Muss eine Stockwerkeigentümergemeinschaft einen Erneuerungsfonds haben?
Nein. Ob ein Erneuerungsfonds geschaffen wird, entscheidet die Versammlung der Stockwerkeigentümer. Der Bundesrat will mit einer Gesetzesänderung, deren Botschaft er am 13. Mai 2026 verabschiedet hat, eine Klage auf Schaffung eines Fonds ermöglichen, aber keine generelle Pflicht einführen.
Art. 712m ZGBBundesrat, 13.5.2026