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Ratgeber Autoversicherung

Neues Auto versichern: so läuft es vom Kauf bis zum Kontrollschild

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 19. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Zuerst schliesst du die Versicherung ab, mindestens die obligatorische Haftpflicht. Der Versicherer übermittelt den Versicherungsnachweis elektronisch ans Strassenverkehrsamt (Art. 4 VVV); er ist 30 Tage gültig. Mit dem Prüfungsbericht (Neuwagen) oder dem Fahrzeugausweis des Vorbesitzers (Occasion) löst du das Auto ein und bekommst Fahrzeugausweis und Kontrollschilder. Bis die Police da ist, gilt für die Haftpflicht eine vorläufige Deckung; für die Kasko geben Allianz Suisse, Generali und Zurich laut AVB eine Vorsorgedeckung von höchstens 30 Tagen.

Art. 4 VVVKanton Zürich VersicherungsnachweisVerkehrsamt Schwyzch.chZurichAllianz Suisse ABGenerali AVBZurich AVB

Neues Auto versichern: die Schritte in der richtigen Reihenfolge

  • Offerten vergleichen und die Versicherung beantragen. Die Fragen im Antrag, etwa zum häufigsten Lenker, beantwortest du vollständig und richtig; das verlangt das Gesetz (Art. 4 VVG).
  • Den Versicherungsnachweis bestellen. Halte dafür den Fahrzeugausweis oder den Prüfbericht bereit; die Versicherung übermittelt den Nachweis elektronisch, und das dauert nur wenige Minuten (Verkehrsamt Schwyz).
  • Die Unterlagen beim Strassenverkehrsamt einreichen: beim Neuwagen den Prüfungsbericht (Formular 13.20 A), den oft die Garage besorgt, bei der Occasion den Fahrzeugausweis des bisherigen Halters, dazu einen Ausweis und beim ersten Fahrzeug eine Wohnsitzbestätigung (ch.ch).
  • Fahrzeugausweis und Kontrollschilder am Schalter abholen oder per Post erhalten; im Kanton Zürich kommen sie innerhalb von 10 Arbeitstagen (Kanton Zürich). Die Kosten variieren je nach Kanton, in der Regel CHF 50 bis 100 (ch.ch).
Art. 4 VVGVerkehrsamt Schwyzch.chKanton Zürich→ Versicherung für das neue Auto vergleichen

Zuständig ist das Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons (Zurich). Den Fahrzeugausweis erteilt es erst, wenn ihm der Versicherungsnachweis vorliegt (Art. 74 VZV), denn ohne die vorgeschriebene Haftpflicht darf er gar nicht erteilt werden (Art. 11 SVG). Pflicht ist nur die Haftpflicht, Teil- und Vollkasko sind freiwillig (TCS). Im Kanton Zürich werden 15-jährige und ältere Fahrzeuge zudem erst nach einer Fahrzeugprüfung zugelassen, ausser die letzte Prüfung liegt weniger als zwei Jahre zurück (Kanton Zürich).

ZurichArt. 74 VZVArt. 11 SVGTCSKanton Zürich

Wie funktioniert der elektronische Versicherungsnachweis?

Der Versicherungsnachweis ist die Bestätigung deiner Versicherung, dass die gesetzliche Haftpflicht besteht. Er muss elektronisch ausgestellt und vom Versicherer an das Informationssystem Verkehrszulassung übermittelt werden, und er nennt den Tag, an dem die Deckung beginnt (Art. 4 VVV). Das Verkehrsamt Schwyz verarbeitet nur Nachweise, die ihm die Versicherung direkt übermittelt. Eine Kopie bekommst du nicht, nur deine Police (Zurich). Im Kanton Zürich kannst du online abfragen, ob der Nachweis schon eingetroffen ist.

Art. 4 VVVVerkehrsamt SchwyzZurichKanton Zürich Versicherungsnachweis

Der Nachweis ist 30 Tage gültig, danach kann ihn das Amt nicht mehr verwenden (Kanton Zürich, Verkehrsamt Schwyz). Zurich rechnet die 30 Tage ab dem Ausstellungsdatum; brauchst du länger, um das Auto einzulösen, schickt die Versicherung dem Strassenverkehrsamt einen neuen Nachweis. Einen neuen Nachweis braucht es auch, wenn du ein Auto von einem anderen Halter übernimmst, den Standort in einen anderen Kanton verlegst, hinterlegte Schilder wieder einlöst oder ein Schild mit anderer Nummer bekommst (Art. 3a VVV).

Kanton Zürich VersicherungsnachweisVerkehrsamt SchwyzZurichArt. 3a VVV

Ab wann ist das neue Auto versichert?

Massgebend ist der Beginn, den Versicherungsnachweis und Police nennen (Art. 4 VVV). Zurich schreibt: Sobald dein Auto eingelöst ist und du Fahrzeugausweis und Kontrollschilder hast, bist du versichert; den genauen Umfang regelt der Vertrag. Bis die Police eintrifft, gilt bei Allianz Suisse, Generali und Zurich laut AVB eine vorläufige Deckung, mindestens für die Haftpflicht. Für eine vorläufige Deckungszusage genügt es nach Gesetz, wenn die versicherten Risiken und der Umfang bestimmbar sind, und sie endet mit dem definitiven Vertrag (Art. 9 VVG). Wie weit sie reicht, steht in den AVB:

Art. 4 VVVZurichAllianz Suisse ABGenerali AVBZurich AVBArt. 9 VVG
VersichererHaftpflicht bis zur PoliceVorsorgedeckung für die Kasko
Allianz SuisseDer Versicherungsnachweis gilt als vorläufige Deckungszusage ab dem Datum im Nachweis.Vorsorgedeckung für Teilkasko und Kollision bis 30 Tage ab Einlösung, für Autos bis zum 7. Betriebsjahr und bis CHF 130’000 Neuwert; Selbstbehalt Kollision CHF 1’000.
GeneraliDie Haftpflicht beginnt mit der Einlösung.Vorsorgliche Kasko 30 Tage ab Einlösung: Vollkasko bis zum 4. Betriebsjahr, Teilkasko vom 5. bis zum 10.; Personenwagen bis CHF 150’000; Selbstbehalt Kollision CHF 1’000; der Kaskovertrag muss innert 30 Tagen abgeschlossen werden.
ZurichProvisorische Haftpflichtdeckung im Rahmen der gesetzlichen Mindestversicherung ab Übermittlung des Nachweises.Vorsorgedeckung höchstens 30 Tage ab Einlösung: Kollision bis zum 7., Teilkasko bis zum 15. Betriebsjahr; Selbstbehalt Kollision CHF 1’000 (bei Lenkenden unter 25 Jahren zusätzlich CHF 2’000), Teilkasko CHF 200.

Auszug aus den AVB (Allianz Suisse Ausgabe 06/24, Generali, Zurich), abgerufen am 19.10.2026. Andere Versicherer regeln es anders; massgebend sind deine AVB.

Allianz Suisse ABGenerali AVBZurich AVB

Unterschreib den Antrag mit der gewünschten Kasko vor der ersten Fahrt. Bei Allianz Suisse gilt die vorläufige Deckung neben der Haftpflicht nur für die Deckungen, für die beim Schaden schon ein unterschriebener Antrag vorliegt. Bei Generali beginnt die vereinbarte Kasko erst am Datum der Police, ausser du hast vorher eine schriftliche Bestätigung. Die Vorsorgedeckung hat eigene Grenzen, etwa beim Alter des Autos und beim Selbstbehalt.

Allianz Suisse ABGenerali AVBZurich AVB

Kontrollschilder, Fristen und Wechselschild

Die Kontrollschilder sind dir als Halter zugeteilt, nicht dem Auto: Die Nummer bleibt für dich reserviert, die Schilder selbst bleiben Eigentum der Behörde (Art. 87 VZV). Verkaufst du dein bisheriges Auto, gibst du nur den Fahrzeugausweis weiter und behältst die Schilder für das neue Fahrzeug (ch.ch). Jede Tatsache, die eine Änderung des Fahrzeugausweises erfordert, musst du der Behörde innert 14 Tagen melden; setzt du innert 14 Tagen kein anderes Fahrzeug in Verkehr, gibst du die Schilder unverzüglich zurück (Art. 74 VZV).

Art. 87 VZVch.chArt. 74 VZV

Ersetzt du ein Auto durch ein neues, darfst du das neue, amtlich geprüfte Auto mit deinen bisherigen Schildern fahren, bevor der neue Fahrzeugausweis da ist. Voraussetzung sind ein gültiger Versicherungsnachweis, die eingesandten Unterlagen und das ausgefüllte Formular im Auto. Diese vorläufige Verkehrsberechtigung gilt nur für Fahrten in der Schweiz und höchstens 30 Tage ab Gültigkeitsbeginn des Versicherungsnachweises (Art. 10b VVV, Kanton Zürich). Fehlt der neue Nachweis, erstreckt sich die Haftpflicht des alten Autos höchstens 30 Tage auf das neue, und der Versicherer kann auf dich Rückgriff nehmen (Art. 10b VVV).

Art. 10b VVVZH: vorläufige Verkehrsberechtigung

Hast du zwei Autos, fährst aber nie beide gleichzeitig, kommt ein Wechselschild in Frage: für höchstens zwei Fahrzeuge desselben Halters im gleichen Kanton, die gleichartige Kontrollschilder tragen können (Art. 13 VVV). Auf dem Versicherungsnachweis muss vermerkt sein, dass die Deckung für Wechselschilder gegeben ist (Verkehrsamt Schwyz). Sparen kannst du so laut ch.ch Versicherungskosten und Strassenverkehrssteuern.

Art. 13 VVVVerkehrsamt Schwyzch.ch

Neuwagen oder Occasion: welche Kasko passt?

Für Neuwagen hält die Mobiliar eine Vollkasko vom ersten bis mindestens zum fünften Betriebsjahr für sinnvoll und eine Teilkasko meist ab dem sechsten. Der TCS sieht die Vollkasko meist bis zum vierten Betriebsjahr als lohnend, die Teilkasko bis zum siebten. Bei einer Occasion reicht laut Generali oft eine Teilkasko. Gezählt werden die Betriebsjahre ab der ersten Inverkehrsetzung, nicht ab deinem Kauf (Generali AVB).

MobiliarTCSGeneraliGenerali AVB→ Vollkasko-Check für dein Auto

Beim Neuwagen entscheidet die Entschädigungsart, wie viel du bei einem Totalschaden bekommst. Mit reinem Zeitwert ist die Entschädigung auf den aktuellen Wert des Autos begrenzt; ein Zeitwertzusatz oder ein Kaufpreisschutz zahlt in den ersten Jahren mehr. Laut AXA lohnt sich eine Kaufpreisgarantie besonders bei Neuwagen. So regeln es fünf Versicherer:

AXAAllianz Suisse AB
VersichererVarianteEntschädigung bei Totalschaden
Allianz SuisseZeitwertzusatz1. und 2. Betriebsjahr 100 % des Kaufpreises, danach Zeitwert plus 20 %
Allianz SuisseKaufpreisschutz1. bis 5. Betriebsjahr 100 % des Kaufpreises, danach Zeitwert plus 20 %
AXAKaufpreisgarantiein den ersten fünf Jahren nach dem Kauf der volle Kaufpreis
GeneraliZeitwertzusatz (Auto)1. und 2. Jahr 100 % des versicherten Fahrzeugwerts, 3. Jahr 90–80 %, 7. Jahr 50–40 %, danach Zeitwert
MobiliarSkalenentschädigung1. und 2. Betriebsjahr 100 % des Neuwerts, 3. Jahr 80–90 %, 7. Jahr 40–50 %, höchstens der Kaufpreis
ZurichKaufpreisschutzhöchstens der bezahlte Kaufpreis, während 5 Jahren ab Kaufdatum

Auszug aus AVB und Produktseiten, abgerufen am 19.10.2026; Selbstbehalt und Restwert werden je nach Vertrag abgezogen.

Allianz Suisse ABAXAGenerali AVBMobiliarZurich AVB

Bei einer Occasion zählt der Preis, den du bezahlt hast: Allianz Suisse und Generali entschädigen bei einem Totalschaden höchstens den Kaufpreis, mindestens aber den Zeitwert. Nimmst du das Auto in Leasing, verlangt die Leasinggesellschaft in aller Regel eine Kollisions- oder Vollkaskodeckung (TCS); das Gesetz schreibt nur die Haftpflicht vor (Art. 63 SVG). Allianz Suisse bietet für Leasingfahrzeuge eine Entschädigung bis zum Buchwert der Leasinggesellschaft an.

Allianz Suisse ABGenerali AVBTCSArt. 63 SVG

Occasion kaufen: was beim Halterwechsel gilt

Beim Halterwechsel gehen die Rechte und Pflichten aus dem Haftpflichtvertrag des Verkäufers auf dich über; wird dein neuer Fahrzeugausweis aufgrund einer anderen Haftpflichtversicherung ausgestellt, erlischt der alte Vertrag (Art. 67 SVG). Auf die Kasko des Verkäufers kannst du nicht zählen: Bei Generali etwa enden Kasko- und Unfallversicherung mit dem Halter- oder Eigentümerwechsel, und die Prämienstufe wird neu festgesetzt. Schliess deine eigene Kasko darum vor der Übergabe ab.

Art. 67 SVGGenerali AVB

Für eine Occasion brauchst du einen neuen Fahrzeugausweis (Art. 11 SVG), und das Strassenverkehrsamt verlangt dafür den alten Fahrzeugausweis (Art. 74 VZV). Die Kontrollschilder behält der Verkäufer (ch.ch). Ohne Fahrzeugausweis und Kontrollschilder darfst du nicht fahren, sonst wirst du gebüsst; fährst du wissentlich ohne Haftpflicht, droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe (Art. 96 SVG).

Art. 11 SVGArt. 74 VZVch.chArt. 96 SVG

Was passiert mit der Versicherung des alten Autos?

Kündigen musst du sie nicht. Sobald du das bisherige Auto beim Strassenverkehrsamt abmeldest oder von der Garage abmelden lässt, erlischt die Autoversicherung automatisch, wenn du sie nicht auf das neue Fahrzeug überträgst, und die Prämie wird anteilsmässig zurückerstattet (Mobiliar). Laut Allianz Suisse ist jeder Fahrzeugwechsel ein Kündigungsgrund, auch unter dem Jahr; sobald der neue Fahrzeugausweis ausgestellt ist, ist die alte Autoversicherung erloschen. Der Autokauf ist darum ein guter Moment, um Offerten zu vergleichen.

Mobiliar WechselAllianz Suisse

Wechselst du dabei die Versicherung, nimmst du die Bonusstufe nicht mit, denn jede Versicherung berechnet die Stufe neu (Allianz Suisse). Einen neuen Antrag kannst du innert 14 Tagen widerrufen, schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht. Ausgenommen sind vorläufige Deckungszusagen (Art. 2a VVG).

Allianz Suisse Bonus-MalusArt. 2a VVG→ Bonusstufe beim Wechsel: die Antwort mit Quellen

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Wie lange ist der Versicherungsnachweis gültig?

30 Tage; danach kann ihn das Strassenverkehrsamt nicht mehr verwenden (Kanton Zürich, Verkehrsamt Schwyz). Zurich rechnet ab dem Ausstellungsdatum. Brauchst du länger, um das Auto einzulösen, meldest du dich bei der Versicherung; sie schickt dem Strassenverkehrsamt einen neuen Nachweis.

Kanton Zürich VersicherungsnachweisVerkehrsamt SchwyzZurich

Darf ich das neue Auto fahren, bevor es eingelöst ist?

Grundsätzlich nein: Wer ohne Fahrzeugausweis oder Kontrollschilder fährt, wird gebüsst (Art. 96 SVG). Ersetzt du aber ein bisheriges Auto, darfst du das neue, amtlich geprüfte Auto mit gültigem Versicherungsnachweis und dem Formular für die vorläufige Verkehrsberechtigung bis zu 30 Tage mit deinen alten Schildern in der Schweiz fahren (Art. 10b VVV).

Art. 96 SVGArt. 10b VVVZH: vorläufige Verkehrsberechtigung

Kann ich meine alten Kontrollschilder für das neue Auto behalten?

Ja. Die Schilder bleiben bei dir, auch wenn du das alte Auto verkaufst; der Käufer bekommt nur den Fahrzeugausweis (ch.ch). Setzt du innert 14 Tagen kein anderes Fahrzeug in Verkehr, musst du die Schilder zurückgeben (Art. 74 VZV).

ch.chArt. 74 VZV

Muss ich die Versicherung meines alten Autos kündigen?

Nein. Meldest du das alte Auto ab, erlischt die Versicherung automatisch, sofern du sie nicht auf das neue Auto überträgst, und zu viel bezahlte Prämie gibt es anteilsmässig zurück (Mobiliar). Laut Allianz Suisse ist die alte Autoversicherung erloschen, sobald der neue Fahrzeugausweis ausgestellt ist.

Mobiliar WechselAllianz Suisse

Brauche ich für ein neues Auto eine Vollkasko?

Vom Gesetz her nicht, Pflicht ist nur die Haftpflicht (Art. 63 SVG). Bei Leasing verlangt die Leasinggesellschaft in aller Regel eine Kollisions- oder Vollkaskodeckung (TCS). Für Neuwagen hält die Mobiliar eine Vollkasko vom ersten bis mindestens zum fünften Betriebsjahr für sinnvoll.

Art. 63 SVGTCSMobiliar

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