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Krankenkasse wechseln: Schritt für Schritt auf den 1. Januar

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 18. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Für den Wechsel auf den 1. Januar 2027 muss deine Kündigung der Grundversicherung spätestens am Montag, 30. November 2026, bei der Kasse eintreffen; der Poststempel zählt nicht. Melde dich gleichzeitig bei der neuen Kasse an: Sie muss dich ohne Gesundheitsfragen und ohne Vorbehalt aufnehmen. Scheitern kann der Wechsel an Ausständen, die bis 30. November gemahnt und bis 31. Dezember nicht bezahlt sind. Die Zusatzversicherung läuft getrennt weiter und hat eigene Fristen.

Art. 7 KVGBAGArt. 5 KVAGBAG-Faktenblatt

Bis wann musst du die Krankenkasse kündigen?

Für den Wechsel auf den 1. Januar 2027 muss deine Kündigung spätestens am Montag, 30. November 2026, bei deiner Krankenkasse eintreffen. Massgebend ist nicht der Poststempel, sondern der Tag, an dem die Kasse die Kündigung erhält. Das Gesetz gibt dir eine Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des Monats, bevor die neue Prämie gilt (Art. 7 Abs. 2 KVG). Im Gegenzug muss dir deine Kasse die neue, vom BAG genehmigte Prämie mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen, also bis Ende Oktober, und dich auf dein Recht zum Wechsel hinweisen. Wechseln darfst du laut BAG auch dann, wenn deine Prämie nicht steigt oder du ein besonderes Versicherungsmodell hast.

Art. 7 KVGBAGBAG, 29.09.2026

Fällt der 30. November auf ein Wochenende, verlangt das BAG den Eingang am letzten Arbeitstag davor; 2025 war das Freitag, der 28. November. 2026 ist der 30. November ein Montag, die Frist bleibt also an diesem Tag. Damit die Post nicht zum Risiko wird, rät das BAG, die Kündigung bis 15. November eingeschrieben oder per A-Post Plus abzuschicken und den Beleg aufzubewahren. So kannst du beweisen, dass du rechtzeitig gekündigt hast.

BAG-FaktenblattBAG→ Kündigungsvorlage für die Grundversicherung
DatumWas giltGrundlage
31. Oktober 2026Deine Kasse muss dir die Prämie 2027 mitgeteilt haben.Art. 7 Abs. 2 KVG
14. November 2026Kündigung eingeschrieben oder per A-Post Plus abschicken (das BAG rät: bis 15. November; 2026 ist das ein Sonntag).BAG
Montag, 30. November 2026Kündigung, Wechsel auf eine tiefere Franchise und Austritt aus einem besonderen Versicherungsmodell müssen bei der Kasse sein.Art. 7 KVG, Art. 94 und 100 KVV
31. Dezember 2026Letzter Tag, um eine höhere Franchise zu wählen. Bis dann müssen gemahnte Ausstände bezahlt sein.Art. 94 KVV, BAG
1. Januar 2027Die neue Kasse versichert dich.Art. 7 KVG, Priminfo
31. März 2027Eingang der Kündigung für einen Wechsel auf den 1. Juli 2027, nur mit ordentlicher Franchise im Standardmodell.Art. 7 Abs. 1 KVG, BAG

Massgebend ist immer der Eingang bei der Kasse. Für die tiefere Franchise und den Austritt aus einem Modell nennt das BAG dieselbe Frist wie für die Kündigung und verlangt eine schriftliche Mitteilung.

Art. 7 KVGArt. 94 KVVArt. 100 KVVBAGBAG-FaktenblattPriminfo

Krankenkasse wechseln: der Ablauf in fünf Schritten

  • Vergleichen: Sobald deine Kasse dir die Prämie 2027 mitgeteilt hat, vergleichst du mit denselben Angaben (Wohnort, Alter, Franchise, Modell, Unfalldeckung). Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen dieselben, die Prämien nicht (Priminfo).
  • Franchise und Modell festlegen: Beides gehört in die Anmeldung. Erwachsene wählen CHF 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000 oder 2’500, Kinder CHF 0 oder CHF 100 bis 600 (Art. 93 KVV, BAG).
  • Bei der neuen Kasse anmelden: online oder mit dem Beitrittsformular der Kasse. Eine Offerte brauchst du dafür nicht. Warte nicht auf die Kündigungsbestätigung der alten Kasse, sondern melde dich gleichzeitig an (BAG). Im Musterbrief des BAG bittest du die neue Kasse zugleich, deiner bisherigen Kasse den Wechsel mitzuteilen.
  • Bei der alten Kasse kündigen: schriftlich, mit deiner Versichertennummer und «per 31. Dezember 2026», eingeschrieben bis Mitte November (das BAG rät zum 15. November). Das BAG stellt dafür auf Priminfo einen Musterbrief bereit.
  • Bestätigung abwarten: Die neue Kasse meldet der alten, dass du ohne Unterbruch bei ihr versichert bist. Erst dann endet die bisherige Versicherung, und die alte Kasse teilt dir mit, ab wann du nicht mehr bei ihr versichert bist (Art. 7 Abs. 5 KVG).
PriminfoPriminfo GrundversicherungArt. 93 KVVBAGBAG-FaktenblattPriminfo-Musterbrief KündigungPriminfo-Musterbrief AnmeldungArt. 7 KVG→ Prämien 2027 aller Kassen vergleichen

Und wenn etwas schiefgeht? Unterlässt die neue Kasse die Meldung an die alte, muss sie dir den Schaden ersetzen, insbesondere die Prämiendifferenz. Dasselbe gilt für die bisherige Kasse, wenn sie den Wechsel verunmöglicht (Art. 7 Abs. 5 und 6 KVG). Reagiert die gewählte Kasse nicht auf deine Anmeldung oder will sie eine andere Franchise festlegen, rät das BAG, ihr das Aufnahmegesuch mit der gewünschten Franchise und dem Versicherungsbeginn eingeschrieben oder per A-Post Plus zu schicken.

Art. 7 KVGBAG-Faktenblatt

Muss dich die neue Krankenkasse aufnehmen?

Ja. Du wählst frei unter den Kassen, die eine Bewilligung für die soziale Krankenversicherung haben (Art. 4 KVG), und jede Kasse muss in ihrem örtlichen Tätigkeitsbereich jede versicherungspflichtige Person aufnehmen (Art. 5 Bst. i KVAG). Laut BAG heisst das: vorbehaltlos und ohne Wartefrist, ungeachtet deines Alters und deines Gesundheitszustands. Einen Gesundheitsfragebogen darf die Kasse für die Grundversicherung nicht verlangen. Auf dem Beitrittsformular darf sie nur nach Angaben fragen, die für den Beitritt nötig sind, und das Formular darf keine Angaben, Hinweise oder Verbindungen zu Zusatzversicherungen enthalten (Art. 6a KVV).

Art. 4 KVGArt. 5 KVAGBAGBAG-FaktenblattArt. 6a KVV

Darum kannst du die Grundversicherung kündigen, bevor du die neue Police in der Hand hast. Bei der Zusatzversicherung ist es umgekehrt: Dort darf die Kasse dich nach einer Gesundheitsprüfung ablehnen oder einzelne Leistungen ausschliessen.

BAGBAG, 29.09.2026

Was passiert mit offenen Prämien und Rechnungen?

Wer mit Prämien oder Kostenbeteiligungen im Rückstand ist, kann die Kasse nicht wechseln, solange die Ausstände samt Verzugszinsen und Betreibungskosten nicht vollständig bezahlt sind (Art. 64a Abs. 6 KVG). Säumig bist du ab der Zustellung der Mahnung (Art. 105l KVV). Für den Wechsel auf den 1. Januar heisst das laut BAG: Alles, wofür du bis 30. November eine Mahnung erhalten hast, muss bis 31. Dezember bezahlt sein. Sonst ist die Kündigung ohne Wirkung, du bleibst bei der bisherigen Kasse und kannst frühestens auf den nächsten Termin wechseln; die neue Kasse erfährt das innert 60 Tagen von der alten (Art. 105l Abs. 3 KVV).

Art. 64a KVGArt. 105l KVVBAGPriminfo

Ausstände für Kinder halten nur die Kinder fest: Bestehen solche Ausstände, kann das Kind die Kasse nicht wechseln. Eltern, die nur für ihre Kinder im Rückstand sind, dürfen selbst trotzdem wechseln (Art. 64a Abs. 6 KVG). Wer volljährig geworden ist, kann die Kasse auf Ende Jahr auch dann wechseln, wenn Beträge aus der Zeit vor dem 18. Geburtstag offen sind (Art. 64a Abs. 7bis KVG); solche Beträge machen dich laut Verordnung nicht säumig.

Art. 64a KVGArt. 105l KVV

Franchise und Modell beim Wechsel anpassen

Der Kassenwechsel ist der Moment, auch Franchise und Modell neu zu wählen. Eine tiefere Franchise und der Austritt aus einem Modell mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer gehen nur auf Ende Jahr, mit derselben Frist wie die Kündigung, also mit Eingang bis 30. November (Art. 94 Abs. 2 und Art. 100 Abs. 3 KVV). Eine höhere Franchise wählst du nur auf den Beginn eines Kalenderjahres; laut BAG genügt dafür eine schriftliche Mitteilung bis 31. Dezember (Art. 94 Abs. 1 KVV). Aus der freien Arztwahl in ein Modell mit eingeschränkter Wahl kannst du dagegen jederzeit im Jahr wechseln (Art. 100 Abs. 2 KVV).

Art. 94 KVVArt. 100 KVVBAG-Faktenblatt→ Franchise-Rechner→ Modelle für dein Profil vergleichen

Seit den Prämien 2027 teilt das BAG die Modelle in vier Gruppen ein: PRAXIS mit einer vorgegebenen Arztpraxis als erster Anlaufstelle, TEL_DIG mit telefonischem oder digitalem Erstkontakt, PHARM mit einer Partnerapotheke und FLEX mit mehreren Anlaufstellen zur Auswahl. Die Behandlungen sind in allen Modellen gleich versichert, nur der Erstkontakt und die Prämie unterscheiden sich. Das BAG rät, zuerst das Modell zu wählen, das zu deinen Bedürfnissen passt, und danach die Prämien zu vergleichen.

BAGPriminfo GrundversicherungBAG-Faktenblatt

Was passiert mit der Zusatzversicherung?

Nichts, solange du sie nicht selbst kündigst. Deine bisherige Kasse darf dich nicht zwingen, die Zusatzversicherungen mitzukündigen, und sie darf sie dir nicht allein deshalb kündigen, weil du die Grundversicherung wechselst (Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG). Ordentlich kündigen kann eine Zusatzversicherung zur Krankenversicherung ohnehin nur der Versicherungsnehmer, nicht der Versicherer (Art. 35a Abs. 4 VVG). Grundversicherung bei der einen und Zusatzversicherung bei einer anderen Kasse ist darum möglich. Laut Konsumentenschutz kann dabei aber ein Rabatt wegfallen, den eine Kasse gewährt, wenn beide Versicherungen bei ihr sind; das betrifft in der Regel die Prämie der Zusatzversicherung.

Art. 7 KVGArt. 35a VVGBAG-FaktenblattKonsumentenschutz

Für die Zusatzversicherung gelten andere Fristen, und sie stehen in deinen Versicherungsbedingungen (BAG). Nach Gesetz kannst du auf das Ende des dritten oder jedes späteren Vertragsjahres mit drei Monaten Frist kündigen; der Vertrag darf eine frühere Kündigung erlauben (Art. 35a Abs. 1 und 2 VVG). Läuft das Versicherungsjahr wie das Kalenderjahr, muss die Kündigung laut Konsumentenschutz in der Regel am letzten Arbeitstag im September eingetroffen sein. Bei solchen Verträgen ist dieser Termin für 2027 vorbei, die Grundversicherung kannst du aber trotzdem bis 30. November wechseln. Steigt die Prämie der Zusatzversicherung, darfst du laut Konsumentenschutz innert einer bestimmten Frist kündigen, ausser die Erhöhung war im Vertrag schon vorgesehen.

BAG-FaktenblattArt. 35a VVGKonsumentenschutz→ Zusatzversicherungen vergleichen

Kündige eine Zusatzversicherung erst, wenn dich die neue Versicherung schriftlich aufgenommen hat. Sie darf dich ablehnen, und eine gekündigte Zusatzversicherung lässt sich laut Priminfo nicht in jedem Fall neu abschliessen, etwa ab einem Alter von 55 bis 65 Jahren oder bei schlechter Gesundheit.

KonsumentenschutzBAGPriminfo Zusatzversicherungen

Kann man die Krankenkasse auch auf den 1. Juli wechseln?

Ja, aber nur im Standardmodell mit ordentlicher Franchise. Das Gesetz erlaubt den Wechsel auf das Ende jedes Kalendersemesters mit drei Monaten Kündigungsfrist (Art. 7 Abs. 1 KVG). Wer eine wählbare Franchise oder ein Modell mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer hat, kann die Kasse aber nur auf Ende Jahr wechseln (Art. 94 Abs. 2 und Art. 100 Abs. 3 KVV). Auf den 1. Juli wechseln können also Erwachsene mit Franchise CHF 300 und Kinder mit Franchise CHF 0, jeweils mit freier Arztwahl. Ihre Kündigung muss bis 31. März bei der Kasse eingegangen sein (BAG).

Art. 7 KVGArt. 94 KVVArt. 100 KVVBAG

Wechselst du unter dem Jahr, rechnet die neue Kasse die Franchise und den Selbstbehalt an, die dir im laufenden Jahr bereits in Rechnung gestellt wurden (Art. 103 Abs. 4 KVV). Ausserhalb dieser Termine endet die Versicherung nur in Sonderfällen, etwa wenn du die Kasse verlassen musst, weil du den Wohnort verlegst oder die Stelle wechselst: dann mit dem Umzug oder dem Stellenantritt beim neuen Arbeitgeber (Art. 7 Abs. 3 KVG).

Art. 103 KVVArt. 7 KVG

Lohnt sich ein Wechsel auf 2027?

Laut BAG steigt die mittlere Prämie 2027 um 5,0 Prozent auf CHF 412 pro Monat. Für Erwachsene beträgt sie im Mittel CHF 487.60, für junge Erwachsene CHF 338.80 und für Kinder CHF 128.10. Deine eigene Prämie hängt vom Wohnort, vom Alter, von der Franchise, vom Versicherer und vom Modell ab und kann stärker oder schwächer steigen. Weil die Leistungen der Grundversicherung bei allen Kassen dieselben sind, vergleichst du vor allem die Prämie für dein Profil und die Regeln des Modells, das du wählst.

BAG, 29.09.2026Priminfo Grundversicherung→ Prämien 2027: Anstieg je Kanton und günstigste Kassen

Wird dir die Prämie zu schwer, lohnt neben dem Wechsel ein Blick auf die Prämienverbilligung. Sie richtet sich nach deinem Wohnkanton: Er bestimmt, wer Anspruch hat und wie stark die Prämien verbilligt werden. Einige Kantone verbilligen automatisch, in anderen musst du einen Antrag bei der zuständigen kantonalen Stelle stellen (BAG).

BAG→ Prämienverbilligung je Kanton

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Zählt beim Kündigen der Krankenkasse der Poststempel?

Nein. Massgebend ist das Datum, an dem die Krankenkasse die Kündigung erhält. Für den Wechsel auf 2027 ist das spätestens Montag, der 30. November 2026. Das BAG rät, die Kündigung bis Mitte November eingeschrieben oder per A-Post Plus zu schicken und den Beleg aufzubewahren.

BAGArt. 7 KVG

Muss ich auf die Zusage der neuen Kasse warten, bevor ich kündige?

Nein. In der Grundversicherung muss dich jede Kasse aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen. Das BAG rät, dich gleichzeitig anzumelden und nicht auf die Kündigungsbestätigung zu warten. Eine Lücke entsteht nicht: Die alte Versicherung endet erst, wenn die neue Kasse gemeldet hat, dass du ohne Unterbruch bei ihr versichert bist.

BAGArt. 5 KVAGArt. 7 KVG

Kann ich die Krankenkasse auch wechseln, wenn ich krank bin?

Ja. In der Grundversicherung muss dich die neue Kasse vorbehaltlos und ohne Wartefrist aufnehmen, ungeachtet deines Alters und deines Gesundheitszustands. Anders ist es bei Zusatzversicherungen: Dort darf die Kasse nach einer Gesundheitsprüfung ablehnen oder Leistungen ausschliessen.

BAGArt. 5 KVAG

Was passiert, wenn ich die Frist am 30. November verpasse?

Dann bleibst du 2027 bei deiner bisherigen Kasse. Hast du die ordentliche Franchise im Standardmodell, kannst du mit Eingang der Kündigung bis 31. März 2027 auf den 1. Juli wechseln. Eine höhere Franchise kannst du noch bis 31. Dezember wählen, und in ein Modell mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer wechselst du bei deiner Kasse jederzeit.

Art. 7 KVGBAGArt. 94 KVVArt. 100 KVV

Muss ich die Zusatzversicherung beim Kassenwechsel mitkündigen?

Nein. Die bisherige Kasse darf dich nicht dazu zwingen und sie dir auch nicht wegen des Wechsels kündigen. Die Zusatzversicherung hat eigene Fristen nach deinen Versicherungsbedingungen. Kündige sie erst, wenn dich eine neue Versicherung schriftlich aufgenommen hat.

Art. 7 KVGBAG-FaktenblattKonsumentenschutz

Kann ich wechseln, wenn ich noch Rechnungen offen habe?

Nur wenn du sie rechtzeitig bezahlst. Ausstände, für die du bis 30. November gemahnt wurdest, müssen bis 31. Dezember beglichen sein, samt Verzugszinsen und Betreibungskosten. Sonst bleibt die Kündigung ohne Wirkung, und du bleibst bei deiner bisherigen Kasse versichert.

BAGArt. 64a KVGArt. 105l KVV

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