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Krankenkasse bei Arbeitslosigkeit: Unfall, Krankheit, Prämien

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 19. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Die Grundversicherung bleibt Pflicht und läuft unverändert weiter (Art. 3 KVG). Sobald du Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hast, bist du automatisch bei der Suva gegen Unfall versichert, auch während der Wartetage; die Unfalldeckung der Krankenkasse darf deshalb sistiert bleiben (Art. 1a UVG, Art. 8 KVG). Endet die Entschädigung, endet dieser Schutz 31 Tage später, und du musst den Unfall wieder bei der Kasse einschliessen (Art. 3 UVG). Bei Krankheit zahlt die Arbeitslosenkasse höchstens bis zum 30. Tag und 44 Taggelder je Rahmenfrist (Art. 28 AVIG).

Art. 3 KVGArt. 1a UVGSuva ArbeitsloseArt. 8 KVGArt. 3 UVGArt. 28 AVIG

Was ändert sich bei der Krankenkasse, wenn du arbeitslos wirst?

An der Grundversicherung ändert sich nichts: Wer in der Schweiz wohnt, muss für Krankenpflege versichert sein (Art. 3 KVG), und die Prämie hängt nicht vom Einkommen ab (BAG). Was sich ändert, sind der Unfallschutz, der Lohnausfall bei Krankheit und unter Umständen dein Anspruch auf Prämienverbilligung. Der Unfallschutz des Arbeitgebers endet nicht am letzten Arbeitstag, sondern 31 Tage nach dem letzten Tag mit Anspruch auf mindestens den halben Lohn (Art. 3 Abs. 2 UVG). Danach übernimmt die Suva, sobald du die Voraussetzungen für Arbeitslosenentschädigung erfüllst.

Art. 3 KVGBAG PrämienverbilligungArt. 3 UVG
ZeitraumUnfallKrankheit
Bis 31 Tage nach dem letzten LohnanspruchUnfallversicherung des Arbeitgebers, verlängerbar mit AbredeversicherungKein Lohn mehr; aus einer Kollektiv-Taggeldversicherung nach KVG darfst du in die Einzelversicherung übertreten
Mit Anspruch auf ArbeitslosenentschädigungSuva, auch an Warte- und EinstelltagenArbeitslosenkasse bis zum 30. Tag, höchstens 44 Taggelder je Rahmenfrist
Mehr als 31 Tage nach dem letzten Bezug, etwa bei AussteuerungKrankenkasse, mit Franchise und Selbstbehalt, oder Abredeversicherung der SuvaNur eine eigene Taggeldversicherung

Nach Art. 3 UVG, Art. 1a Abs. 1 Bst. b UVG, Art. 8 KVG und Art. 28 AVIG; Warte- und Einstelltage laut Suva. Zum Übertritt aus der Kollektivversicherung siehe den Abschnitt zum Krankentaggeld.

Art. 3 UVGArt. 1a UVGArt. 8 KVGArt. 28 AVIGSuva ArbeitsloseSuva AbredeArt. 71 KVG

Wer zahlt einen Unfall während der Arbeitslosigkeit?

Obligatorisch nach UVG versichert sind auch Personen, welche die Voraussetzungen für Arbeitslosenentschädigung erfüllen oder Entschädigung beziehen (Art. 1a Abs. 1 Bst. b UVG). Die Versicherung beginnt an dem Tag, an dem du die Anspruchsvoraussetzungen erstmals erfüllst (Art. 3 Abs. 1 UVG), und sie führt die Suva im Auftrag des Bundes. Geschützt bist du laut Suva auch während Wartezeiten und Einstelltagen, selbst wenn diese mehr als 31 Tage umfassen. Die allgemeine Wartezeit beträgt fünf Tage, ohne Unterhaltspflicht für Kinder unter 25 Jahren je nach versichertem Verdienst bis 20 Tage (Art. 18 AVIG).

Art. 1a UVGArt. 3 UVGSuva ArbeitsloseArt. 18 AVIG
  • Heilungskosten: Die Unfallversicherung zahlt ohne Franchise und Selbstbehalt, dazu Taggelder und Renten (SECO).
  • Taggeld: Ab dem dritten Tag nach dem Unfall zahlt die Suva ein Taggeld in der Höhe der Nettoentschädigung der Arbeitslosenversicherung, auch an Warte- und Einstelltagen (Art. 16 und 17 UVG, Art. 129 UVV). Die ersten drei Tage samt Unfalltag zahlt laut SECO die Arbeitslosenversicherung.
  • Prämie: Die Suva verlangt für Freizeitunfälle 3,70 % der Arbeitslosenentschädigung; 2,47 % werden dir abgezogen, den Rest zahlt der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (Suva). Das Gesetz erlaubt einen Abzug von höchstens zwei Dritteln der Prämie (Art. 22a Abs. 4 AVIG, Art. 91 UVG).
  • Melden: Macht dich der Unfall arbeitsunfähig, meldest du das innert einer Woche dem RAV; den Unfall meldest du zusätzlich mit dem Formular «Meldung Unfall während Arbeitslosigkeit» der Arbeitslosenkasse (SECO).
  • Zwischenverdienst: Arbeitest du in einem Zwischenverdienst mindestens acht Stunden pro Woche, versichert dich der Arbeitgeber auch gegen Freizeitunfälle an den Tagen mit Zwischenverdienst; bei Zwischenverdienst aus selbständiger Tätigkeit bleibt die Suva zuständig (Art. 130 UVV, Suva).
SECO-Leitfaden 2026Art. 16 UVGArt. 17 UVGArt. 129 UVVSuva ArbeitsloseArt. 22a AVIGArt. 91 UVGArt. 130 UVV

Unfalldeckung der Krankenkasse: sistiert lassen oder einschliessen?

Hattest du die Unfalldeckung sistiert, weil dein Arbeitgeber dich versicherte, darf sie sistiert bleiben, solange du Arbeitslosenentschädigung beziehst: Die Krankenkasse lässt die Deckung ruhen, wenn du nach UVG obligatorisch voll versichert bist (Art. 8 Abs. 1 KVG), und das bist du bei der Suva. Laut SECO kannst du die Unfalldeckung in dieser Zeit auch neu ausschliessen; dafür weist du der Kasse den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung nach. Die Prämie sinkt dann um den Anteil für das Unfallrisiko, höchstens um 7 % (Art. 91a KVV).

Art. 8 KVGSECO-Leitfaden 2026Art. 91a KVV
Deine LageWas du tun solltest
Stelle gekündigt, Entscheid der Arbeitslosenkasse noch offenInnert 31 Tagen nach dem letzten Lohnanspruch eine Abredeversicherung beim Unfallversicherer des Arbeitgebers abschliessen, so raten Suva und SECO
Arbeitslosenentschädigung zugesprochenUnfalldeckung sistiert lassen oder mit Nachweis sistieren
Entschädigung endet, keine neue StelleInnert eines Monats nach dem Hinweis der Arbeitslosenkasse die Krankenkasse informieren, sie schliesst den Unfall wieder ein
Entschädigung endet, Lücke bis höchstens sechs MonateInnert 31 Tagen eine Abredeversicherung der Suva für CHF 65 pro Monat prüfen

Nach Art. 3 UVG, Art. 8 KVG und Art. 11 KVV. Die Abredeversicherung muss vor dem Ende der 31 Tage abgeschlossen und bezahlt sein und lässt sich nicht kündigen (Suva).

Suva ArbeitsloseSECO-Leitfaden 2026Art. 8 KVGArt. 11 KVVArt. 3 UVGSuva Abrede

Die Arbeitslosenversicherung muss dich vor dem Ende deines Anspruchs schriftlich darauf hinweisen, dass du die Krankenkasse informieren musst; danach hast du einen Monat Zeit (Art. 11 Abs. 2 KVV). Laut SECO steht ein entsprechender Hinweis auf jeder Abrechnung der Arbeitslosenkasse. Gedeckt bist du von Gesetzes wegen trotzdem, sobald die UVG-Deckung aufhört (Art. 8 Abs. 2 KVG); die Prämie für die Unfalldeckung verlangt die KPT dann rückwirkend. Bei der Krankenkasse zahlst du einen Unfall aber mit Franchise und Selbstbehalt, bei der Suva-Abrede nicht (SECO).

Art. 11 KVVSECO-Leitfaden 2026Art. 8 KVGKPT

Was zahlt die Arbeitslosenkasse, wenn du krank bist?

Bist du wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft vorübergehend nicht oder nur vermindert arbeitsfähig, bekommst du weiterhin das volle Taggeld, aber längstens bis zum 30. Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit und innerhalb der Rahmenfrist höchstens 44 Taggelder (Art. 28 Abs. 1 AVIG). Die Arbeitsunfähigkeit meldest du laut SECO innert einer Woche dem RAV, ab dem vierten Tag mit Arztzeugnis. Taggelder einer Kranken- oder Unfallversicherung, die Erwerbsersatz sind, zieht die Arbeitslosenkasse von ihrer Entschädigung ab (Art. 28 Abs. 2 AVIG).

Art. 28 AVIGSECO-Leitfaden 2026

Dauert die Krankheit länger, zahlt die Arbeitslosenversicherung nichts mehr; das ist die eigentliche Lücke. Bist du danach wieder teilweise arbeitsfähig und beziehst Leistungen einer Taggeldversicherung, bekommst du das volle Taggeld, wenn du zu mindestens 75 % arbeitsfähig bist, und das halbe, wenn du zu mindestens 50 % arbeitsfähig bist (Art. 28 Abs. 4 AVIG). Eine Krankentaggeldversicherung ist in der Schweiz freiwillig, nach KVG wie nach VVG (SECO, BAG).

Art. 28 AVIGSECO-Leitfaden 2026BAG Taggeld

Krankentaggeld: So schliesst du die Lücke

  • Kollektivversicherung des Arbeitgebers: Scheidest du aus, darfst du in die Einzelversicherung des Versicherers übertreten, ohne neue Vorbehalte und mit dem bisherigen Eintrittsalter; Zeit hast du drei Monate ab der schriftlichen Mitteilung (Art. 71 KVG, SECO). Das Gesetz garantiert diesen Übertritt nur in der Taggeldversicherung nach KVG; bei einem Vertrag nach VVG entscheiden dessen Bedingungen (BAG).
  • Bestehende Einzelversicherung anpassen: Als arbeitslose Person hast du Anspruch, deine Versicherung gegen angepasste Prämie in eine mit Leistungsbeginn ab dem 31. Tag zu ändern, mit gleich hohem Taggeld und ohne Gesundheitsprüfung (Art. 73 Abs. 2 KVG). Diese Schutzregeln gelten laut BAG auch in Verträgen nach VVG.
  • Neu abschliessen nach KVG: Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet und 15 bis 64 Jahre alt ist, kann bei einem Krankenversicherer eine Taggeldversicherung abschliessen (Art. 67 KVG). Bestehende Krankheiten darf er bis höchstens fünf Jahre ausschliessen (Art. 69 KVG). Die Beträge sind oft klein: Die CONCORDIA versichert nach KVG laut Reglement 2022 höchstens CHF 30 pro Tag.
  • Neu abschliessen nach VVG: Hier gibt es keine Aufnahmepflicht (SECO, BAG). Das SECO rät zu einem Leistungsbeginn ab dem 31. Tag und einem Taggeld in der Höhe der Arbeitslosenentschädigung, warnt aber vor hohen Prämien.
Art. 71 KVGSECO-Leitfaden 2026BAG TaggeldArt. 73 KVGArt. 67 KVGArt. 69 KVGCONCORDIA Taggeld KVG

Melde dich nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses auf jeden Fall bei der bisherigen Kollektivversicherung (SECO). Hat der Versicherer dich nicht schriftlich über das Übertrittsrecht aufgeklärt, bleibst du in der Kollektivversicherung (Art. 71 Abs. 2 KVG).

SECO-Leitfaden 2026Art. 71 KVG

Bekommst du als Arbeitsloser Prämienverbilligung?

Die Prämienverbilligung zahlt dein Wohnkanton an Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, direkt an die Krankenkasse (Art. 65 Abs. 1 KVG). Der Kanton muss bei der Prüfung, insbesondere auf deinen Antrag, die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigen (Art. 65 Abs. 3 KVG, BAG). Wer Anspruch hat und wie man ihn geltend macht, regelt aber jeder Kanton selbst; manche verbilligen ohne Antrag, andere nur auf Gesuch (BAG). Wie unterschiedlich das bei Arbeitslosigkeit ausfällt, zeigen Zürich und Bern.

Art. 65 KVGBAG Prämienverbilligung→ Prämienverbilligung je Kanton
Kanton ZürichKanton Bern
GrundlageDefinitive Steuerfaktoren des Antragsjahres; zuerst ein provisorischer EntscheidSteuerdaten; eine Veränderung ohne Neubeurteilung wirkt erst im übernächsten Jahr
Einkommen sinktSinkt das Bruttoeinkommen um mehr als CHF 10’000 im Jahr, kannst du es bis 31. März des Folgejahres meldenNeubeurteilung nur bei mindestens 30 % weniger Familieneinkommen, das voraussichtlich mindestens zwei Jahre anhält
ArbeitslosigkeitZählt über das tiefere Einkommen des Antragsjahres, spätestens in der definitiven VerfügungGilt bis zur Aussteuerung nicht als dauerhaft und daher nicht als Grund für eine Neubeurteilung

Stand Oktober 2026 laut SVA Zürich und Amt für Sozialversicherungen des Kantons Bern. In Zürich passt die SVA die provisorische Verbilligung rückwirkend an; steigt das Einkommen um mehr als CHF 10’000, musst du es melden.

SVA ZürichSVA Zürich AnspruchASV Bern→ Prämienverbilligung im Kanton Zürich→ Prämienverbilligung im Kanton Bern

Zusätzlich zur Verbilligung kannst du die Prämie selbst senken, aber nur zu festen Terminen. Aus der freien Arztwahl wechselst du jederzeit in ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell (Art. 100 Abs. 2 KVV), eine höhere Franchise gilt nur ab 1. Januar (Art. 94 Abs. 1 KVV), und die Kasse wechselst du auf Neujahr mit Eingang der Kündigung bis 30. November (Art. 7 Abs. 2 KVG). Wählst du eine hohe Franchise, musst du diesen Betrag laut BAG im Krankheitsfall bezahlen können.

Art. 100 KVVArt. 94 KVVArt. 7 KVGBAG→ Prämien 2027 aller Kassen vergleichen→ Modelle für dein Profil vergleichen→ Kündigungsvorlage für die Grundversicherung

Was passiert, wenn du die Prämien nicht mehr bezahlen kannst?

  • Mahnung und Zahlungsaufforderung: Nach mindestens einer schriftlichen Mahnung stellt dir die Kasse eine Zahlungsaufforderung mit 30 Tagen Nachfrist zu (Art. 64a Abs. 1 KVG). Auf fälligen Prämien kostet der Verzug 5 % Zins im Jahr (Art. 105a KVV).
  • Betreibung: Zahlst du auch dann nicht, muss die Kasse dich betreiben, höchstens zweimal pro Kalenderjahr für eigene Ausstände (Art. 64a Abs. 2 KVG).
  • Leistungen: Die Kassen zahlen kassenpflichtige Leistungen auch bei offenen Rechnungen (BAG) und dürfen sie nicht mit offenen Prämien verrechnen (Art. 105c KVV). Ausnahme: Kantone, die säumige Versicherte auf eine Liste setzen; dann zahlt die Kasse nur Notfälle (Art. 64a Abs. 7 KVG). Laut BAG führen Aargau, Tessin und Thurgau solche Listen.
  • Kein Wechsel: Solange Prämien, Zinsen und Betreibungskosten offen sind, kannst du die Kasse nicht wechseln (Art. 64a Abs. 6 KVG).
  • Verlustschein: Endet die Betreibung mit einem Verlustschein, übernimmt der Kanton 85 % der Forderung; die Kasse bewahrt den Verlustschein aber bis zur vollständigen Bezahlung auf (Art. 64a Abs. 4 KVG).
Art. 64a KVGArt. 105a KVVBAGArt. 105c KVV

Am besten handelst du, bevor die erste Mahnung kommt: Stell den Antrag auf Prämienverbilligung, sobald dein Einkommen sinkt, denn in manchen Kantonen gibt es sie nur auf Gesuch (BAG). Reicht das Geld trotzdem nicht, kann die Sozialhilfe helfen. Im Kanton Zürich etwa erhalten Personen in der Sozialhilfe automatisch ein Antragsformular für die Prämienverbilligung, und ist das soziale Existenzminimum nicht gedeckt, können sie bei der Wohngemeinde die Übernahme der restlichen Prämie beantragen (SVA Zürich).

BAG PrämienverbilligungSVA Zürich Anspruch

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Bin ich als Arbeitsloser gegen Unfall versichert?

Ja, sobald du die Voraussetzungen für Arbeitslosenentschädigung erfüllst, bei der Suva, auch an Warte- und Einstelltagen. Von der Entschädigung werden dir dafür laut Suva 2,47 % abgezogen. Der Schutz endet 31 Tage nach dem letzten Tag mit Anspruch.

Art. 1a UVGArt. 3 UVGSuva Arbeitslose

Muss ich den Unfall bei der Krankenkasse wieder einschliessen, wenn ich arbeitslos werde?

Nicht, solange du Arbeitslosenentschädigung beziehst: Dann bist du bei der Suva voll gegen Unfall versichert, und die Unfalldeckung der Kasse darf sistiert bleiben. Endet die Entschädigung, informierst du die Kasse innert eines Monats nach dem Hinweis der Arbeitslosenkasse.

Art. 8 KVGSECO-Leitfaden 2026Art. 11 KVV

Zahlt die Arbeitslosenkasse, wenn ich krank bin?

Ja, aber nur bis zum 30. Tag der Arbeitsunfähigkeit und höchstens 44 Taggelder in der Rahmenfrist. Danach zahlt die Arbeitslosenversicherung nur wieder, wenn du mindestens zur Hälfte arbeitsfähig bist und Leistungen einer Taggeldversicherung beziehst. Eine solche Versicherung ist freiwillig.

Art. 28 AVIGSECO-Leitfaden 2026

Bekomme ich als Arbeitsloser automatisch Prämienverbilligung?

Nicht unbedingt. Der Wohnkanton entscheidet und muss auf Antrag die aktuellsten Einkommensverhältnisse berücksichtigen. In Zürich kannst du melden, wenn dein Einkommen um mehr als CHF 10’000 sinkt, und die SVA passt die provisorische Verbilligung an; Bern behandelt Arbeitslosigkeit bis zur Aussteuerung nicht als dauerhafte Veränderung.

Art. 65 KVGSVA ZürichASV Bern

Was passiert, wenn ich die Krankenkasse nicht mehr bezahlen kann?

Die Kasse mahnt, stellt eine Zahlungsaufforderung mit 30 Tagen Frist zu und betreibt dich danach. Behandlungen zahlt sie weiter, ausser in Kantonen mit Liste für säumige Versicherte; laut BAG sind das Aargau, Tessin und Thurgau. Wechseln kannst du erst, wenn alles bezahlt ist.

Art. 64a KVGBAG

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