Alle Ratgeber
knety.

Ratgeber Krankenkasse

Unfall oder Krankheit: Wer zahlt, Unfallversicherung oder Krankenkasse?

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 19. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Ein Unfall ist laut Gesetz die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den Körper (Art. 4 ATSG); fehlt ein Merkmal, gilt der Schaden als Krankheit. Einen Unfall zahlt die Unfallversicherung nach UVG, wenn du angestellt bist, Freizeitunfälle aber nur ab acht Stunden Arbeit pro Woche beim gleichen Arbeitgeber (Art. 13 UVV), und zwar ohne Franchise und Selbstbehalt. Bist du nicht nach UVG versichert, etwa als Kind oder als Studentin oder Rentner ohne Anstellung, zahlt die Krankenkasse den Unfall wie eine Krankheit, mit Kostenbeteiligung (Art. 28 und 64 KVG).

Art. 4 ATSGSuvaArt. 13 UVVch.chBAG UnfalldeckungArt. 28 KVGArt. 64 KVG

Was gilt rechtlich als Unfall, was als Krankheit?

Ob Unfall oder Krankheit, entscheidet nicht dein Gefühl, sondern die Definition im Gesetz. Ein Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die die Gesundheit beeinträchtigt oder zum Tod führt (Art. 4 ATSG). Krankheit ist jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalls ist und eine Untersuchung oder Behandlung erfordert oder arbeitsunfähig macht (Art. 3 ATSG). Die Suva hält fest: Fehlt einer der Aspekte des Unfallbegriffs, wird das Ereignis nicht als Unfall, sondern als Krankheit eingestuft. Ob ein gemeldetes Ereignis ein Unfall ist, prüft sie in jedem Fall.

Art. 4 ATSGArt. 3 ATSGSuva
EreignisUnfall?Begründung der Suva
Beim Tragen einer Kiste auf der Treppe stolpern, dabei reisst der MeniskusJaPlötzliche Verletzung durch einen ungewöhnlichen äusseren Faktor (Kiste und Treppenabsatz)
Mit der Stichsäge in den Daumen schneidenJaPlötzliche Verletzung von aussen
Zeckenbiss oder InsektenstichJa, bei Insektenstichen je nach FallGelten als Unfälle; Insektenstiche werden einzeln bewertet
Pfeifen in den Ohren nach einem RockkonzertNeinKeine Plötzlichkeit: Die laute Musik wirkte über längere Zeit
Hexenschuss beim Heben einer schweren Kiste auf der BaustelleNeinKein ungewöhnlicher äusserer Faktor, das Heben gehört zur normalen Arbeit; ein Sturz auf nassem Boden wäre ein Unfall
Absichtlich die eigene Haut ritzenNeinAbsicht schliesst einen Unfall aus; die Krankenkasse zahlt

Beispiele aus dem Suva-Magazin «Unfall oder Krankheit?» vom 3. Juli 2023. Massgebend ist immer der Einzelfall.

Suva

Wer zahlt einen Unfall: Unfallversicherung oder Krankenkasse?

Die Krankenkasse zahlt bei einem Unfall nur, soweit keine Unfallversicherung dafür aufkommt (Art. 1a Abs. 2 KVG). Zuerst kommt also die Frage, ob du nach dem Unfallversicherungsgesetz versichert bist. Obligatorisch versichert sind die in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden, auch Lernende und Praktikanten, sowie Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (Art. 1a UVG). Gegen Berufsunfälle ist jede angestellte Person versichert, gegen Unfälle in der Freizeit nur, wer bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet (Art. 13 UVV). Darunter gilt ein Unfall auf dem Arbeitsweg als Berufsunfall (Art. 7 Abs. 2 UVG). Die Prämie für Berufsunfälle zahlt laut BAG der Arbeitgeber, jene für Nichtberufsunfälle die angestellte Person.

Art. 1a KVGArt. 1a UVGArt. 13 UVVArt. 7 UVGBAG Unfallversicherung
Deine LageUnfall bei der ArbeitUnfall in der Freizeit
Angestellt, mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen ArbeitgeberUnfallversicherung des ArbeitgebersUnfallversicherung des Arbeitgebers
Angestellt, weniger als 8 Stunden pro WocheUnfallversicherung des Arbeitgebers, auch auf dem ArbeitswegKrankenkasse
Arbeitslos mit Arbeitslosenentschädigung–Suva
Selbständig erwerbendFreiwillige UVG-Versicherung, sonst KrankenkasseFreiwillige UVG-Versicherung, sonst Krankenkasse
Kind, Studentin, Hausmann oder Rentnerin ohne Anstellung–Krankenkasse

Grundlage: Art. 1a, 4 und 8 UVG, Art. 13 UVV. Arbeitslose sind laut ch.ch automatisch bei der Suva versichert; die Prämie wird von der Arbeitslosenentschädigung abgezogen.

Art. 1a UVGArt. 4 UVGArt. 8 UVGArt. 13 UVVch.chBAG

Wie viele Fälle über die Unfallversicherung laufen, zeigt die amtliche Statistik: 2025 registrierten die 22 Unfallversicherer nach UVG rund 937’000 Unfälle und Berufskrankheiten, davon rund 636’000 Freizeitunfälle und rund 281’000 Berufsunfälle und Berufskrankheiten (Unfallstatistik UVG). Die Zahl umfasst nur Personen, die nach UVG versichert sind. Nicht erwerbstätige Personen wie Kinder, Studierende, Hausfrauen und Rentner sind nicht obligatorisch versichert und müssen sich laut BAG über die Krankenkasse gegen Unfälle versichern.

Unfallstatistik UVGBAG

Was zahlt die Unfallversicherung, was die Krankenkasse?

Für dich ist der Unterschied gross. Die Unfallversicherung übernimmt die Heilbehandlung, also ambulante Behandlung, Medikamente, Spital in der allgemeinen Abteilung und Mittel, die der Heilung dienen (Art. 10 UVG), und du musst laut ch.ch weder Franchise noch Selbstbehalt bezahlen. Bist du arbeitsunfähig, zahlt sie ab dem dritten Tag nach dem Unfall ein Taggeld von 80 % des versicherten Verdienstes (Art. 16 und 17 UVG). Läuft der Unfall über die Krankenkasse, übernimmt diese die gleichen Leistungen wie bei Krankheit (Art. 28 KVG), mit Franchise, 10 % Selbstbehalt bis CHF 700 im Jahr und CHF 15 pro Spitaltag (Art. 64 KVG, Art. 103 und 104 KVV). Ein Taggeld gehört nicht zur Grundversicherung; dafür gibt es die freiwillige Taggeldversicherung (Art. 1a und 67 KVG).

Art. 10 UVGch.chArt. 16 UVGArt. 17 UVGArt. 28 KVGArt. 64 KVGArt. 103 KVVArt. 104 KVVArt. 1a KVGArt. 67 KVG
Unfallversicherung (UVG)Krankenkasse (KVG)
Franchise und SelbstbehaltKeineWie bei Krankheit: Franchise, dann 10 % bis CHF 700 im Jahr
SpitalbeitragKeinerCHF 15 pro Tag, ausser für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung
Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit80 % des versicherten Verdienstes ab dem 3. TagKeines in der Grundversicherung
Wahl von Arzt und SpitalFrei, auch Apotheke und ChiropraktorFrei im Standardmodell, eingeschränkt im Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell
Rettung und Transport in der SchweizMedizinisch notwendige Kosten, in der Höhe unbegrenztRettung 50 % bis CHF 5’000, Transport 50 % bis CHF 500 im Jahr
Zahnschäden durch den UnfallJaJa

UVG: Art. 10, 16 und 17 UVG, BAG. KVG: Art. 28, 31, 41 und 64 KVG, Art. 103 und 104 KVV, Art. 26 und 27 KLV.

ch.chSuvaArt. 10 UVGArt. 16 UVGArt. 17 UVGBAG Leistungen UVGArt. 28 KVGArt. 31 KVGArt. 41 KVGArt. 64 KVGArt. 103 KVVArt. 104 KVVArt. 26 KLVArt. 27 KLV→ Modelle mit eingeschränkter Arztwahl vergleichen

Ein Rechenbeispiel mit den gesetzlichen Werten: Ein Skiunfall verursacht CHF 3’000 Kosten für Arzt und Physiotherapie, ohne Spital. Bist du nach UVG versichert, zahlst du davon nichts. Läuft der Unfall über die Krankenkasse und hast du die Franchise CHF 300, zahlst du CHF 300 plus 10 % von CHF 2’700, also CHF 570. Mit der Franchise CHF 2’500 sind es CHF 2’500 plus 10 % von CHF 500, also CHF 2’550 (Art. 64 KVG, Art. 103 KVV). Hast du im selben Jahr schon andere Rechnungen bezahlt, ist ein Teil der Franchise bereits aufgebraucht, und es wird entsprechend weniger.

ch.chArt. 64 KVGArt. 103 KVV→ Franchise-Rechner

Was sind unfallähnliche Körperschädigungen?

Manche Verletzungen entstehen, ohne dass alle Merkmale eines Unfalls erfüllt sind. Für Personen, die nach UVG versichert sind, gibt es dafür eine Liste: Die Unfallversicherung zahlt auch bei Knochenbrüchen, Verrenkungen von Gelenken, Meniskusrissen, Muskelrissen, Muskelzerrungen, Sehnenrissen, Bandläsionen und Trommelfellverletzungen, sofern sie nicht vorwiegend auf Abnützung oder Erkrankung zurückzuführen sind (Art. 6 Abs. 2 UVG). Diese Regel steht seit dem 1. Januar 2017 im Gesetz; vorher stand sie als «unfallähnliche Körperschädigung» in der Verordnung (Suva Medical).

Art. 6 UVGSuva Medical

Liegt eine dieser Diagnosen vor, kann sich der Unfallversicherer laut Suva Medical nur von der Zahlung befreien, wenn die Verletzung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorwiegend auf Abnützung oder Erkrankung zurückgeht. Das Bundesgericht hält fest, dass er bei diesen Körperschädigungen auch dann leistungspflichtig ist, wenn einzelne Merkmale des Unfallbegriffs fehlen; ein erinnerliches Ereignis bleibt für die Abklärung aber wichtig. Gestritten wird laut Suva Medical vor allem über Meniskus- und Sehnenrisse. Steht fest, dass Abnützung oder Erkrankung überwiegt, zahlt die Krankenkasse die Behandlung als Krankheit.

Suva MedicalArt. 6 UVGArt. 1a KVG

Für Personen ohne UVG-Versicherung gilt diese Liste nicht. Die Krankenkasse zahlt bei einem Unfall die gleichen Leistungen wie bei Krankheit (Art. 28 KVG), mit derselben Kostenbeteiligung (Art. 64 KVG). Ob dein Fall als Unfall oder Krankheit gilt, ändert dort meist nichts an deiner Rechnung. Eine Ausnahme sind die Zähne: Zahnbehandlungen zahlt die Grundversicherung nur bei schweren Erkrankungen, Schäden am Kausystem durch einen Unfall aber auch (Art. 31 KVG).

Art. 28 KVGArt. 64 KVGArt. 31 KVG→ Zahnversicherung vergleichen

Was tust du, wenn unklar ist, wer zahlt?

  • Melde den Unfall sofort: als angestellte Person deinem Arbeitgeber oder direkt dem Unfallversicherer (Art. 45 UVG), als arbeitslose Person dem RAV oder der Suva. Bist du über die Krankenkasse gegen Unfall versichert, informierst du sie und füllst ein Unfallmeldeformular aus (ch.ch).
  • Ist umstritten, ob die Unfallversicherung oder die Krankenkasse zahlen muss, kannst du Vorleistung verlangen: Die Krankenkasse übernimmt Behandlungen dann vorläufig (Art. 70 ATSG). Melde dich dafür bei beiden Versicherungen an.
  • Die Krankenkasse rechnet die Vorleistung nach ihren eigenen Regeln ab. Übernimmt später der Unfallversicherer den Fall, erstattet er ihr die Vorleistung im Rahmen seiner Leistungspflicht zurück (Art. 71 ATSG).
  • Lehnt eine Versicherung ab und bist du nicht einverstanden, verlange eine schriftliche Verfügung (Art. 49 ATSG). Dagegen kannst du innert 30 Tagen kostenlos Einsprache erheben (Art. 52 ATSG).
Art. 45 UVGch.chArt. 70 ATSGArt. 71 ATSGArt. 49 ATSGArt. 52 ATSG

Auch alte Unfälle bleiben zugeordnet. Die Unfallversicherung zahlt auch für Rückfälle und Spätfolgen eines versicherten Unfalls (Art. 11 UVV), also auch, wenn eine alte Verletzung Jahre später wieder behandelt werden muss. Umgekehrt übernimmt die Krankenkasse die Folgen von Unfällen, die bei ihr versichert waren, bevor du die Unfalldeckung sistiert hast (Art. 8 Abs. 3 KVG).

Art. 11 UVVArt. 8 KVG

Brauchst du die Unfalldeckung in der Krankenkasse?

Nur wenn dich keine Unfallversicherung gegen Freizeitunfälle schützt. Bist du nach UVG voll versichert, also bei einem Arbeitgeber mit mindestens acht Stunden pro Woche, kannst du die Unfalldeckung der Krankenkasse auf schriftlichen Antrag ab dem Folgemonat sistieren (Art. 8 KVG, Art. 11 KVV). Die Prämie sinkt um den Unfallanteil, höchstens um 7 % (Art. 91a KVV). Endet die Deckung nach UVG, etwa bei Stellenverlust oder Pensionierung, sind Unfälle von Gesetzes wegen wieder über die Krankenkasse gedeckt (Art. 8 Abs. 2 KVG). Wer gar nicht oder weniger als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber angestellt ist, etwa im Studium, im Haushalt oder nach der Pensionierung, muss den Unfall in der Krankenkasse versichern (BAG).

Art. 8 KVGArt. 11 KVVArt. 91a KVVBAG Unfalldeckung→ Prämien mit und ohne Unfalldeckung vergleichen

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Ist ein Zeckenbiss ein Unfall oder eine Krankheit?

Laut Suva gelten Zeckenbisse und Insektenstiche als Unfälle. Bei Insektenstichen hängt die Anerkennung aber von verschiedenen Faktoren ab, die Suva bewertet jeden Fall einzeln. Bist du nicht nach UVG versichert, zahlt so oder so die Krankenkasse, mit Kostenbeteiligung.

SuvaArt. 28 KVG

Ist ein Hexenschuss ein Unfall?

In der Regel nicht. Die Suva nennt als Beispiel einen Bauarbeiter, dem es beim Heben einer schweren Kiste in den Rücken schiesst: Das Heben gehört zu seiner normalen Arbeit, es fehlt der ungewöhnliche äussere Faktor (Art. 4 ATSG). Rutscht er dabei auf nassem Boden aus und stürzt, ist es ein Unfall.

SuvaArt. 4 ATSG

Muss ich bei einem Unfall die Franchise bezahlen?

Nicht, wenn die Unfallversicherung nach UVG zahlt: Dort gibt es weder Franchise noch Selbstbehalt. Läuft der Unfall über die Krankenkasse, zahlst du Franchise, 10 % Selbstbehalt bis CHF 700 im Jahr und im Spital CHF 15 pro Tag, wie bei einer Krankheit.

ch.chArt. 28 KVGArt. 103 KVVArt. 104 KVV

Wer zahlt einen Meniskusriss ohne Unfall?

Bist du nach UVG versichert, muss die Unfallversicherung zahlen, denn Meniskusrisse stehen auf der Liste von Art. 6 Abs. 2 UVG. Sie ist davon nur befreit, wenn der Riss vorwiegend auf Abnützung oder Erkrankung zurückgeht; dann zahlt die Krankenkasse als Krankheit.

Art. 6 UVGSuva Medical

Bin ich mit einer Teilzeitstelle in der Freizeit gegen Unfall versichert?

Nur wenn du bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitest (Art. 13 UVV). Mit weniger Stunden sind nur Berufsunfälle und der Arbeitsweg über den Arbeitgeber versichert; Freizeitunfälle zahlt die Krankenkasse, und die Unfalldeckung muss in deiner Grundversicherung eingeschlossen sein.

Art. 13 UVVch.chBAG Unfalldeckung

Jetzt mit echten Zahlen vergleichen

Kostenlos und ohne Login. knety ist kein Versicherer, sondern vergleicht die Angebote.

Krankenkassen vergleichen

Weiterlesen

Passende Ratgeber

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage und Marktpraxis in der Schweiz allgemein. Für deinen Vertrag gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen deines Versicherers. Herausgeber: knety, Neuenhof AG · Über knety