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Ratgeber Motorradversicherung

Motorrad auf der Rennstrecke: Was die Versicherung zahlt

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 25. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Auf der Rennstrecke zahlt deine normale Motorradversicherung in der Regel nicht: AXA, Allianz, Generali, Helvetia, Vaudoise und Zurich schliessen Rennen und Fahrten auf Rennstrecken samt Trainings in der Kasko und in der Unfallversicherung des Motorradvertrags aus. Für Rennen schreibt das Gesetz eine eigene Versicherung des Veranstalters vor (Art. 72 SVG). Die Suva zählt Motorradfahren auf einer Rennstrecke zu den absoluten Wagnissen: Taggeld und Invalidenrente werden um die Hälfte gekürzt (Art. 50 UVV). Ausnahmen gelten nur für bestimmte Fahrsicherheitskurse.

AXA AVBAllianz AVBGenerali AVBHelvetia AVBVaudoise AVBZurich AVBArt. 72 SVGSuva WagnisseArt. 50 UVV

Zahlt die Motorradversicherung auf der Rennstrecke?

Nein, in aller Regel nicht. Alle sechs hier geprüften Versicherer schliessen in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Rennen, Rallyes und ähnliche Wettfahrten aus, und zwar auch Trainings und Fahrten auf Rennstrecken ohne Wettkampf. Die Allianz schreibt «allen Fahrten auf Rennstrecken», Helvetia nennt zusätzlich Rundkurse und «sonstige Verkehrsflächen, die zu motorsportlichen Zwecken eingesetzt werden». Ein Trackday, an dem du auf einer abgesperrten Strecke frei fährst, fällt damit unter den Ausschluss. Betroffen sind die Kasko für dein eigenes Motorrad, die Unfallversicherung im Motorradvertrag und bei den meisten Versicherern auch die Haftpflicht; dort setzt das Gesetz Grenzen.

Allianz AVBHelvetia AVBAXA AVBGenerali AVBVaudoise AVBZurich AVB→ Was Teil- und Vollkasko sonst zahlen
VersichererAusschluss RennstreckeAusnahme für Kurse
AXAKasko (C12.3) und Unfallversicherung (D8.4.4): Rennen, Rallyes, Fahrten auf Renn- und Trainingsstrecken, etwa Schleuderkurse und SportfahrlehrgängeVon der AXA anerkannte Weiterbildungskurse in der Schweiz
AllianzHaftpflicht, Kasko, Unfall: Rennen und alle Fahrten auf Rennstrecken samt TrainingsfahrtenTrainings, die nur der Sicherheit im Strassenverkehr dienen, ohne Renncharakter und Zeitmessung, unter Leitung von Instruktoren
GeneraliHaftpflicht, Kasko, Unfall: Rennstrecken, Rundkurse, Trainingsfahrten, FahrlehrgängeGesetzlich vorgeschriebene Kurse in der Schweiz bei lizenzierten Anbietern, in der Kasko auch Fahrsicherheitstrainings
HelvetiaAlle Branchen: Rennen samt Trainings und übrige Fahrten auf Rennstrecken und RundkursenOrientierungsfahrten und Weiterbildungsfahrkurse in der Schweiz
VaudoiseKasko und Insassen-Unfall: Rennen, Trainingsfahrten und Fahrkurse auf Parcours oder RennstreckenNur der obligatorische Fahrunterricht
ZurichHaftpflicht, Kasko, Unfall: Rennen und alle Fahrten auf Rennstrecken und dazugehörenden NebenstreckenKeine genannt

Nach den AVB der Motorfahrzeugversicherung von AXA (10.2025), Allianz (06.2024), Generali (2026), Helvetia (03.2026), Vaudoise (01.2022) und Zurich (08.2025). Was in der Haftpflicht gilt, steht im nächsten Abschnitt.

AXA AVBAllianz AVBGenerali AVBHelvetia AVBVaudoise AVBZurich AVB

Was das Gesetz für Rennen vorschreibt

Für motorsportliche Veranstaltungen gilt eine eigene Regel. Art. 72 SVG erfasst Veranstaltungen, bei denen hauptsächlich nach der erzielten Geschwindigkeit bewertet oder ein Schnitt von mehr als 50 km/h verlangt wird, auch auf gesperrter Strecke. Auf Rennbahnen und abgesperrten Strassen gilt das, sobald als Teilnehmer oder Zuschauer andere Personen als die Mitglieder des veranstaltenden Verbandes zugelassen sind (Art. 30 VVV). Der Veranstalter haftet dann wie ein Halter und muss eine Versicherung für die Haftpflicht von Veranstaltern, Teilnehmern und Hilfspersonen gegenüber Dritten abschliessen, etwa gegenüber Zuschauern und Anwohnern (Art. 72 SVG).

Art. 72 SVGArt. 30 VVV
  • Besteht diese Veranstalterversicherung, darf deine normale Motorradhaftpflicht Ansprüche aus Unfällen bei dem Rennen ausschliessen (Art. 63 Abs. 3 Bst. d SVG).
  • Die Haftung für Schäden der Rennfahrer und ihrer Mitfahrer richtet sich nicht nach dem Strassenverkehrsgesetz (Art. 72 Abs. 3 SVG). Die Pflichtversicherung des Veranstalters deckt die Haftpflicht gegenüber Dritten wie Zuschauern, andern Strassenbenützern und Anwohnern.
  • Muss bei einem nicht bewilligten Rennen die ordentliche Motorradhaftpflicht einen Schaden decken, nimmt sie Rückgriff auf die Haftpflichtigen, die wussten oder wissen konnten, dass die besondere Versicherung fehlte (Art. 72 Abs. 5 SVG).
  • Allgemein gilt: Einreden aus dem Vertrag kann der Haftpflichtversicherer Geschädigten nicht entgegenhalten, er kann aber auf dich Rückgriff nehmen, soweit er nach Vertrag kürzen dürfte (Art. 65 SVG).
Art. 63 SVGArt. 72 SVGArt. 65 SVG

Die AVB setzen das um. Zurich und Vaudoise schliessen Ansprüche Dritter bei solchen Veranstaltungen in der Schweiz und in Liechtenstein nur aus, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung besteht; die Vaudoise schliesst Unfälle bei Rennen und Trainings im Ausland in der Haftpflicht ganz aus. Helvetia gewährt in der Haftpflicht Schutz, wenn der Veranstalter die vorgeschriebene Versicherung nicht abgeschlossen hat, und Generali deckt bewilligte Veranstaltungen in der Schweiz, für die keine Versicherung nach Art. 72 SVG vorgeschrieben ist. Die AXA schliesst Ansprüche aus Unfällen bei motorsportlichen Veranstaltungen «im In- und Ausland» nach Schweizer Strassenverkehrsrecht aus.

Zurich AVBVaudoise AVBHelvetia AVBGenerali AVBAXA AVB

Trackday oder Fahrsicherheitskurs: Wo liegt die Grenze?

Nicht jede Fahrt auf einer Rennstrecke ist ausgeschlossen. Die Allianz versichert Trainings, Veranstaltungen und Fahrsicherheitsausbildungen auch auf Rennstrecken, wenn vier Bedingungen alle erfüllt sind: Sie dienen ausschliesslich der Sicherheit im ordentlichen Strassenverkehr, haben keinen Renncharakter, finden ohne Zeitmessung statt und werden von Instruktoren geleitet und beaufsichtigt. Ein Trackday mit Rundenzeiten oder freiem Fahren erfüllt das nicht. Auch die Suva nimmt Fahrsicherheitskurse ausdrücklich von der Liste der Wagnisse aus.

Allianz AVBSuva Wagnisse
  • Zeitmessung oder Rangliste? Dann ist es bei der Allianz kein versicherter Kurs, und nach Art. 72 SVG kann es eine Veranstaltung mit Pflichtversicherung des Veranstalters sein.
  • In der Schweiz oder im Ausland? AXA, Generali und Helvetia nehmen nur Kurse in der Schweiz von ihrem Ausschluss aus.
  • Wer bietet den Kurs an? Die AXA verlangt einen von ihr anerkannten Weiterbildungskurs, Generali einen lizenzierten Kursanbieter.
  • Bei der Vaudoise sind Fahrkurse auf Parcours oder Rennstrecken in Kasko und Insassen-Unfallversicherung auch als Fortbildungskurs ausgeschlossen; versichert ist nur der obligatorische Fahrunterricht.
Allianz AVBArt. 72 SVGAXA AVBGenerali AVBHelvetia AVBVaudoise AVB

Frag vor der Anmeldung schriftlich bei deinem Versicherer nach, ob der Kurs unter die Ausnahme fällt, und lass dir die Antwort mit Namen des Kurses und Datum bestätigen. Massgebend sind die AVB deines Vertrags, nicht die Werbung des Kursanbieters.

AXA AVBGenerali AVB

Was zahlt die Unfallversicherung nach einem Sturz auf der Rennstrecke?

Arbeitest du mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, bist du obligatorisch auch gegen Nichtberufsunfälle versichert (Art. 8 UVG, Art. 13 UVV), auch in der Freizeit. Der Bundesrat kann aber Wagnisse bezeichnen, die zur Kürzung führen (Art. 39 UVG): Bei Nichtberufsunfällen, die auf ein Wagnis zurückgehen, werden die Geldleistungen um die Hälfte gekürzt und in besonders schweren Fällen verweigert (Art. 50 UVV). Die Suva führt «Motorradrennen inkl. Training und Motorradfahren auf einer Rennstrecke (ausgenommen Fahrsicherheitskurse)» ausdrücklich als absolutes Wagnis auf.

Art. 8 UVGArt. 13 UVVArt. 39 UVGArt. 50 UVVSuva Wagnisse→ Unfall oder Krankheit: wer zahlt?
Leistung der Unfallversicherung (UVG)Nach einem Sturz auf der Rennstrecke
HeilbehandlungNicht gekürzt
Rettungs-, Bergungs- und TransportkostenNicht gekürzt
TaggeldUm 50 % gekürzt, in besonders schweren Fällen verweigert
InvalidenrenteUm 50 % gekürzt, in besonders schweren Fällen verweigert

Nach der Suva-Liste der absoluten Wagnisse und Art. 50 UVV. Die Suva empfiehlt für einen besseren Schutz eine Zusatzversicherung bei einem Privatversicherer.

Suva WagnisseArt. 50 UVV

Die freiwillige Unfallversicherung in deinem Motorradvertrag springt nicht ein. AXA, Allianz, Generali, Helvetia, Vaudoise und Zurich schliessen Rennen und Fahrten auf Rennstrecken auch dort aus. Wer regelmässig auf die Rennstrecke geht und auf ein volles Taggeld angewiesen ist, braucht deshalb eine eigene Deckung für Motorsportunfälle. Auch ein Verkehrsrechtsschutz hilft hier oft nicht: AXA, Helvetia und Zurich schliessen Rechtsfälle aus Rennen und Trainings im Motorsport aus.

AXA AVBAllianz AVBGenerali AVBHelvetia AVBVaudoise AVBZurich AVB→ Was ein Verkehrsrechtsschutz zahlt

Welche Spezialversicherungen gibt es für Trackdays?

Für Fahrten auf der Rennstrecke gibt es eigene Versicherungen, die du für einzelne Tage oder für ein Jahr abschliessen kannst. Ein Beispiel ist das Angebot des deutschen Versicherungsvermittlers Raceinc. Seine Trackday-Versicherung zahlt Schäden am eigenen Fahrzeug, egal ob du oder jemand anders den Unfall auf der Rennstrecke verursacht hat, auf allen Rennstrecken weltweit und auch für einzelne Trackdays. Die Teilnehmerhaftpflicht deckt Schäden, die du anderen bei Trackdays zufügst, mit eigenem Tarif für Motorräder. Die Motorsport-Unfallversicherung zahlt bei Invalidität und Tod und gilt für Auto, Kart und Motorrad.

Raceinc TrackdayRaceinc TeilnehmerhaftpflichtRaceinc Motorsportunfall
  • Kasko für das eigene Fahrzeug: Schäden bei einem Unfall auf der Strecke, die deine normale Kasko ausschliesst; Raceinc bietet sie für alle Arten von Fahrzeugen an, nennt als Beispiele aber nur Autos.
  • Teilnehmerhaftpflicht: Schäden, die du anderen Teilnehmern oder Dritten auf der Strecke zufügst; die Pflichtversicherung des Veranstalters deckt nach Art. 72 SVG die Haftpflicht gegenüber Dritten wie Zuschauern.
  • Motorsport-Unfallversicherung: Kapital bei Invalidität und Tod, als Ergänzung zur gekürzten UVG-Leistung.
Raceinc TrackdayRaceinc TeilnehmerhaftpflichtRaceinc MotorsportunfallArt. 72 SVG

Prüfe vor dem Abschluss drei Dinge: ob der Anbieter Personen mit Wohnsitz in der Schweiz versichert, ob die Police für dein Motorrad und die gewählte Strecke gilt und welche Haftpflicht der Veranstalter verlangt oder selbst abgeschlossen hat. Solche Spezialversicherungen vergleicht knety nicht; für die normale Motorradversicherung mit Haftpflicht, Kasko und Zusätzen kannst du eine Offerte anfragen.

Raceinc TrackdayRaceinc TeilnehmerhaftpflichtArt. 72 SVG→ Motorrad-Offerte anfragen

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Bin ich auf einem Trackday über meine Motorradversicherung versichert?

In der Regel nicht. AXA, Allianz, Generali, Helvetia, Vaudoise und Zurich schliessen Fahrten auf Rennstrecken samt Trainings in Kasko und Unfallversicherung aus. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Fahrsicherheitskurse, bei der Allianz etwa ohne Zeitmessung und unter Leitung von Instruktoren.

AXA AVBAllianz AVBGenerali AVBHelvetia AVBVaudoise AVBZurich AVB

Zahlt die Suva, wenn ich auf der Rennstrecke stürze?

Teilweise. Motorradfahren auf einer Rennstrecke ist bei der Suva ein absolutes Wagnis, ausgenommen Fahrsicherheitskurse. Heilbehandlung sowie Rettungs- und Transportkosten bezahlt sie voll, Taggeld und Invalidenrente um die Hälfte gekürzt (Art. 50 UVV).

Suva WagnisseArt. 50 UVV

Ist ein Fahrsicherheitstraining auf einer Rennstrecke versichert?

Je nach Versicherer. Die Allianz versichert es ohne Zeitmessung und Renncharakter unter Leitung von Instruktoren, die AXA nur von ihr anerkannte Kurse in der Schweiz. Generali deckt in der Kasko Fahrsicherheitstrainings bei lizenzierten Anbietern in der Schweiz, in Haftpflicht und Unfallversicherung nur gesetzlich vorgeschriebene Kurse. Die Vaudoise schliesst Fahrkurse auf Rennstrecken aus.

Allianz AVBAXA AVBGenerali AVBVaudoise AVB

Wer zahlt, wenn ich auf der Rennstrecke einen anderen Fahrer verletze?

Ist das Rennen nach Art. 72 SVG versichert, in der Regel nicht deine normale Motorradhaftpflicht: Das Gesetz erlaubt diesen Ausschluss (Art. 63 Abs. 3 Bst. d SVG), und die sechs hier geprüften Versicherer machen davon Gebrauch. Die Haftung unter Rennfahrern richtet sich nicht nach dem Strassenverkehrsgesetz, und die Pflichtversicherung des Veranstalters deckt die Haftpflicht gegenüber Dritten wie Zuschauern. Für Trackdays gibt es eigene Teilnehmerhaftpflichtversicherungen.

Art. 63 SVGArt. 72 SVGAXA AVBAllianz AVBGenerali AVBHelvetia AVBVaudoise AVBZurich AVBRaceinc Teilnehmerhaftpflicht

Gilt der Ausschluss auch auf Rennstrecken im Ausland?

Ja. Die Ausschlüsse gelten für Fahrten auf Rennstrecken allgemein, die AXA schreibt in der Haftpflicht ausdrücklich «im In- und Ausland». Die Ausnahmen für Kurse gelten bei AXA, Generali und Helvetia nur in der Schweiz.

AXA AVBGenerali AVBHelvetia AVB

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