Muss ich mich als Grenzgänger in der Schweiz krankenversichern?
Ja, wenn du in der EU, der EFTA oder im Vereinigten Königreich wohnst und in der Schweiz arbeitest; du hast ab Arbeitsbeginn drei Monate Zeit. Ausnahmen: Wohnst du in Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich, kannst du dich auf Gesuch hin im Wohnland versichern. Wohnst du in Liechtenstein, bist du laut BAG-Übersicht dort versichert.
BAG GrenzgängerArt. 2 KVVBAG-Übersicht Wohnsitz EU