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Ratgeber Motorradversicherung

Roller und Kleinmotorrad versichern: was Pflicht ist

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 18. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Vom 45-km/h-Roller bis zum 125er braucht jeder Roller eine Haftpflichtversicherung mit mindestens CHF 5 Mio. Deckung; ohne Versicherungsnachweis gibt es keine Zulassung. Mofa und schnelles E-Bike brauchen eine Vignette, die eine Haftpflicht mit mindestens CHF 2 Mio. nachweist. Mit dem Autoausweis B darfst du von den Zweirädern nur Mofas fahren; für Roller bis 45 km/h und den 125er brauchst du die Unterkategorie A1. Wer den Autoausweis vor April 2003 erworben hat, darf in der Regel Roller bis 45 km/h fahren.

Art. 63 SVGArt. 3 VVVArt. 3a VVVArt. 35 VVVArt. 4 VZVArt. 3 VZVArt. 151d VZVbfu Tabelle A1

Roller, Kleinmotorrad, Mofa: Was gilt für welches Fahrzeug?

Ob dein Roller rechtlich ein Mofa, ein Kleinmotorrad oder ein Motorrad ist, entscheiden die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die Motorleistung und bei Benzinmotoren der Hubraum (Art. 14 und 18 VTS). Danach richten sich Führerausweis, Mindestalter und die Art des Versicherungsnachweises. Ein Roller mit höchstens 45 km/h und 4 kW, mit Benzinmotor höchstens 50 cm³, ist ein Kleinmotorrad. Kleinmotorräder zählt die Verordnung zu den Motorrädern, sie fahren also mit eigenem Kontrollschild und eigenem Versicherungsvertrag.

Art. 14 VTSArt. 18 VTS→ Fahrzeugarten und Ausweise im Überblick
FahrzeugTechnische GrenzeAusweis und MindestalterVersicherung
Leicht-Motorfahrrad: langsames E-Bike, E-Trottinett, kleiner E-RollerElektrisch, höchstens 0,5 kW, Antrieb bis 25 km/h mit Sitz oder 20 km/h ohne SitzKein Ausweis ab 16, mit Ausweis M ab 14Keine Versicherungspflicht, Haftung nach Obligationenrecht
Mofa und schnelles E-BikeHöchstens 30 km/h im reinen Motorbetrieb und 1 kW; Benzin bis 50 cm³ oder elektrisch mit Tretunterstützung bis 45 km/hSpezialkategorie M ab 14Vignette am Kontrollschild, Haftpflicht mindestens CHF 2 Mio.
Kleinmotorrad: 45er-RollerHöchstens 45 km/h und 4 kW, mit Benzinmotor höchstens 50 cm³Unterkategorie A1 ab 15Eigener Vertrag, Haftpflicht mindestens CHF 5 Mio., Kontrollschild
125er-RollerHöchstens 125 cm³ und 11 kWUnterkategorie A1 ab 16Wie Kleinmotorrad
Grösserer RollerMehr als 125 cm³ oder 11 kWKategorie A ab 18, zuerst bis 35 kWWie Kleinmotorrad

Technische Grenzen nach Art. 14 und 18 VTS, Ausweis und Alter nach Art. 3, 5, 6 und 15 VZV, Versicherung nach Art. 3, 35 und 38 VVV.

Art. 14 VTSArt. 18 VTSArt. 3 VZVArt. 5 VZVArt. 6 VZVArt. 15 VZVArt. 3 VVVArt. 35 VVVArt. 38 VVV

Welche Versicherung ist für den Roller Pflicht?

Für jeden Roller mit Kontrollschild ist die Haftpflicht Pflicht, beim 50er genauso wie beim 125er; so schreibt es auch die Allianz für Vespas. Ohne sie darf kein Motorfahrzeug in den öffentlichen Verkehr (Art. 63 SVG), und das Strassenverkehrsamt lässt den Roller nur zu, wenn ein Versicherungsnachweis vorliegt (Art. 3a VVV). Den Nachweis stellt der Versicherer elektronisch aus und übermittelt ihn an das Informationssystem Verkehrszulassung (Art. 4 VVV). Die Haftpflicht muss mindestens CHF 5 Mio. je Unfallereignis für Personen- und Sachschäden zusammen decken (Art. 3 VVV).

Allianz VespaArt. 63 SVGArt. 3a VVVArt. 4 VVVArt. 3 VVV→ Was beim Motorrad Pflicht ist

Die Haftpflicht zahlt Schäden, die du anderen zufügst, auch Verletzungen deiner Mitfahrerin oder deines Mitfahrers (Allianz). Für Schäden an deinem eigenen Roller brauchst du eine freiwillige Kasko: Die Teilkasko zahlt etwa Diebstahl, Hagel und böswillige Beschädigung, die Vollkasko zusätzlich selbst verschuldete Stürze und Kollisionen (Allianz, AXA). Ein Mofa ist dagegen einplätzig (Art. 18 VTS). Mitnehmen darfst du darauf wie auf dem schnellen E-Bike nur Kinder, und erst ab 16: eines im Kindersitz und bis zu zwei im Veloanhänger (Art. 42 und 63 VRV, bfu).

AllianzAllianz VespaAXAArt. 18 VTSArt. 42 VRVArt. 63 VRVbfu E-Bike

Was gilt für Mofa und schnelles E-Bike?

Ein Mofa oder schnelles E-Bike bis 45 km/h hat keine eigene Police wie ein Roller. Die Haftpflicht weist du mit einer Versicherungsvignette nach, die im oberen Drittel des Kontrollschilds klebt (Art. 35 VVV). Die Versicherung dahinter muss mindestens CHF 2 Mio. je Unfallereignis decken, und die Vignette gilt vom 1. Januar des Abgabejahres bis zum 31. Mai des Folgejahres (Art. 35 und 36 VVV). Ausgegeben wird sie von den Kantonen (Art. 37 VVV). Ein Beispiel: Im Kanton Bern kostet die Vignette CHF 20 und die Kollektiv-Haftpflicht CHF 12 im Jahr, und die Vignette musst du jedes Jahr erneuern.

Art. 35 VVVArt. 36 VVVArt. 37 VVVSVSA Bern

Langsame E-Bikes bis 25 km/h und E-Trottinette bis 20 km/h sind Leicht-Motorfahrräder. Wer sie fährt, ist von der Versicherungspflicht ausgenommen und haftet nach Obligationenrecht (Art. 38 VVV). Schäden, die du mit dem E-Trottinett anderen zufügst, zahlt laut Mobiliar die Privathaftpflicht, solange das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ist es schneller gemacht oder technisch verändert, erlischt dieser Schutz. Für Fahrten im Ausland gelten die Regeln des jeweiligen Landes; in Deutschland braucht ein E-Trottinett laut Mobiliar eine deutsche Versicherungsplakette.

Art. 18 VTSArt. 38 VVVMobiliar E-Scooter→ Privathaftpflicht: was sie zahlt

Darf ich mit dem Autoausweis einen 125er fahren?

Nein. Der Führerausweis der Kategorie B berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Unterkategorie B1 und der Spezialkategorien F, G und M (Art. 4 VZV), also auch von Mofas, aber nicht von Motorrädern. Der 125er gehört zur Unterkategorie A1, die Motorräder bis 125 cm³ und 11 kW umfasst (Art. 3 VZV) und ab 16 Jahren erteilt wird (Art. 6 VZV). Auch ein 45er-Roller ist ein Kleinmotorrad und braucht A1, dort schon ab 15 Jahren. Anders kann es bei Rollern mit drei Rädern sein: Fahren sie schneller als 45 km/h, gelten sie als dreirädrige Motorfahrzeuge (Art. 15 VTS), und diese gehören zur Kategorie B (Art. 3 VZV). Massgebend ist die Fahrzeugart im Fahrzeugausweis.

Art. 4 VZVArt. 3 VZVArt. 6 VZVArt. 14 VTSArt. 15 VTS

Mit dem Autoausweis ist der Weg zu A1 aber kurz. Du brauchst den Lernfahrausweis A1 und die praktische Grundschulung von zwölf Stunden bei einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer der Kategorie A, innert vier Monaten nach Erhalt des Lernfahrausweises (Art. 19 VZV). Die Basistheorieprüfung und den Verkehrskundeunterricht musst du nicht wiederholen (Art. 13 und 18 VZV), und die praktische Führerprüfung entfällt für Inhaber des Ausweises B, sobald die Grundschulung abgeschlossen ist (Art. 22 VZV). Fahrstunden sind für A1 nicht vorgeschrieben; die bfu rät trotzdem, nach dem Lernfahrausweis mit einer Fahrlehrperson zu üben.

Art. 19 VZVArt. 13 VZVArt. 18 VZVArt. 22 VZVbfu

Ältere Autoausweise sind eine Ausnahme. Bis zum 31. März 2003 gehörten Roller bis 45 km/h zur damaligen Kategorie F, die man mit dem Autoausweis B automatisch erhielt (bfu). Diese alte Kategorie F berechtigt heute zum Führen der Unterkategorie A1, beschränkt auf Motorräder bis 45 km/h (Art. 151d VZV). Einen 125er darfst du damit nicht fahren. Welche Kategorien du hast, steht in deinem Führerausweis.

bfu Tabelle A1Art. 151d VZV

Was gilt für E-Roller?

Beim Elektroroller zählen Geschwindigkeit und Leistung. Wirkt der Antrieb bis 25 km/h und leistet der Motor höchstens 0,5 kW, ist der E-Roller ein Leicht-Motorfahrrad wie ein langsames E-Bike (Art. 18 VTS, bfu). Ein einplätziger E-Roller bis 30 km/h und 1 kW ist ein schnelles Motorfahrrad und fährt wie ein Mofa mit Kontrollschild und Vignette (Art. 18 VTS, Art. 35 VVV). Bis 45 km/h und 4 kW ist er ein Kleinmotorrad (Art. 14 VTS) und braucht den Ausweis A1, ein eigenes Kontrollschild und eine Haftpflicht mit mindestens CHF 5 Mio. wie jeder 50er-Roller.

Art. 18 VTSbfu E-FahrzeugeArt. 35 VVVArt. 14 VTSArt. 3 VVV

Für die Versicherung gelten dieselben Regeln wie beim Benzinroller. Einige Versicherer bieten Zusätze für den Elektroantrieb an: Bei der AXA versicherst du den Akku gegen Bedienfehler, Tiefenentladung, Stromausfall oder Überspannung und die Ladestation gegen Beschädigung und Diebstahl. Die Mobiliar richtet die Prämie unter anderem nach der Motorisierung, also danach, wie das Fahrzeug angetrieben wird.

AXAMobiliar

Lohnt sich eine Kasko für den Roller?

Die Kasko ist freiwillig. Die Allianz hält die Teilkasko für viele gängige Modelle für geeignet, vor allem wenn du den Roller nur saisonal fährst oder er schon einige Jahre alt ist, die Vollkasko vor allem bei neuen oder besonders hochwertigen Modellen und beim Leasing. Wichtig ist bei Rollern der Diebstahl: Er gehört zur Teilkasko (Allianz, AXA), und taucht ein gestohlener Roller nicht innert 30 Tagen auf, gilt er bei der Allianz als Totalschaden. Die Vaudoise zahlt bei Motorrädern und Motorfahrrädern nichts, wenn das Fahrzeug weder in einem abgeschlossenen Raum stand noch mit einer Diebstahlsicherung gesichert war.

Allianz VespaAXAVaudoise AVB

Für Junge gibt es eigene Angebote: Die Mobiliar hat eine Roller- und Motorradversicherung für Junge von 16 bis 26 Jahren und senkt die Prämie nach einem freiwilligen Fahrsicherheitstraining. Wer auch im Winter fährt, zahlt bei Allianz und Helvetia im Ganzjahresvertrag 9 statt 12 Monate Prämie und behält das Kontrollschild am Roller. Was das für deinen Roller kostet, zeigt eine Offerte mit deinen Angaben.

Mobiliar JungeAllianz VespaHelvetia→ Offerte für Roller oder Kleinmotorrad anfragen

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Brauche ich für einen 50er-Roller eine Versicherung?

Ja. Ein Roller bis 45 km/h ist ein Kleinmotorrad und damit ein Motorrad mit eigenem Kontrollschild. Er braucht eine Haftpflichtversicherung mit mindestens CHF 5 Mio. Deckung, sonst gibt es keine Zulassung. Die Allianz schreibt dasselbe für 50er- wie für 125er-Vespas.

Art. 14 VTSArt. 63 SVGArt. 3 VVVAllianz Vespa

Ab welchem Alter darf ich Roller fahren?

Ein Mofa mit dem Ausweis M ab 14 Jahren, einen Roller bis 45 km/h mit dem Ausweis A1 ab 15, einen 125er mit A1 ab 16 und grössere Roller mit der Kategorie A ab 18. Ein E-Trottinett oder langsames E-Bike darfst du ab 16 ohne Ausweis fahren, mit dem Ausweis M schon ab 14.

Art. 6 VZVArt. 3 VZVArt. 5 VZV

Kann ich mit dem Autoausweis Roller fahren?

Von den zweirädrigen nur Mofas; für schnellere brauchst du mindestens die Unterkategorie A1. Mit dem Ausweis B sparst du dir dafür Basistheorie, Verkehrskunde und praktische Prüfung, nicht aber die zwölfstündige Grundschulung. Wer den Autoausweis vor April 2003 erworben hat, darf in der Regel Roller bis 45 km/h fahren.

Art. 4 VZVArt. 13 VZVArt. 18 VZVArt. 22 VZVArt. 19 VZVArt. 151d VZVbfu Tabelle A1

Brauche ich für ein E-Trottinett eine Versicherung?

Eine Pflicht gibt es nicht: E-Trottinette bis 20 km/h sind Leicht-Motorfahrräder und von der Versicherungspflicht ausgenommen. Du haftest aber nach Obligationenrecht für Schäden an anderen. Laut Mobiliar zahlt die Privathaftpflicht, solange das Trottinett den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Art. 18 VTSArt. 38 VVVMobiliar E-Scooter

Wie lange gilt die Mofa-Vignette?

Vom 1. Januar des aufgedruckten Jahres bis zum 31. Mai des Folgejahres. Bis dahin brauchst du die neue Vignette, die die Haftpflicht für das nächste Jahr nachweist; im Kanton Bern erhältst du sie beim Strassenverkehrsamt.

Art. 36 VVVArt. 35 VVVSVSA Bern

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