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Schwangerschaft und Krankenkasse: Was die Grundversicherung zahlt

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 19. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Die Grundversicherung zahlt in einer normalen Schwangerschaft sieben Kontrollen, zwei Ultraschalle, die Geburt im Spital, im Geburtshaus oder zu Hause, drei Stillberatungen und die Hebamme im Wochenbett (Art. 29 KVG, Art. 13 bis 16 KLV). Auf diesen Leistungen zahlst du nie Franchise oder Selbstbehalt; ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt auch nicht auf anderen Behandlungen bei Krankheit (Art. 64 Abs. 7 KVG). Die Befreiung ab Beginn der Schwangerschaft hat das Parlament beschlossen, sie ist am 19. Oktober 2026 aber noch nicht in Kraft.

Art. 29 KVGArt. 13 KLVArt. 16 KLVArt. 64 KVGAS 2026 294 (Kostendämpfungspaket 2)

Welche Kontrollen und Tests zahlt die Grundversicherung?

Bei Mutterschaft zahlt die Grundversicherung die gleichen Leistungen wie bei Krankheit und dazu die besonderen Leistungen bei Mutterschaft: Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft, die Entbindung zu Hause, im Spital oder im Geburtshaus, die nötige Stillberatung sowie Pflege und Aufenthalt des gesunden Neugeborenen, solange es mit der Mutter im Spital ist (Art. 29 KVG). Welche Kontrollen und Tests das genau sind, zählt die Krankenpflege-Leistungsverordnung in Art. 13 KLV auf; die Leistungen der Hebamme stehen in Art. 14 bis 16 KLV.

Art. 29 KVGArt. 13 KLV
LeistungWas die Grundversicherung zahltGrundlage
KontrolluntersuchungenSieben in einer normalen Schwangerschaft, bei der Ärztin, beim Arzt oder bei der Hebamme; in einer Risikoschwangerschaft nach klinischem ErmessenArt. 13 Bst. a, Art. 16 KLV
UltraschallZwei in einer normalen Schwangerschaft: in der 12. bis 14. und in der 20. bis 23. Woche; in einer Risikoschwangerschaft weitereArt. 13 Bst. b KLV
ErsttrimestertestAbklärung des Risikos für Trisomie 21, 18 und 13 in der 12. bis 14. WocheArt. 13 Bst. bbis KLV
Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT)Ab der 12. Woche, wenn das Risiko für Trisomie 21, 18 oder 13 bei 1:1000 oder höher liegtArt. 13 Bst. bter KLV
Test auf PräeklampsieBei Einlingsschwangerschaften im Rahmen des Ultraschalls in der 12. bis 14. Woche, seit 1. Juli 2026Art. 13 Bst. bquater KLV
Fruchtwasseruntersuchung, ChorionbiopsieNach einem auffälligen NIPT, bei einem Risiko von 1:380 oder höher oder wenn das Kind durch eine Komplikation oder eine Erkrankung der Mutter gefährdet istArt. 13 Bst. d KLV
Kontrolle nach der GeburtEine Untersuchung zwischen der 6. und der 10. WocheArt. 13 Bst. e KLV
GeburtsvorbereitungCHF 150 an einen Kurs oder ein Beratungsgespräch bei der HebammeArt. 14 KLV
StillberatungDrei Sitzungen bei der Hebamme oder einer dafür ausgebildeten PflegefachpersonArt. 15 KLV

Stand KLV vom 1. August 2026. Für die Tests vor der Geburt braucht es eine Aufklärung und deine Zustimmung; Ultraschall und Nackentransparenz nur durch Ärztinnen und Ärzte mit der vorgeschriebenen Weiterbildung.

Art. 13 KLVArt. 14 KLVArt. 15 KLVArt. 16 KLVBAG Mutterschaft

Ab wann zahlst du keine Franchise und keinen Selbstbehalt?

Auf den besonderen Leistungen bei Mutterschaft darf die Kasse nie eine Kostenbeteiligung erheben, also weder Franchise noch Selbstbehalt (Art. 64 Abs. 7 Bst. a KVG). Laut BAG gilt das auch für Kontrollen vor der 13. Schwangerschaftswoche. Ab der 13. Woche, während der Geburt und bis acht Wochen danach sind zusätzlich die allgemeinen Leistungen bei Krankheit und die Pflegeleistungen befreit (Art. 64 Abs. 7 Bst. b KVG), auch bei Krankheiten, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben (BAG). Den mutmasslichen Beginn der 13. Woche trägt die Ärztin oder der Arzt auf der Rechnung ein, und die acht Wochen enden am 56. Tag nach der Geburt um 24 Uhr (Art. 105 KVV).

Art. 64 KVGBAG MutterschaftBAG KostenbeteiligungArt. 105 KVV
ZeitraumKontrollen, Geburt, Hebamme, StillberatungAndere Behandlungen bei KrankheitSpitalbeitrag CHF 15 pro Tag
Bis Ende der 12. WocheKeine KostenbeteiligungFranchise und Selbstbehalt wie sonstFür Mutterschaftsleistungen keiner, sonst wie üblich
Ab der 13. Woche bis 8 Wochen nach der GeburtKeine KostenbeteiligungKeine KostenbeteiligungKeiner
Ab dem 57. Tag nach der GeburtKeine Kostenbeteiligung, etwa für die Kontrolle bis zur 10. Woche oder ärztlich angeordnete Hausbesuche der HebammeFranchise und Selbstbehalt wie sonstWie üblich

Grundlage: Art. 64 Abs. 7 KVG, Art. 104 und 105 KVV, BAG. Eine Totgeburt nach der 23. Schwangerschaftswoche gilt als Geburt (Art. 105 KVV).

Art. 64 KVGArt. 104 KVVArt. 105 KVVBAG Kostenbeteiligung→ Franchise und Kostenbeteiligung durchrechnen

Nicht befreit sind Impfungen: Sie gelten als Prävention, nicht als Leistung bei Mutterschaft oder bei Krankheit (BAG). Nach heutigem Gesetz auch nicht befreit sind Unfälle, Geburtsgebrechen und ein strafloser Schwangerschaftsabbruch, denn Art. 64 Abs. 7 Bst. b KVG nennt nur die Leistungen nach Art. 25 und 25a KVG; Assura führt diese Fälle ausdrücklich als Ausnahmen auf. Bei einer Fehlgeburt vor der 13. Woche zahlst du laut CONCORDIA Franchise und Selbstbehalt auf die Behandlung, etwa auf eine Ausschabung.

BAG MutterschaftArt. 64 KVGAssuraCONCORDIA

Befreiung ab der ersten Woche: Was beschlossen ist und was gilt

Das Parlament hat am 21. März 2025 mit dem Kostendämpfungspaket 2 beschlossen, die Befreiung auszudehnen. Nach dem neuen Art. 64 Abs. 7 Bst. b KVG sollen Leistungen bei Krankheit, Pflege, Geburtsgebrechen, Unfall und straflosem Schwangerschaftsabbruch ohne Kostenbeteiligung sein, und zwar ab Beginn der durch Ärztin, Arzt oder Hebamme bestimmten Schwangerschaft bis acht Wochen nach der Geburt oder dem Ende der Schwangerschaft (AS 2026 294). Das BAG beschreibt die Änderung als Befreiung ab dem ersten Tag der bescheinigten Schwangerschaft. Die Referendumsfrist lief am 10. Juli 2025 ungenutzt ab.

AS 2026 294 (Kostendämpfungspaket 2)BAG Kostendämpfungspaket 2

In Kraft ist dieser Teil noch nicht. Am 5. Juni 2026 setzte der Bundesrat nur Artikel 42 Absatz 3ter, Absatz 2 der Übergangsbestimmungen, Artikel 56a und Artikel 84 Absatz 1 Buchstabe j auf den 1. Juli 2026 in Kraft; «die übrigen Bestimmungen werden zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt» (AS 2026 294). Im Entwurf der nötigen Verordnungsänderung, die bis am 12. März 2026 in der Vernehmlassung war, ist der 1. Januar 2027 als Inkrafttreten vorgesehen; neu soll dann die Ärztin, der Arzt oder die Hebamme den mutmasslichen Beginn der Schwangerschaft auf der Rechnung angeben (Erläuternder Bericht). Ein Beschluss über dieses Datum ist bis zum 19. Oktober 2026 nicht veröffentlicht, und die geltende Fassung des KVG vom 1. Juli 2026 nennt weiterhin die 13. Schwangerschaftswoche.

AS 2026 294 (Kostendämpfungspaket 2)Erläuternder Bericht KVV-ÄnderungBAG Kostendämpfungspaket 2Art. 64 KVG

Stand 19. Oktober 2026: Bis der Bundesrat diesen Teil in Kraft setzt, gilt für Behandlungen bei Krankheit die Regel ab der 13. Schwangerschaftswoche. Für die besonderen Leistungen bei Mutterschaft zahlst du schon heute ab dem ersten Tag nichts.

Art. 64 KVGAS 2026 294 (Kostendämpfungspaket 2)BAG Mutterschaft

Was zahlt die Grundversicherung an die Hebamme?

Eine Hebamme darf in einer normalen Schwangerschaft alle sieben Kontrollen selbst durchführen. Sie weist dich darauf hin, dass im ersten Trimester eine ärztliche Untersuchung angezeigt ist, und sie kann die Ultraschallkontrollen anordnen (Art. 16 KLV). Bei einer Risikoschwangerschaft ohne manifeste Pathologie arbeitet sie mit der Ärztin oder dem Arzt zusammen, bei manifester Pathologie erbringt sie ihre Leistungen auf ärztliche Anordnung. Die Kasse zahlt ausserdem CHF 150 an einen Geburtsvorbereitungskurs oder ein Beratungsgespräch bei der Hebamme (Art. 14 KLV) und drei Stillberatungen (Art. 15 KLV).

Art. 16 KLVArt. 14 KLVArt. 15 KLV

Nach der Geburt zahlt die Grundversicherung Hausbesuche der Hebamme im Wochenbett: in den ersten 56 Tagen höchstens 16 nach einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt, bei Erstgebärenden und nach einem Kaiserschnitt, sonst höchstens 10. In den ersten 10 Tagen kommen bis zu 5 Zweitbesuche am selben Tag dazu; weitere Besuche brauchen eine ärztliche Anordnung (Art. 16 KLV). Ärztlich angeordnete Hausbesuche nach den ersten 56 Tagen gelten laut BAG ebenfalls als Leistungen bei Mutterschaft und sind von der Kostenbeteiligung befreit. Mit dem Kostendämpfungspaket 2 sollen Hebammen mehr Leistungen in eigener Verantwortung erbringen, etwa bestimmte Arzneimittel anwenden (BAG); auch dieser Teil ist noch nicht in Kraft (AS 2026 294).

Art. 16 KLVBAG MutterschaftBAG Kostendämpfungspaket 2AS 2026 294 (Kostendämpfungspaket 2)

Geburt: Spital, Geburtshaus oder zu Hause

Die Grundversicherung zahlt die Entbindung zu Hause, in einem Spital oder in einem Geburtshaus und die Geburtshilfe durch Ärztin, Arzt oder Hebamme (Art. 29 Abs. 2 KVG). Spital oder Geburtshaus müssen auf der Spitalliste deines Wohnkantons oder des Standortkantons stehen; gehst du ohne medizinischen Grund in einen anderen Kanton, zahlt die Grundversicherung höchstens den Tarif deines Wohnkantons (Art. 41 Abs. 1bis KVG, CONCORDIA). Gedeckt ist die allgemeine Abteilung; für die halbprivate oder private Abteilung braucht es eine Spitalzusatzversicherung, und ein Familienzimmer zahlt die Grundversicherung nicht (CONCORDIA). Einen Spitalbeitrag zahlst du für die Geburt nicht (Art. 104 Abs. 2 KVV).

Art. 29 KVGArt. 41 KVGCONCORDIACONCORDIA KinderwunschBAG MutterschaftArt. 104 KVV

Dein Baby ist über deine Versicherung nur als gesundes Neugeborenes gedeckt, solange es mit dir im Spital ist (Art. 29 Abs. 2 Bst. d KVG). Es braucht eine eigene Grundversicherung, die du innert drei Monaten nach der Geburt abschliessen musst (Art. 3 KVG); dann gilt sie ab Geburt (Art. 5 KVG). Zusatzversicherungen meldest du besser vor der Geburt an: Dann nehmen ÖKK und CONCORDIA dein Kind in bestimmte Zusätze ohne Gesundheitsfragen auf.

Art. 29 KVGArt. 3 KVGArt. 5 KVGÖKKCONCORDIA Kinderwunsch→ Prämien für die ganze Familie vergleichen

Zusatzversicherung: vor der Schwangerschaft abschliessen

Was die Grundversicherung nicht zahlt, etwa die Geburt in der halbprivaten Abteilung, übernimmt nur eine Zusatzversicherung. Laut Visana und CONCORDIA haben die meisten Zusatzversicherungen eine Karenzfrist für Mutterschaft: In dieser Zeit nach dem Abschluss zahlt die Versicherung keine Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt. Wie lange sie dauert, regelt jede Kasse selbst:

VisanaCONCORDIA Kinderwunsch
VersichererRegel für Schwangerschaft und Geburt laut Versicherer
CONCORDIAAlle Zusatzversicherungen: Leistungen, wenn die Versicherung bei der Geburt mindestens ein Jahr bestanden hat
KPTSpital-Zusatzversicherung und ambulante Zusatzversicherung Pulse: 270 Tage Wartefrist für Mutterschaftsleistungen
ÖKKUnter anderem ÖKK SPITAL und ÖKK ELTERN: 360 Tage ab Vertragsbeginn; mit gleichwertiger Vorversicherung ab der Vertragsbestätigung
AssuraMutterschaftsversicherung Materna Varia: spätestens zwölf Monate vor der geplanten Schwangerschaft abschliessen
VisanaKarenzfristen in den meisten Zusatzversicherungen; die Taggeldversicherung nach VVG ist während der Schwangerschaft nicht abschliessbar

Stand der Seiten am 19.10.2026. Massgebend sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Produkts.

CONCORDIAKPTÖKK KarenzfristenAssuraVisana

Abschliessen kannst du eine Zusatzversicherung auch in der Schwangerschaft; laut Visana ist sie kein Grund, den Abschluss zu verweigern. Wechselst du aber erst dann in die halbprivate Abteilung, gilt der neue Schutz laut ÖKK nur für Krankheit und Unfall, wegen der Karenzfrist nicht für Schwangerschaft und Geburt. Eine Aufnahmepflicht gibt es nicht: Die Kasse darf einen Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen (FINMA). Die Gesundheitsfragen musst du vollständig beantworten (Art. 4 VVG), sonst darf die Versicherung den Vertrag kündigen (Art. 6 VVG). Die KPT rät darum, bei Kinderwunsch eine Zusatzversicherung schon vor der geplanten Schwangerschaft abzuschliessen.

VisanaÖKKFINMAArt. 4 VVGArt. 6 VVGKPT→ Zusatzversicherungen vergleichen

Was zahlt eine Zusatzversicherung rund um die Geburt?

Die Leistungen unterscheiden sich stark von Produkt zu Produkt. Einige Beispiele: Die Zusatzversicherung NATURA der CONCORDIA zahlt Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen, welche die Grundversicherung nicht übernimmt, zu 90 % bis CHF 500 pro Kalenderjahr, und an einen Geburtsvorbereitungskurs, der mehr als CHF 150 kostet, 50 % bis CHF 200 pro Jahr. Aus ÖKK ELTERN gibt es zusätzlich zu den CHF 150 der Grundversicherung CHF 200 an die Geburtsvorbereitung. Assura nennt für ihre Mutterschaftsversicherung Materna Varia zusätzliche vorgeburtliche Screenings, die Wahl der Ärztin oder des Arztes und die Geburt im Einzelzimmer der Privatabteilung einer anerkannten Einrichtung.

CONCORDIA KinderwunschCONCORDIAÖKKAssura
  • Vor dem Abschluss prüfen, ab wann die Mutterschaftsleistungen gelten (Karenzfrist) und ob der Zusatz die Geburt in der gewünschten Abteilung und im gewünschten Spital deckt.
  • Für ein Spital ausserhalb deines Wohnkantons ohne medizinischen Grund deckt nur ein Spitalzusatz die Tarifdifferenz (CONCORDIA, Art. 41 KVG).
  • Das Baby schon während der Schwangerschaft für die Grund- und die Zusatzversicherung anmelden; die Grundversicherung musst du spätestens drei Monate nach der Geburt abgeschlossen haben (Art. 3 KVG).
KPTCONCORDIA KinderwunschArt. 41 KVGArt. 3 KVG→ Grundversicherung fürs Baby vergleichen

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Zahle ich in der Schwangerschaft Franchise und Selbstbehalt?

Auf Kontrollen, Ultraschall, Geburt, Stillberatung und Hebammenleistungen nie. Auf anderen Behandlungen bei Krankheit ab der 13. Schwangerschaftswoche bis acht Wochen nach der Geburt nicht; vorher und danach zahlst du sie wie sonst. Für Impfungen gilt die Befreiung nicht.

Art. 64 KVGBAG Mutterschaft

Gilt die Befreiung schon ab der ersten Schwangerschaftswoche?

Für die besonderen Leistungen bei Mutterschaft ja. Für andere Behandlungen hat das Parlament die Befreiung ab Beginn der Schwangerschaft beschlossen (Kostendämpfungspaket 2); in Kraft gesetzt hat der Bundesrat sie bis zum 19. Oktober 2026 nicht. Im Vernehmlassungsentwurf war der 1. Januar 2027 vorgesehen.

AS 2026 294 (Kostendämpfungspaket 2)Erläuternder Bericht KVV-ÄnderungBAG Mutterschaft

Wie viele Ultraschalle zahlt die Krankenkasse?

In einer normalen Schwangerschaft zwei: einen in der 12. bis 14. und einen in der 20. bis 23. Woche. In einer Risikoschwangerschaft zahlt sie weitere, wenn die Ärztin oder der Arzt sie für nötig hält.

Art. 13 KLVBAG Mutterschaft

Was zahlt die Krankenkasse bei einer Fehlgeburt?

Nach einer Fehlgeburt ab der 13. bis zur vollendeten 23. Woche zahlt die Grundversicherung eine Kontrolluntersuchung und bis zu 10 Hausbesuche der Hebamme. Bei einer Fehlgeburt vor der 13. Woche zahlst du laut CONCORDIA Franchise und Selbstbehalt auf die Behandlung. Eine Totgeburt nach der 23. Woche gilt als Geburt.

Art. 13 KLVArt. 16 KLVCONCORDIAArt. 105 KVV

Kann ich in der Schwangerschaft noch eine Zusatzversicherung abschliessen?

Ja, laut Visana ist eine Schwangerschaft kein Grund, den Abschluss zu verweigern. Für Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt gelten aber Karenzfristen: bei der KPT 270 Tage, bei ÖKK 360 Tage, und bei der CONCORDIA muss die Versicherung bei der Geburt ein Jahr bestanden haben.

VisanaKPTÖKK KarenzfristenCONCORDIA

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