Bis wann zahlt die IV bei einem Geburtsgebrechen?
Bis zum Ende des Monats, in dem dein Kind 20 Jahre alt wird. Danach übernimmt die Grundversicherung die Behandlung, auch die bisher von der IV bezahlten Massnahmen, soweit sie die Bedingungen des KVG erfüllen.
Art. 3ter IVVArt. 35 KVV