Muss ich das Haus bei einer Scheidung verkaufen?
Nicht zwingend. Ihr könnt verkaufen, eine Seite kann das Haus übernehmen und die andere auszahlen, oder ihr lasst die Hypothek gemeinsam weiterlaufen. Gehört das Haus beiden, kann es einer Seite mit überwiegendem Interesse gegen Entschädigung zugewiesen werden; einigt ihr euch nicht über die Aufhebung des Miteigentums, kann das Gericht auch eine Versteigerung anordnen. Laut UBS verkaufen die meisten Geschiedenen, weil eine Seite die Hypothek allein oft nicht tragen kann.
UBSArt. 205 ZGBArt. 651 ZGB