Bin ich als Arbeitsloser gegen Unfall versichert?
Ja, sobald du die Voraussetzungen für Arbeitslosenentschädigung erfüllst, bei der Suva, auch an Warte- und Einstelltagen. Von der Entschädigung werden dir dafür laut Suva 2,47 % abgezogen. Der Schutz endet 31 Tage nach dem letzten Tag mit Anspruch.
Art. 1a UVGArt. 3 UVGSuva Arbeitslose