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Ratgeber Krankenkasse

Prämienregionen der Krankenkasse: Region 1, 2 und 3 erklärt

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 19. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Deine Prämie hängt von der Gemeinde ab, in der du wohnst (Art. 61 KVG). Bern, Graubünden, Luzern, St. Gallen und Zürich haben drei Prämienregionen, Basel-Landschaft, Freiburg, Schaffhausen, Tessin, Waadt und Wallis zwei, die übrigen 15 Kantone eine. Welche Gemeinde in welche Region gehört, legt das EDI in der Verordnung über die Prämienregionen fest. In Region 2 und 3 dürfen die Kassen günstiger sein als in der Region davor, je nach Kanton höchstens 5 bis 15 % (Anhang 2).

Art. 61 KVGEDI-Verordnung, Anhang 1EDI-Verordnung, Anhang 2BAG

Was ist eine Prämienregion?

Jede Kasse legt ihre Prämien selbst fest und stuft sie nach den Kostenunterschieden zwischen den Kantonen ab; massgebend ist der Wohnort der versicherten Person (Art. 61 Abs. 2 KVG). Innerhalb eines Kantons darf sie die Prämien zusätzlich regional abstufen. Die Regionen und die höchstens zulässigen Prämienunterschiede legt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) für alle Kassen einheitlich fest (Art. 61 Abs. 2bis KVG). Das tut es in der Verordnung des EDI vom 15. März 2022 über die Prämienregionen (SR 832.106): Anhang 1 teilt die Gemeinden ein, Anhang 2 begrenzt die Unterschiede (Art. 1 und 2 der Verordnung).

Art. 61 KVGArt. 1 EDI-Verordnung PrämienregionenArt. 2 EDI-Verordnung Prämienregionen

Mehrere Regionen haben nur Kantone mit bedeutenden lokalen Unterschieden bei den Gesundheitskosten. Massgebendes Kriterium sind die Kosten pro Person; die heutige Einteilung geht auf eine Studie der ETH Zürich von 2001 zurück. Nach einer Motion des Parlaments hat der Bundesrat beschlossen, die Einteilung fix zu belassen, ausser wenn Gemeinden aus verschiedenen Regionen fusionieren (BAG-Faktenblatt). Das EDI prüft periodisch, ob die Regionen noch sachgerecht sind, und ein Kanton kann für sein Gebiet eine Änderung oder weniger Regionen vorschlagen (Art. 91b KVV). Die Waadt etwa hat 2009 auf eigenen Wunsch von drei auf zwei Regionen reduziert.

BAG-Faktenblatt PrämienregionenArt. 91b KVV

Welche Kantone haben eine, zwei oder drei Regionen?

Drei Prämienregionen haben Bern, Graubünden, Luzern, St. Gallen und Zürich. Zwei haben Basel-Landschaft, Freiburg, Schaffhausen, Tessin, Waadt und Wallis. Die übrigen 15 Kantone bilden je eine einzige Region: Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Genf, Glarus, Jura, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri und Zug (Anhang 1 der EDI-Verordnung, BAG). Zusammen sind das 42 Prämienregionen. In diesen 15 Kantonen gibt es keine regionale Abstufung: Für die ordentliche Versicherung verlangt deine Kasse im ganzen Kanton dieselbe Prämie für deine Altersgruppe und Franchise (Art. 61 KVG). Modelle mit eingeschränkter Arztwahl kann eine Kasse aber auf einzelne Gebiete beschränken (Art. 100 KVV, Priminfo).

EDI-Verordnung, Anhang 1BAGArt. 61 KVGArt. 100 KVVPriminfo FAQ
KantonRegionenGemeinden in Region 1 (Beispiele)Höchstrabatt Region 1 zu 2Höchstrabatt Region 2 zu 3
Zürich3nur die Stadt Zürich15 %10 %
Bern3Bern, Biel/Bienne, Köniz, Ostermundigen und 11 weitere15 %10 %
Luzern3Luzern, Emmen, Kriens, Horw, Ebikon15 %5 %
St. Gallen3St. Gallen, Gossau, Wil und 5 weitere10 %10 %
Graubünden3Chur, Arosa, Churwalden, Roveredo, Mesocco und 10 weitere15 %10 %
Basel-Landschaft2Liestal, Allschwil, Binningen, Muttenz, Pratteln und 16 weitere15 %–
Freiburg2Fribourg, Marly, Villars-sur-Glâne und 22 weitere10 %–
Schaffhausen2Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall15 %–
Tessin270 von 100 Gemeinden, darunter Lugano, Bellinzona, Locarno, Mendrisio15 %–
Waadt2Lausanne, Nyon, Morges, Vevey, Montreux und über 100 weitere15 %–
Wallis2Sion, Martigny, Monthey, Sierre und 49 weitere15 %–
übrige 15 Kantone1ganzer Kanton––

Gemeinden nach Anhang 1, Höchstrabatte nach Anhang 2 der EDI-Verordnung über die Prämienregionen, Fassung ab 1. Januar 2027. Der Höchstrabatt ist der maximal zulässige Prämienunterschied der ordentlichen Versicherung mit Unfalldeckung zwischen zwei Regionen.

EDI-Verordnung, Anhang 1EDI-Verordnung, Anhang 2BAG→ Prämienregionen im Kanton Zürich→ Alle Kantone im Vergleich

Wie gross ist der Unterschied zwischen den Regionen?

Das EDI legt nur Obergrenzen fest: Wie stark eine Kasse zwischen den Regionen abstuft, entscheidet sie selbst, denn das Gesetz sagt, sie «kann» regional abstufen (Art. 61 Abs. 2bis KVG). Bis Ende 2022 galten in allen Kantonen dieselben Grenzen, 15 % zwischen Region 1 und 2 und 10 % zwischen Region 2 und 3. Weil das nicht überall den tatsächlichen Kostenunterschieden entsprach, legt die seit 1. Januar 2023 geltende Verordnung die Höchstrabatte je Kanton fest (BAG-Faktenblatt). Am kleinsten ist der Spielraum in Luzern zwischen Region 2 und 3 mit 5 %.

Art. 61 KVGBAG-Faktenblatt PrämienregionenEDI-Verordnung, Anhang 2
KantonRegion 1, pro MonatRegion 2, pro MonatRegion 3, pro MonatRegion 1 gegenüber der günstigsten Region, pro Jahr
ZürichCHF 677CHF 610CHF 572CHF 1’262
BernCHF 703CHF 635CHF 595CHF 1’304
LuzernCHF 591CHF 554CHF 539CHF 628
St. GallenCHF 606CHF 565CHF 542CHF 767
GraubündenCHF 593CHF 554CHF 529CHF 764
Basel-LandschaftCHF 712CHF 666–CHF 551
FreiburgCHF 634CHF 584–CHF 595
SchaffhausenCHF 620CHF 582–CHF 453
TessinCHF 776CHF 721–CHF 664
WaadtCHF 718CHF 675–CHF 518
WallisCHF 607CHF 545–CHF 748

Schnitt der Kassen 2027: Monatsprämie, gemittelt über alle Kassen der Region, Erwachsene, Franchise CHF 300, Standardmodell, mit Unfall, gerechnet aus den BAG-Prämiendaten 2027 und auf Franken gerundet. Das ist nicht die mittlere Prämie des BAG, die über alle Franchisen und Modelle gewichtet ist.

BAG-Prämiendaten 2027EDI-Verordnung, Anhang 2→ Prämien je Region im Kanton Bern

Im Schnitt der Kassen ist Region 1 im Jahr 2027 in allen elf Kantonen mit mehreren Regionen die teuerste. Am grössten ist der Abstand in Bern und Zürich: Wer in der Stadt Zürich wohnt, zahlt als erwachsene Person mit Franchise CHF 300 im Standardmodell im Schnitt der Kassen rund CHF 105 im Monat mehr als in einer Gemeinde der Region 3. Bei deiner Kasse kann der Abstand kleiner oder grösser sein; für die ordentliche Versicherung mit Unfalldeckung darf er die Grenze aus Anhang 2 nicht überschreiten (Art. 2 der Verordnung).

BAG-Prämiendaten 2027EDI-Verordnung, Anhang 2Art. 2 EDI-Verordnung Prämienregionen

Zählt die Gemeinde oder die Postleitzahl?

Es zählt die Gemeinde. Das BAG schreibt, die Prämie hänge unter anderem davon ab, zu welcher Prämienregion die Wohnsitzgemeinde gehört. Seine Excel-Tabelle mit Postleitzahlen sei nur eine Suchhilfe, massgebend sei stets die in der EDI-Verordnung festgelegte Prämienregion der Gemeinde (BAG). Wer die Region sicher wissen will, sucht seine Gemeinde in Anhang 1 der Verordnung.

BAGEDI-Verordnung, Anhang 1Art. 61 KVG→ Deine Gemeinde mit Prämienregion

Fusionieren Gemeinden aus verschiedenen Regionen, bleibt auf dem Gebiet jeder früheren Gemeinde ihre bisherige Region bestehen, bis das EDI die neue Gemeinde in Anhang 1 einteilt (Art. 3 der Verordnung). Den Vorschlag dazu macht der Kanton (Art. 91b Abs. 3 KVV). Genehmigte Fusionen nimmt das EDI bei der jährlichen Anpassung auf, spätestens auf den 1. Januar des Folgejahres (BAG-Faktenblatt). Auf 2027 hat das EDI zum Beispiel die neue Gemeinde Fétigny-Ménières im Kanton Freiburg aufgenommen (Region 2).

Art. 3 EDI-Verordnung PrämienregionenArt. 91b KVVBAG-Faktenblatt PrämienregionenEDI-Verordnung, Anhang 1

Was passiert mit der Prämie beim Umzug?

  • Neue Region, neue Prämie: Massgebend ist der Wohnort (Art. 61 Abs. 2 KVG). Ziehst du in eine Gemeinde einer anderen Region oder in einen anderen Kanton, kann sich die Prämie ändern; die CSS schreibt, du erhältst dann eine neue Police.
  • Umzug melden: ch.ch nennt die Krankenkasse ausdrücklich bei den Adressänderungen. Meldest du den Umzug spät, zahlst du laut Helsana unter Umständen eine zu hohe oder zu tiefe Prämie, und die Kasse erstattet die Differenz oder fordert sie nach.
  • Kein Sonderrecht zum Wechsel: Die Anpassung der Prämie wegen eines Wohnortwechsels gibt dir kein ausserordentliches Kündigungsrecht (Priminfo). Es gelten die ordentlichen Wechseltermine: 1. Januar, mit ordentlicher Franchise im Standardmodell auch 1. Juli (Art. 7 Abs. 1 KVG, Art. 94 Abs. 2 und Art. 100 Abs. 3 KVV).
  • Kasse am neuen Ort nicht tätig: Musst du deine Kasse verlassen, weil du den Wohnort verlegst, endet die Versicherung im Zeitpunkt des Umzugs (Art. 7 Abs. 3 KVG). Du wählst dann unter den Kassen, die an deinem neuen Wohnort tätig sind (BAG).
  • Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modelle: Sie stehen Versicherten mit Wohnsitz im Gebiet offen, in dem die Kasse das Modell betreibt (Art. 100 Abs. 1 KVV). Laut Helsana musst du je nach Modell nach dem Umzug eine neue Ärztin oder eine andere HMO-Praxis wählen.
Art. 61 KVGCSSch.chHelsanaPriminfo FAQArt. 7 KVGArt. 94 KVVBAGArt. 100 KVV→ Prämien am neuen Wohnort vergleichen

Auch die Prämienverbilligung hängt am Wohnort: Der Wohnkanton regelt, wer Anspruch hat und wie stark er die Prämien verbilligt (BAG). Ziehst du in einen anderen Kanton, gelten dort andere Regeln.

BAG→ Prämienverbilligung je Kanton

Kantone vergleichen: wo ist die Grundversicherung günstiger?

Zwischen den Kantonen sind die Unterschiede grösser als zwischen den Regionen eines Kantons, weil jede Kasse ihre Prämien nach den kantonalen Kostenunterschieden abstuft (Art. 61 Abs. 2 KVG). Die mittlere Monatsprämie über alle Altersklassen beträgt 2027 laut BAG im Kanton Zug CHF 276.20, in Appenzell Innerrhoden CHF 285.50 und im Tessin CHF 519.90; für die ganze Schweiz sind es CHF 412. Warum die Kosten je Kanton unterschiedlich stark steigen, erklärt das BAG unter anderem mit dem Alter der Bevölkerung, dem Anteil ambulanter Behandlungen und der Dichte an Ärzten, Physiotherapeutinnen und Spitälern.

Art. 61 KVGBAG, mittlere Prämien 2027BAG, 29.9.2026BAG→ Prämien aller Kantone 2027

Ein Kantonsvergleich hilft dir beim Einordnen, aber nicht beim Sparen: Versichern kannst du dich nur zur Prämie deines Wohnorts. Sparen kannst du innerhalb deiner Region, denn die Prämie hängt laut BAG neben dem Wohnort auch von Alter, Franchise, Kasse und Versicherungsmodell ab. Wählen kannst du unter allen Kassen, die an deinem Wohnort tätig sind; in der Grundversicherung muss dich jede davon ohne Vorbehalt aufnehmen (BAG). Innerhalb eines Kantons dürfen die Kassen höchstens drei regionale Abstufungen machen (BAG-Ratgeber).

BAG, 29.9.2026BAG-RatgeberBAGArt. 61 KVG→ Kassen in deiner Gemeinde vergleichen

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

In welcher Prämienregion wohne ich?

Das hängt von deiner Gemeinde ab, nicht von der Postleitzahl. Anhang 1 der EDI-Verordnung über die Prämienregionen führt für jeden Kanton mit mehreren Regionen alle Gemeinden mit ihrer Region. In den 15 Kantonen mit nur einer Region gilt der ganze Kanton als eine Region.

EDI-Verordnung, Anhang 1BAG

Welche Kantone haben drei Prämienregionen?

Bern, Graubünden, Luzern, St. Gallen und Zürich. Zwei Regionen haben Basel-Landschaft, Freiburg, Schaffhausen, Tessin, Waadt und Wallis, alle anderen Kantone eine.

EDI-Verordnung, Anhang 1BAG

Ist Region 1 teurer als Region 2 und 3?

Im Schnitt der Kassen ja: 2027 ist Region 1 in allen elf Kantonen mit mehreren Regionen die teuerste. Die Kassen dürfen in den folgenden Regionen je nach Kanton höchstens 5 bis 15 % günstiger sein als in der Region davor; in Zürich beträgt der Abstand zwischen Region 1 und 3 für Erwachsene mit Franchise CHF 300 im Standardmodell im Schnitt rund CHF 105 im Monat.

EDI-Verordnung, Anhang 2BAG-Prämiendaten 2027BAG

Zählt für die Prämie der Wohnort oder der Arbeitsort?

Der Wohnort. Das Gesetz sagt ausdrücklich, für die Abstufung der Prämien sei der Wohnort der versicherten Person massgebend (Art. 61 Abs. 2 KVG). Wo du arbeitest, spielt für die Prämienregion keine Rolle.

Art. 61 KVG

Kann ich nach einem Umzug sofort die Krankenkasse wechseln?

In der Regel nicht: Eine neue Prämie wegen eines Wohnortwechsels gibt kein ausserordentliches Kündigungsrecht. Es bleiben die ordentlichen Termine: 1. Januar, mit ordentlicher Franchise im Standardmodell auch 1. Juli. Anders ist es nur, wenn deine Kasse am neuen Wohnort nicht tätig ist; dann endet die Versicherung mit dem Umzug.

Priminfo FAQArt. 7 KVGArt. 94 KVVArt. 100 KVV

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