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Kostenbeteiligung: Franchise, Selbstbehalt, Spitalbeitrag

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 18. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

In der Grundversicherung zahlst du zuerst die Franchise (ordentlich CHF 300), danach 10 % Selbstbehalt bis höchstens CHF 700 im Jahr, und im Spital zusätzlich CHF 15 pro Tag (Art. 64 KVG, Art. 103 und 104 KVV). Mit Franchise CHF 300 sind das höchstens CHF 1’000 im Jahr plus Spitalbeitrag, mit CHF 2’500 höchstens CHF 3’200; mehr nur bei Medikamenten mit 40 % Selbstbehalt. Kinder zahlen keine ordentliche Franchise und höchstens CHF 350 Selbstbehalt. Für Kontrollen und Geburt fällt nie eine Kostenbeteiligung an, ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt auch nicht für Behandlungen bei Krankheit.

Art. 64 KVGArt. 103 KVVArt. 104 KVVBAG

Was gehört zur Kostenbeteiligung?

Du beteiligst dich an den Kosten der Leistungen, die du beziehst (Art. 64 Abs. 1 KVG). Die Kostenbeteiligung besteht aus einem festen Jahresbetrag, der Franchise, und 10 % der Kosten, welche die Franchise übersteigen, dem Selbstbehalt (Art. 64 Abs. 2 KVG). Dazu kommt bei einem Aufenthalt im Spital ein Beitrag pro Tag (Art. 64 Abs. 5 KVG). Die Prämie gehört nicht dazu: Sie zahlst du jeden Monat, auch wenn du gesund bist.

Art. 64 KVGBAGBAG FAQPriminfo Grundversicherung
TeilErwachseneKinder bis 18 JahreGrundlage
Franchise pro JahrCHF 300, wählbar bis CHF 2’500CHF 0, wählbar CHF 100 bis 600Art. 64 KVG, Art. 93 und 103 KVV
Selbstbehalt10 % bis höchstens CHF 700 im Jahr10 % bis höchstens CHF 350 im JahrArt. 64 KVG, Art. 103 KVV
Selbstbehalt bestimmter Medikamente40 %, zählt nur teilweise ans Maximum40 %, zählt nur teilweise ans MaximumArt. 38a KLV, Art. 104a KVV
SpitalbeitragCHF 15 pro Tag, ohne Obergrenzekein BeitragArt. 104 KVV

Junge Erwachsene bis 25 Jahre in Ausbildung zahlen keinen Spitalbeitrag. Für Leistungen bei Mutterschaft fällt keine Kostenbeteiligung an.

Art. 64 KVGArt. 93 KVVArt. 103 KVVArt. 104 KVVArt. 38a KLVBAG

Wie viel zahlst du höchstens im Jahr?

Franchise und Selbstbehalt sind pro Kalenderjahr begrenzt. Mit der ordentlichen Franchise CHF 300 zahlst du höchstens CHF 1’000 im Jahr, so rechnen es Priminfo und das BAG. Mit einer höheren Franchise steigt die Obergrenze um denselben Betrag, weil der Selbstbehalt immer bei CHF 700 aufhört. Nicht begrenzt ist der Spitalbeitrag: Er ist betraglich nicht limitiert und kommt zur Obergrenze dazu.

Priminfo FAQBAG-RatgeberArt. 103 KVV
FranchiseHöchstens Franchise plus Selbstbehalt im Jahr
CHF 300 (ordentlich)CHF 1’000
CHF 500CHF 1’200
CHF 1’000CHF 1’700
CHF 1’500CHF 2’200
CHF 2’000CHF 2’700
CHF 2’500CHF 3’200
Kinder: CHF 0 (ordentlich)CHF 350
Kinder: CHF 600CHF 950

Franchise plus Höchstbetrag des Selbstbehalts (Art. 103 KVV), ohne Spitalbeitrag. Bei Medikamenten mit 40 % Selbstbehalt kann der Betrag höher sein.

Art. 103 KVVArt. 93 KVV→ Welche Franchise für deine Kosten?

Rechenbeispiel: CHF 2’000 und CHF 10’000 Kosten

Das BAG rechnet so: Betragen deine Behandlungskosten in einem Jahr CHF 2’000, zahlst du CHF 300 Franchise und 10 % Selbstbehalt auf die restlichen CHF 1’700, zusammen CHF 470. Die Kasse zahlt CHF 1’530. Massgebend ist das Datum der Behandlung, nicht das Datum der Rechnung (Art. 103 Abs. 3 KVV).

BAG-RatgeberArt. 103 KVV
Kosten im JahrFranchise CHF 300Franchise CHF 2’500
CHF 500CHF 300 + CHF 20 = CHF 320CHF 500
CHF 2’000CHF 300 + CHF 170 = CHF 470CHF 2’000
CHF 10’000CHF 300 + CHF 700 = CHF 1’000CHF 2’500 + CHF 700 = CHF 3’200
CHF 10’000 und 4 Spitaltage ohne AustrittstagCHF 1’000 + CHF 60 = CHF 1’060CHF 3’200 + CHF 60 = CHF 3’260

Erwachsene, Selbstbehalt 10 % (Art. 103 KVV), Spitalbeitrag CHF 15 pro Tag ohne Austrittstag (Art. 104 KVV). Was du an Prämie sparst, zeigt der Franchise-Rechner.

Art. 103 KVVArt. 104 KVV→ Prämie und Eigenanteil zusammen rechnen

Spitalbeitrag: Wer zahlt die CHF 15 pro Tag?

Bei einem Spitalaufenthalt zahlen Erwachsene CHF 15 pro Tag an die Kosten (Art. 104 Abs. 1 KVV). Für den Austrittstag und für Urlaubstage gibt es keinen Beitrag. Keinen Beitrag zahlen Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung und Frauen, bei denen die Kostenbeteiligung wegen Mutterschaft entfällt (Art. 104 Abs. 2 KVV). Der Beitrag gilt laut BAG ohne zeitliche Limite und zählt nicht an das Maximum des Selbstbehalts, sondern kommt zu Franchise und Selbstbehalt dazu.

Art. 104 KVVBAGPriminfo FAQBAG-Ratgeber

Schwangerschaft und Geburt: Wann zahlst du nichts?

Auf den besonderen Leistungen bei Mutterschaft, etwa Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft und der Geburt, darf die Kasse nie eine Kostenbeteiligung erheben (Art. 64 Abs. 7 KVG, Art. 29 Abs. 2 KVG). Das gilt laut BAG auch für Kontrollen vor der 13. Schwangerschaftswoche. Ab der 13. Woche bis acht Wochen nach der Geburt zahlst du zudem für die allgemeinen Leistungen bei Krankheit und für Pflegeleistungen nichts (Art. 64 Abs. 7 Bst. b KVG), auch für eine Krankheit, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat, etwa eine Grippe.

Art. 64 KVGArt. 29 KVGBAG MutterschaftBAG

Die Frist von acht Wochen endet am 56. Tag nach der Geburt um 24 Uhr, und eine Totgeburt nach der 23. Schwangerschaftswoche gilt als Geburt (Art. 105 KVV). Den mutmasslichen Beginn der 13. Woche trägt die Ärztin oder der Arzt auf der Rechnung ein. Für diese Zeit zahlst du auch keinen Spitalbeitrag (Art. 104 Abs. 2 KVV).

Art. 105 KVVArt. 104 KVV

Medikamente mit 40 % Selbstbehalt

Für Medikamente, die mindestens 10 % teurer sind als das günstigste Drittel aller Medikamente mit gleichem Wirkstoff, beträgt der Selbstbehalt 40 % statt 10 % (Art. 38a Abs. 1 KLV). Das gilt nicht, wenn die Ärztin oder der Arzt aus medizinischen Gründen ausdrücklich das Originalpräparat verschreibt (Art. 38a Abs. 7 KLV). Ans Maximum von CHF 700 zählt nur ein Teil: der gesetzliche Ansatz von 10 % plus die Hälfte des übersteigenden Betrags, bei 40 % also 25 % des Preises (Art. 104a Abs. 2 KVV).

Art. 38a KLVArt. 104a KVVBAG FAQ Selbstbehalt

Beziehst du nur solche Medikamente, zahlst du laut Beispiel des BAG bis CHF 1’120 Selbstbehalt im Jahr statt CHF 700, zusätzlich zur Franchise. Ärztin, Arzt oder Apotheke müssen dich informieren, wenn es ein Generikum gibt oder der Selbstbehalt über 10 % liegt; frag dann nach dem günstigeren Präparat.

BAG FAQ SelbstbehaltArt. 38a KLV

Kinder und Familien: Was gilt für mehrere Kinder?

Für Kinder wird keine ordentliche Franchise erhoben, und es gilt die Hälfte des Höchstbetrags des Selbstbehalts, also CHF 350 (Art. 64 Abs. 4 KVG, Art. 103 Abs. 2 KVV). Sind mehrere Kinder einer Familie bei derselben Kasse versichert, zahlt die Familie für sie zusammen höchstens so viel wie eine erwachsene Person mit ordentlicher Franchise, also CHF 1’000 (Art. 64 Abs. 4 KVG). Mit einer Wahlfranchise beträgt die Obergrenze für alle Kinder zusammen das Doppelte des Höchstbetrags je Kind (Art. 93 Abs. 3 KVV), bei CHF 600 Franchise also CHF 1’900.

Art. 64 KVGArt. 103 KVVArt. 93 KVV→ Prämien für die ganze Familie

Die Kostenbeteiligung eines Kindes schulden bis zum Ende des Monats, in dem es volljährig wird, allein die Personen, welche die Prämien schulden, und das sind die Eltern (Art. 64 Abs. 1bis und Art. 61a KVG). Das Kind kann dafür auch nach dem 18. Geburtstag nicht betrieben werden.

Art. 64 KVGArt. 61a KVG

Was sonst noch zählt

  • Kassenwechsel unter dem Jahr: Die neue Kasse rechnet an, was du im selben Jahr schon an Franchise und Selbstbehalt bezahlt hast (Art. 103 Abs. 4 KVV).
  • Behandlung über Neujahr: Die Franchise gilt pro Kalenderjahr. Läuft eine Behandlung über den Jahreswechsel, zahlst du schlimmstenfalls zweimal hintereinander (Priminfo).
  • Unfall über die Krankenkasse: Unfallfolgen, die über die Grundversicherung laufen, fallen ebenfalls unter Franchise und Selbstbehalt (Priminfo).
  • Vorsorge ohne Franchise: Screening-Mammografie ab 50 im Rahmen eines kantonalen Programms und Darmkrebs-Früherkennung in den Programmen bestimmter Kantone (Art. 12e KLV).
  • Ausland: Für Leistungen in einem EU-Staat, in Island, Norwegen oder im Vereinigten Königreich gilt die Kostenbeteiligung des Behandlungslandes (BAG).
  • Nicht versicherbar: Franchise und Selbstbehalt dürfen weder bei einer Krankenkasse noch bei einer privaten Versicherung versichert werden (Art. 64 Abs. 8 KVG).
Art. 103 KVVPriminfo FAQArt. 12e KLVBAG-RatgeberArt. 64 KVG→ Krankenkassen vergleichen

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Wie hoch ist der Selbstbehalt bei der Krankenkasse?

10 % der Kosten über der Franchise, höchstens CHF 700 im Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder. Für bestimmte Medikamente beträgt er 40 %; dann kann er über CHF 700 steigen.

Art. 103 KVVArt. 38a KLVBAG FAQ Selbstbehalt

Zählt der Spitalbeitrag zum Maximum von CHF 700?

Nein. Die CHF 15 pro Spitaltag kommen zu Franchise und Selbstbehalt dazu und sind betraglich nicht begrenzt. Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung und Frauen bei Mutterschaft zahlen keinen Spitalbeitrag.

Art. 104 KVVPriminfo FAQBAG-Ratgeber

Muss ich bei einer Geburt etwas selbst bezahlen?

Nein. Für die Geburt und die Kontrollen zahlst du keine Kostenbeteiligung, und von der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt auch nicht für andere Behandlungen bei Krankheit. Einen Spitalbeitrag zahlst du in dieser Zeit ebenfalls nicht.

Art. 64 KVGBAG MutterschaftArt. 104 KVV

Zahle ich die Franchise doppelt, wenn ich die Kasse wechsle?

Nein, solange beides im selben Jahr liegt. Die neue Kasse rechnet bereits bezahlte Franchise und Selbstbehalt an; fehlt eine Abrechnung, brauchst du einen Nachweis. Beim regulären Wechsel auf den 1. Januar beginnt die Franchise ohnehin neu.

Art. 103 KVVPriminfo FAQ

Kann ich mich gegen Franchise und Selbstbehalt versichern?

Nein. Das Gesetz verbietet, die Kostenbeteiligung bei einer Krankenkasse oder einer privaten Versicherung zu versichern. Ausgenommen sind Beiträge aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften von Bund oder Kantonen.

Art. 64 KVG

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