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Welche Zusatzversicherung ist sinnvoll? Zahn, Spital, Ausland

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 18. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Sinnvoll ist eine Zusatzversicherung dort, wo die Grundversicherung eine Lücke hat, die du nicht selbst bezahlen könntest. Die grössten Lücken: Zahnbehandlungen zahlt sie nur bei schweren Erkrankungen oder nach einem Unfall (Art. 31 KVG), an Brillen ab 18 nur in Spezialfällen, im Spital nur die allgemeine Abteilung zum Tarif deines Wohnkantons (Art. 41 KVG) und ausserhalb von EU, EFTA und UK nur Notfälle bis zum doppelten Schweizer Betrag (Art. 36 KVV). Für Kinder zählt vor allem eine früh abgeschlossene Zahnversicherung.

Art. 31 KVGMiGeL 25.01, 25.02Art. 41 KVGArt. 36 KVVCSS Zahnspange

Was zahlt die Grundversicherung nicht?

Die Grundversicherung zahlt bei jeder Kasse dieselben Leistungen, und zwar nur die, die das Gesetz aufzählt: Die Kassen dürfen keine anderen Kosten übernehmen als die für die Leistungen nach Art. 25 bis 33 KVG (Art. 34 KVG). Was dort fehlt, zahlst du selbst oder über eine freiwillige Zusatzversicherung. Laut BAG deckt eine Zusatzversicherung zum Beispiel den Aufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung, Behandlungen durch Naturärztinnen und Naturärzte, Vorsorgeuntersuchungen und gewöhnliche Zahnbehandlungen.

Art. 34 KVGBAG
BereichWas die Grundversicherung zahltLücke, die ein Zusatz schliessen kann
Zahnarzt: Kontrolle, Füllung, Krone, ZahnspangeNur bei schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems, bei schweren Allgemeinerkrankungen und nach UnfällenGewöhnliche Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie
Brille und KontaktlinsenBis 18 Jahre CHF 180.67 pro Jahr mit augenärztlichem Rezept, danach nur in SpezialfällenBrillen und Linsen für Erwachsene, Beiträge über CHF 180.67
Spital im WohnkantonAllgemeine Abteilung in einem ListenspitalHalbprivat oder privat: Zwei- oder Einzelzimmer, freie Arztwahl
Spital in einem anderen Kanton, ohne medizinischen GrundHöchstens den Tarif deines WohnkantonsDie Tarifdifferenz (Zusatz «allgemeine Abteilung ganze Schweiz»)
Notfall in EU, EFTA und UKMedizinisch notwendige Leistungen nach dem Recht des Behandlungslandes, mit der Europäischen KrankenversicherungskarteJe nach Produkt etwa Rettung und Rückführung in die Schweiz
Notfall ausserhalb von EU, EFTA und UKHöchstens das Doppelte des Schweizer Betrags, im Spital höchstens 90 % der Schweizer KostenDer Rest der Rechnung, etwa in den USA
Behandlung bei Naturärztinnen und NaturärztenNeinBeiträge je nach Produkt

Die Grundversicherung leistet bei jeder Kasse gleich. Was ein Zusatz zahlt, steht in seinen Bedingungen und unterscheidet sich von Produkt zu Produkt.

Art. 31 KVGMiGeL 25.01, 25.02Art. 25 KVGArt. 41 KVGBAG SpitalwahlBAG AuslandArt. 36 KVVBAGHelsana Baby-Package

Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag der Grundversicherung übernimmt keine Zusatzversicherung: Kostenbeteiligungen dürfen weder bei einer Krankenkasse noch bei einer privaten Versicherungseinrichtung versichert werden (Art. 64 Abs. 8 KVG).

Art. 64 KVG

Zahnarzt: Wann zahlt die Grundversicherung?

Nur in Ausnahmefällen. Die Grundversicherung zahlt zahnärztliche Behandlungen, wenn sie durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems oder durch eine schwere Allgemeinerkrankung bedingt sind oder für deren Behandlung nötig sind. Dazu kommen Schäden am Kausystem nach einem Unfall, wenn keine Unfallversicherung dafür aufkommt (Art. 31 KVG). Welche Erkrankungen zählen, zählt die Krankenpflege-Leistungsverordnung einzeln auf, etwa Zysten oder Tumore im Kiefer (Art. 17 KLV). Die jährliche Kontrolle, das Ziehen von Weisheitszähnen oder eine Krone bezahlst du ohne Zahnversicherung laut CSS vollständig selbst.

Art. 31 KVGArt. 17 KLVCSS Zahnspange

Teuer wird es bei Zahnstellungskorrekturen. Laut CSS kosten einfache kieferorthopädische Behandlungen ab CHF 3’000; meist dauert eine Behandlung zwei bis drei Jahre und kostet CHF 10’000 oder mehr, und die Grundversicherung zahlt das nicht. Bei grösseren Fehlstellungen kann unter bestimmten Umständen die Invalidenversicherung zahlen (CSS). Bei bestimmten, im Gesetz aufgezählten Geburtsgebrechen übernimmt die Grundversicherung die Zahnbehandlung, wenn sie nach dem 20. Lebensjahr nötig ist oder die Invalidenversicherung nicht zahlt (Art. 19a KLV).

CSS ZahnspangeArt. 19a KLV→ Zahnversicherungen: was jede Kasse zahlt

Brille und Kontaktlinsen: ab 18 fast nichts

Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr zahlt die Grundversicherung CHF 180.67 pro Jahr an Brillengläser oder Kontaktlinsen; dafür braucht es ein augenärztliches Rezept pro Jahr. Ab 18 gibt es denselben Beitrag nur noch, wenn sich die Sehstärke wegen einer Krankheit, eines Medikaments oder einer Operation verändert hat. Bei fortschreitender Kurzsichtigkeit zahlt die Grundversicherung bis zum vollendeten 21. Altersjahr bis CHF 850 pro Jahr an spezielle Gläser oder Linsen, dann aber nicht zusätzlich den normalen Beitrag (Mittel- und Gegenständeliste, Positionen 25.01 und 25.02).

MiGeL 25.01, 25.02

Wer als erwachsene Person eine Brille trägt, bekommt also nur über eine ambulante Zusatzversicherung etwas daran. Die CONCORDIA etwa nennt Beiträge an Brille und Kontaktlinsen in ihrer Zusatzversicherung DIVERSA. Wie viel die einzelnen Kassen zahlen und ob sie den Beitrag jedes Jahr oder nur alle paar Jahre gewähren, steht in den Bedingungen des Produkts.

CONCORDIAMiGeL 25.01, 25.02→ Brille und Linsen: was jede Kasse zahlt

Spital: allgemeine Abteilung zum Tarif deines Kantons

Die Grundversicherung zahlt den Aufenthalt im Spital nach dem Standard der allgemeinen Abteilung (Art. 25 Abs. 2 KVG). Seit der neuen Spitalfinanzierung von 2012 wählst du dafür frei unter den Spitälern, die auf der Spitalliste deines Wohnkantons oder des Standortkantons stehen (GDK, Art. 41 Abs. 1bis KVG). Bezahlt wird aber höchstens der Tarif, der in einem Listenspital deines Wohnkantons gilt. Gehst du ohne Notfall und ohne medizinischen Grund in ein teureres Spital in einem anderen Kanton, zahlst du die Differenz selbst oder über eine Zusatzversicherung; steht das Spital auf keiner Liste, zahlst du alle Kosten selbst (BAG).

Art. 25 KVGGDKArt. 41 KVGBAG Spitalwahl

Darum gibt es zwei Arten von Spitalzusätzen. Die einfachere deckt die allgemeine Abteilung in der ganzen Schweiz und übernimmt genau diese Differenz, bei der CONCORDIA etwa die Spitalversicherung ALLGEMEIN, bei Helsana HOSPITAL ECO. Halbprivat und privat bringen mehr: ein Zweibett- oder Einzelzimmer und die freie Wahl der Ärztin oder des Arztes (Helsana, Visana). Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie wichtig dir Arztwahl und Privatsphäre sind und wie viel Prämie du dafür zahlen willst.

CONCORDIA SpitalHelsana Baby-PackageHelsana HOSPITAL HalbprivatVisana

Ausland: Wo die Grundversicherung nicht reicht

In EU- und EFTA-Staaten und im Vereinigten Königreich hast du mit der Europäischen Krankenversicherungskarte auf der Rückseite deiner Versichertenkarte Anspruch auf die medizinisch notwendigen Leistungen nach dem Recht des Behandlungslandes; die Kostenbeteiligung zahlst du in der Regel vor Ort (BAG). Ausserhalb davon zahlt die Grundversicherung nur Notfälle: Behandlungen, die du während eines vorübergehenden Aufenthalts brauchst, wenn eine Rückreise in die Schweiz nicht angemessen ist. Übernommen wird höchstens das Doppelte des Betrags, der in der Schweiz vergütet würde (Art. 36 KVV).

BAG AuslandArt. 36 KVV

Im Spital heisst das laut BAG höchstens 90 % der Schweizer Kosten, weil in der Schweiz der Kanton mindestens 55 % trägt. Für Versicherte aus dem Kanton Zug sind es 2026 und 2027 nur 2 % der Kosten, weil der Kanton Zug in diesen Jahren 99 % der stationären Kosten übernimmt. In Ländern mit höheren Behandlungs- und Transportkosten als in der Schweiz, etwa den USA, Kanada oder Japan, wird das schnell teuer. Das BAG rät deshalb für Reisen ausserhalb von EU, EFTA und UK zu einer Reise- oder Auslandskrankenversicherung, sofern du nicht schon einen entsprechenden Zusatz hast.

BAG AuslandBAG Reisende→ Reiseversicherung: was die Krankenkasse im Ausland zahlt

Welcher Zusatz passt zu welcher Lebenslage?

LebenslageLücke der GrundversicherungZusatz, der sie schliesst
Ein Baby ist unterwegsNach der Geburt verlangen die meisten Zusätze eine GesundheitsprüfungAnmeldung vor der Geburt, viele Zusätze dann ohne Gesundheitsprüfung
KinderZahnspangen; an Brillen nur CHF 180.67 pro JahrZahnversicherung, möglichst in den ersten Lebensjahren; ambulanter Zusatz
Reisen ausserhalb von EU, EFTA und UKNotfälle höchstens zum doppelten Schweizer BetragReise- oder Auslandsdeckung
Brille oder Kontaktlinsen ab 18Kein Beitrag ausser in SpezialfällenAmbulanter Zusatz mit Beitrag an Sehhilfen
Fitness-AboKein Beitrag, Fitness ist keine PflichtleistungAmbulanter Zusatz mit Beitrag an Prävention
Behandlung bei Naturärztinnen und NaturärztenNicht gedecktZusatz für Komplementärmedizin
Spital in einem anderen Kanton, Arztwahl oder EinzelzimmerAllgemeine Abteilung zum Tarif des WohnkantonsSpital allgemein ganze Schweiz, halbprivat, privat oder Flex

Zusammengestellt aus Gesetz, BAG und den Produktseiten von Helsana, KPT, CSS und CONCORDIA. Welche Leistungen ein bestimmtes Produkt einschliesst, steht in dessen Bedingungen.

Helsana Baby-PackageKPTCSS ZahnspangeMiGeL 25.01, 25.02BAG AuslandArt. 34 KVGCSSBAGArt. 41 KVG→ Fitness-Abo: was die Kassen zahlen→ Alternativmedizin: was die Kassen zahlen

Laut Konsumentenschutz hängt die Antwort vor allem von deiner Gesundheit, deinen Bedürfnissen und deinem Budget ab. Mit der Grundversicherung bist du grundsätzlich bereits sehr gut versichert; profitieren kann, wer häufig alternative Behandlungen nutzt oder regelmässig Zahnbehandlungen braucht. Der Konsumentenschutz rät, mehrere Angebote zu vergleichen, weil Preis und Leistung stark voneinander abweichen, und langfristig zu denken: Mit dem Alter und mit Vorerkrankungen können die Prämien steigen, oder die Aufnahme wird abgelehnt.

Konsumentenschutz

Warum Kinder früh versichern?

Bei der Zahnversicherung für Kinder zählt der Zeitpunkt. Bei der CSS kannst du sie für dein Kind bis zum dritten Geburtstag ohne Arztzeugnis abschliessen, bei der KPT braucht es bis zum fünften Geburtstag kein zahnärztliches Attest. Je länger du wartest, desto grösser wird laut CSS das Risiko eines Vorbehalts, weil beispielsweise schon Zahnfehlstellungen vorhanden sind; ein Vorbehalt schliesst genau dieses Leiden von der Deckung aus. Auch der Konsumentenschutz hält eine Zahnzusatzversicherung für Neugeborene für durchaus sinnvoll, weil die Grundversicherung grundsätzlich keine Zahnbehandlungen übernimmt.

CSS ZahnspangeKPTKonsumentenschutz

Am frühesten geht es vor der Geburt. Meldest du dein Kind während der Schwangerschaft an, braucht es bei der KPT für die meisten Zusatzversicherungen keine Gesundheitsprüfung, auch wenn es nicht gesund zur Welt kommt. Die CONCORDIA nimmt es so unter anderem in die Zahnpflegeversicherung und die Spitalversicherung ALLGEMEIN ohne Gesundheitsprüfung auf. Ausgenommen sind bei KPT, Helsana und CONCORDIA die halbprivaten und privaten Spitalversicherungen: Dafür verlangen sie auch bei einer Anmeldung vor der Geburt Angaben zur Gesundheit des Babys.

KPTCONCORDIAHelsana Baby-Package→ Prämien der ganzen Familie vergleichen

Worauf musst du beim Abschluss achten?

  • Die Kasse darf ablehnen. Anders als in der Grundversicherung gibt es keine Aufnahmepflicht: Die Kasse kann dich nach einer Gesundheitsprüfung ablehnen oder einzelne Leistungen ausschliessen (BAG), auch ohne Angabe von Gründen (FINMA).
  • Gesundheitsfragen genau beantworten. Du musst alle für die Beurteilung der Gefahr erheblichen Tatsachen angeben, nach denen dich die Versicherung fragt, soweit du sie kennst oder kennen musst (Art. 4 VVG).
  • Wer etwas verschweigt, riskiert den Vertrag: Die Versicherung darf ihn innert vier Wochen kündigen, nachdem sie davon erfahren hat, und muss für Schäden, die mit der verschwiegenen Tatsache zusammenhängen, nicht zahlen (Art. 6 VVG). Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft auf Anfrage die Ombudsstelle Krankenversicherung.
  • Die Prämie hängt vom Gesundheitszustand, vom Alter und vom Geschlecht ab (BAG); laut Konsumentenschutz werden Anträge von Menschen über 50 oder mit gewissen Vorerkrankungen oft nicht angenommen.
  • Die alte Zusatzversicherung erst kündigen, wenn die neue dich aufgenommen hat (Konsumentenschutz). Nach Gesetz kündigst du auf das Ende des dritten oder eines späteren Vertragsjahres mit drei Monaten Frist; die Versicherung selbst darf in der Krankenzusatzversicherung nicht ordentlich kündigen (Art. 35a VVG).
  • Wechselst du die Grundversicherung, darf dich die bisherige Kasse nicht zwingen, die Zusatzversicherung zu kündigen, und sie darf sie auch nicht deshalb kündigen (Art. 7 KVG).
BAGFINMAArt. 4 VVGArt. 6 VVGOmbudsstelle KrankenversicherungKonsumentenschutzArt. 35a VVGArt. 7 KVG→ Zusatzversicherungen vergleichen

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Ist eine Zusatzversicherung Pflicht?

Nein. Pflicht ist nur die Grundversicherung, die Zusatzversicherung ist freiwillig (BAG). Mit der Grundversicherung bist du laut Konsumentenschutz grundsätzlich bereits sehr gut versichert. Sinnvoll wird ein Zusatz dort, wo du eine Lücke nicht selbst bezahlen könntest, etwa eine Zahnspange beim Kind oder eine Notfallbehandlung ausserhalb Europas.

BAGKonsumentenschutz

Zahlt die Grundversicherung den Zahnarzt?

Nur in Ausnahmefällen: bei schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems, bei schweren Allgemeinerkrankungen und nach Unfällen, wenn keine Unfallversicherung zahlt (Art. 31 KVG). Kontrolle, Weisheitszähne oder eine Krone zahlst du ohne Zahnversicherung selbst, ebenso eine Zahnspange (CSS).

Art. 31 KVGCSS Zahnspange

Kann mich die Kasse für eine Zusatzversicherung ablehnen?

Ja. In der Zusatzversicherung dürfen die Versicherer Anträge nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen ablehnen (FINMA). Sie können dich auch mit einem Vorbehalt aufnehmen und bestimmte Leiden ausschliessen (BAG). In der Grundversicherung dagegen muss dich jede Kasse vorbehaltlos und ohne Wartefrist aufnehmen.

FINMABAG

Brauche ich eine Reiseversicherung, wenn ich schon eine Zusatzversicherung habe?

Das hängt von deinem Zusatz ab. Manche ambulanten Zusätze decken Notfälle im Ausland, etwa COMPLETA von Helsana oder DIVERSA der CONCORDIA. Ohne solchen Zusatz rät das BAG für Reisen ausserhalb von EU, EFTA und UK zu einer Reise- oder Auslandskrankenversicherung, weil die Grundversicherung dort höchstens das Doppelte des Schweizer Betrags zahlt.

Helsana Baby-PackageCONCORDIABAG AuslandArt. 36 KVV

Muss die Zusatzversicherung bei derselben Kasse sein wie die Grundversicherung?

Nein. Du kannst die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung behalten: Die bisherige Kasse darf dich nicht zwingen, sie zu kündigen, und sie selbst darf sie nicht kündigen, nur weil du die Grundversicherung wechselst (Art. 7 KVG, BAG).

Art. 7 KVGBAG-Faktenblatt

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