Urteilsfähigen eine Haftpflicht begründen
Allianz SuisseCHF 200’000Auf Wunsch des Versicherungsnehmers; Kinder und Hausgenossen im Haushalt, auch wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde; Regressansprüche Dritter ausgeschlossen
ZurichCHF 200’000 pro EreignisAuf Wunsch des Versicherungsnehmers, nachrangig zu anderen Leistungserbringern; urteilsunfähige versicherte Hausgenossen
HelvetiaCHF 200’000Wunschhaftung für urteilsunfähige versicherte Personen, soweit bei einem Urteilsfähigen eine Schadenersatzpflicht bestünde
AXACHF 100’000Wunschhaftung auf Wunsch des Versicherungsnehmers für Schäden urteilsunfähiger Kinder einer versicherten Person
GeneraliCHF 100’000 pro EreignisUrteilsunfähige Kinder und Erwachsene im Haushalt, auch wenn die Sorgfalt in der Beaufsichtigung nicht verletzt wurde

Mobiliar AB 04.2025, Allianz Suisse AB 03.2025 (D 3.3), Zurich AVB 05/2026, Helvetia AVB 09.2025 (A34.4), AXA AVB 10.2021 (B3.3), Generali AVB 2026 (B2). Selbstbehalt gemäss Police.

Mobiliar ABAllianz Suisse ABZurich AVBHelvetia AVBAXA AVBGenerali AVB

Allianz Suisse schliesst die Billigkeitshaftung des Urteilsunfähigen nach Art. 54 OR ausdrücklich aus, ausser im Rahmen dieser Leistung für urteilsunfähige Kinder. Prüfe in deinen AVB, ob und bis zu welcher Summe deine Police urteilsunfähige Kinder einschliesst.

Allianz Suisse ABArt. 54 OR

Schäden in der eigenen Familie und am eigenen Hausrat

Macht dein Kind etwas kaputt, das dir oder jemandem im gleichen Haushalt gehört, zahlt die Privathaftpflicht nicht; sie deckt laut Helvetia keine Eigenschäden. Zuständig ist die Hausratversicherung, und die zahlt bei versicherten Ereignissen wie Feuer oder Diebstahl, ohne dass jemand haften muss (Helvetia). Stösst ein vierjähriges Kind eine Kerze um und der Teppich brennt, übernimmt laut Helvetia die Hausratversicherung den Brandschaden. Hat eine Person aus deinem Haushalt den Schaden grobfahrlässig verursacht, darf der Versicherer nur kürzen, wenn du dich in der Beaufsichtigung einer groben Fahrlässigkeit schuldig gemacht hast (Art. 14 Abs. 3 VVG); bei leichter Fahrlässigkeit zahlt er voll (Art. 14 Abs. 4 VVG).

Helvetia KinderArt. 14 VVG→ Die vier Bausteine der Hausratversicherung

Für Missgeschicke an eigenen Geräten braucht es einen Kasko-Zusatz. Lässt ein Teenager das Smartphone der Mutter fallen, zahlt bei Helvetia die Deckung «Hausratkasko Plus». Die Hausrat-Kasko der Mobiliar nennt als Beispiel ein Kind, das mit der Schere die Kabel der HiFi-Anlage durchschneidet. Die Elektrokasko der Zurich zahlt, egal ob du den Schaden selbst verursacht hast oder jemand anders. Was die Kasko beim Handy deckt, steht im Ratgeber zur Handyversicherung.

Helvetia KinderMobiliar Hausrat-KaskoZurich Handyversicherung

Grosseltern, Nachbarn, Babysitter: Wer haftet, wenn andere aufpassen?

Passt jemand anders auf dein Kind auf, kann diese Person für Schäden haften, die das Kind anderen zufügt, während es bei ihr ist.Die Versicherer decken sie in deiner Police «in ihrer Eigenschaft als Familienhaupt» (Mobiliar, Allianz Suisse, Zurich), aber oft nur, wenn sie nicht bezahlt wird: Mobiliar, Allianz Suisse und Helvetia verlangen, dass sich das Kind vorübergehend und unentgeltlich bei ihr aufhält, Zurich, dass die Beaufsichtigung nicht gewerbsmässig erfolgt. Die AXA schliesst bezahlte Aufsichtspersonen ausdrücklich aus. Generali versichert Dritte für Schäden deiner minderjährigen Kinder, während diese sich vorübergehend bei ihnen aufhalten. Grosseltern, Gotte oder Nachbarn sind damit in der Regel über deine Police geschützt.

Mobiliar ABAllianz Suisse ABZurich AVBHelvetia AVBAXA AVBGenerali AVB
  • Beschädigt dein Kind etwas, das der Aufsichtsperson gehört, zahlt Helvetia Ansprüche der vorübergehenden Betreuungsperson und ihres Haushalts bis CHF 5’000. Die AXA übernimmt solche Schäden in der Wunschhaftung bis CHF 100’000, aber nicht bei bezahlten Aufsichtspersonen. Allianz Suisse nimmt Schäden dieser Aufsichtsperson ausdrücklich vom Ausschluss der Eigenschäden aus.
  • Ist der Babysitter bei dir angestellt, kannst du als Arbeitgeber für ihn haften: Der Geschäftsherr haftet für Schäden, die Arbeitnehmer oder Hilfspersonen bei ihrer Arbeit anrichten, wenn er nicht nachweist, dass er die gebotene Sorgfalt angewendet hat (Art. 55 Abs. 1 OR). Den Privathaushalt nennt das Gesetz nicht ausdrücklich; die Versicherer decken diese Haftung aber: Mobiliar, Zurich und AXA für Angestellte und Hilfspersonen, Allianz Suisse als privater Arbeitgeber, und Zurich nennt Arbeitgeber von Babysittern ausdrücklich. Nicht dazu zählen selbständige Berufsleute (Mobiliar, Zurich, AXA).
  • Hütet der Babysitter selbständig, braucht er eine eigene Privathaftpflicht. Selbständige Tätigkeiten sind bei Mobiliar und AXA bis CHF 20’000 Jahresumsatz versichert; Helvetia nennt Babysitter ausdrücklich, bis CHF 40’000 Bruttojahresumsatz.
  • Hütest du selbst fremde Kinder, decken Zurich und Helvetia Schäden, die Tages-, Pflege- oder Ferienkinder anderen zufügen, Generali solche von Pflege- und Tageskindern. Deine eigenen Ansprüche schliessen Helvetia und Generali dabei aus.
Helvetia AVBAXA AVBArt. 55 ORMobiliar ABZurich AVBAllianz Suisse ABGenerali AVB

Babysitting gilt im Privathaushalt als Hausdienstarbeit. Wer einen Babysitter gegen Lohn beschäftigt, muss ihn gegen Unfall versichern, und zwar bei einem zugelassenen Unfallversicherer, nicht bei der Suva. Ab acht Stunden pro Woche gehören auch Nichtberufsunfälle dazu. Verdient er bei dir höchstens CHF 750 im Kalenderjahr und wird er in diesem Jahr höchstens 25, wird keine Prämie erhoben; bei einem Unfall ist dann die Ersatzkasse UVG zuständig (AHV/IV-Merkblatt 2.06).

Merkblatt 2.06 AHV/IV

Was tun, wenn dein Kind einen Schaden angerichtet hat?

  • Melde den Schaden deiner Versicherung, sobald du davon weisst; wer die Anzeige schuldhaft verspätet, riskiert eine Kürzung (Art. 38 VVG).
  • Anerkenne keine Forderung und zahle nichts ohne Zustimmung des Versicherers; das verlangen AXA, Allianz Suisse, Mobiliar und Generali in ihren AVB.
  • War dein Kind urteilsunfähig, frag nach der Leistung für urteilsunfähige Kinder. Bei Allianz Suisse, AXA und Zurich gilt sie auf Wunsch des Versicherungsnehmers.
  • Geschädigte können direkt bei deinem Haftpflichtversicherer fordern (Art. 60 Abs. 1bis VVG).
  • Ansprüche auf Schadenersatz verjähren drei Jahre, nachdem der Geschädigte vom Schaden und vom Ersatzpflichtigen weiss, spätestens zehn Jahre nach dem schädigenden Verhalten; bei Körperverletzung spätestens nach zwanzig Jahren (Art. 60 OR).
Art. 38 VVGAXA AVBAllianz Suisse ABMobiliar ABGenerali AVBZurich AVBArt. 60 VVGArt. 60 OR→ Ein Schaden ist passiert: was jetzt?

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Haften Eltern immer für ihre Kinder?

Nein. Als Familienhaupt haften sie für Schäden ihrer minderjährigen Kinder, wenn sie nicht beweisen können, dass sie diese mit der üblichen und gebotenen Sorgfalt beaufsichtigt haben (Art. 333 ZGB). Ein urteilsfähiges Kind haftet selbst (Art. 19 Abs. 3 ZGB).

Art. 333 ZGBArt. 19 ZGB

Ab welchem Alter haftet ein Kind selbst?

Das Gesetz nennt kein Alter; massgebend ist die Urteilsfähigkeit (Art. 16 ZGB). Laut Helvetia traut man Kindern ab 9 Jahren zu, einfache Zusammenhänge zu verstehen; oft entscheidet der Einzelfall.

Art. 16 ZGBHelvetia Kinder

Mein Kind hat beim Nachbarn etwas kaputt gemacht. Wer zahlt?

Haftest du oder dein Kind, zahlt eure Privathaftpflicht. Haftet niemand, weil das Kind urteilsunfähig war und du gut aufgepasst hast, zahlen viele Versicherer trotzdem bis zu einer eigenen Summe, etwa die Mobiliar bis CHF 500’000 und die AXA bis CHF 100’000.

Art. 333 ZGBMobiliar ABAXA AVB

Ist der Babysitter über meine Privathaftpflicht versichert?

Unbezahlte Aufsichtspersonen wie Grosseltern meist ja (Mobiliar, Allianz Suisse, Helvetia). Bezahlte Aufsichtspersonen schliesst die AXA aus. Ist der Babysitter bei dir angestellt, decken Mobiliar, Zurich und AXA Schäden, die er bei der Arbeit anderen zufügt; Allianz Suisse versichert dein Privatpersonal.

Mobiliar ABAllianz Suisse ABHelvetia AVBAXA AVBZurich AVB

Zahlt die Haftpflicht, wenn mein Kind unser eigenes Handy kaputt macht?

Nein, Schäden im eigenen Haushalt sind ausgeschlossen (Mobiliar, Helvetia). Dafür braucht es einen Kasko-Zusatz zur Hausratversicherung, etwa die Hausratkasko Plus der Helvetia oder die Hausrat-Kasko der Mobiliar.

Mobiliar ABHelvetia KinderMobiliar Hausrat-Kasko

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