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Ratgeber Autoversicherung

Mit dem Auto ins Ausland: Grüne Karte, Deckung und Unfall

Jede Aussage mit QuelleGeprüft am 19. Oktober 2026Redaktion knety

Die kurze Antwort

Deine Schweizer Autohaftpflicht gilt mindestens in allen Staaten, in denen das Schweizer Kontrollschild als Versicherungsnachweis gilt (Art. 63 SVG), darunter alle EU- und EWR-Staaten. In Albanien, Aserbaidschan, Marokko, Moldau, Nordmazedonien, Tunesien, der Türkei und der Ukraine brauchst du die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte), sofern dein Versicherer das Land deckt, im Kosovo eine Grenzversicherung. Die Kasko gilt je nach Versicherer in Europa und den Mittelmeerstaaten. Schäden an einem Mietauto zahlt die Kasko, die du beim Vermieter buchst.

Art. 63 SVGNationales VersicherungsbüroAllianz Suisse ABAXA AVBMobiliar AVBZurich AVBTCS Pannenhilfe Ausland

Gilt meine Autoversicherung im Ausland?

Ja, aber nicht überall. Das Gesetz verlangt, dass die Haftpflicht mindestens in den Staaten gilt, in denen das Schweizer Kontrollschild als Versicherungsnachweis anerkannt ist (Art. 63 Abs. 2 SVG). Laut Karte des Nationalen Versicherungsbüros (NVB) sind das alle EU- und EWR-Staaten sowie unter anderem das Vereinigte Königreich, Andorra, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro. Wie weit deine Versicherung darüber hinaus reicht, regeln die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Bei den meisten hier zitierten Versicherern gilt derselbe Bereich für Haftpflicht und Kasko; Pannenhilfe und Assistance haben oft einen eigenen.

Art. 63 SVGNationales VersicherungsbüroAllianz Suisse ABAXA AVBMobiliar AVBZurich AVB
VersichererWo die Autoversicherung giltAusnahmen
Allianz SuisseListe europäischer Staaten samt Marokko, Tunesien und Türkei, dazu Länder, die das Schweizer Kontrollschild als Nachweis anerkennenMoldau, Ukraine und Aserbaidschan stehen nicht auf der Liste, dort braucht es eine Grenzversicherung; Kosovo: Haftpflicht nur im Nachgang zur Grenzversicherung; nicht in aussereuropäischen Gebieten der Listenländer, ausser Türkei und Zypern
AXAEuropa und die ans Mittelmeer grenzenden Staatennicht in Russland, auf der Krim, in Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Syrien und Kasachstan
GeneraliSchweiz, EU- und EWR-Staaten, AndorraFür andere europäische Länder vorher eine aktuelle Versicherungskarte bestellen; Kasko und Unfall gelten auch im Kosovo
HelvetiaEuropa, aussereuropäische Mittelmeerrand- und Mittelmeerinselstaatennicht in Russland, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Israel, Iran; im Kosovo keine Haftpflicht
MobiliarEuropa und die ans Mittelmeer grenzenden Staatennicht in Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan
ZurichEuropa sowie Mittelmeer-Rand- und Inselstaatennicht in Weissrussland, Russland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen, Syrien; im Kosovo keine Haftpflicht

Auszug aus den AVB (Allianz Suisse 06/24, AXA 10.2025, Generali 03.2026, Mobiliar 04.2025, Zurich 08/2025) und dem Ratgeber von Helvetia, abgerufen am 19.10.2026. Massgebend sind deine Police und die Kürzel auf deiner Versicherungskarte.

Allianz Suisse ABAllianz Suisse Grüne KarteAXA AVBGenerali AVBHelvetiaMobiliar AVBZurich AVB

Ziehst du ins Ausland oder löst du ausländische Kontrollschilder, endet der Schutz: Bei Allianz Suisse erlischt er mit ausländischen Schildern sofort und bei einem Standort im Ausland am Ende der laufenden Versicherungsperiode; bei AXA erlischt er nach einer Wohnsitzverlegung spätestens am Ende des Versicherungsjahrs.

Allianz Suisse ABAXA AVB

Wo brauche ich die Grüne Karte?

Die Internationale Versicherungskarte, früher Grüne Karte, bescheinigt bei der Einreise, dass dein Auto ausreichend haftpflichtversichert ist. Das System kennt zwei Gruppen von Staaten: In den Staaten des Kennzeichen-Abkommens gilt schon das Kontrollschild als Nachweis, in den übrigen Mitgliedstaaten musst du die Karte mitführen (NVB). Achte auf die Länderkürzel: Dein Versicherer darf einzelne Staaten von der Deckung ausnehmen, indem er ihr Kürzel streicht. Ist es gestrichen, bist du dort nicht versichert und brauchst eine neue Karte oder eine Grenzversicherung; nur Staaten des Kennzeichen-Abkommens dürfen nicht gestrichen werden.

Nationales Versicherungsbüro
LandWas du als Versicherungsnachweis brauchst
EU- und EWR-Staaten, Vereinigtes Königreich, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, SerbienDas Schweizer Kontrollschild genügt (Kennzeichen-Abkommen)
Albanien, Aserbaidschan, Marokko, Moldau, Nordmazedonien, Tunesien, Türkei, UkraineInternationale Versicherungskarte, auf der das Länderkürzel nicht gestrichen ist
KosovoGrenzversicherung bei der Einreise; die Versicherungskarte gilt dort nicht
Russland, Weissrussland, IranGrenzversicherung; die Büros dieser Staaten sind im System suspendiert

Nach der Karte des Nationalen Versicherungsbüros, Stand März 2026. Aserbaidschan gehört zum Grüne-Karte-System, ist aber bei AXA, Helvetia, Mobiliar und Zurich vom Geltungsbereich ausgeschlossen und steht bei Allianz Suisse nicht auf der Liste der gedeckten Länder, ebenso wenig wie Moldau und die Ukraine. Zurich führt Aserbaidschan bei den Ländern auf, in denen du am Zoll eine Grenzversicherung abschliessen musst, und übernimmt deren Kosten nicht.

Nationales VersicherungsbüroAllianz Suisse ABAllianz Suisse Grüne KarteAXA AVBHelvetiaMobiliar AVBZurich AVBZurich Versicherungskarte

Auch wo sie nicht Pflicht ist, raten Mobiliar, AXA und Zurich, die Karte mitzunehmen. Die Mobiliar weist darauf hin, dass sie bei der Einreise, zum Beispiel in Italien, verlangt werden kann; Allianz Suisse schreibt, in Italien und auf dem Balkan werde sie noch oft bei der Einreise und bei Unfällen verlangt. Zurich schreibt, in einigen Ländern werde trotz Kennzeichen-Abkommen im Schadenfall eine Karte verlangt. Nach einem Unfall gibst du der Polizei oder der geschädigten Person am besten ein Doppel oder eine Kopie der Karte (NVB).

Mobiliar VersicherungskarteAXA VersicherungskarteAllianz Suisse Grüne KarteZurich VersicherungskarteNationales Versicherungsbüro

Wie bekomme ich die Internationale Versicherungskarte?

Du bestellst sie bei dem Versicherer, bei dem die Haftpflicht für dein Auto abgeschlossen ist; meistens geben die Versicherer sie nach Vertragsabschluss automatisch ab (NVB). Ausstellen dürfen sie das NVB oder, mit dessen Genehmigung, die in der Schweiz zugelassenen Motorfahrzeugversicherer (Art. 5 Abs. 4 VVV). Bei der Mobiliar und bei Zurich ist sie für Kundinnen und Kunden kostenlos. Die Karte ist zeitlich begrenzt gültig: Allianz Suisse nennt fünf Jahre, Mobiliar, AXA und Zurich in der Regel die Dauer der Police, mit dem Ablaufdatum auf der Karte. Prüfe sie deshalb vor jeder Reise.

Nationales VersicherungsbüroArt. 5 VVVMobiliar VersicherungskarteZurich VersicherungskarteAllianz Suisse Grüne KarteAXA Versicherungskarte

Papier oder Handy? Die Angaben widersprechen sich. Laut NVB darf die Karte als PDF auf elektronischen Geräten vorgewiesen werden, und laut Zurich ist sie seit dem 1. Januar 2025 auch digital zugelassen. Die Mobiliar und AXA schreiben dagegen, das Vorweisen auf dem Bildschirm sei nicht zulässig bzw. ungültig. Druck die Karte deshalb auf weissem oder grünem Papier aus, zwischen A6 und A4, mit schwarzer Schrift.

Nationales VersicherungsbüroZurich VersicherungskarteMobiliar VersicherungskarteAXA Versicherungskarte
  • Führerausweis, ausserhalb der EU- und EFTA-Staaten zusätzlich den internationalen Führerausweis (Helvetia).
  • Fahrzeugausweis und, wo nötig, die Internationale Versicherungskarte (Helvetia).
  • Ein Europäisches Unfallprotokoll im Handschuhfach; du bekommst es kostenlos bei deinem Versicherer (NVB).
  • Die Notfallnummern deiner Versicherung und Assistance, im Telefon gespeichert (NVB, Helvetia).
  • Fährst du ein fremdes Auto, eine vom Halter unterzeichnete Erlaubnis zur Benützung (Helvetia).
HelvetiaNVB Merkblatt Unfall im Ausland

Mietauto im Ausland: Wer zahlt Schäden?

Auf deine eigene Kasko zählst du hier besser nicht: Bei Allianz Suisse etwa ist in der Kasko das Fahrzeug versichert, das in der Police steht. Schäden am Mietauto zahlt die Kaskoversicherung, die du beim Vermieter buchst (TCS). Ohne eine solche Versicherung musst du laut AXA selbst für Schäden am Mietauto aufkommen, und die Privathaftpflicht zahlt in der Regel weder Schäden am Mietauto noch die Haftpflicht für Mietwagen. Der TCS rät, auf eine Haftpflicht mit mindestens CHF 1 Mio. Deckung zu achten und eine Kasko ohne Selbstbehalt zu wählen oder den Selbstbehalt mit einer Zusatzversicherung zu senken. Ausserhalb des EWR gibt es keine allgemeinen völkerrechtlichen Vorschriften zur Mindestdeckung der Autohaftpflicht; die Summen fallen je nach Land unterschiedlich aus (NVB).

Allianz Suisse ABTCS Pannenhilfe AuslandAXA MietwagenTCS MietautoNVB Mindestdeckung→ Fremde Autos: was der Fremdlenker-Schutz deckt
  • Mobiliar: Die Mietwagen-Versicherung übernimmt den Selbstbehalt bei einem versicherten Schaden bis CHF 5’000, weltweit, als Zusatz zur Reiseversicherung.
  • AXA: Der Zusatzbaustein Mietwagen-Selbstbehalt übernimmt bis CHF 10’000, nur zusammen mit einem Basisbaustein der Reiseversicherung; nicht versichert ist der Selbstbehalt für Haftpflichtschäden gegenüber Dritten.
  • ERV: Die Mietfahrzeugversicherung übernimmt den Selbstbehalt aus Kasko- und Diebstahlschäden bis CHF 10’000 und enthält eine Haftpflichtergänzung bis CHF 5 Mio., weltweit.
  • TCS ETI-Schutzbrief: Mit dem Standard-Schutz zahlst du CHF 500 selbst und der TCS den Rest bis CHF 1’500, mit dem Plus-Schutz zahlt der TCS bis CHF 1’500.
Mobiliar MietwagenAXA MietwagenERVTCS Pannenhilfe Ausland→ Reiseversicherungen vergleichen

Unfall im Ausland: Was musst du tun?

  • Ruhe bewahren und den Sachverhalt sofort festhalten, die Adressen von Zeugen aufnehmen, bevor sie gehen.
  • Bei Verletzten, bei Fahrerflucht oder wenn die Gegenseite nicht mitmacht, immer die Polizei rufen. Je nach Land kommt sie bei reinem Sachschaden nicht oder nimmt keinen Rapport auf.
  • Das Europäische Unfallprotokoll ausfüllen, mit Skizze, Zeugen und dem mittleren Teil, in dem du den Unfallhergang ankreuzt. Mit der Unterschrift anerkennst du kein Verschulden, nur die eingetragenen Tatsachen.
  • Den Versicherer der Gegenpartei (Feld 10 der Grünen Karte), die Nummer der Karte und der Police (Feld 4) notieren und die Karte fotografieren.
  • Kein Dokument in einer Sprache unterschreiben, die du nicht verstehst, und am Unfallort keine Haftung anerkennen.
  • Deinen Versicherer und die Assistance rasch informieren, bei Verletzungen auch Unfall- oder Krankenversicherung.
NVB Merkblatt Unfall im AuslandNVB Unfallprotokoll

Hast du eine Vollkasko, kann dein eigener Kaskoversicherer den Schaden in der Regel zuerst regulieren und danach beim Versicherer des Verursachers Regress nehmen (NVB). Allianz Suisse bietet zudem eine eigene Deckung für Verkehrsunfälle im Ausland mit ausländischem Verursacher. Steht sie in der Police, ersetzt Allianz Suisse Personen- und Sachschäden, für die der Unfallgegner einzustehen hat, wie wenn er bei ihr versichert wäre, bis zu den Grenzen in der Police. Voraussetzung ist, dass sein Verschulden eindeutig aus deinen Unterlagen hervorgeht und sein Auto im Ausland eingelöst und versicherungspflichtig ist.

NVB Merkblatt Unfall im AuslandAllianz Suisse AB→ Teil- und Vollkasko vergleichen

Wer reguliert den Schaden mit dem ausländischen Versicherer?

Auf deinen Anspruch ist in der Regel das Recht des Unfalllandes anwendbar (NVB). Damit du deine Forderung trotzdem in der Schweiz und in einer Landessprache anmelden kannst, hat das NVB Besucherschutz-Abkommen geschlossen. Mit allen EU-Staaten, Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich gilt eine Schadenregulierung im Wohnsitzstaat: Die Versicherer dieser Staaten dürfen in der Schweiz Schadenregulierungsbeauftragte ernennen, die deine Forderung entgegennehmen. Mit weiteren Staaten, etwa Serbien, Bosnien-Herzegowina oder Tunesien, gibt es nur einen Informationsaustausch. Die Entschädigungsstellen, die in der EU einspringen, wenn ein Versicherer nicht antwortet, stehen Schweizer Geschädigten nach diesen Abkommen nicht offen.

NVB BesucherschutzNVB Merkblatt Unfall im Ausland

Den zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten nennt dir die Auskunftsstelle des NVB: aus der Schweiz unter 0800 831 831, aus dem Ausland unter +41 44 628 89 30. Gibt es keinen Beauftragten oder kein Abkommen, machst du deine Ansprüche beim Versicherungsbüro des Unfalllandes oder direkt beim Haftpflichtversicherer des Verursachers geltend (NVB). In ihrer Deckung für Unfälle mit ausländischem Verursacher leistet Allianz Suisse Schadenersatz nach Schweizer Recht; für Fragen des Strassenverkehrsrechts gilt auch dort das Recht des Unfalllandes.

NVB Merkblatt Unfall im AuslandAllianz Suisse AB→ Verkehrsrechtsschutz bei Streit mit der Gegenseite

Pannenhilfe und Assistance im Ausland

Pannenhilfe ist nicht automatisch im Ausland dabei; welche Zone gilt, steht in der Police. Allianz Suisse unterscheidet die Schweiz mit Liechtenstein, die umliegenden Länder Italien, Österreich, Deutschland und Frankreich sowie Europa. Generali kennt drei Zonen, die grösste entspricht dem Grüne-Karte-Abkommen samt Kosovo. Zurich bietet eine Pannenhilfe für die Schweiz und Liechtenstein und eine Pannenhilfe Europa. Wer Mitglied eines Mobilitätsclubs ist, hat laut TCS meist schon einen Pannendienst; prüf also, ob du doppelt versichert bist.

Allianz Suisse ABGenerali AVBZurich AVBTCS Zusatzdeckungen
AnbieterBeispiele für Leistungen im Ausland
Allianz Suisse, AssistanceÜbernachtungen bis CHF 120 pro Person und CHF 1’200 pro Ereignis; Miet- oder Ersatzauto für Weiter- oder Rückreise bis CHF 1’500 (eigene Kreditkarte nötig); Rücktransport des Autos nur, wenn er günstiger ist als sein Zeitwert nach dem Ereignis
Generali, KaskoÜbernachtung, Bahnrückfahrt und Rücktransport des Autos nach einem versicherten Schaden bis CHF 1’500
Zurich, Pannenhilfe EuropaBergung bis CHF 2’000, Standgebühren bis CHF 500, Mehrkosten für Weiter- und Rückreise und Unterkunft bis CHF 5’000
TCS ETI-SchutzbriefPartnerpannendienst, Rückreise und Rücktransport des Autos bis zum Zeitwert in eine Garage deiner Wahl

Auszüge aus AVB und Produktseiten, abgerufen am 19.10.2026; Höchstbeträge je Ereignis, Details in den Bedingungen.

Allianz Suisse ABGenerali AVBZurich AVBTCS Pannenhilfe Ausland→ Krankenkasse im Ausland: was die Grundversicherung zahlt

Häufige Fragen · mit Quellen

Weitere Fragen

Brauche ich in Italien eine Grüne Karte?

Pflicht ist sie nicht: Italien gehört wie alle Nachbarländer der Schweiz zum Kennzeichen-Abkommen, das Schweizer Kontrollschild genügt als Nachweis (NVB). Die Mobiliar weist aber darauf hin, dass die Karte bei der Einreise, zum Beispiel in Italien, verlangt werden kann, und rät, sie ausgedruckt mitzuführen.

Nationales VersicherungsbüroMobiliar Versicherungskarte

Gilt meine Vollkasko auch im Ausland?

Ja, im Geltungsbereich deiner Police. Bei AXA, der Mobiliar und Zurich ist das Europa samt den Mittelmeerstaaten, mit einzelnen Ausnahmen wie Georgien oder Kasachstan. Bei Generali sind es die EU- und EWR-Staaten und Andorra, für weitere europäische Länder brauchst du eine aktuelle Versicherungskarte.

AXA AVBMobiliar AVBZurich AVBGenerali AVB

Zahlt meine Autoversicherung Schäden am Mietauto?

In der Regel nicht: Bei Allianz Suisse etwa ist in der Kasko das Fahrzeug versichert, das in der Police steht. Schäden am Mietauto zahlt die Kasko des Vermieters, die du bei der Miete buchst (TCS). Den Selbstbehalt kannst du separat versichern, etwa bei der Mobiliar bis CHF 5’000 oder bei AXA und ERV bis CHF 10’000.

Allianz Suisse ABTCS Pannenhilfe AuslandMobiliar MietwagenAXA MietwagenERV

Wer zahlt, wenn mich im Ausland ein ausländisches Auto anfährt?

Die Haftpflichtversicherung des Verursachers, in der Regel nach dem Recht des Unfalllandes. Für Unfälle in EU- und EWR-Staaten nennt dir die Auskunftsstelle des NVB (0800 831 831) den Schadenregulierungsbeauftragten des ausländischen Versicherers in der Schweiz. Mit einer Vollkasko kann dein eigener Versicherer zuerst zahlen und danach Regress nehmen.

NVB BesucherschutzNVB Merkblatt Unfall im Ausland

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