Alle Ratgeber
knety.

Ratgeber Autoversicherung

Auto in die Schweiz importieren: Ablauf, Abgaben, Versicherung

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 25. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Du meldest das Auto an einer Zollstelle für Handelswaren an und zahlst 4 % Automobilsteuer und 8,1 % Mehrwertsteuer; Zoll fällt seit dem 1. Januar 2024 keiner mehr an (BAZG, SECO). Mit dem Prüfungsbericht 13.20 A vom Zoll lässt du das Auto beim Strassenverkehrsamt prüfen und löst es mit dem Versicherungsnachweis deiner Haftpflicht ein (Art. 3a VVV). Ziehst du in die Schweiz und hast das Auto mindestens sechs Monate im Ausland benutzt, bringst du es als Übersiedlungsgut abgabenfrei mit (Art. 14 Zollverordnung).

BAZG FahrzeugimportSECOArt. 3a VVVArt. 14 ZollverordnungBAZG Merkblatt Fahrzeuge

So importierst du ein Auto: Schritt für Schritt

  • Unterlagen vor dem Kauf prüfen. Eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) vom Händler oder Hersteller vereinfacht den Import, garantiert aber keine Zulassung; für Autos, die für den amerikanischen oder japanischen Markt gebaut sind, gibt es keine (Strassenverkehrsamt Bern).
  • Überführen. Auf eigener Achse fährst du in der Regel mit befristeten ausländischen Kontrollschildern; das Strassenverkehrsamt Bern etwa stellt für Überführungen aus dem Ausland keine Schilder aus (BAZG, Strassenverkehrsamt Bern).
  • An der Grenze anmelden. Das Auto meldest du unaufgefordert bei einer für Handelswaren zuständigen Zollstelle an, mit Rechnung oder Kaufvertrag, ausländischem Fahrzeugausweis, Pass oder Identitätskarte und der Einfuhrzollanmeldung e-dec (BAZG).
  • Abgaben zahlen. Automobilsteuer und Mehrwertsteuer zahlst du grundsätzlich direkt an der Zollstelle. Du erhältst den Prüfungsbericht Formular 13.20 A als Verzollungsnachweis; er kostet CHF 20 (BAZG).
  • CO2 klären. Ist das Auto neu oder erst seit Kurzem im Ausland zugelassen, erfasst du die Importdaten beim ASTRA; überschreitet es die CO2-Zielvorgabe, ist vor der Erstzulassung eine Sanktion fällig (BAZG, ASTRA).
  • Prüfen lassen. Beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons reichst du einen Prüfungsauftrag ein. Ob das Auto eingelöst werden kann, zeigt erst die Fahrzeugprüfung (Strassenverkehrsamt Bern); ausländische Fahrzeuge sind vor der Zulassung amtlich zu prüfen (Art. 115 Abs. 5 VZV).
  • Einlösen. Mit Versicherungsnachweis, ausländischen Zulassungspapieren im Original und den bisherigen Schildern erhältst du Fahrzeugausweis und Schweizer Kontrollschilder (Strassenverkehrsamt Bern, Art. 3a VVV).
Strassenverkehrsamt BernBAZG FahrzeugimportASTRA FahrzeugimportArt. 115 VZVArt. 3a VVV→ Autoversicherung fürs Importauto vergleichen

Welche Abgaben fallen beim Import an?

AbgabeHöheGrundlage
ZollKeiner: Seit dem 1. Januar 2024 sind die Zölle auf Industrieprodukte aufgehoben, auch auf AutosSECO
Automobilsteuer4 % des Fahrzeugwerts; Nebenkosten wie Transport und Versicherung bis zum ersten Bestimmungsort in der Schweiz zählen dazuArt. 13 und 24 AStG, BAZG
Mehrwertsteuer8,1 % auf dem Entgelt samt Kosten bis zum Bestimmungsort und den Einfuhrabgaben, also inklusive AutomobilsteuerArt. 54 und 55 MWSTG, BAZG
Verzollungsnachweis (Formular 13.20 A)CHF 20BAZG
CO2-SanktionNur wenn ein noch junges Auto die CO2-Zielvorgabe überschreitet; erhoben vom Bundesamt für EnergieBAZG, ASTRA
Prüfung und Zulassung beim StrassenverkehrsamtKantonal; in Bern beträgt die Grundgebühr für die Abklärungen zum Prüfungsauftrag CHF 30 bis 100, für umfangreiche Abklärungen CHF 120 pro StundeStrassenverkehrsamt Bern

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Automobilsteuer auch für Elektroautos; die frühere Ausnahme wurde aufgehoben (SECO-Studie 2026). Fehlen Wertangaben oder sind sie zweifelhaft, kann die Zollstelle den Fahrzeugwert schätzen (BAZG).

SECOArt. 13 AStGArt. 24 AStGArt. 54 MWSTGArt. 55 MWSTGBAZG FahrzeugimportBAZG AutomobilsteuerASTRA FahrzeugimportStrassenverkehrsamt BernSECO-Studie 2026

Rechenbeispiel mit den gesetzlichen Sätzen: Du kaufst ein Auto für CHF 20’000 und überführst es selbst. Die Automobilsteuer von 4 % beträgt CHF 800. Die Mehrwertsteuer von 8,1 % wird auf Kaufpreis plus Automobilsteuer berechnet, also auf CHF 20’800, und beträgt CHF 1’684.80. Zusammen sind das rund CHF 2’485, dazu kommen CHF 20 für den Verzollungsnachweis und die Gebühren des Strassenverkehrsamts. Gebühren bei der Einfuhr zählen laut BAZG ebenfalls zur Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer; das Beispiel lässt sie weg.

Art. 13 AStGArt. 54 MWSTGArt. 55 MWSTGBAZG FahrzeugimportBAZG Merkblatt Fahrzeuge

Umzug in die Schweiz: das Auto als Übersiedlungsgut

Ziehst du in die Schweiz, kannst du dein Auto abgabenfrei mitbringen. Übersiedlungsgut von Zuziehenden ist zollfrei, wenn du es mindestens sechs Monate im Ausland für dich benutzt hast und hier selbst weiterbenutzen willst (Art. 14 Zollverordnung). Solche Autos sind auch von der Automobilsteuer befreit (Art. 12 AStG, BAZG). Laut BAZG-Merkblatt sind das die einzigen Voraussetzungen. Wer ohne Aufgabe seines Schweizer Wohnsitzes mindestens ein Jahr im Ausland war, gilt bei der Rückkehr ebenfalls als zuziehend.

Art. 14 ZollverordnungArt. 12 AStGBAZG AutomobilsteuerBAZG Merkblatt Fahrzeuge
  • Die Abfertigung muss beim ersten Grenzübertritt des Autos nach dem Umzug an einer besetzten Zollstelle erfolgen, zu den Zeiten für Handelswaren; das Auto muss vor Ort sein (BAZG).
  • Du brauchst das Formular 18.44 mit einem Verzeichnis und dem ausländischen Zulassungsschein (BAZG).
  • Das Übersiedlungsgut muss spätestens innert zwei Jahren ab der Wohnsitzverlegung eingeführt werden (BAZG Formular 18.44).
  • Für Zweitwohnungen gilt die Befreiung nicht für Fahrzeuge (BAZG Formular 18.44).
  • Hast du das Auto weniger als sechs Monate im Ausland benutzt, kannst du es unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Zollbewilligung (Formular 15.30) höchstens zwei Jahre unverzollt fahren. Schweizer Kontrollschilder brauchst du spätestens nach einem Jahr, und nach zwei Jahren verzollst du das Auto oder führst es wieder aus (BAZG).
BAZG Umzug: FahrzeugeBAZG Formular 18.44BAZG Merkblatt Fahrzeuge

Typengenehmigung, CoC oder Einzelprüfung?

Eine Schweizer Typengenehmigung brauchst du für ein selbst importiertes Auto nicht: Zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge und Fahrzeuge mit EU-Übereinstimmungsbescheinigung sind davon befreit (Art. 4 Abs. 1 und 2 TGV). Sie werden stattdessen bei der kantonalen Zulassungsstelle geprüft (Art. 4 Abs. 4bis TGV); das Strassenverkehrsamt St. Gallen nennt das Einzelprüfung. Belegst du mit amtlichen Dokumenten, dass das Auto schon im Ausland zugelassen war, muss es nur den Schweizer Vorschriften entsprechen, die bei seiner ersten Inverkehrsetzung galten (Kanton St. Gallen). Ein CoC erleichtert die Zulassung ohne Lärm- und Abgastest (BAZG).

Art. 4 TGVKanton St. Gallen MerkblattBAZG Merkblatt Fahrzeuge
FallWas das Strassenverkehrsamt St. Gallen verlangt
Auto mit CoCVersicherungsnachweis, Prüfungsbericht 13.20 A mit Zollstempel, CoC und bei Occasionen das Datum der ersten Inverkehrsetzung
Auto ohne CoC, etwa aus den USA oder JapanZusätzlich technische Daten sowie Nachweise zu Abgas, Geräusch, Insassenschutz und Bremssystemen, je nach Datum der ersten Inverkehrsetzung
Abgeändertes Auto (Leistungssteigerung, Tieferlegung)Garantie- oder Unbedenklichkeitserklärungen nach Schweizer Recht

Die Kantone regeln die Einzelheiten selbst. Frag beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons nach, bevor du kaufst.

Kanton St. Gallen MerkblattStrassenverkehrsamt Bern

CO2-Sanktion: Wann sie ein Importauto trifft

Privat- und Kleinimporteure von Personen- und Lieferwagen müssen ihr Fahrzeug vor der Erstzulassung bescheinigen lassen, und überschreitet es die CO2-Zielvorgabe, ist vor der Erstzulassung eine Sanktion zu bezahlen (BAZG). Die Sanktion wird nicht an der Grenze erhoben, sondern nachträglich vom Bundesamt für Energie; den Prozess startest du, indem du die Importdaten beim ASTRA eingibst. Seit dem 1. Januar 2024 geht das nur noch digital (ASTRA). Ausgenommen sind Autos, die mehr als 12 Monate vor der Zollanmeldung im Ausland zugelassen wurden, und solche, die mehr als 6 Monate vorher zugelassen wurden und über 5’000 km gefahren sind (BAZG, Kanton St. Gallen).

BAZG FahrzeugimportASTRA FahrzeugimportKanton St. Gallen Merkblatt

Versicherung: Nachweis vor dem Einlösen

Ohne Haftpflicht kein Schweizer Kontrollschild: Der Fahrzeugausweis darf nur erteilt werden, wenn die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besteht (Art. 11 SVG), und zum Verkehr zugelassen wird ein Motorfahrzeug nur, wenn der Behörde ein Versicherungsnachweis vorliegt (Art. 3a VVV). Den Nachweis bestellst du bei deiner Schweizer Versicherung; sie übermittelt ihn elektronisch direkt dem Strassenverkehrsamt (Kanton St. Gallen). Bern verlangt ihn für die Anmeldung nach bestandener Prüfung, St. Gallen schon unter den Unterlagen für Prüfung und Zulassung. Wie der Nachweis funktioniert und wie lange er gilt, steht im Ratgeber zum Versicherungsnachweis.

Art. 11 SVGArt. 3a VVVKanton St. Gallen MerkblattStrassenverkehrsamt Bern→ Haftpflicht und Kasko fürs Importauto vergleichen→ Teilkasko oder Vollkasko? Der Vollkasko-Check→ Mindestdeckung der Haftpflicht im Überblick

Die Überführung mit ausländischen Schildern läuft über den Ausfuhrstaat: Erkundige dich dort, welche Schilder du brauchst und was für Gültigkeitsdauer, Versicherung und Kosten gilt (Strassenverkehrsamt Bern).

Strassenverkehrsamt Bern

Wie lange darfst du mit ausländischen Schildern fahren?

Laut Zollmerkblatt darf, wer in der Schweiz wohnt, hier grundsätzlich kein ausländisch immatrikuliertes Fahrzeug verwenden, auch nicht eines, das dir Verwandte oder Freunde aus dem Ausland leihen; Sonderregeln gibt es etwa für gelegentlich im Ausland gemietete Autos und ausländische Firmenautos (BAZG). Für die Zulassung gilt: Ein ausländisches Auto braucht Schweizer Fahrzeugausweis und Schilder, sobald sein Standort seit mehr als einem Jahr in der Schweiz ist oder du dich seit mehr als einem Jahr hier aufhältst und es länger als einen Monat hier fährst; Unterbrüche bis drei Monate zählen nicht (Art. 115 Abs. 1 VZV). Bei der Zulassung zieht das Amt die ausländischen Ausweise und Schilder ein (Art. 115 Abs. 6 VZV). Wer mit ausländischen Schildern fährt, obwohl er die Schweizer hätte lösen müssen, wird gebüsst (Art. 147 VZV).

BAZG Merkblatt FahrzeugeArt. 115 VZVArt. 147 VZV

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Muss ich Zoll zahlen, wenn ich ein Auto in die Schweiz importiere?

Nein. Seit dem 1. Januar 2024 erhebt die Schweiz keine Zölle mehr auf Industrieprodukte wie Autos (SECO). Fällig sind aber 4 % Automobilsteuer und 8,1 % Mehrwertsteuer (BAZG).

SECOBAZG Fahrzeugimport

Was kostet es, ein Auto in die Schweiz zu importieren?

Bei einem Kaufpreis von CHF 20’000 ohne Transportkosten: CHF 800 Automobilsteuer und CHF 1’684.80 Mehrwertsteuer, zusammen rund CHF 2’485. Dazu kommen CHF 20 für den Verzollungsnachweis, die kantonalen Prüf- und Zulassungsgebühren und bei jungen Autos allenfalls eine CO2-Sanktion.

Art. 13 AStGArt. 55 MWSTGBAZG Fahrzeugimport

Kann ich mein Auto beim Umzug in die Schweiz zollfrei mitnehmen?

Ja, wenn du es mindestens sechs Monate im Ausland benutzt hast und hier weiterbenutzen willst (Art. 14 Zollverordnung). Melde es beim ersten Grenzübertritt nach dem Umzug an einer besetzten Zollstelle mit dem Formular 18.44 an (BAZG). Sonst kannst du es unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Zollbewilligung höchstens zwei Jahre unverzollt fahren.

Art. 14 ZollverordnungBAZG Umzug: Fahrzeuge

Brauche ich für den Import ein CoC?

Nicht zwingend, aber es hilft. Zum Eigengebrauch importierte Autos sind von der Typengenehmigung befreit und werden einzeln geprüft (Art. 4 TGV). Mit CoC verlangt das Strassenverkehrsamt St. Gallen weniger Nachweise; eine Garantie für die Zulassung ist es laut Strassenverkehrsamt Bern nicht.

Art. 4 TGVKanton St. Gallen MerkblattStrassenverkehrsamt Bern

Wann bestelle ich den Versicherungsnachweis für das Importauto?

Spätestens zum Einlösen: Ohne Nachweis gibt es keinen Fahrzeugausweis (Art. 3a VVV). Bern verlangt ihn bei der Anmeldung nach bestandener Prüfung, St. Gallen bereits mit den Unterlagen für Prüfung und Zulassung.

Art. 3a VVVStrassenverkehrsamt BernKanton St. Gallen Merkblatt

Jetzt mit echten Zahlen vergleichen

Kostenlos und ohne Login. knety ist kein Versicherer, sondern vergleicht die Angebote.

Autoversicherungen vergleichen

Weiterlesen

Passende Ratgeber

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage und Marktpraxis in der Schweiz allgemein. Für deinen Vertrag gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen deines Versicherers. Herausgeber: knety, Neuenhof AG · Über knety