| Stellenwechsel, die neue Stelle beginnt innert 31 Tagen | Nein | Der Schutz beim neuen Arbeitgeber beginnt mit dem Arbeitsverhältnis, spätestens auf dem Weg zur Arbeit |
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| Lücke zwischen zwei Stellen von mehr als 31 Tagen | Ja, für die Lücke | Nach 31 Tagen endet der Schutz über den alten Arbeitgeber |
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| Unbezahlter Urlaub von mehr als 31 Tagen | Ja | Ohne Lohn läuft der Schutz nur 31 Tage weiter |
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| Auszeit oder lange Reise nach der Kündigung | Ja, bis sechs Monate; danach Krankenkasse | Die Abrede gilt auch im Ausland, aber höchstens sechs Monate |
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| Krank und arbeitsunfähig mit Taggeld | Nein, solange das Taggeld läuft | Das Taggeld gilt als Lohn |
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| Krank ohne Taggeld und ohne halben Lohn | Ja, wenn die Zeit über 31 Tage hinausgeht | Laut SWICA schliesst die Abrede auch diese Lücke |
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| Mutterschaftsurlaub mit Mutterschaftsentschädigung | Nein | Die Entschädigung gilt als Lohn |
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| Arbeitslos mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung | Nein | Du bist automatisch bei der Suva versichert; eine laufende Abrede erlischt |
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| Selbständig erwerbend | Nicht möglich | Selbständige können nur eine freiwillige Unfallversicherung abschliessen |
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