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Abredeversicherung: Unfallschutz nach Stellenende verlängern

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 19. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Als Angestellte oder Angestellter bist du über den Arbeitgeber gegen Freizeitunfälle versichert, bis 31 Tage nach dem Tag, an dem dein Anspruch auf mindestens den halben Lohn endet (Art. 3 UVG). Mit einer Abredeversicherung beim Unfallversicherer deines letzten Arbeitgebers verlängerst du diesen Schutz um bis zu sechs Monate. Du musst sie vor Ablauf der 31 Tage abschliessen und bezahlen (Art. 8 UVV, Suva). Bei der Suva kostet sie CHF 65 pro Monat, bei Helsana und SWICA CHF 40. Brauchst du länger Schutz, schliesst du den Unfall in der Krankenkasse ein.

Art. 3 UVGArt. 8 UVVSuvaHelsana MerkblattSWICA Merkblatt

Was ist die Abredeversicherung?

Arbeitest du bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche, bist du über ihn nicht nur gegen Berufsunfälle, sondern auch gegen Nichtberufsunfälle versichert, also gegen Unfälle in der Freizeit (Art. 13 UVV). Diese Versicherung endet mit dem 31. Tag nach dem Tag, an dem dein Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört (Art. 3 Abs. 2 UVG). Der Unfallversicherer muss dir die Möglichkeit bieten, die Versicherung durch besondere Abrede um bis zu sechs Monate zu verlängern (Art. 3 Abs. 3 UVG). Das ist die Abredeversicherung. Sie verlängert nur den Schutz gegen Nichtberufsunfälle; Berufsunfälle deckt sie nicht (Suva).

Art. 13 UVVArt. 3 UVGSuva

Abschliessen musst du sie beim Unfallversicherer, bei dem dich dein letzter Arbeitgeber versichert hatte, also bei der Suva oder bei einem anderen UVG-Versicherer wie Helsana oder SWICA (Helsana, Suva). Dein Arbeitgeber muss dich über die Abredeversicherung informieren (Art. 72 Abs. 2 UVV). Er oder die Arbeitslosenversicherung muss dich auch schriftlich darauf hinweisen, dass du deiner Krankenkasse das Ende der Unfalldeckung melden musst; dafür hast du danach einen Monat Zeit (Art. 11 Abs. 2 KVV).

Helsana MerkblattSuvaSWICA MerkblattArt. 72 UVVArt. 11 KVV

Wann endet der Unfallschutz, und wann brauchst du eine Abrede?

Entscheidend ist nicht der letzte Arbeitstag, sondern der letzte Tag, an dem du Anspruch auf mindestens den halben Lohn hattest (Suva). Als Lohn zählen dabei auch Taggelder der Kranken- oder Unfallversicherung, die den Lohn ersetzen, und Entschädigungen nach dem Erwerbsersatzgesetz (Art. 7 Abs. 1 UVV), zu dem die Mutterschaftsentschädigung gehört (Art. 16b EOG). Nicht als Lohn gelten Entschädigungen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Gratifikationen (Art. 7 Abs. 2 UVV).

SuvaArt. 7 UVVArt. 16b EOG
Deine SituationAbredeversicherung nötig?Warum
Stellenwechsel, die neue Stelle beginnt innert 31 TagenNeinDer Schutz beim neuen Arbeitgeber beginnt mit dem Arbeitsverhältnis, spätestens auf dem Weg zur Arbeit
Lücke zwischen zwei Stellen von mehr als 31 TagenJa, für die LückeNach 31 Tagen endet der Schutz über den alten Arbeitgeber
Unbezahlter Urlaub von mehr als 31 TagenJaOhne Lohn läuft der Schutz nur 31 Tage weiter
Auszeit oder lange Reise nach der KündigungJa, bis sechs Monate; danach KrankenkasseDie Abrede gilt auch im Ausland, aber höchstens sechs Monate
Krank und arbeitsunfähig mit TaggeldNein, solange das Taggeld läuftDas Taggeld gilt als Lohn
Krank ohne Taggeld und ohne halben LohnJa, wenn die Zeit über 31 Tage hinausgehtLaut SWICA schliesst die Abrede auch diese Lücke
Mutterschaftsurlaub mit MutterschaftsentschädigungNeinDie Entschädigung gilt als Lohn
Arbeitslos mit Anspruch auf ArbeitslosenentschädigungNeinDu bist automatisch bei der Suva versichert; eine laufende Abrede erlischt
Selbständig erwerbendNicht möglichSelbständige können nur eine freiwillige Unfallversicherung abschliessen

Nach Art. 3 UVG, Art. 7 und 13 UVV, Art. 16b EOG sowie den Angaben von Suva, Helsana und SWICA. Mit «Lohn» ist der Anspruch auf mindestens den halben Lohn gemeint.

Art. 3 UVGArt. 7 UVVArt. 16b EOGSuvaSWICA MerkblattHelsana MerkblattArt. 1a UVGch.ch

Reduzierst du dein Pensum auf weniger als acht Stunden pro Woche, bist du nicht mehr gegen Freizeitunfälle versichert (Art. 8 Abs. 2 UVG); laut Helsana kannst du auch in diesem Fall eine Abredeversicherung abschliessen. Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung sind obligatorisch versichert (Art. 1a UVG); auch sie können nach Ende des Anspruchs innerhalb von 31 Tagen eine Abredeversicherung abschliessen (Suva).

Art. 8 UVGHelsana MerkblattArt. 1a UVGSuva

Was kostet die Abredeversicherung, und wie schliesst du sie ab?

UnfallversichererPrämieAbrechnung
SuvaCHF 65 pro Monat, für sechs Monate CHF 390Mindestlaufzeit ein Monat, online bezahlbar
HelsanaCHF 40 pro MonatFür jeden ganzen oder angebrochenen Monat
SWICACHF 40 pro MonatFür jeden ganzen oder angebrochenen Monat

Beispiele aus den Angaben der Versicherer (Suva-Seite, Merkblätter Helsana und SWICA). Massgebend ist immer der Unfallversicherer deines letzten Arbeitgebers.

SuvaHelsana MerkblattSWICA Merkblatt
  • Rechtzeitig: Die Abrede muss vor dem Ende der Nichtberufsunfallversicherung getroffen werden (Art. 8 UVV), und die Prämie muss vor Ablauf der 31 Tage bezahlt sein. Danach lässt sie sich nicht mehr nachholen (Suva).
  • Nicht kündbar: Eine abgeschlossene Abredeversicherung kann nicht gekündigt werden, und zu viel bezahlte Prämien werden nicht zurückerstattet. Die Suva rät deshalb, nur die sicher benötigte Dauer abzuschliessen.
  • Verlängern: Die Abrede lässt sich bis zum Maximum von sechs aufeinanderfolgenden Monaten verlängern; die Verlängerung musst du vor Ablauf der laufenden Abrede bezahlen (Suva, Helsana).
  • Ende: Die Abrede erlischt, sobald du wieder mindestens acht Stunden pro Woche arbeitest oder Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hast. Während Militär- oder Zivilschutzdienst ruht sie und verlängert sich um diese Zeit (Helsana, Suva).
Art. 8 UVVSuvaHelsana Merkblatt

Ein Rechenbeispiel aus dem Merkblatt von Helsana: Der Lohnanspruch endet am 20. Mai, die Nichtberufsunfallversicherung damit am 20. Juni. Wer bis Ende September verlängern will, zahlt drei ganze und einen angebrochenen Monat, bei CHF 40 pro Monat also CHF 160. Bei der Suva kostet die volle Dauer von sechs Monaten CHF 390.

Helsana MerkblattSuva

Was ist während der Abrede versichert?

Die Leistungen richten sich nach dem Unfallversicherungsgesetz. Dazu gehören laut Suva die medizinische Behandlung, Bergungs- und Rettungsmassnahmen sowie medizinisch notwendige Reisen und Transporte; zudem können Taggelder oder Renten gesprochen werden. Ärztin, Spital und Apotheke wählst du frei (Art. 10 Abs. 2 UVG). Anders als bei der Krankenkasse zahlst du keine Franchise und keinen Selbstbehalt (Suva, ch.ch). Der Schutz gegen Nichtberufsunfälle gilt auch im Ausland; nach der Bezahlung erhältst du bei der Suva einen international verwendbaren Versicherungsausweis.

SuvaArt. 10 UVGch.ch

Die Abrede deckt nur Unfälle. Krankheiten bleiben wie immer über die Grundversicherung der Krankenkasse versichert, mit Franchise und Selbstbehalt.

Art. 64 KVGch.ch

Abredeversicherung oder Unfall in der Krankenkasse?

Schliesst du keine Abrede ab, bist du nicht ungeschützt: Sobald die Unfalldeckung nach UVG ganz oder teilweise aufhört, sind Unfälle von Gesetzes wegen über die Grundversicherung gedeckt (Art. 8 Abs. 2 KVG). Dann zahlst du aber Franchise und Selbstbehalt (ch.ch), und Taggelder gibt es aus der Grundversicherung nicht; sie wären eine freiwillige Versicherung (Art. 1a KVG). Die Suva hält fest, dass du so nicht die Bedingungen der Unfallversicherung nach UVG erhältst. Für eine Lücke von mehr als sechs Monaten rät sie, den Unfallschutz bei der Krankenkasse einschliessen zu lassen.

Art. 8 KVGch.chArt. 1a KVGSuva→ Prämie mit Unfalldeckung vergleichen

Hast du die Unfalldeckung deiner Krankenkasse sistiert, darf die Kasse dir die Prämienreduktion auch während einer Abredeversicherung weiter gewähren; sie muss es aber nicht (Art. 91a Abs. 3 KVV). Frag deshalb bei deiner Kasse nach, ob sie die Sistierung während der Abrede weiterlaufen lässt. Wie viel die Sistierung spart und wie du sie beantragst, erklärt der Ratgeber zur Unfalldeckung.

Art. 91a KVV→ Franchise-Rechner→ Fristen der Grundversicherung

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Wie lange bin ich nach der Kündigung noch gegen Unfall versichert?

Bis zum 31. Tag nach dem letzten Tag, an dem du Anspruch auf mindestens den halben Lohn hattest. Danach brauchst du eine Abredeversicherung oder den Unfalleinschluss in der Krankenkasse; ohne beides deckt die Krankenkasse Unfälle von Gesetzes wegen.

Art. 3 UVGArt. 8 KVG

Was kostet die Abredeversicherung?

Das hängt vom Unfallversicherer deines letzten Arbeitgebers ab. Die Suva verlangt CHF 65 pro Monat, für sechs Monate also CHF 390; Helsana und SWICA verlangen CHF 40 für jeden ganzen oder angebrochenen Monat.

SuvaHelsana MerkblattSWICA Merkblatt

Brauche ich bei unbezahltem Urlaub eine Abredeversicherung?

Ja, wenn der Urlaub länger als 31 Tage dauert. Ohne Lohn läuft der Schutz gegen Freizeitunfälle nur noch 31 Tage weiter; mit der Abrede verlängerst du ihn um bis zu sechs Monate.

SuvaArt. 3 UVG

Kann ich die Abredeversicherung später noch abschliessen?

Nein. Sie muss vor dem Ende der Nichtberufsunfallversicherung abgeschlossen und bezahlt sein. Wer die 31 Tage verpasst, kann den Unfall nur noch in der Krankenkasse einschliessen.

Art. 8 UVVSuva

Bekomme ich Geld zurück, wenn ich früher eine neue Stelle antrete?

Nein. Die Abrede erlischt mit einer neuen Stelle ab acht Stunden pro Woche, aber zu viel bezahlte Prämien werden nicht zurückerstattet. Schliesse sie darum nur für die Zeit ab, die du sicher brauchst, und verlängere sie bei Bedarf.

Helsana MerkblattSuva

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