Jedes Kind braucht eine eigene Grundversicherung, und die Kasse muss für Kinder eine tiefere Prämie festsetzen als für junge Erwachsene (Art. 61 KVG). 2027 beträgt sie im Mittel CHF 128.10 pro Monat (BAG). Kinder zahlen keine Franchise, ausser du wählst CHF 100 bis 600, und höchstens CHF 350 Selbstbehalt im Jahr (Art. 64 KVG, Art. 93 und 103 KVV). Einen Familienrabatt verlangt das Gesetz nicht; 21 von 32 Kassen geben ihn freiwillig, meist ab dem dritten Kind (BAG-Prämiendaten). Bei unteren und mittleren Einkommen muss der Kanton die Kinderprämie um mindestens 80 % verbilligen (Art. 65 KVG).
Für Kinder und junge Erwachsene muss jede Kasse eine tiefere Prämie festsetzen als für die übrigen Versicherten, und die Kinderprämie muss tiefer sein als die Prämie junger Erwachsener (Art. 61 Abs. 3 KVG). Laut BAG beträgt die mittlere Prämie für Kinder 2027 CHF 128.10 pro Monat, CHF 5.70 oder 4,6 % mehr als 2026. In diesem Mittel stecken alle gewählten Franchisen und Modelle. Rechnet man nur Tarife mit Franchise 0 im Standardmodell mit Unfalldeckung, liegt der Schnitt aller Kassen und Prämienregionen bei CHF 147 pro Monat (BAG-Prämiendaten 2027). Das ist rund ein Viertel der Erwachsenenprämie: Bei derselben Kasse in derselben Region kostet ein Kind im Median 24 % dessen, was eine erwachsene Person mit Franchise CHF 300 zahlt.
Pro Monat. Mittlere Prämie: alle bezahlten Prämien geteilt durch die Zahl der Versicherten, also mit allen Franchisen und Modellen (BAG). Schnitt der Kassen: Mittel aller Tarife aller Kassen und Prämienregionen im Standardmodell mit Unfalldeckung und tiefster Franchise, gerechnet aus den BAG-Prämiendaten 2027.
Wo du wohnst, macht viel aus. Die Kassen stufen ihre Prämien nach den Kostenunterschieden der Kantone ab und dürfen innerhalb eines Kantons nach Regionen abstufen (Art. 61 Abs. 2 und 2bis KVG). Für ein Kind mit Franchise 0 im Standardmodell reicht der Schnitt der Kassen 2027 von CHF 109 pro Monat im Kanton Zug bis CHF 192 in Genf; Zürich liegt bei CHF 150, Bern bei CHF 152 (BAG-Prämiendaten 2027). Auch innerhalb eines Kantons liegen die Kassen weit auseinander: Im Kanton Zürich kostet dasselbe Kind je nach Kasse und Region zwischen CHF 116 und CHF 193 pro Monat. Was die ganze Familie bei deinen Angaben zahlt, rechnet der Familien-Vergleich mit den BAG-Prämien.
Als Kinder gelten im KVG Versicherte, die am 31. Dezember des Jahres unter 19 Jahre alt sind (Art. 16 Abs. 5 KVG), und die Kassen stufen nach dem Geburtsjahr ab (Art. 91 Abs. 3 KVV). Die Kinderprämie gilt also bis Ende des Jahres, in dem dein Kind 18 wird; 2027 zahlen sie die Jahrgänge 2009 und jünger. Ab dem 1. Januar des Jahres, in dem es 19 wird, gilt die Prämie für junge Erwachsene. Bei derselben Kasse in derselben Region liegt sie 2027 mit der tiefsten Franchise von CHF 300 im Median CHF 301.20 pro Monat über der Kinderprämie mit Franchise 0 (BAG-Prämiendaten 2027). Der Wechsel in die neue Altersgruppe gibt dir kein ausserordentliches Kündigungsrecht; es gelten die üblichen Termine (Priminfo).
Die Prämien für das Kind schulden bis Ende des Monats, in dem es volljährig wird, allein die Eltern, und zwar solidarisch (Art. 61a KVG). Dasselbe gilt für Franchise und Selbstbehalt (Art. 64 Abs. 1bis KVG). Das Kind kann dafür auch nach dem 18. Geburtstag nicht betrieben werden. Nach einer Trennung schuldet ein Elternteil die Prämien allein, wenn der andere nachweist, dass er Unterhaltsbeiträge mit den Prämien darin zahlen muss und sie bezahlt hat (Art. 61a Abs. 3 KVG).
Familienrabatt: Was das Gesetz verlangt und was freiwillig ist
Grundsätzlich erhebt jede Kasse von ihren Versicherten die gleichen Prämien; abweichen darf sie nur, wo das Gesetz es vorsieht (Art. 61 Abs. 1 KVG). Vorgeschrieben ist die tiefere Prämie für Kinder und junge Erwachsene (Art. 61 Abs. 3 KVG). Einen Rabatt für Geschwister schreiben KVG und KVV nicht vor. Vorgeschrieben ist nur eine Obergrenze bei der Kostenbeteiligung: Sind mehrere Kinder einer Familie bei derselben Kasse, zahlst du für alle zusammen höchstens die Franchise und den Selbstbehalt einer erwachsenen Person (Art. 64 Abs. 4 KVG), mit Wahlfranchisen höchstens das Doppelte des Höchstbetrags je Kind (Art. 93 Abs. 3 KVV).
Viele Kassen geben trotzdem einen Rabatt, freiwillig und in ihren Tarifen, die das BAG prüft und genehmigt. In den BAG-Prämiendaten 2027 führen 21 der 32 Kassen mit Kinderprämien eine Rabattstufe für Familien: 17 Kassen ab dem dritten Kind, nur für dieses und jedes weitere Kind, und vier Kassen ab dem dritten Kind für alle Kinder; eine davon gibt schon ab dem zweiten Kind allen Kindern einen kleinen Rabatt. Die Groupe Mutuel etwa gibt ab drei Kindern 25 % Rabatt auf die Grundversicherungsprämien aller Kinder, wenn sie bei einem ihrer Versicherer unter demselben erwachsenen Versicherungsnehmer zusammengefasst sind. Bei der SWICA ist der Kinderrabatt ab dem dritten Kind höher.
Auswahl. Gerechnet aus den BAG-Prämiendaten 2027 für Kinder mit Franchise 0, Standardmodell und Unfalldeckung, über alle Prämienregionen; 100 % ist die Kinderprämie ohne zusätzlichen Rabatt. Massgebend sind Tarif und Bedingungen der Kasse.
Ein Rabatt macht eine Kasse nicht automatisch günstiger, weil schon die Kinderprämien der Kassen weit auseinanderliegen. Vergleiche deshalb die Summe für alle Kinder. Rabatt und Obergrenze der Kostenbeteiligung gibt es nur, wenn die Kinder bei derselben Kasse versichert sind (Art. 64 Abs. 4 KVG, Groupe Mutuel).
In der Zusatzversicherung legt jede Kasse ihre Rabatte selbst fest, Tarife und Deckungen genehmigt die FINMA. Die Unterschiede sind gross. Bei Helsana erhalten Personen im gleichen Haushalt 5 % Familienrabatt auf ihre Zusatzversicherungen, ab drei Personen 10 %. Die CSS nennt bis zu 100 % Familienrabatt auf Zusatzversicherungen, sofern mindestens ein Elternteil bei ihr versichert ist; auf der Zahnversicherung erhalten Kinder bis 18 Jahre 25 % Familienrabatt. Visana gibt auf ihrer Spitalzusatzversicherung Flex 50 % Rabatt für das zweite und jedes weitere Kind bis 18 Jahre, und bei der CONCORDIA sind Zusatzversicherungen ab dem dritten Kind kostenlos.
Für Kinder wird keine Franchise erhoben, und der Selbstbehalt von 10 % ist auf CHF 350 im Jahr begrenzt (Art. 64 Abs. 4 KVG, Art. 103 Abs. 2 KVV). Wählen kannst du stattdessen eine Franchise von CHF 100, 200, 300, 400, 500 oder 600 (Art. 93 Abs. 1 KVV). Den Rabatt dafür begrenzt die Verordnung auf 70 % des zusätzlichen Risikos (Art. 95 Abs. 2bis KVV), bei CHF 600 also auf CHF 420 im Jahr. Die meisten Kassen geben genau diesen Höchstrabatt: Im Median kostet ein Kind mit Franchise 600 im Jahr 2027 CHF 35 pro Monat weniger als mit Franchise 0 (BAG-Prämiendaten 2027). Einen Spitalbeitrag zahlen Kinder nicht (Art. 104 Abs. 2 KVV).
Gerechnet mit dem Höchstrabatt von CHF 420 Prämie im Jahr für Franchise 600 (Art. 95 KVV) und 10 % Selbstbehalt bis CHF 350 (Art. 103 KVV); ohne Medikamente mit höherem Selbstbehalt. Bei rund CHF 470 Kosten ist es gleich teuer.
Die Franchise 600 lohnt sich also, solange die Arzt-, Spital- und Medikamentenkosten deines Kindes unter rund CHF 470 im Jahr bleiben; darüber zahlst du höchstens CHF 180 im Jahr mehr. Zur Einordnung: 2025 rechneten die Kassen bei 29 % der Kinder bis 5 Jahre höchstens CHF 500 ab, bei 49 % der 6- bis 10-Jährigen und bei 43 % der 11- bis 15-Jährigen. Im Mittel kosteten Kinder dieser Altersgruppen CHF 1’276 bis 1’814 im Jahr (BAG). Die Statistik sagt nichts über dein Kind: Eine Zahnspange zahlt die Grundversicherung nicht, ein Unfall oder eine Operation dagegen schon, mit Franchise und Selbstbehalt.
Ja, über die Krankenkasse. Kinder sind nicht obligatorisch nach dem Unfallversicherungsgesetz versichert und müssen sich laut BAG im Rahmen der Krankenversicherung gegen Unfälle versichern. Bei einem Unfall zahlt die Grundversicherung die gleichen Leistungen wie bei Krankheit (Art. 28 KVG), mit Franchise und Selbstbehalt. Im Standardmodell mit Franchise 0 macht die Unfalldeckung 2027 im Schnitt der Kassen rund CHF 9 der monatlichen Kinderprämie aus (BAG-Prämiendaten 2027). Unfälle sind bei Kindern häufig: Laut BFU verletzen sich in der Schweiz jedes Jahr fast 260’000 Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre bei einem Unfall.
Anders ist es, sobald dein Kind eine Lehre beginnt. Lernende sind über den Lehrbetrieb obligatorisch nach dem Unfallversicherungsgesetz versichert (Art. 1a UVG), gegen Freizeitunfälle ab acht Stunden Arbeit pro Woche beim gleichen Arbeitgeber (Art. 13 UVV). Dann lässt sich die Unfalldeckung der Krankenkasse auf Antrag sistieren, und die Prämie sinkt (Art. 8 KVG), höchstens um 7 % (Art. 91a KVV). Endet die Deckung nach UVG ganz oder teilweise, etwa nach der Lehre, ist dein Kind automatisch wieder über die Krankenkasse gegen Unfälle versichert (Art. 8 Abs. 2 KVG).
Für untere und mittlere Einkommen müssen die Kantone die Prämien der Kinder um mindestens 80 % verbilligen, die Prämien junger Erwachsener in Ausbildung um mindestens 50 % (Art. 65 Abs. 1bis KVG). Was als unteres und mittleres Einkommen gilt, wer Anspruch hat und wie das Verfahren läuft, bestimmt dein Wohnkanton: Einige Kantone verbilligen die Prämien ohne Antrag, in anderen musst du ihn bei der zuständigen kantonalen Stelle stellen (BAG). Die Verbilligung zahlt der Kanton direkt an die Kasse (Art. 65 Abs. 1 KVG), die dir dann eine tiefere Prämie verrechnet.
Ein Beispiel ist der Kanton Zürich. Für Familien mit nur minderjährigen Kindern besteht 2027 ein Anspruch für die Kinder, wenn das bereinigte massgebende Einkommen und Vermögen der Eltern unter CHF 71’200 liegt (SVA Zürich). Leben die Eltern im Konkubinat, berechnet der Elternteil mit dem höheren Einkommen den Anspruch für die Kinder. Haben die Eltern Anspruch auf Prämienverbilligung, erhalten sie für ein neugeborenes Kind automatisch Verbilligung ab dem Monat nach der Geburt, ohne separaten Antrag.
Für Zusatzversicherungen gibt es keine Aufnahmepflicht: Die Kassen dürfen Anträge nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen ablehnen (FINMA). Bei Kindern zählt das vor allem bei der Zahnspange. Die Grundversicherung zahlt sie nicht, und eine Behandlung kostet laut CSS meist CHF 10’000 oder mehr. Je früher du abschliesst, desto einfacher: Bei der CSS geht die Zahnversicherung bis zum 3. Geburtstag ohne Arztzeugnis, bei der KPT brauchen Kinder unter 5 Jahren kein zahnärztliches Attest. Ist eine Zahnfehlstellung schon festgestellt, übernimmt die Versicherung laut KPT dafür keine Kosten mehr. Am frühesten geht es vor der Geburt: Dann versichert Helsana das Baby in den wichtigsten Zusatzversicherungen ohne Risikoprüfung.
In der Grundversicherung ist jede Person einzeln versichert, eine Familienversicherung gibt es nicht (Priminfo). Dein Kind kann also bei einer anderen Kasse sein als du. Mit Franchise 0 im Standardmodell kann es die Kasse auf Ende Juni wechseln; die Kündigung muss bis 31. März bei der Kasse sein (Art. 7 Abs. 1 KVG, Priminfo). Mit einer Wahlfranchise oder einem Modell wie Hausarzt oder Telmed geht der Wechsel nur auf Ende Jahr (Art. 94 Abs. 2 und Art. 100 Abs. 3 KVV). Nach der Mitteilung der neuen Prämie muss die Kündigung dann bis 30. November eintreffen (Art. 7 Abs. 2 KVG).
Familienrabatt: Wechselt ein Kind, kann die Rabattstufe für die Geschwister wegfallen. Bei der Groupe Mutuel etwa müssen mindestens drei Kinder bei ihr grundversichert sein.
Obergrenze der Kostenbeteiligung: Sie gilt nur für Kinder derselben Familie bei derselben Kasse (Art. 64 Abs. 4 KVG).
Offene Prämien: Bestehen für ein Kind Ausstände, kann es die Kasse nicht wechseln; Eltern, die nur für ihre Kinder im Rückstand sind, dürfen selbst trotzdem wechseln (Art. 64a Abs. 6 KVG).
Zusatzversicherung: Die bisherige Kasse darf dich nicht zwingen, Zusätze zu kündigen, und sie nicht allein wegen des Wechsels kündigen (Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG). Kündigst du einen Zusatz, denk daran, dass eine neue Kasse dein Kind ohne Angabe von Gründen ablehnen darf (FINMA).
Im Mittel CHF 128.10 pro Monat im Jahr 2027, über alle Franchisen und Modelle (BAG). Mit Franchise 0 im Standardmodell und Unfalldeckung liegt der Schnitt der Kassen bei CHF 147, je nach Kanton zwischen CHF 109 in Zug und CHF 192 in Genf (BAG-Prämiendaten 2027).
Bis Ende des Jahres, in dem das Kind 18 wird. Als Kinder gelten Versicherte, die am 31. Dezember unter 19 Jahre alt sind, und die Kassen stufen nach dem Geburtsjahr ab (Art. 16 KVG, Art. 91 KVV). Ab Januar gilt die Prämie für junge Erwachsene.
Gibt es in der Grundversicherung einen Rabatt ab dem dritten Kind?
Bei vielen Kassen ja, aber freiwillig. 2027 führen 21 von 32 Kassen eine Rabattstufe für Familien, die meisten ab dem dritten Kind (BAG-Prämiendaten 2027). Das Gesetz verlangt nur, dass die Kinderprämie tiefer ist als die Prämie junger Erwachsener (Art. 61 KVG).
Muss mein Kind bei der gleichen Krankenkasse sein wie ich?
Nein, jede Person ist einzeln versichert (Priminfo). Familienrabatte der Kassen und die Obergrenze der Kostenbeteiligung für Geschwister gibt es aber nur, wenn die Kinder bei derselben Kasse versichert sind (Art. 64 KVG, Groupe Mutuel).
Nein. Kinder sind nicht nach UVG versichert und deshalb über die Krankenkasse gegen Unfälle gedeckt (BAG). Sistieren darfst du die Unfalldeckung erst, wenn dein Kind voll nach UVG versichert ist, etwa in einer Lehre (Art. 8 KVG).
Gibt die Kasse den Höchstrabatt, spart die Franchise 600 im Jahr CHF 420 Prämie. Sie lohnt sich, solange die Kosten deines Kindes unter rund CHF 470 im Jahr bleiben; sonst zahlst du höchstens CHF 180 mehr (Art. 95 und 103 KVV).
Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage und Marktpraxis in der Schweiz allgemein. Für deinen Vertrag gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen deines Versicherers. Herausgeber: knety, Neuenhof AG · Über knety