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Ratgeber Krankenkasse

Krankenkasse für Selbständige: Unfall, Krankentaggeld und Franchise

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 19. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Als Selbständige oder Selbständiger bist du nicht obligatorisch gegen Unfall versichert (Art. 1a UVG). Die Unfalldeckung bleibt deshalb in der Grundversicherung, ausser du versicherst dich freiwillig nach UVG (Art. 4 UVG); dann darf die Kasse die Prämie senken (Art. 91a KVV). Den Lohnausfall bei Krankheit deckt nur eine freiwillige Taggeldversicherung, nach KVG mit Aufnahmepflicht, aber oft kleinem Taggeld, oder nach VVG mit Gesundheitsprüfung (BAG). Die Franchise wählst du nach den Reserven eines schwachen Jahres. Die Prämienverbilligung rechnen Kantone wie Zürich mit den Steuerdaten, die erst rund zwei Jahre später definitiv sind.

Art. 1a UVGArt. 4 UVGArt. 91a KVVBAG TaggeldPriminfoArt. 65 KVGSVA Zürich Anspruch

Was ändert sich bei der Krankenkasse, wenn du dich selbständig machst?

Die Grundversicherung bleibt dieselbe: Wer in der Schweiz wohnt, muss für Krankenpflege versichert sein (Art. 3 KVG). Mit dem Schritt in die Selbständigkeit erlischt aber die obligatorische Unfallversicherung (Suva), denn obligatorisch versichert sind Arbeitnehmende, Arbeitslose mit Anspruch auf Entschädigung und Personen in Massnahmen der IV, nicht aber Selbständige (Art. 1a UVG). Der Schutz des letzten Arbeitgebers endet 31 Tage nach dem letzten Tag mit Anspruch auf mindestens den halben Lohn (Art. 3 Abs. 2 UVG). Danach deckt die Krankenkasse Unfälle von Gesetzes wegen (Art. 8 Abs. 2 KVG), mit Franchise und Selbstbehalt. Melde ihr das: Die KPT etwa bittet darum innert 31 Tagen nach dem letzten Arbeitstag, und wer es vergisst, zahlt die Prämie für die Unfalldeckung rückwirkend nach.

Art. 3 KVGSuva UnternehmerArt. 1a UVGArt. 3 UVGArt. 8 KVGKPT

Selbständig im Sinn der Sozialversicherung ist nicht jede Unternehmerin. Wer einen Betrieb als AG oder GmbH gründet und darin arbeitet, ist Angestellter der eigenen Firma und gilt als unselbständig erwerbend; er muss sich der obligatorischen Unfallversicherung anschliessen (BSV-Ratgeber KMU 2026). Als Arbeitnehmer gilt im UVG, wer nach AHV-Recht unselbständig erwerbend ist (Art. 1 UVV). Arbeitest du mindestens acht Stunden pro Woche für deine Firma, bist du auch gegen Freizeitunfälle versichert (Art. 13 UVV) und darfst die Unfalldeckung der Krankenkasse sistieren (Art. 8 KVG).

BSV-Ratgeber KMU 2026Art. 1 UVVArt. 13 UVVArt. 8 KVG→ Säule 3a für Selbständige

Unfall: Krankenkasse oder freiwillige UVG-Versicherung?

In der Schweiz wohnhafte Selbständige und ihre nicht obligatorisch versicherten mitarbeitenden Familienglieder können sich freiwillig nach UVG versichern (Art. 4 UVG); dafür gelten sinngemäss die Regeln der obligatorischen Versicherung (Art. 5 UVG). Durchgeführt wird sie von der Suva für Berufszweige in ihrem Tätigkeitsbereich, sonst von anderen Unfallversicherern (Art. 135 UVV). Bei erheblichen und dauernden Gesundheitsschäden kann der Versicherer den Abschluss ablehnen (Art. 134 UVV). Eine Abredeversicherung, wie sie Angestellte nach dem Stellenende abschliessen, gibt es für Selbständige laut Suva nicht.

Art. 4 UVGArt. 5 UVGArt. 135 UVVArt. 134 UVVSuva Abrede
Unfall über die KrankenkasseFreiwillige UVG-Versicherung
HeilungskostenWie bei Krankheit, mit Franchise und SelbstbehaltOhne Franchise und Selbstbehalt
Taggeld bei ArbeitsunfähigkeitKeines80 % des versicherten Verdienstes ab dem dritten Tag nach dem Unfall
Renten bei Invalidität oder TodKeineJa, wie bei Angestellten
Versicherter Verdienst–Bis Ende 2026 mindestens CHF 66’690, höchstens CHF 148’200
Wer kann sich versichern?Alle VersichertenIn der Schweiz wohnhafte Selbständige; Ablehnung bei erheblichen Gesundheitsschäden möglich

Nach Art. 4, 5, 16 und 17 UVG, Art. 22, 134 und 138 UVV, BSV und Suva. Laut BSV übernimmt die Krankenkasse beim Unfall nur die Heilungskosten. Den Mindestverdienst darf die Suva bei Teilzeit um bis zu 80 % unterschreiten.

Art. 4 UVGArt. 5 UVGArt. 16 UVGArt. 17 UVGArt. 22 UVVArt. 134 UVVArt. 138 UVVBSVSuva UnternehmerSuva PrämienKPT

Der versicherte Verdienst ist die Grundlage für Prämie und Taggeld und darf bis Ende 2026 nicht unter 45 % des Höchstbetrags von CHF 148’200 liegen (Art. 22 und 138 UVV), also CHF 66’690 (Suva). Ab 1. Januar 2027 sinkt diese Untergrenze auf 30 %, also CHF 44’460, und die Versicherer dürfen sie dem Beschäftigungsgrad anpassen (UVV-Änderung vom 26. August 2026). Bei der Suva senkt ein Aufschub des Taggelds um 15 oder 30 Tage die Jahresprämie um 20 oder 40 %.

Art. 22 UVVArt. 138 UVVSuva PrämienUVV-Änderung 2027

Und die Unfalldeckung der Krankenkasse? Sistieren nach Art. 8 KVG dürfen nur Versicherte, die obligatorisch nach UVG voll gedeckt sind. Bei einer freiwilligen UVG-Versicherung darf die Kasse die Prämie um den Unfallanteil senken, höchstens um 7 %, sie muss es aber nicht (Art. 91a Abs. 3 und 4 KVV). Die Praxis ist verschieden: Suva und KPT schreiben, du könnest das Unfallrisiko dann in der Grundversicherung ausschliessen; die CONCORDIA erlaubt den Ausschluss nur, wenn du mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitest. Frag deine Kasse, bevor du die UVG-Police abschliesst.

Art. 8 KVGArt. 91a KVVSuva PrämienKPTCONCORDIA

Krankentaggeld: nach KVG oder nach VVG?

Als Selbständige oder Selbständiger hast du keinen Arbeitgeber, der dir bei Krankheit den Lohn weiterzahlt; die Lohnfortzahlung gilt nur in Arbeitsverhältnissen (BSV-Ratgeber KMU 2026). Gegen den Erwerbsausfall bei Krankheit, Schwangerschaft oder Unfall kannst du dich mit einer Taggeldversicherung absichern; sie ist freiwillig (BSV). Das Taggeld lässt sich nach zwei Gesetzen versichern, dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), und die Unterschiede sind gross (BAG). Kommst du aus einer Anstellung, prüfe zuerst die Kollektiv-Taggeldversicherung des Arbeitgebers: Ist sie nach KVG abgeschlossen, darfst du in die Einzelversicherung übertreten, ohne neue Vorbehalte, innert drei Monaten ab der schriftlichen Mitteilung (Art. 71 KVG). Bei einem Vertrag nach VVG garantiert das Gesetz diesen Übertritt nicht (BAG).

BSV-Ratgeber KMU 2026BSVBAG TaggeldArt. 71 KVG
Taggeld nach KVGTaggeld nach VVG
AufnahmePflicht für alle von 15 bis 64 Jahren, die hier wohnen oder arbeitenKeine Aufnahmepflicht, der Versicherer darf ablehnen
Bestehende KrankheitenVorbehalt höchstens fünf JahreVorbehalte ohne zeitliche Grenze möglich
LeistungAb 50 % Arbeitsunfähigkeit, mindestens 720 Taggelder innert 900 TagenHöhe und Dauer frei vereinbart
Höhe des TaggeldsVereinbart, oft gering: bei der CONCORDIA höchstens CHF 30 pro TagBei der KPT bis CHF 600 pro Tag

Nach Art. 67, 69 und 72 KVG und dem BAG. Laut BAG bieten viele Versicherer nach KVG nur ein geringes Taggeld an; deshalb sind viele Personen für ein höheres Taggeld nach VVG versichert.

Art. 67 KVGArt. 69 KVGArt. 72 KVGBAG TaggeldCONCORDIA Taggeld KVGKPT Erwerbsausfall
  • Summen- statt Schadenversicherung: Die KPT bietet ein fixes Taggeld ohne Nachweis eines konkreten Lohnausfalls an und nennt diese Variante ideal für Selbständige.
  • Wartefrist: Bei der KPT wählst du zwischen 2 Tagen und einem Jahr; je länger, desto tiefer die Prämie. Massgebend ist laut KPT, wie lange du ohne Einkommen überbrücken kannst.
  • Abschluss früh planen: Bei der Groupe Mutuel kannst du die Einzel-Taggeldversicherung bis zum Alter von 54 Jahren abschliessen und eine Bezugsdauer von 365, 730 oder 1’095 Tagen wählen.
  • Gesundheitsfragen ehrlich beantworten: Die Visana kann einen Antrag nach VVG ohne Begründung ablehnen oder bestimmte Krankheiten nur gegen Zuschlag versichern; verschwiegene Leiden kann sie rückwirkend ausschliessen.
KPT ErwerbsausfallGroupe MutuelVisana AVB

Welche Franchise passt bei schwankendem Einkommen?

Die Franchise beträgt ordentlich CHF 300 im Jahr; Erwachsene können CHF 500, 1’000, 1’500, 2’000 oder 2’500 wählen (Art. 93 und 103 KVV). Nach der Franchise zahlst du 10 % Selbstbehalt bis höchstens CHF 700 im Jahr (Art. 103 KVV). Mit der Franchise CHF 2’500 trägst du also an Franchise und Selbstbehalt höchstens CHF 3’200 im Jahr, und dafür sinkt die Prämie um höchstens CHF 1’540 im Jahr (Art. 95 KVV, Priminfo). Für Selbständige ohne freiwillige UVG-Versicherung kommt hinzu, dass auch Unfälle über die Krankenkasse unter Franchise und Selbstbehalt fallen (KPT).

Art. 93 KVVArt. 103 KVVArt. 95 KVVPriminfoKPT→ Franchise-Rechner mit deinen Prämien

Eine hohe Franchise passt laut Priminfo, wenn du gesund bist, selten zum Arzt gehst und genug Geld auf dem Konto hast, falls du trotzdem zum Arzt musst. Bei schwankendem Einkommen heisst das: Rechne nicht mit einem guten, sondern mit einem schwachen Geschäftsjahr. Wechseln kannst du nur zu festen Terminen: Eine höhere Franchise gilt nur ab 1. Januar (Art. 94 Abs. 1 KVV), eine tiefere wählst du mit Eingang bis 30. November auf Neujahr (Art. 94 Abs. 2 KVV, Art. 7 KVG). Ein Kassenwechsel auf den 1. Juli ist nur mit der ordentlichen Franchise im Standardmodell möglich (Art. 7 Abs. 1 KVG, Art. 100 Abs. 3 KVV).

PriminfoArt. 94 KVVArt. 7 KVGArt. 100 KVV→ Modelle und Franchisen vergleichen

Prämienverbilligung: Welches Einkommen zählt bei Selbständigen?

Die Kantone verbilligen die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und zahlen den Beitrag direkt an die Kasse (Art. 65 Abs. 1 KVG). Wer Anspruch hat, legt jeder Kanton selbst fest (BAG). Auf Antrag müssen sie die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigen (Art. 65 Abs. 3 KVG, BAG). Für Selbständige ist das heikel, wenn der Kanton mit Steuerdaten rechnet: In Zürich etwa steht die Verbilligung erst mit der definitiven Steuereinschätzung fest, rund zwei Jahre nach dem Antragsjahr (SVA Zürich).

Art. 65 KVGBAG PrämienverbilligungSVA Zürich Anspruch→ Prämienverbilligung je Kanton
  • Kanton Zürich: Massgebend sind die definitiven Steuerfaktoren des Antragsjahres. Zuerst gibt es einen provisorischen Entscheid, die definitive Verfügung folgt rund zwei Jahre später und kann zu einer Nachzahlung oder Rückforderung führen (SVA Zürich).
  • Kanton Zürich: Steigt dein Bruttoeinkommen um mehr als CHF 10’000, musst du es melden; sinkt es um mehr als CHF 10’000, kannst du es bis 31. März des Folgejahres melden, und die provisorische Verbilligung wird rückwirkend angepasst (SVA Zürich).
  • Kanton Bern: Eine Veränderung zählt sofort nur, wenn das Familieneinkommen um mindestens 30 % sinkt und das voraussichtlich mindestens zwei Jahre anhält. Ein Erwerbsausfall bei Selbständigen gilt bis zur Aussteuerung nicht als dauerhaft; er wirkt sich mit den definitiven Steuerdaten im übernächsten Jahr aus (ASV Bern).
SVA Zürich AnspruchSVA ZürichASV Bern→ Prämienverbilligung im Kanton Zürich→ Prämienverbilligung im Kanton Bern

Für dich heisst das: Erhältst du in einem schwachen Jahr Verbilligung und läuft das Geschäft danach besser, kann es in einem Kanton wie Zürich später zu einer Rückforderung kommen. Leg in guten Jahren etwas zur Seite und melde grosse Veränderungen deines Einkommens der zuständigen Stelle (SVA Zürich). Welche Stelle in deinem Kanton zuständig ist und ob du einen Antrag stellen musst, steht auf der Kantonsseite; manche Kantone verbilligen ohne Antrag, andere nur auf Gesuch (BAG).

SVA Zürich AnspruchSVA ZürichBAG Prämienverbilligung

Checkliste für den Start in die Selbständigkeit

  • Status klären: Melde dich bei der AHV-Ausgleichskasse; sie klärt ab, ob du selbständig bist, und leitet die Unterlagen weiter, wenn dein Beruf in den Tätigkeitsbereich der Suva fällt (Suva, BSV).
  • Unfall regeln: Entweder die Unfalldeckung der Krankenkasse wieder einschliessen oder eine freiwillige UVG-Versicherung abschliessen, bevor der Schutz des letzten Arbeitgebers 31 Tage nach dem letzten Lohnanspruch endet (Art. 3 UVG, Art. 4 UVG).
  • Taggeld sichern: Aus der Kollektiv-Taggeldversicherung des letzten Arbeitgebers in die Einzelversicherung übertreten, nach KVG innert drei Monaten ab der Mitteilung, nach VVG gemäss Vertrag, oder eine neue Taggeldversicherung abschliessen (Art. 71 KVG, BAG).
  • Franchise prüfen: Höher geht nur auf Neujahr, tiefer nur mit Eingang bis 30. November (Art. 94 KVV).
  • Vorsorge: Wer keiner Pensionskasse angehört, darf höhere Beiträge in die Säule 3a einzahlen als Versicherte mit Pensionskasse (BSV-Ratgeber KMU 2026).
Suva UnternehmerBSVArt. 3 UVGArt. 4 UVGArt. 71 KVGBAG TaggeldArt. 94 KVVBSV-Ratgeber KMU 2026→ Krankenkassen vergleichen

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Muss ich als Selbständiger den Unfall in der Krankenkasse einschliessen?

Ja, wenn du keine freiwillige UVG-Versicherung hast. Selbständige sind nicht obligatorisch gegen Unfall versichert, und nach dem Ende der UVG-Deckung deckt die Krankenkasse Unfälle von Gesetzes wegen, mit Franchise und Selbstbehalt. Melde ihr den Wechsel, damit sie die Unfalldeckung wieder einschliesst.

Art. 1a UVGArt. 8 KVGCONCORDIAKPT

Kann ich als Selbständiger die Unfalldeckung sistieren?

Nicht nach Art. 8 KVG, denn die Sistierung setzt eine obligatorische UVG-Deckung voraus. Mit einer freiwilligen UVG-Versicherung darf die Kasse die Prämie senken; Suva und KPT schreiben, du könnest den Unfall dann ausschliessen, die CONCORDIA verlangt dafür eine Anstellung mit mindestens acht Stunden pro Woche.

Art. 8 KVGArt. 91a KVVSuva PrämienKPTCONCORDIA

Brauche ich als Selbständiger eine Krankentaggeldversicherung?

Sie ist freiwillig, aber ohne sie zahlt dir bei Krankheit niemand den Verdienstausfall, denn eine Lohnfortzahlung gibt es nur im Arbeitsverhältnis. Nach KVG muss dich die Kasse aufnehmen, das Taggeld ist aber oft klein; nach VVG sind höhere Taggelder möglich, der Versicherer darf dich aber ablehnen.

BSVBSV-Ratgeber KMU 2026BAG TaggeldArt. 67 KVG

Bin ich mit einer GmbH oder AG selbständig?

Für die Sozialversicherungen nicht. Wer in seiner eigenen GmbH oder AG arbeitet, ist dort angestellt, gilt als unselbständig erwerbend und ist obligatorisch gegen Unfall versichert. Ab acht Stunden pro Woche darfst du die Unfalldeckung der Krankenkasse sistieren.

BSV-Ratgeber KMU 2026Art. 13 UVVArt. 8 KVG

Bekomme ich als Selbständiger Prämienverbilligung?

Wenn dein Einkommen tief genug ist, ja; die Grenzen setzt der Wohnkanton. Zürich und Bern rechnen mit Steuerdaten, die bei Selbständigen spät feststehen. Im Kanton Zürich ist der erste Entscheid provisorisch und kann zwei Jahre später zu einer Rückforderung führen.

Art. 65 KVGBAG PrämienverbilligungSVA Zürich AnspruchASV Bern

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