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Unfalldeckung sistieren: wer darf, und wie viel spart es?

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 19. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Die Unfalldeckung der Krankenkasse darfst du sistieren, wenn du nach UVG obligatorisch auch gegen Nichtberufsunfälle versichert bist, also mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitest (Art. 8 KVG, Art. 13 UVV). Die Sistierung gilt frühestens ab dem Folgemonat (Art. 11 KVV). Die Prämie sinkt um den Anteil für das Unfallrisiko, höchstens um 7 % (Art. 91a KVV). Endet die UVG-Deckung, etwa 31 Tage nach dem letzten Lohntag, bist du von Gesetzes wegen wieder über die Krankenkasse versichert und musst ihr das melden.

Art. 8 KVGArt. 13 UVVArt. 11 KVVArt. 91a KVVArt. 3 UVG

Wer darf die Unfalldeckung sistieren?

Die Grundversicherung zahlt bei einem Unfall nur, soweit keine Unfallversicherung dafür aufkommt (Art. 1a Abs. 2 KVG). Bist du nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) obligatorisch voll gegen Unfall versichert, also gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle, kannst du die Unfalldeckung deiner Krankenkasse deshalb ruhen lassen (Art. 8 Abs. 1 KVG). Gegen Nichtberufsunfälle versichert sind Angestellte, die bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten (Art. 13 UVV). Arbeitest du weniger, gelten nur Unfälle bei der Arbeit und auf dem Arbeitsweg als versichert, Freizeitunfälle nicht.

Art. 1a KVGArt. 8 KVGArt. 13 UVVBAG
Deine SituationNach UVG gegen Freizeitunfälle versichert?Unfalldeckung sistieren?
Angestellt, mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen ArbeitgeberJaJa
Angestellt, weniger als 8 Stunden pro WocheNein, nur Berufsunfälle und der ArbeitswegNein
Zwei Teilzeitstellen, bei keiner 8 StundenNein, gezählt wird je ArbeitgeberNein
Arbeitslos mit ArbeitslosenentschädigungJa, automatisch bei der SuvaJa
Selbständig erwerbendNur mit einer freiwilligen UVG-VersicherungNicht nach Art. 8 KVG; die Kasse kann die Prämie bei freiwilliger UVG-Versicherung senken
Nicht angestellt (zum Beispiel Kind, Studentin, Hausmann, Rentnerin)NeinNein, der Unfall muss in der Krankenkasse versichert sein

Massgebend ist die Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber (Art. 13 UVV). Arbeitslose mit Entschädigung sind nach Art. 1a UVG obligatorisch versichert. Studierende, Rentnerinnen und Rentner mit einer Anstellung gehören in die Zeilen oben: Ab acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber dürfen auch sie sistieren.

Art. 13 UVVCSSCONCORDIAArt. 1a UVGch.chArt. 11 KVVArt. 4 UVGArt. 91a KVVBAG

Wie viel spart die Sistierung?

Die Kasse muss die Prämie senken, solange du über das UVG obligatorisch gedeckt bist, aber nur um den Prämienanteil für die Unfalldeckung und höchstens um 7 % (Art. 91a KVV). Wie gross dieser Anteil bei dir ist, siehst du auf deiner Police: Die Kasse muss den Prämienanteil für den Einschluss des Unfallrisikos gesondert aufführen (Art. 89 KVV). Die CSS etwa nennt einen Prämienrabatt von bis zu 7 % auf der Grundversicherung.

Art. 91a KVVArt. 89 KVVCSS

Ein Rechenbeispiel mit der amtlichen Zahl: Die mittlere Monatsprämie für Erwachsene beträgt 2027 CHF 487.60 (BAG). 7 % davon sind CHF 34.13 pro Monat oder rund CHF 410 pro Jahr; mehr kann die Sistierung bei dieser Prämie nicht bringen. Zahlst du wegen einer hohen Franchise oder eines Hausarzt- oder Telmed-Modells weniger Prämie, ist auch die Ersparnis in Franken kleiner, denn die Obergrenze gilt in Prozent deiner Prämie.

BAG Prämien 2027Art. 91a KVV→ Prämien mit und ohne Unfalldeckung vergleichen→ Franchise-Rechner

Auch mit Wahlfranchise oder Spezialmodell bekommst du die Ermässigung: Diese Rabatte müssen so ausgestaltet sein, dass die Prämienermässigung bei Sistierung der Unfalldeckung gewährt werden kann, ohne die Mindestprämie von 50 % der ordentlichen Prämie mit Unfalldeckung zu unterschreiten (Art. 90c KVV).

Art. 90c KVV→ Versicherungsmodelle vergleichen

So beantragst du die Sistierung

  • Schriftlich bei deiner Krankenkasse beantragen (Art. 11 Abs. 1 KVV); viele Kassen haben dafür ein Online-Formular, etwa KPT und CONCORDIA.
  • Nachweisen, dass du nach dem UVG voll versichert bist; erst dann veranlasst die Kasse das Ruhen der Unfalldeckung (Art. 8 Abs. 1 KVG).
  • Die Sistierung beginnt frühestens am ersten Tag des Monats nach deinem Antrag (Art. 11 Abs. 1 KVV); rückwirkend geht es nicht.
  • Unfälle, die vor der Sistierung passiert sind, zahlt die Krankenkasse weiterhin (Art. 8 Abs. 3 KVG).
Art. 11 KVVKPTCONCORDIAArt. 8 KVGBAG

Die Sistierung ist freiwillig: Das Gesetz sieht sie auf deinen Antrag vor, die Kasse sistiert nicht von sich aus (Art. 8 Abs. 1 KVG). Wer über den Arbeitgeber vollständig gegen Unfall versichert ist, zahlt ohne Sistierung aber für einen Schutz, den bereits die Unfallversicherung übernimmt. Das Bundesportal ch.ch rät deshalb, die Unfalldeckung in der Krankenversicherung aufzuheben, um Prämien zu sparen. Leistungen bei einem Unfall erhältst du dann von der Unfallversicherung deines Arbeitgebers, ohne Franchise und Selbstbehalt (CSS).

Art. 8 KVGch.chCSS

Was gilt bei Kündigung, Stellenverlust oder Pensionierung?

Die UVG-Versicherung endet mit dem 31. Tag nach dem Tag, an dem dein Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört (Art. 3 Abs. 2 UVG). Das betrifft eine Kündigung ebenso wie einen unbezahlten Urlaub (Suva) und die Pensionierung, denn Rentnerinnen und Rentner, die nicht mehr angestellt sind, sind nicht mehr obligatorisch nach UVG versichert (BAG). Danach bist du von Gesetzes wegen wieder über die Krankenkasse gegen Unfall versichert: Unfälle sind nach KVG gedeckt, sobald die Unfalldeckung nach UVG ganz oder teilweise aufhört (Art. 8 Abs. 2 KVG).

Art. 3 UVGBAG UnfallversicherungSuvaBAGArt. 8 KVG

Dein Arbeitgeber oder die Arbeitslosenversicherung muss dich vor dem Ende schriftlich darauf hinweisen, dass du die Krankenkasse informieren musst; danach hast du einen Monat Zeit, es ihr zu melden (Art. 11 Abs. 2 KVV). Vergisst du das, bist du zwar trotzdem gedeckt, aber laut KPT zahlst du die Prämien für die Unfalldeckung rückwirkend nach. Bei der CONCORDIA lässt sich die Unfalldeckung auf den ersten Tag des laufenden Monats wieder einschliessen.

Art. 11 KVVKPTCONCORDIA

Dasselbe gilt, wenn du dein Pensum unter acht Stunden pro Woche senkst oder dich selbständig machst: Ohne Nichtberufsunfalldeckung über einen Arbeitgeber musst du die Unfallversicherung wieder in die Grundversicherung einschliessen (KPT). Wirst du arbeitslos und beziehst Arbeitslosenentschädigung, bist du dagegen automatisch bei der Suva versichert, und die Prämie wird von der Entschädigung abgezogen (ch.ch).

KPTch.ch

Abredeversicherung oder Krankenkasse?

Innert der 31 Tage kannst du den Schutz gegen Freizeitunfälle beim Unfallversicherer deines letzten Arbeitgebers mit einer Abredeversicherung um bis zu sechs Monate verlängern (Art. 3 Abs. 3 UVG). Die Abrede muss vor dem Ende dieser Versicherung getroffen werden (Art. 8 UVV), und der Arbeitgeber muss dich über diese Möglichkeit informieren (Art. 72 UVV). Bei der Suva kostet sie CHF 65 pro Monat, muss vor Ablauf der Frist bezahlt sein, lässt sich nicht kündigen und läuft mindestens einen Monat; verlängern kannst du sie monatlich bis höchstens sechs Monate.

Art. 3 UVGArt. 8 UVVArt. 72 UVVSuvaSuva Magazin
Abredeversicherung der SuvaUnfalldeckung der Krankenkasse
DauerBis 6 Monate nach Ende der UVG-DeckungUnbefristet
Franchise und SelbstbehaltKeineJa, wie bei Krankheit
LeistungenNach UVG, unter anderem Heilbehandlung, Rettung und Transporte; Taggelder oder Renten möglichHeilbehandlung wie bei Krankheit
KostenCHF 65 pro MonatKein Abzug mehr für die Sistierung (höchstens 7 % der Prämie)
AbschlussNur bis zum Ende der 31 Tage, danach nicht mehrVon Gesetzes wegen ab Ende der UVG-Deckung

Andere UVG-Versicherer bieten die Abredeversicherung zu eigenen Bedingungen an; laut KPT lässt sich der Schutz über die Versicherung des Arbeitgebers kostenpflichtig um bis zu 180 Tage verlängern.

SuvaSuva MagazinCSSArt. 91a KVVArt. 8 KVGKPT

Die Suva hält fest, dass du über die Krankenkasse nicht die vorteilhaften Versicherungsbedingungen der Nichtberufsunfallversicherung nach UVG erhältst. Für eine Lücke von mehr als sechs Monaten rät sie, den Unfallschutz bei der Krankenkasse einschliessen zu lassen. Wer arbeitslos wird, aber noch keinen Entscheid der Arbeitslosenkasse hat, sichert die Zeit bis dahin laut Suva am besten mit einer Abredeversicherung beim Unfallversicherer des letzten Arbeitgebers ab.

SuvaSuva Arbeitslosigkeit

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Muss ich die Unfalldeckung ausschliessen?

Nein, die Sistierung gibt es nur auf deinen Antrag (Art. 8 KVG). Bist du über den Arbeitgeber voll gegen Unfall versichert, zahlst du ohne Sistierung aber Prämie für einen Schutz, den schon die Unfallversicherung übernimmt; ch.ch rät deshalb, die Unfalldeckung aufzuheben.

Art. 8 KVGch.ch

Wie viel Prozent spart man ohne Unfalldeckung?

Höchstens 7 % der Prämie der Grundversicherung. Die Kasse darf die Prämie nur um den Anteil für die Unfalldeckung senken (Art. 91a KVV), und diesen Anteil muss sie auf der Police gesondert ausweisen (Art. 89 KVV).

Art. 91a KVVArt. 89 KVV

Bin ich nach der Kündigung noch gegen Unfall versichert?

Ja, noch bis zum 31. Tag nach dem letzten Tag mit Anspruch auf mindestens den halben Lohn (Art. 3 UVG). Danach bist du über die Krankenkasse versichert (Art. 8 KVG), oder du verlängerst den UVG-Schutz mit einer Abredeversicherung um bis zu sechs Monate.

Art. 3 UVGArt. 8 KVG

Was passiert, wenn ich vergesse, die Unfalldeckung wieder einzuschliessen?

Ein Unfall ist trotzdem gedeckt, denn nach dem Gesetz deckt die Krankenkasse Unfälle wieder, sobald die UVG-Deckung endet (Art. 8 Abs. 2 KVG). Die Prämien für die Unfalldeckung zahlst du dann laut KPT rückwirkend nach. Melde es der Kasse innert eines Monats nach dem Hinweis deines Arbeitgebers (Art. 11 KVV).

Art. 8 KVGKPTArt. 11 KVV

Gilt die Acht-Stunden-Regel auch bei mehreren Teilzeitstellen?

Gezählt wird je Arbeitgeber: Gegen Freizeitunfälle versichert bist du nur, wenn du bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitest (Art. 13 UVV). Zwei Stellen mit je sechs Stunden reichen deshalb nicht, um die Unfalldeckung der Krankenkasse zu sistieren.

Art. 13 UVVCONCORDIA

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