Bin ich in den ersten drei Monaten schon versichert?
Ja, wenn du dich innert der drei Monate anmeldest. Dann gilt die Versicherung rückwirkend ab der Wohnsitznahme oder, mit Bewilligung, ab der Anmeldung bei der Gemeinde, und die Kasse zahlt auch Behandlungen aus dieser Zeit. Die Prämien zahlst du ebenfalls rückwirkend. Meldest du dich zu spät, bist du erst ab dem Beitritt versichert.
Art. 5 KVGArt. 7 KVVBAG FAQ Versicherungspflichtch.ch