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Versicherungsnachweis fürs Auto: So kommt er zum Strassenverkehrsamt

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 25. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Den Versicherungsnachweis bestellst du bei deiner Autoversicherung; sie übermittelt ihn elektronisch direkt dem Strassenverkehrsamt (Art. 4 VVV). Einen Code oder ein Papier gibst du nicht weiter, eine Kopie bekommst du nicht. Der Nachweis ist 30 Tage gültig, und ohne ihn gibt es keinen Fahrzeugausweis (Art. 11 SVG). Einen neuen brauchst du beim Halter- oder Kantonswechsel, beim Wiedereinlösen hinterlegter Schilder und bei einer neuen Schildnummer (Art. 3a VVV), laut TCS auch beim Versicherungswechsel. Die Grüne Karte ist etwas anderes: der Nachweis fürs Ausland.

Art. 4 VVVVerkehrsamt SchwyzZurichKanton ZürichArt. 11 SVGArt. 3a VVVTCSNationales Versicherungsbüro

Was ist der Versicherungsnachweis?

Der Versicherungsnachweis ist die Bestätigung deiner Versicherung, dass für dein Auto die obligatorische Haftpflicht besteht. Das Strassenverkehrsgesetz nennt ihn Versicherungsbescheinigung: Der Versicherer stellt sie zuhanden der Behörde aus, die den Fahrzeugausweis abgibt (Art. 68 Abs. 1 SVG). Ohne Nachweis lässt das Strassenverkehrsamt kein Motorfahrzeug zum Verkehr zu (Art. 3a Abs. 1 VVV), denn der Fahrzeugausweis darf nur erteilt werden, wenn die vorgeschriebene Haftpflicht besteht (Art. 11 SVG). Der Nachweis enthält Angaben zu Fahrzeug, Halter und Versicherer und nennt den Tag, an dem die Deckung beginnt (Art. 4 Abs. 1 VVV). Für dich bleibt er unsichtbar: Er ist nur für das Strassenverkehrsamt bestimmt, du bekommst die Police (Zurich).

Art. 68 SVGArt. 3a VVVArt. 11 SVGArt. 4 VVVZurich

Nicht verwechseln: Der Versicherungsnachweis geht ans Strassenverkehrsamt. Die Internationale Versicherungskarte, früher Grüne Karte, ist der Nachweis für die Reise ins Ausland (Art. 5 Abs. 4 VVV, NVB).

Art. 5 VVVNationales Versicherungsbüro

Wie kommt der Nachweis zum Strassenverkehrsamt?

  • Versicherung abschliessen, mindestens die obligatorische Haftpflicht (Art. 63 SVG). Danach übermittelt die Versicherung den Nachweis (Zurich).
  • Nachweis bestellen, am einfachsten telefonisch über die Servicenummer deiner Versicherung. Halte den Fahrzeugausweis oder den Prüfbericht bereit, denn es braucht Angaben daraus (Kanton Zürich, Verkehrsamt Schwyz). Allianz Suisse nimmt Bestellungen auch über ein Online-Formular entgegen, AXA etwa beim Kantonswechsel.
  • Die Versicherung stellt den Nachweis elektronisch aus und übermittelt ihn an das Informationssystem Verkehrszulassung (Art. 4 Abs. 3 VVV). Das dauert laut Verkehrsamt Schwyz nur wenige Minuten.
  • Mit dem bisherigen Fahrzeugausweis im Original oder, beim Neuwagen, mit dem Prüfungsbericht gehst du zum Strassenverkehrsamt. Oft geht das auch per Post (Zurich).
  • Du erhältst Fahrzeugausweis und Kontrollschilder. Im Fahrzeugausweis ist deine Versicherung eingetragen (TCS, Mobiliar).
Art. 63 SVGZurichKanton ZürichVerkehrsamt SchwyzAllianz SuisseAXAArt. 4 VVVTCSMobiliar→ Autoversicherungen vergleichen

Brauchst du einen Code oder eine Nummer?

Nein. Der elektronische Nachweis trägt zwar eine Versicherungsnachweisnummer und den Code des Versicherers; beides gehört zu den Datenfeldern, die das Bundesrecht vorschreibt (Anhang 1 VVV). Die Daten fliessen aber direkt zwischen Versicherung und Amt. Das Verkehrsamt Schwyz verarbeitet ausschliesslich Nachweise, die ihm die Versicherung direkt übermittelt, und eine Kopie für dich gibt es nicht (Zurich). Du musst also nichts abtippen, ausdrucken oder weiterleiten. Unvollständige Nachweise oder solche mit falschen Angaben, etwa nur einem Postfach statt einer Adresse, weist das Amt zurück (Kanton St. Gallen, Art. 6 VVV).

Anhang 1 VVVVerkehrsamt SchwyzZurichKanton St. GallenArt. 6 VVV

Ob der Nachweis angekommen ist, kannst du in mehreren Kantonen online prüfen, etwa in Zürich, St. Gallen und im Aargau. Ist er hinterlegt, kann das Amt dein Geschäft bearbeiten, und du musst die Versicherung nicht mehr kontaktieren (Kanton Zürich). Im Aargau ist der Nachweis erst ab seinem Gültigkeitsdatum abrufbar (Kanton Aargau).

Kanton ZürichKanton St. GallenKanton Aargau

Wie lange ist der Versicherungsnachweis gültig?

30 Tage. Danach kann ihn das Amt nicht mehr verwenden (Kanton Zürich, Verkehrsamt Schwyz, Kanton St. Gallen), und für weitere Änderungen bestellst du einen neuen (Mobiliar). Zurich rechnet die 30 Tage ab dem Ausstellungsdatum. Auf jedem Nachweis steht der Tag, an dem seine Gültigkeit beginnt; vor diesem Tag besteht kein Versicherungsschutz, und das Amt darf dir Fahrzeugausweis und Schilder nicht vorher aushändigen (Kanton St. Gallen). Beginnt die Deckung an einem Monatsersten, muss der Versicherer den Nachweis so übermitteln, dass das Amt das Auto schon an den letzten beiden Arbeitstagen des Vormonats zulassen kann (Art. 5 Abs. 3 VVV).

Kanton ZürichVerkehrsamt SchwyzKanton St. GallenMobiliarZurichArt. 5 VVV

Wann brauchst du einen neuen Versicherungsnachweis?

AnlassGrundlageWas du beachtest
Das Auto geht auf einen anderen Halter überArt. 3a Abs. 2 lit. a VVVSolange das Auto den bisherigen Fahrzeugausweis hat, darf der Versicherer Geschädigten das Fehlen des neuen Nachweises nicht entgegenhalten
Du verlegst den Standort in einen anderen KantonArt. 3a Abs. 2 lit. b VVVLaut TCS hast du 14 Tage, um den Fahrzeugausweis im neuen Kanton ändern zu lassen
Du löst hinterlegte Schilder wieder einArt. 3a Abs. 2 lit. c VVVZurich nimmt diese Bestellung online entgegen
Der Versicherer hat das Ende der Deckung gemeldetArt. 3a Abs. 2 lit. d VVVLiegt ein neuer Nachweis vor, fällt der Entzug des Fahrzeugausweises dahin (Art. 7 Abs. 3 VVV)
Du bekommst ein Schild mit anderer NummerArt. 3a Abs. 2 lit. e VVVGilt auch für neue Schilder am bisherigen Auto (Mobiliar)
Du wechselst das Auto und behältst die SchilderMobiliarBis der neue Ausweis da ist, hilft die vorläufige Verkehrsberechtigung (Art. 10b VVV)
Ein zweites Auto soll ein Wechselschild bekommenMobiliar, Verkehrsamt SchwyzAuf dem Nachweis muss die Deckung für Wechselschilder vermerkt sein
Du wechselst die VersicherungTCS, ZurichDen Nachweis schickt die neue Versicherung
Platzzahl, Fahrzeugart oder eine andere wesentliche Angabe ändert sichKanton St. GallenEin neuer Nachweis ist nötig, auch ohne Halter- oder Schilderwechsel

Art. 3a Abs. 2 VVV nennt die gesetzlichen Fälle. Die übrigen Zeilen beruhen auf den Angaben von Mobiliar, TCS, Zurich und den Kantonen Schwyz und St. Gallen.

Art. 3a VVVTCSZurichArt. 7 VVVMobiliarArt. 10b VVVVerkehrsamt SchwyzKanton St. Gallen

Was passiert beim Versicherungswechsel?

Du schliesst den neuen Vertrag ab, und die neue Versicherung stellt dem Strassenverkehrsamt den Nachweis zu. Danach bringst oder schickst du den Fahrzeugausweis im Original ans Amt und erhältst einen Ausweis mit der neuen Versicherung (Zurich). Laut TCS musst du den Wechsel innert 14 Tagen melden. Der Kanton Aargau etwa nimmt den Fahrzeugausweis frühestens 14 Tage vor und bis 14 Tage nach dem Wechseldatum per Post entgegen; zu früh eingereichte Unterlagen schickt er zurück. Mach vorher ein Foto oder eine Kopie, und plane den Wechsel nicht kurz vor einer Auslandreise: Dafür brauchst du den Originalausweis (Kanton Aargau).

ZurichTCSKanton Aargau→ Bonusstufen beim Versicherungswechsel

Eine Lücke entsteht nicht, wenn der neue Nachweis rechtzeitig vorliegt. Die alte Versicherung meldet dem Amt das Ende ihrer Deckung, frühestens an dem Tag, an dem diese endet (Art. 7 Abs. 1 VVV). Ist sie dann bereits durch eine neue Versicherung ersetzt, wird das Ende sofort wirksam; sonst haftet die alte gegenüber Geschädigten noch, bis Ausweis und Schilder abgegeben sind, höchstens 60 Tage nach ihrer Meldung (Art. 68 Abs. 2 SVG). Ein Entzug des Fahrzeugausweises fällt dahin, sobald ein neuer Nachweis vorliegt (Art. 7 Abs. 3 VVV). Lass die neue Deckung deshalb spätestens an dem Tag beginnen, an dem die alte endet.

Art. 7 VVVArt. 68 SVG

Neues Auto: Nachweis und vorläufige Fahrten

Kaufst du ein Auto, gehen beim Halterwechsel zwar Rechte und Pflichten aus dem Vertrag des Vorbesitzers auf dich über; wird dein neuer Fahrzeugausweis aber aufgrund deiner eigenen Haftpflicht ausgestellt, erlischt der alte Vertrag (Art. 67 Abs. 1 SVG). Ersetzt du ein Auto durch ein neues, darfst du das neue, amtlich geprüfte Auto bis 30 Tage ab Gültigkeitsbeginn des Nachweises mit deinen bisherigen Schildern in der Schweiz fahren. Voraussetzungen: ein gültiger Versicherungsnachweis, die eingereichten Unterlagen und das ausgefüllte Formular im Auto (Art. 10b VVV). Fehlt der Nachweis, erstreckt sich die Haftpflicht des alten Autos höchstens 30 Tage auf das neue, und der Versicherer kann auf dich Rückgriff nehmen (Art. 10b Abs. 5 VVV).

Art. 67 SVGArt. 10b VVV→ Neues Auto: Prämien vergleichen

Grüne Karte: der Nachweis fürs Ausland

Im Ausland bescheinigt die Internationale Versicherungskarte, früher Grüne Karte, dass dein Auto ausreichend haftpflichtversichert ist (NVB). Ausgestellt wird sie vom Nationalen Versicherungsbüro oder mit dessen Genehmigung von deinem Versicherer (Art. 5 Abs. 4 VVV). Bestellen musst du sie bei der Versicherung, bei der die Haftpflicht läuft; viele geben sie nach dem Abschluss automatisch ab (NVB). In der EU, im EWR und weiteren Staaten genügt das Schweizer Kontrollschild als Nachweis; dort muss die Haftpflicht mindestens gelten (Art. 63 Abs. 2 SVG).

Nationales VersicherungsbüroArt. 5 VVVArt. 63 SVG
  • Pflicht ist sie laut Länderkarte des NVB (Stand März 2026) in Albanien, Aserbaidschan, Marokko, Moldau, Nordmazedonien, Tunesien, der Türkei und der Ukraine.
  • Im Kosovo gilt sie nicht; dort verlangen die Behörden eine Grenzversicherung, ebenso für Russland und Belarus (NVB).
  • Ist das Länderkürzel auf deiner Karte durchgestrichen, gilt sie dort nicht. Prüfe vor der Reise Kürzel und Ablaufdatum (NVB, AXA).
  • Papier oder Handy: NVB und Zurich lassen die Karte als PDF zu, Mobiliar und AXA verlangen sie ausgedruckt. Nimm sie im Zweifel auf Papier mit.
  • Mobiliar und Zurich stellen die Karte ihren Kundinnen und Kunden kostenlos aus.
Nationales VersicherungsbüroAXA VersicherungskarteZurich VersicherungskarteMobiliar Versicherungskarte

Was kostet der Versicherungsnachweis?

Den Nachweis selbst stellt etwa die Mobiliar kostenlos aus. Gebühren verlangt das Strassenverkehrsamt: laut Mobiliar je nach Kanton CHF 15 bis 45 für einen neuen Fahrzeugausweis, im Aargau sind Änderungen kostenlos. Zurich nennt für das Einlösen CHF 20 bis 50 für das Kontrollschild und rund CHF 40 für den Fahrzeugausweis, je nach Kanton verschieden. Massgebend ist der Tarif deines Wohnkantons.

MobiliarZurich

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Wie bekomme ich einen Versicherungsnachweis für mein Auto?

Du bestellst ihn bei deiner Autoversicherung, am einfachsten telefonisch, mit Fahrzeugausweis oder Prüfbericht zur Hand. Die Versicherung übermittelt ihn elektronisch direkt dem Strassenverkehrsamt (Kanton Zürich, Verkehrsamt Schwyz, Art. 4 VVV).

Kanton ZürichVerkehrsamt SchwyzArt. 4 VVV

Wie lange ist der Versicherungsnachweis gültig?

30 Tage, danach kann ihn das Amt nicht mehr verwenden (Kanton Zürich, Verkehrsamt Schwyz). Zurich rechnet ab dem Ausstellungsdatum. Brauchst du länger, meldest du dich bei der Versicherung; sie schickt dem Amt einen neuen Nachweis (Zurich).

Kanton ZürichVerkehrsamt SchwyzZurich

Bekomme ich eine Kopie des Versicherungsnachweises?

Nein. Der Nachweis ist nur für das Strassenverkehrsamt bestimmt, du erhältst deine Police (Zurich). Welche Versicherung gilt, siehst du später im Fahrzeugausweis (TCS, Mobiliar).

ZurichTCSMobiliar

Muss ich einen Versicherungswechsel dem Strassenverkehrsamt melden?

Ja, laut TCS innert 14 Tagen. Die neue Versicherung übermittelt den Nachweis, du bringst oder schickst den bisherigen Fahrzeugausweis im Original und erhältst einen neuen Ausweis (TCS, Zurich).

TCSZurich

Ist die Grüne Karte dasselbe wie der Versicherungsnachweis?

Nein. Der Versicherungsnachweis geht elektronisch ans Strassenverkehrsamt (Art. 4 VVV). Die Internationale Versicherungskarte, früher Grüne Karte, weist deine Haftpflicht im Ausland nach und ist etwa in der Türkei, in Marokko und in Albanien Pflicht (NVB).

Art. 4 VVVNationales Versicherungsbüro

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